Wohlverhaltensphase

Sehr geehrter Herr Ghendler,

da Fragen an meinen IV oft ins Leere laufen versuche ich es bei Ihnen einmal.

Meine Insolvenz läuft seit dem 31.08.2016.
Mit Schreiben vom Amtsgericht wurde das Insolvenzverfahren mit Wirkung 18.01.2019 aufgehoben.

Meine Fragen:
1. Es heißt ja das Insolvenzverfahren dauert ca. 1 Jahr. Was kann es für Gründe geben, dass dies bei mir fast 2,5 Jahre waren.
2. Die Steuererklärungen für 2016 und 2017 wurden durch den Verwalter abgegeben und das FA hat automatisch die
Erstattungen für meine Frau und mich getrennt und meiner Frau ihren Anteil überwiesen (Zusammenveranlagung).
a) Muss ich die Erklärung für 2018 wieder selber erstellen und beim FA einreichen?
b) Wird weiter automatisch aufgeteilt oder wer macht das?
c) Erstattungen für Zeiträume die in die Wohlverhaltensperiode nach aufheben des InsoVerfahrens fallen darf ich ja
scheinbar für mich behalten. Wie und wer teilt das genau auf? Weil demnach hat ja mein InsoVerwalter (jetzt
Treuhänder) Anspruch auf Erstattungen für den Zeitraum 01.01. bis 17.01.19.
3. Ich bin im öffentlichen Dienst und mein pfändbarer Anteil wird direkt von der Bezüge zahlenden Stelle an den IV
überwiesen. Bisher musste ich regelmäßig Kontoauszüge und Gehaltsnachweise vorlegen. Fällt das jetzt weg?
4. Das P-Konto ist ja zur Sicherheit mit einer “irren” Summe von 1 Mio als Pfändung vermerkt. Wird dies automatisch
aufgehoben oder muss das irgendwo beantragt werden. Ohne Löschung dieser Eingabe werde ich es ja bestimmt
nicht wieder umstellen können auf ein normales Girokonto, was ich ggf. aber gerne machen möchte um die
Kontoführungsgebühren zu sparen. Oder ist davon abzuraten?

Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas H.

normales Konto in Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
befinde mich noch im Insolvenzverfahren, ab März in der Wohlverhaltensphase.
Habe zur Zeit ein pfändungsfreies Konto. Da meine Bank deutlich günstigere Konten hat, frage ich mich ob ich auch schon ein normales Konto ohne Dispo eröffnen kann.
Fragen:
Würden Sie mir ein normales Konto empfehlen oder soll ich bis zum Ende in 5-6 Jahren
lieber ein pfändungsfreies Konto beibehalten?
Darf man auf meinem Konto noch pfänden im Insolvenzverfahren?
Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung.

Widerruf bei Freiberuflern

Wie verhält sich das Recht auf Widerruf bei Freiberuflern?

Vermögen der GmbH bei Liquidation

Ich bin alleinige Gesellschafterin der GmbH und will diese aus Altersgründen liquidieren. Die GmbH hat Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen von mir in Höhe von 90 T€) und Immobilienvermögen. Was ist steuerlich zu berücksichtigen, wenn nach Ablauf der Fristen das Vermögen verteilt werden kann?

Neue UG

Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr habe ich eine UG gegründet. Leider wurde sie aufgrund von Insolvenz inzwischen aufgelöst.
Meine Frage ist jetzt, ob denn die Möglichkeit besteht, eine neue UG in meinen Namen zu gründen.
Mit freundlichen Grüßen.
Etomba

Widerruf Autokredit

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir hatten am 01.08.2014 eine Dacia Duster über die Renault-Bank finanzieren lassen.
5000 Euro Anzahlung und 48 Raten zu je 159 € und die Endsummen von 7400 €
wurden August 2018 bezahlt, heißt der Vertrag ist im eigentlichen Sinne beendet.
Kommt dieser Widerruf in unserem Falle auch noch in Frage?
Oder ist der Zug bereits abgefahren?
Ach ja eines noch, ich habe keine Rechtschutz-Versicherung!
Lohnt es sich für mich dennoch? aber abgesehen davon wären wir froh unseren
Diesel mit 34000 Km zu einem angemessenen Preis los zu werden.

Freundliche Grüße aus Frankfurt
Cevat Temürkol

Habe ich auch nach dem BGH-Urteil eine Chance auf Beitragsrückzahlungen?

Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf lediglich die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Treuhänders erfüllt waren. Dessen Abhängigkeit darf jedoch kein Gericht, sondern nur die BaFin als zuständige Behörde feststellen.

Gleichzeitig stellten die Bundesrichter aber fest, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann – und dies dürfen die Gerichte durchaus selbst prüfen und entscheiden. Dazu zählt eine fehlerhafte Begründung. Wer überlegt, Klage einzureichen, sollte sich dementsprechend nicht länger auf den Vorwurf eines wirtschaftlich abhängigen Treuhänders stützen. Empfehlenswert ist es vielmehr, überprüfen zu lassen, ob die Begründung in ausführlicher und plausibler Form abgegeben wurde. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich nur auf die Treuhänderproblematik. Gleichzeitig klärte der BGH, dass Klagen wegen unzureichender Begründung weiterhin möglich sind.

Privatinsolvenz

Hallo,

ich habe Schulden durch einen Betrug,für den ich auch Strafrechtlich verurteilt wurde, begannen vor 20 Jahren. Kann ich trotzdem eine Privatinsolvenz beantragen?

Widerruf Kreditvertrag, der bereits vollständig zurückbezahlt ist.

Die Unterlagen zum Kreditvertrag sind durch Scheidung nicht mehr bei mir vorhanden. Der Kredit ist vollständig zurück bezahlt. Der Widerruf ist fristgerecht erfolgt, ohne dass der Vertrag eingesehen werden konnte.

Die Bank ist nicht bereit, mir eine Kopie des Vertrags zur Verfügung zu stellen, da der Vertrag bereits vollständig bedient ist. Die Schiedsstelle beim Bankenverband teilt die Auffassung der Bank.

Ich bin überzeugt, dass die Widerbelehrung rechstwidrig war und daher mir die Vertragsunterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Was kann ich tun? Muss die Bank (HypoVereingsbank) mir eine Kopie zur Verfügung stellen.?

Insolvenzantrag mit Sanierung einer UG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige Unterstützung bei der Sanierung meiner Unternehmensgesellschaft und beim einreichen eines Insolvenzantrages.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schmidt