Wie sieht das Widerrufsverfahren aus?

Je nachdem ob Sie rechtsschutzversichert sind, müssen Sie zunächst selbst den Widerruf erklären, um den Rechtsschutzfall auszulösen. Hierfür gibt es Muster-Widerrufsschreiben. Lehnt die Audi-Bank den Widerruf ab, können wir Deckungsanfrage stellen, damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt. Falls keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten einsteht, erklären wir den Widerruf für unsere Mandanten. Nach Erklärung des Widerrufs folgt die außergerichtliche Verhandlung, in der unsere Rechtsanwälte der Audi-Bank die rechtlichen Gesichtspunkte und die Rückabwicklung aufzeigt. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durch.

Unterstützt eine Rechtsschutzversicherung das Verfahren?

Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage. Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung den Widerruf von Verträgen nicht in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen hat.

In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutz. Bevor Sie die Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch bitte zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir Ihnen alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung beantworten können und Sie nicht eine falsche Versicherung abschließen.

 

Welche Vorteile bringt mir ein Widerruf?

Zusammengefasst:

  • Rückerstattung aller Raten, abzüglich Finanzierungszinsen
  • Rückerstattung der Anzahlung
  • ab dem 13.06.2014 möglicherweise keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer
  • Möglichkeit einen neuen PKW günstig zu finanzieren

Warum kann ich meinen Vertrag noch heute widerrufen?

Die Audi-Bank hatte die Verpflichtung, ihre Kunden bei Vertragsschluss ordnungsgemäß zu belehren. Dieser Pflicht kam die Audi-Bank viel zu häufig nicht nach. Oftmals vergaß sie wichtige Pflichtangaben. Mangels richtiger Belehrung konnte die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen und der sog. Widerrufsjoker erlaubt deshalb noch heute eine lukrative Rückabwicklung.

Zwang zur Mehrarbeit trotz Festanstellung während der Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Mai 2017 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich bin festangestellt, vollzeitbeschäftigt mit 42 Stunden an 6 Tagen im öffentlichen Dienst.
Ich bin weiterhin festangestellt mit einer vom 1.Arbeitgeber genehmigten Nebentätigkeit von derzeit 2,5 Wochenstunden bei einem kommunalen Arbeitgeber.
Beide Einkommen wurden auf Antrag des Verwalters zusammengeführt, der pfändbare Anteil (rund 850,-Euro) wird abgezogen und ausgekehrt der unpfändbare Anteil auf mein P-Konto ausgezahlt.
All das ist für mich vollständig nachzuvollziehen.

Aber ich habe und hatte auch immer wieder Gelegenheit nebenberuflich selbstständig in meinem Beruf zu arbeiten. Als Krankheitsvertretung, bundesweit, wenn ich angefragt werde.
Diese selbstständige Tätigkeit habe ich jetzt eingestellt weil der Verwalter trotz wiederholter Nachfrage noch nicht über eine Freigabe entschieden hat.
Ich habe das den Verwalter wissen lassen und bekam nun folgende Mail von Ihm:

“…mit Verwunderung habe ich Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen. Das Absagen von Veranstaltungen mit denen Sie Umsätze generieren können, ist vollkommen inakzeptabel. Noch eine einzige Absage ohne triftigen Grund und Sie verlieren ihre Restschuldbefreiung, weil sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen (§ 290 Abs. 1 Ziff. 5 InsO).”

Das bedeutet ich muss von meinem P-Konto Geld nehmen, Tanken, Reisekosten ect. vorlegen, in meiner Freizeit arbeiten und wenn dann das Honorar zzgl.Spesenertattung für meine Arbeit auf das P-Konto kommt wird alles ausgekehrt weil keine Freigabe vorliegt.
Im kommenden Jahr muss ich das Honorar noch bei meiner Steuererklärung angeben und versteuern.
Entschuldigung, aber für mich ist das Nötigung, mit dem Druckmittel Versagung der Restschuldbefreiung.
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Kann man das wirklich von mir erwarten? Wie wehre ich mich dagegen?

GbR Gründung

Wir möchten eine GbR gründen um Rechtssicherheit beim Kauf und Verkauf eines gemeinsam erworbenen und privat genutzten Grundstücks zu haben.
Es werden keine Einnahmen bzw. Ausgaben bei der Gesellschaft erwartet. Daher brauchen/wollen wir auch keine Buchführung machen.
Muss die GbR trotzdem beim Finanzamt angemeldet werden bzw. eine Steuernummer bekommen?

VW Widerruf

Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich haben 2011 einen Golf mit Finanzierung abgeschlossen.
2015 oder 2016 habe ich die Finanzierung aus privaten Gründen übernommen.
Wenn ich kein Kandiat wäre, mit welchem Zeitraum der Erstattung kann ich dann rechnen.
Aus dem Fahrzeugschein geht hervor das ich schon vom ersten Tag an eingetragen bin.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Welche Kosten entstehen?

Die Überprüfung der Widerrufsinformation und die anschließende Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich.

Die Erklärung des Widerrufs ist kein Selbstläufer. Die Banken akzeptieren den Widerruf des Kunden in den allermeisten Fällen nicht, ohne dass sich ein Rechtsanwalt einschaltet. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts und ggf. das spätere gerichtliche Verfahren sind mit Kosten verbunden. Im Idealfall besteht eine Rechtsschutzversicherung, die für die Kosten eintritt. Oftmals kann eine Rechtsschutzversicherung noch vor dem Widerrufsverfahren abgeschlossen werden. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen einen Tipp.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung keine Option sein, finden wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

 

Können auch Unternehmer diese Chance nutzen?

Der Gesetzgeber billigt Unternehmern das Widerrufsrecht grundsätzlich leider nicht zu, da diese über genügend Erfahrung verfügen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Existenzgründer. Wenn junge Unternehmer für ihr Gewerbe ein Darlehen bis zu 75.000 € aufnehmen, sollen sie auch besonderen Schutz genießen. Deshalb spricht ihnen das BGB ein Widerrufsrecht zu. Dem Widerruf eines Autokredits steht damit nichts im Wege.

Gilt der Widerrufsjoker auch für Leasingverträge?

Ja, die Möglichkeit eines Widerrufs ergibt sich grundsätzlich auch bei den sog. Finanzierungleasingverträgen. Das sind Verträge bei denen der Leasinggeber zwar die Finanzierung des Fahrzeugs übernimmt, aber nicht für die Instandhaltung verantwortlich sind. Der weitaus größte Teil der Leasingverträge ist derart ausgestaltet. Die Rechtsfolgen entsprechen dem Widerruf eines Autokredits. Vereinfacht: der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber alle Raten im Austausch gegen das Leasingfahrzeug zurück.