Planinsolvenz

Liebes Team, kann man bei Ihnen auch eine Planinsolvenz (schulden liegen bei ca 20 k) durchführen und wie bezahlt man Ihre Rechnung ? Die Frage ist ob man diese auch in Raten zahlen kann oder komplett in einem Betrag denn dann muss ich noch was sparen :/
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen

Mandy Heß

Steuerrückerstattung 2017

Sehr geehrter Herr Anwalt,
mein INso Verfahren wurde 2014 eröffnet und 2016 aufgehoben. Seit dem bin ich in der Wohlverhaltensperiode und der Verwalter bekommt jeden Monat seinen Anteil zur Bedienung der Gläubiger.
In diesem Jahr darf ich laut Verwalter die Steuer 2017 selbst machen und über das Guthaben laut Verwalter frei verfügen.
Nun kam der Bescheid und das Finanzamt behält die Rückerstattung zur Verrechnung.
Meine Frage wäre nun, ob die Kasse das überhaupt darf denn nach meinem Wissen ist es nicht erlaubt einen Gläubiger besser zu stellen.
Nach Telefonat mit Verwalter und Kasse ist das Finanzamt nicht sehr Kontaktfreudig und hat nur das Argument, das machen wir immer so.
Bitte um Info durch Sie ob sich hier eine Klage lohnt da meine damalige Steuerschuld in der Insolvenzmasse aufgeführt ist.
Vielen Dank bereits im voraus.
LG
Markus

Pfändbares Einkommen

Hallo. Ich beziehe z. Z. Witwenrente. Wenn ich wieder heirate, bekomme ich eine “Abfindung” / Einmalige Zahlung. Muss ich diese Zahlung abtreten, wenn ich privatinsolvenz in der privatinsolvenz bin, oder kann ich diese behalten. Danach erhalte ich keine Witwenrente mehr. Mir fehlt somit Einkommen.

neu schulten

Hallo Herr anwalt ich habe schon einmal schulten gehabt und das verfahren ist eröffnet in 2014 Neu gesetzt in 2012-2013 5 jahre verfahren läuft ab ich habe noch bis februar oder april 2019 dann haben kinder geld mir zu viel bezahlt für 1 jahre kindergeldstelle möchte von mir 7,059,00€ kompletten betrag zurück ich bezir Hartz II und bin ich deutsche staatsangehörig Kann ich das neu insolvenz über einen anwalt eröffnen

bitte zur information

Mit freundlichen Grüßen

Ceyhun Yorulmaz

Versicherungserstattung in der WVP

Guten Tag;
Ich befinde mich seit 2015 in der PI und somit momentan in der WVP.
In nächster Zeit erhalte ich eine Auszahlung (ca. 1700€) aus einer Krankenhaustagegeldversicherung aufgrund meiner Reha.
Muss Geldzuflüsse dieser Art dem Insolventsverwalter melden?
Vielen Dank für die Antwort. Freundliche Grüße schuldner666

Meldepflicht Treuhänder

Die Firma, bei der ich seit 7 Monaten angestellt bin, hat eine andere Firma gekauft so daß nun ein Betriebsübergang stattfindet. Mein Arbeitsvertrag bleibt aber für 12 Monate noch beim alten Arbeitgeber – das Gehalt wird aber wohl ab 01.06. oder 01.07.2018 von der zugekauften Firma (eine 100%-ige Tochter des bisherigen Arbeitgebers) direkt bezahlt. Muss ich dies – obwohl ich ja erst in 12 Monaten ein neues Arbeitsvertragangebot erhalte – dem Treuhänder melden? Das Gehalt bleibt in der Höhe unverändert – lediglich das Urlaub- und Weihnachtsgeld wird auf 12 Monate umgelegt. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Vergleich

Hallo, mein Bruder hat über die Schuldnerberatung einen Vergleich abgeschlossen. Er hat mon. 10 euro bezahlt ( seid 2013 ). Leider ist mein Bruder verstorben und nun schreibt mich ein Inkassounternehmen an und will etwas über 4000 Euro von mir als Erben. Meine Frage: ist der Vergleich durch den Tod meines Bruders ausser Kraft. Die Restsumme des Vergleichs dürfte nur noch wenige Hundert Euro betragen.

Meldefrist von Gläubigern

Hallo,
bei mir ist die Situation wie folgt.
Angemeldete private Insolvenz am 23.06.2012. Danach ging es zu dem zuständigen Gericht. Dieses hat dann einen Insolvenzverwalter bestimmt. Das Verfahren wurde dann (hat kleinere Verzögerungen gegeben) im November 2012 eröffnet. Die letzte Meldefrist für Gläubiger, war nach Aussage der Insolvenzverwalterin, der 01.06.2015.

Im Juni 2012 hat ein anderes Amtsgericht ein Urteil gegen mich gesprochen wo eine Kündigung bei einer privaten Krankheitskostenversicherung nicht zu dem Wechseltermin (Feb. 2010) anerkannt wurde und die vollständigen Beiträge bezahlt werden sollen (weit über 3.000,- Euro). Die zweite private Krankheitskostenversicherung wurde nicht aufgehoben so dass diese auch Forderungen stellen. Die Forderungen sind also von vor 2012, während 2012 und auch darüber hinaus (2013, 2014, bis zum heutigen Tag).

In 2015 haben mich dann beide (getrennt von einander) vor Gericht gezogen und wollen Beiträge für den Zeitraum 2012 bis 2014 haben. Der Gerichtsprozess läuft immer noch. Um es deutlich zu schreiben, damit hier kein Missverständnis auftritt, es wurde nix an die Insolvenztabelle gemeldet stattdessen ist man vor Gericht wo die volle Höhe und alle Rückstände eingeklagt werden.

Hier meine Fragen:
1) Dürfen die eigentlich eine Insolvenz so unterwandern in dem man dort nix meldet und einen anderen Weg einschlägt um an Geld zu kommen?
2) Welcher Termin ist der relevante? Ist es die Anmeldung der Insolvenz (Juni 2012), oder der erste Gerichtstermin (Nov. 2012) oder die Meldefrist (Juni 2015)? Bis wohin geht dies bei einem laufenden Vertrag in dem man gefangen ist und nicht rauskommt?
3) § 256 a SGB V – Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen vom 01.07.2013. Lt. Aussage des Richters trifft dieses Gesetz nur auf gesetzliche Versicherte ein und nicht für private Krankheitskostenversicherungen. Ist dies so Richtig?

Es wäre sehr nett und hilfreich wenn Sie mir grob den § nennen würden.
Vielen Dank.

MfG
M.Rohe

Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt

Meine Insolvenz/ Wohlverhaltensphase läuft demnächst 3 Jahre.
Eventuell wäre ich in der Lage, den noch fehlenden Betrag (35% zzgl.Verwaltungs -und Gerichtskosten) an den Insolvenzverwalter zu bezahlen.
Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, mir den genauen Gesamtbetrag zu nennen, den ich zu zahlen hätte, um die Insolvenz nach 3 Jahren zu beenden?
Wenn ja, ist er an diese Aussage gebunden, oder kann er danach dann doch noch Forderungen stellen und die Insolvenz dadurch nicht beenden?

Mit freundlichen Grüßen

Verbraucherinsolvenz

Sehr geehrter Herr Ghendler
Meine Verbraucherinsolvenz wurde am 21.03.18 mit Beschluss eröffnet. Jetzt habe ich folgendes Problem, ich verdiene wirklich sehr wenig Geld bin aber soz.versichert. Mein Auto so wurde mir gesagt darf ich für Zwecke der Arbeit nutzen wird somit nicht in die Insomasse genommen,jetzt ist mein Auto kaputt laut Werkstatt 15-2000€. Reperatur kosten. Ohne Auto werde ich höchstwahrschl. meine Arbeit verlieren, mit dem Fahrrad und öfftl. VM ist es für mich zeitlich nicht schaffbar da ich wegen Kind an Schul/Hort Zeiten gebunden bin, und meine Arbeitsstelle 25km entfernt ist. Familiär habe ich niemand der mich finanziell unterstützen kann. Das nächste ist ich lebe mit meinem Freund zusammen,wo das Gehalt seinerseits grad so reicht um seine Kredit Belastungen Haus zu tilgen. Da mir seit 09/17 das KG von der FamKasse derzeit gesperrt wurde, weil noch geprüft werden muß vom Finanzgericht wer berechtigter Elternteil ist, habe ich zum Leben mit 2 Kindern derzeit nur 513€ im Monat. Gibt es irgend eine Möglichkeit bzw. was würden Sie mir raten? Ich brauche das Auto, habe aber kein Geld für die Reperatur. ALGII steht mir laut Amt nicht zu weil mein Freund zuviel verdient sprich Bedarfsgemeinschaft, zum leben bleibt uns aber nichts.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank……