Richtigen Firmennamen wählen – so gehts

Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers

Einfach die Dinge so tun, wie man will – das wünscht sich mitunter auch mancher Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit; sprich: seine gewohnten Aufgaben am gewohnten Ort zur gewohnten Zeit ohne “großes Drumherum” zu erledigen und so wie gewöhnlich wie vertraglich vereinbart seine Arbeitsleistung erbringen – wäre schön. Doch welcher Arbeitnehmer kennt das nicht, wenn – am besten noch kurz vor Feierabend – der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte ins Büro kommt und “Spezialaufträge” im Gepäck hat. Je nach Arbeitstätigkeit, beispielsweise wenn bei hoher Auftragslage die Dringlichkeit entsprechend hoch ist, weiß man mitunter nicht mehr, wo einem der Kopf steht und wo man mit der Arbeit anfangen soll.

Der Güterichter