Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Hallo,

ich bin seit mittlerweile 22 Monaten in der Verbraucherinsolvenz. Die Insolvenzphase war nach über einem Jahr abgeschlossen und ich befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. Die Verfahrens- sowie Insolvenzverwalterkosten sind komplett von der Insolvenzmasse bezahlt.

Ziemlich früh nach Antrag des Insolvenzverfahrens hat sich meine berufliche Situation deutlich verbessert, so dass ich nun jeden Monat einen recht hohen Betrag an den Treuhänder zahle. Wenn ich die Tilgung bis zum Ende von 36 Monaten bei gleichbleibendem Gehalt hochrechne, komme ich auf eine Tilgung von knapp 32% der angemeldeten Verbindlichkeiten. Da ich nicht genau weiß, wie hoch die Treuhänderkosten nach Ende dee Insolvenzphase sind, kann sich das aber auch noch etwas nach nach unten verschieben.

Nun ist es ja so, dass man die Verbraucherinsolvenz nach Antrag auf 3 Jahre kürzen kann, wenn man 35% der Verbindlichkeiten getilgt hat. Demzufolge geht es bei mir also um einen relativ geringen Betrag, an dem das scheitern könnte – verglichen mit dem, was zwei zusätzliche Jahre in der Insolvenz bedeuten würde

Nun ist meine Frage, wie man dies – natürlich auf legalem Wege – noch in erfolgreiche Bahnen lenken kann. Da ich in der Wohlverhaltensphase wieder Vermögen ansparen kann: Kann ich vor Antragsstellung auf Verkürtung eine Art “Sondertilgung” vornehmen, um die 35% zu erreichen? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Laufender Kindesunterhalt während Privatinsolvenz – Versagung?

Sehr geehrter Herr,

Ich weiß das laufender Kindesunterhalt während einer Privatinsolvenz natürlich nicht am Ende wegfällt, aber wie ist das eigentlich konkret, während der Privatinsolvenz häufen sich ja neue Schulden an,weil die Vorschusskasse in Vorleistung tritt und diesen bei mir wieder einfordern kann/wird. Ich kann monatlich einen unregelmäßigen Betrag zwischen 100-200 Euro aufbringen(bin Student) um den aktuellen Unterhalt von 300 Euro zumindest etwas abzubezahlen. Nun meine Frage: Wird die Privatinsolvenz versagt weil ich nicht den vollen monatlichen Unterhalt zahlen kann und dadurch wieder neue Schulden entstehen?

Entschuldigung wenn die Frage vielleicht etwas naiv ist, aber es lässt mir gerade keine Ruhe mehr und ich finde nichts eindeutiges zu diesem Thema.

Vielen Dank falls Sie sich die Zeit nehmen zu antworten.

Nachregulierung Lebensversicherung BGH Urteil

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz. Ich habe heute ein Schreiben von einer ehemaligen Versicherung erhalten bezüglich einer Lebensversicherung, die ich bereits im Jahre 2007 gekündigt hatte, also Jahre vor der gemeldeten Insolvenz. Dem Schreiben zufolge erhalte ich eine Nachzahlung basierend auf dem Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich der Nachregulierung der Lebensversicherung. Meine Frage an Sie: darf ich die Nachzahlung einbehalten, oder muss ich es dem Insolvenzverwalter melden?
Für Ihre Rückantwort bedanke ich bei Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
T.F.

Privatinsolvenz und Erbantritt vom Vater

Hallöchen,
folgender Sachverhalt:
Mein Mann befindet sich in der Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und leider verstarb sein Vater vor knapp 3 Wochen plötzlich an Krebs.
Antrag auf Pflegegeld wurde knapp 2 Monate vor seinem Ableben gestellt.Nun kam gestern die Mitteilung,dass sein Vater nun Rückwirkend Anspruch auf Pflegegeld nach Entscheidung lt. Aktenlage hat…und eine Summe von knapp 1000€ auf dem Konto meines Mannes eingeht für seinen verstorbenen Vati. Ansonsten gab es bei Erbannahme wirklich keinerlei Vermögen zu übernehmen.
Nun meine Frage:kann das rückwirkend gezahlte Pflegegeld meinem Mann Ärger bereiten bezüglich seiner Privatinsolvenz ?bzw in wie weit kann/wird sowas als “Vermögen”angerechnet? Und besteht irgend eine Möglichkeit, dieses Geld vielleicht direkt als “Schenkung “o.ä.an mich abzutreten oder zumindest damit die Beerdigungskosten ansatzweise tilgen zu können.?Jedenfalls ohne die Gefährdung seiner Privatinsolvenz.
Danke schon mal im voraus!
LG Dani

Gehalts-&Kontopfändung?!

Hallo, ich bin seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz. Nun habe ich zufällig über meine Bank erfahren, dass mein Anderkonto mit meinem Gehaltskonto verknüpft ist und alles was über meiner Freigrenze liegt dorthin abgeht… Aber es wird doch schon prozentual von meinem Gehalt gepfändet – ist das zulässig?!

Danke!

Altersteilzeit in der Wohlverhaltensperiode

Sehr geehrter Herr Ghendler,
vorab möchte ich für diese Platform bedanken! Das ist wirklich sehr hilfreich!

Meine Privatinsolvenz läuft seit 11/2013 und ich bin seit 2014 in der Wohlverhaltensperiode. Ich bin voll berufstätig. Mir wurde nun seitens meines Arbeitsgebers die Möglichkeit geboten bzw nahe gelegt, in Altersteilzeit zu gehen (ab 03/2018) und dies mit einer Quote von 82% vom aktuellen Nettogehalt. Dies würde meinen Arbeitsplatz für 6 Jahre sichern. Meine Frage ist, kann/darf ich den ATZ Vertrag ohne weiteres vereinbaren/unterschreiben, obwohl sich dadurch der Pfändungsbetrag erheblich verringern wird ?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus dem Norden.

Untervermietung während der WVP

Guten Morgen,
ich bin in der Privatinsolvenz und befinde mich bereits in der WVP.
Ich möchte gerne ein Zimmer meiner Wohnung einem Bekannten zur Verfügung stellen, Küche und Bad zur Mitbenutzung. Der Vermieter ist in Kenntnis gesetzt.
Mit welcher Form der Vermietung/Mitbenutzung fahre ich am besten?
Muss ich den TH informieren?
Nehme ich ihn mit in den Mietvertrag auf?
Mache ich einen Untermietvertrag?
Muss ich die Einnahmen abführen?
Danke im voraus für die Antwort.
Gruß

Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schuldenvergleich hätte ich eine Frage. Angenommen es kommt zu einem Schuldenvergleich. Dort wird nun eine monatliche Rate festgelegt, welche ich an meine Gläubiger zahle. In einem oder zwei Jahren nehme ich nun einen neuen Job an, in dem ich etwas mehr verdiene (Verdienst liegt nun über der Pfändungsfreigrenze). Muss ich nun auch den über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag zusätzlich an meine Gläubiger abführen?
mfg
Thomas B.

Privatinsolvenz und Erwerbsminderungsrente

Hallo,
ich bin seit Anfang 2014 in der Privatinsolvenz und habe bis vor kurzem ca. 1450,- Euro netto verdient und davon ca. 350,- Euro monatlich an den IV abgetreten. Meine Frau ist ebenfalls berufstätig und verdient hauptberuflich ca. 1300,- Euro netto und ca. 350,- Euo monatlich durch eine selbständige Nebentätigkeit. Aufgrund meiner angeschlagenen Gesundheit wurde mir eine Rente mit voller Erwerbsminderung gewährt, die ab dem 01. August 2017 bezahlt wird. Diese beträgt wegen des Hinzuverdiensts in den ersten Monaten des Jahres 458 Euro monatlich, ab dem 01. Januar 2018 dann 721,- Euro. Hiervon geht ein Krankenkassenbeitrag in Höhe von 192,- Euro monatlich ab. Weiterhin übe ich eine geringfügige Beschäftigung für einen monatlichen Lohn in Höhe von 450 Euro aus. Mein addiertes monatliches Einkommen beträgt also ca. 908,- Euro – 192 Euro = 716 Euro und liegt damit unterhalb der Pfändungsgrenze laut Pfändungstabelle. Nun hat mein IV Anfang Oktober 2017 einen Betrag von ca. 405 Euro von meinem P-Konto ausgekehrt. Meine Anfrage blieb unbeantwortet, eine Bankmitarbeiterin sagte mir, dass dies mit meiner Rentenzahlung zusammenhinge. Wie kann es sein, dass ich, als ich noch keine Rente bekam und gearbeitet habe, mir der Pfändungsfreibetrag zustand, jetzt aber wohl nicht mehr? Wenn ich es richtig verstehe, ist meine Frau zwar mir gegenüber unterhaltspflichtig, aber dies galt doch auch schon während der normalen Arbeitszeit. Wenn dies rechtens ist, wieviel darf jetzt und wieviel im nächsten Jahr ausgekehrt werden?
Vielen Dank im Voraus.
MfG Wolfgang

Privatinsolvenz

Hallo,ich habe über 18 Gläubiger.Habe aus geschiedener Ehe Schulden die aber meine Ex Frau mehr gemacht hat wovon ich nix wusste.Erst als ich Briefe und Mahnungen fand wusste ich Bescheid.Können beide Privatinsolvenz anmelden? Sie wollte das ich ihre Schulden mit übernehme.Und hat mich erpresst mit meinen Kindern.Ich Weiss nicht was ich tun soll.Die Summe beläuft sich auf über 70.000 Euro.