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Archiv für die Kategorie: Privatinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Privatinsolvenz

Die Schufa – Fragen und Antworten zu Ihrem Schufaeintrag

11. November 2014/4 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Ob nun im Rahmen des Mietvertrags für die neue Wohnung, der Bestellung bei einem Versandhaus oder vor der Genehmigung eines langersehnten Kredits – Die häufig geforderte Schufa-Auskunft ist eine Hürde, der fast jeder schon einmal begegnet  und die meist mit einem Gefühl der Unsicherheit verbunden ist. Immer wieder ist von Fehlern in der Schufa-Auskunft die Rede, die z.B. den Abschluss eines Mietvertrags verhindern. Den meisten Verbrauchern sind die Rechte, Pflichten oder auch die genaue Funktion der Schufa unklar. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Aufgabe die Schufa hat und wie Sie sich gegen unrichtige Angaben zur Wehr setzen können.


Inhalt dieser Seite:

  • Welches Ziel verfolgt die Schufa?
  • Welche Daten besitzt die Schufa?
  • Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?
  • Wie kann ich meine Schufa-Eintragungen erfahren?
  • Meine Schufa-Eintragungen sind falsch. Was kann ich tun?
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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1. Welches Ziel verfolgt die Schufa?

Die Schufa, oder genauer die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist eine nicht-staatliche Einrichtung. Ihre Haupttätigkeit liegt darin, Daten über Verbraucher zu sammeln. Diese Daten werden Unternehmen aus der freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt, um die Bonität bzw. die Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen zu können. Meistens wird die Dienstleistung der Schufa von Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Leasinggesellschaften  und Kreditvermittlern in Anspruch genommen. Die Schufa dient somit als Kontrollinstanz, die vor Vertragsabschluss zu Rate gezogen wird, um die Erfüllung der Vertragspflichten von Seiten des Kunden einschätzen zu können.

Bei der Aufnahme von Krediten, dem Leasing eines Autos oder dem Kauf von teuren Gegenständen  stimmen Sie meist mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages in der Schufa-Klausel einer Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa zu.

2. Welche Daten besitzt die Schufa?

Die Schufa lebt sozusagen von den Daten ihrer Vertragspartner und erhebt selbst keine Daten. Schließen Sie als Verbraucher z.B. einen Mobilfunkvertrag ab, wird Ihr Anbieter Ihre persönlichen Daten an die Schufa vermitteln. Darüber hinaus registriert die Schufa die Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Die gesammelten Daten erstrecken sich über

  • Daten zur Person,
  • Daten bezüglich Konten aller Art (Mobilfunk-, Bank- und Kreditkartenkonten),
  • Daten bezüglich Krediten, Leasingverträgen und Bürgschaften,
  • Daten über eine Eidesstattliche Versicherung hin zu
  • Daten über eröffnete oder abgelehnte Insolvenzverfahren.

Anhand der gesammelten Informationen ermittelt die Schufa den sog.  „Schufa-Score“ eines Verbrauchers. Dieser beschreibt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Der maschinell berechnete  „Schufa-Score“ wird in Prozent zwischen 0 % und 100 % angegeben.  Je höher der Wert ist, desto besser ist die Bonität bzw. Zahlungsmoral eines potentiellen Kunden einzuschätzen.  Bei einem niedrigen Wert geht beispielsweise eine Bank davon aus, dass die Rückzahlung eines Kredits eher unwahrscheinlich ist und verweigert daher meist die Kreditgewährung.

Leider ist die genaue Berechnungsmethode, die sog. „Score-Formel“, ein Betriebsgeheimnis. Sicher ist lediglich, dass die individuellen Umstände der Person keine Berücksichtigung finden. Die Einordnung erfolgt anhand des Vergleichs mit ähnlichen Gruppen. Faktoren wie das tatsächliche Einkommen, der Berufsstand oder die familiäre Situation spielen keine Rolle.


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3. Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?

Bild von einem Handytaschenrechner

Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden.

Grundsätzlich sind die Geschäftspartner der Schufa in allen Branchen angesiedelt. Sie werden aber für gewöhnlich in drei Kategorien unterteilt.  Je nach Kategorie unterscheidet sich die Art der Auskunft, die die Geschäftspartner von der Schufa erhalten.  Die sogenannten A-Vertragspartner sind meist Banken und erhalten eine Auskunft über Ihre gesamte finanzielle Belastung. B-Partner, wie Handels- oder Telekommunikationsunternehmen, erhalten nur eingeschränkte Informationen, z.B. solche über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Die Inkassounternehmen werden als F-Partner bezeichnet und erhalten Ihre Adressdaten; aber auch hier nur unter der Voraussetzung, dass Sie hierzu jemals Ihre Einwilligung erteilt haben. Die dementsprechende Schufa-Klausel ist aber schon  in allen Girokonten-Verträgen enthalten, sodass davon ausgegangen wird, dass die Schufa die Daten von drei Vierteln der deutschen Bevölkerung besitzt.

4. Wie kann ich meine Schufa-Eintragungen erfahren?

Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden. So kann es passieren, dass Ihnen ein Kredit aufgrund eines negativen Schufa-Scores verweigert wird, obwohl dieser in keiner Weise mit Ihrem tatsächlichen Zahlungsverhalten übereinstimmt und lediglich aus dem Vergleich mit der Gruppe resultiert. Daher ist unser Tipp an Sie regelmäßig die persönlichen Eintragungen zu überprüfen!

Einmal im Jahr haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft zu erhalten.  Lassen Sie sich nicht durch die unübersichtliche Schufa-Website zum Kauf der kostenpflichtigen Version verführen! Die Beantragung der „Schufa-Bonitätsauskunft“ auf der Website führt immer zur zahlungspflichtigen Version. Wählen Sie daher unter dem Reiter „Produkte“ die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Dies ist die gesetzlich verankerte, kostenlose Schufa-Auskunft. Unter „Produktinfo“ können Sie sich das Bestellformular in einer Sprache Ihrer Wahl ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises abschicken. Achtung:  Auch auf dem Ausdruck versucht die Schufa noch einmal, Ihnen die kostenpflichtige Version zu verkaufen. Achten Sie darauf, dass entsprechende Kästchen nicht anzukreuzen.

5. Meine Schufa-Eintragungen sind falsch. Was kann ich tun?

Falsche Schufa-Eintragungen können dazu führen, dass Ihnen z.B. ein Kredit verweigert wird. Sie sollten sich daher gegen falsche Eintragungen zur Wehr setzen. Meist sind die Fehler in veralteten Voranschriften oder Einträgen zu finden. Diese Fehler werden nicht automatisch korrigiert, sodass Sie die Initiative zur Berichtigung ergreifen müssen. Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu löschen. In dem Zeitraum, den die Schufa zur Überprüfung benötigt, dürfen die entsprechenden Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sie sollten sich am besten schriftlich per Einschreiben mit der Schufa bzw. der für Sie zuständigen Schufa-Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Unter Angabe des § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes verlangen Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtung der entsprechenden Daten.

Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zusätzlich zur Schufa dasjenige Institut anzuschreiben, das ebenso von dem Fehler betroffen ist bzw. die falsche Eintragung verursacht hat, z.B. Ihre Bank. Diese muss für eventuell entstandenen Schaden aufkommen und ist auch verpflichtet, die Falschangabe gegenüber der Schufa zu widerrufen.

Sollte die Schufa Ihrem Antrag nicht nachkommen, zögern Sie nicht, einen Anwalt einzuschalten! Nur wenn Sie gegen falsche Daten vorgehen, können Sie sicherstellen, dass diese Ihnen weder jetzt noch in Zukunft zum Verhängnis werden. 


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-11-11 13:05:122020-08-31 12:18:48Die Schufa – Fragen und Antworten zu Ihrem Schufaeintrag

Wertgegenstände

10. November 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo,

seit 2010 bin ich als Einzelunternehmerin in PI. Im Januar 2014 habe ich mir eine gebrauchte Spiegelreflexkamera Kamera für 280,-EUR gekauft. NP aktuell im Internet 430,-EUR. Bis 06/2014 war ich Angestellte, seit 09/2014 wieder selbständig. Nun hat mein Insolvenzverwalter im Internet ein Foto mit meine Kamera entdeckt und Auskunft gefordert. Ich habe ihm die Kamera Daten durchgegeben. Nun, übt er meine Meinung nach unzulässige Druck aus- in dem er fordert, dass ich meine private Facebook Kommunikation mit dem Verkäufer aushändigen muss, sonst informiert er das Insolvenzgericht über meine fehlende Mitteilungspflicht. Ich als Alleinerziehende Mutter habe aktuell einen Pfändungsfreibetrag von 1800,-EUR. Bin ich tatsächlich in der Mitteilungspflicht, für was ich das Geld nutze, auch wenn es auch laut NP ersichtlich ist, dass Neuwert nicht mehr als 430,-EUR ist ? Vielen Dank für Ihre Antwort!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-11-10 16:22:272014-11-10 18:01:50Wertgegenstände

gepfändetes Gehalt vor PI aber nicht abgeführt

5. November 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo,
und zwar habe ich eine Frage betreffend gepfändeten Gehaltes, aber vor Eröffnung der PI. Ich befinde mich seit 09.12.2008 in PI u bin am 09.12.2014 fertig. Es sollte auch die Restschuldbefreiung erteilt werden. Der pfändbare Teil meines Einkommens wurde mtl. von Beginn an durch meinen AG an den Treuhänder überwiesen. Jetzt habe ich zufällig erfahren, dass mein AG zum Beginn, wenn man in Vorbereitung der PI die Gläubiger erstmal nicht mehr bedient, sich diese logischer Weise an ihn gewand haben, er mir den pfändbaren Anteil vom Gehalt abgezogen hat, aber nicht an den Gläubiger ausgezahlt hat! Wem steht dieses Geld jetzt zu? Seit nunmehr über 6 Jahren wird dieses Geld bei meinen AG als Verb. ausgewiesen. Hat der Treuhänder auf dieses Geld Anspruch um dieses noch zu verteilen, oder steht dieses Geld, was ja zu diesen Zeitpunkt mein Gehalt minderte jetzt mir zu.
Vielen Dank!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-11-05 13:43:452014-11-05 13:43:45gepfändetes Gehalt vor PI aber nicht abgeführt

Vollstreckungsschutz vor der Insolvenz

27. Oktober 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

So werden Sie vor einer Privatinsolvenz / Regelinsolvenz vor Pfändungen geschützt

Ein wichtiges Ziel des Insolvenzverfahrens ist der umfassende Pfändungsschutz. Er wird sofort mit Eröffnung der Privatinsolvenz erreicht (§ 89 InsO).

In der Insolvenz gilt für Sie ein umfassender Pfändungsschutz

Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie die (eventuellen) Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Es entfallen also alle nervenaufreibende Briefe. Auch der Gerichtsvollzieher wird Sie in Zukunft in Ruhe lassen. Er darf nicht mehr pfänden und Sie auch nicht mehr zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern.

Bereits vor der Insolvenz besteht ein (mittelbarer) Vollstreckungsschutz

Allerdings werden Sie bereits vor der Insolvenzeröffnung vor Pfändungen geschützt. Dieser Schutz ist allerdings mittelbarer Natur: Ihnen kann das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters zugutekommen.

Anfechtungsrecht kommt Ihnen zugute: Pfändungen der Gläubiger können rückgängig gemacht werden

Das Anfechtungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu. Merkt er anhand der von Ihnen eingereichter Kontoauszüge, dass Gläubiger vor der Insolvenz gegen Sie vollstreckt haben, ficht er die Vollstreckungen an. Diese werden daraufhin rückgängig gemacht. Das bedeutet für Sie: für Gläubiger zahlt es sich nicht aus, gegen Sie vor einer Insolvenz zu vollstrecken – man sollte sie nur darauf aufmerksam machen.

Anfechtungsrecht gilt für alle Vollstreckungen innerhalb eines Monats vor der Insolenz

Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können alle Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb eines Monats vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden haben.

Anfechtungsrecht gilt für Vollstreckungen innerhalb dreier Monate vor der Insolenz bei Kenntnis des Gläubigers

Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können zudem die Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb von drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die in Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners stattgefunden haben. Diese Kenntnis liegt immer vor – denn wir schreiben alle Gläubiger an und machen diese auf Ihre Absicht, sich zu entschulden, aufmerksam. So gehen wir für Sie bei einer Privatinsolvenz vor.

Wir unterstützen Sie: Alle Gläubiger werden auf die Anfechtung aufmerksam gemacht

Um Sie vor Vollstreckungen zu schützen, schreiben wir deshalb alle Gläubiger schnellstmöglich an und machen sie auf das Anfechtungsrecht aufmerksam. Wir verdeutlichen den Gläubigern, dass eine Vollstreckung nur kosten verursachen wird – denn für eine Vollstreckung muss ein Gläubiger bezahlen. Die Gläubiger kennen dann Ihre schwierige finanzielle Situation und wissen, dass ihnen bei einer Vollstreckung die Rückzahlung des von Ihnen erhaltenen Betrages droht.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-27 12:27:022016-09-15 14:46:10Vollstreckungsschutz vor der Insolvenz

Privatinsolvenz und taschengeldpfändung ehepartner

26. Oktober 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

meine frau möchte in privatinsolvenz gehen es muss also noch außergerichtliche einigung versucht werden und antragsstellung ect vorbereitet werden was ja alles einige monate dauern kann wie ich nachgelesen habe aber ich habe als drittschuldner einen Pfüb über eine taschengeldpfändung erhalten wie bekomme ich nun die zeit zwischen einreichen der Insolvenzunterlagen bzw eröffnung der insolvenz meiner frau um um ohne wegen nichtzahlung gerichtlich mit kosten ect belangt zu werden? gibt es da eine einfache möglichkeit? Erinnerung wurde schon eingelegt aber leider wieder aufgehoben.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-10-26 22:02:542014-10-26 22:02:54Privatinsolvenz und taschengeldpfändung ehepartner

auto in privatinsolvenz

25. Oktober 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

am dezember 2014 beginn privat insolvenz,ich habe 40,000 € schulder,
Ich habe fragen:

1 Wen ich habe auto in kredit kannich er lassen ( Große Briefschein hat Bank)
2 Wie viele ich müssenn bezahlen in insolvenzzeit (Meine monatsgeld 1700 € netto

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-10-25 10:01:062014-10-25 10:01:06auto in privatinsolvenz

auto Kauf in der wohlverhaltenperiode

23. Oktober 2014/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

mein Auto ist 17 Jahre alt und verbraucht extrem viel Benzin ,nun möchte ich mir einen Kleinwagen als Diesel kaufen ,darf ich das ohne das es Probleme gibt mit meinem insolventsverwalter und wie teuer darf das Auto sein..????? Mfg

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-10-23 10:25:332014-10-23 10:25:33auto Kauf in der wohlverhaltenperiode

Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor

22. Oktober 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel

Niederlage für Bayer Leverkusen: Rückerstattung von 16 Millionen Euro an insolventen Ex-Sponsor

Die Gläubiger des 2011 insolvent gegangenen Stromanbieters Teldafax erhalten nach einem spektakulären Prozess 16 Millionen Euro. Das Landgericht Köln hat heute entschieden (Urteil vom 22.10.2014, Az. 26 O 140/13), dass der 2011 insolvent gegangene Stromanbieter Teldafax 16 Millionen Euro Sponsorgelder erhält, die an Bayer Leverkusen gezahlt worden sind.

Inhalt dieser Seite:

  • Zahlungen von Schuldnern werden rückgängig gemacht
  • Leisten Sie keine Zahlungen an Ihre Gläubiger vor der Insolvenz
  • Insolvenz Teldafax: Zahlungen zwischen 2009 und 2011
  • Bayer Leverkusens Argumente  überzeugen das LG Köln nicht
  • Bei der Insolvenz verloren 700.000 Menschen Geld
  • Wir verteidigen Sie gegen eine Anfechtung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Auch für große Unternehmen gilt: Zahlungen von Schuldnern vor der Insolvenz werden rückgängig gemacht

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst. Dies bedeutet sowohl im Falle privater Schuldner als auch großer insolventer Unternehmen, dass das Anfechtungsrecht greift und erhaltene Beträge wieder rückerstattet werden müssen.

Um Anfechtungen zu vermeiden: Leisten Sie keine Zahlungen an Ihre Gläubiger vor der Insolvenz

Aus diesem Grund gilt für alle unsere Mandanten – sowohl Privatpersonen als auch für Unternehmer: Hören Sie sofort nach Kenntnis Ihrer Lage auf, an die Gläubiger weiter zu bezahlen. Diesen kommt Ihre Zahlung meistens überhaupt nicht zu Gute – wie diese Entscheidung zeigt. Die Zahlung wird wieder abgewickelt und an den Insolvenzverwalter ausgekehrt, der sie dann anteilig an die Gläubiger verteilt.

Insolvenz Teldafax: Zahlungen zwischen 2009 und 2011

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst.

Bei der Entscheidung des Landgerichts Köln ging es um Zahlungen zwischen 2009 und 2011. Damals war Teldafax laut dem Gericht bereits zahlungsunfähig. Laut dem Gericht war Bayer Leverkusen schon im Oktober 2009 die finanzielle Lage von Teldafax bekannt gewesen – insbesondere weil Teldafax mehrfach wegen Liquiditätsschwierigkeiten um Stundungen gebeten hat. Dies reicht laut dem Gericht für eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit aus.

Aussicht auf die Investition eines Investors genügt nicht: Bayer Leverkusens Argumente überzeugen das LG Köln nicht

Bayer Leverkusen konnte das LG Köln nicht überzeugen. Der Club argumentierte, es könne mit dem Geld eines Investors bei Teldafax rechnen. Dem folgten die Richter nicht, weil seines Erachtens nach keine konkreten Anhaltspunkte bestanden.

Bei der Insolvenz von Teldafax verloren 700.000 Menschen Geld

Bei der Insolvenz des Billigstrom-Anbieters Teldafax im Jahr 2011 hatten rund 700.000 Menschen Geld verloren. Bayer Leverkusen prüft nun eine Berufung gegen die Entscheidung.

Bei Betroffenheit auf Gläubigerseite: Wir verteidigen Sie gegen eine Anfechtung

Immer öfter kommen auf unsere Kanzlei nun auch Gläubiger zu, die eine Vertretung in einer ähnlichen Konstellation wollen. Meistens hat ein Schuldner etwas an sie geleistet. Nun tritt der Insolvenzverwalter auf Sie zu und verlangt das Geld heraus. Oftmals verteidigen wir Gläubiger in solchen Fällen – es geht dabei z. B. um Arbeitnehmer, die um Ihr Gehalt durch einen insolventen Arbeitgeber kämpfen. Wir werden Sie in einem solchen Fall verteidigen. Oftmals können wir auch eine vermittelnde Lösung erreichen – insbesondere durch Verhandlungen mit einem Insolvenzverwalter.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-22 19:17:482020-09-07 16:16:44Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor

Privatinsolvenz-gemeinsamer Kreditvertrag unverheirateter Partner

20. Oktober 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Meine Tochter hat gemeinsam mit ihrem ehem. Lebensgefährten (nicht verheiratet) eine Eigentumswohnung gekauft und dazu gemeinsam einen Kreditvertrag über 120.000€, mit 14% Zinsen abgeschlossen. Nach der Trennung von ihrem Partner, konnte sie trotz Vollzeitarbeit, aufgrund der nun allein zu tragenden Kosten für Wohnung und Kinderbetreuung, die laufenden Raten für den Kredit nicht mehr aufbringen und musste Privatinsolvenz beantragen. In der Forderungsaufstellung der Bank für das Amstgericht steht die gesamte Restschuld von 108.000€ als Forderung gegenüber meiner Tochter. Müsste das nicht nur die Hälfte sein? Oder ist der andere Vertragspartner dann automatisch von allen Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Kreditvertrag frei?

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-10-20 12:07:042014-10-20 12:07:04Privatinsolvenz-gemeinsamer Kreditvertrag unverheirateter Partner

So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

2. Oktober 2014/56 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Lohnpfändung und Insolvenzverfahren

    So können Sie sich frühzeitig vor einer Lohnpfändung schützen

    Restschuldbefreiung in 3 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓ Geeignete Person 305 InsO ✓

    ausschnitt aus gesetzbuch. wichtiger paragraph zum thema insolvenz ist markiert.
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    Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung

    Vor einer Insolvenz befinden sich viele Schuldner in einer sehr belastenden Phase – die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung. Falls ein Schuldner nicht länger an seine Gläubiger zahlt, hat dies meist zur Folge, dass die Gläubiger Vollstreckungen einleiten. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es dann zur Lohnpfändung. Dies führt oftmals zur Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Insolvenzverfahren schützt Sie grundsätzlich vor einer Lohnpfändung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Arbeitslohn bereits vor der Insolvenz zu schützen.


    Inhalt dieser Seite:

    • Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung
    • Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig
    • Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase
    • So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine  Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Es kann somit keine Lohnpfändung stattfinden.

    Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase

    Nachdem der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, darf ein Gläubiger auch nach der Wohlverhaltensphase keine Lohnpfändung für Forderungen betreiben, die von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung

    Noch vor der Einleitung von Privatinsolvenzverfahren gilt eine sog. dreimonatige Rückschlagsperre. Hat ein Gläubiger in den drei Monaten vor Beantragung der Privatinsolvenz die Lohnpfändung betrieben, muss er die gepfändeten Beträge nach Einleitung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Diese Beträge zählen dann zur Insolvenzmasse.

    Wenn wir für Sie tätig werden, weisen wir Ihre Gläubiger bereits frühzeitig auf diesen Umstand hin. Die Gläubiger sehen dann oftmals von kostspieliger Vollstreckung vor der Insolvenz ab, weil sie das Geld nicht behalten würden, sondern an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.

    Wir benötigen in den meisten Fällen zwischen sechs und acht Wochen um Ihr Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Die Chance, dass sich Gläubiger kurz vor Ihrem Insolvenzverfahren zu einer Zwangsvollstreckung bzw. zu einer Lohnpfändung entschließen, sinkt so erheblich. Den Gläubigern wird so schnell klar, dass sie sich zukünftig an den Insolvenzverwalter wenden müssen und Ihren Lohn nicht antasten sollten.


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-02 16:49:492019-08-30 12:23:46So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung
    Seite 152 von 171«‹150151152153154›»
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