Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Mai 2017 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich bin festangestellt, vollzeitbeschäftigt mit 42 Stunden an 6 Tagen im öffentlichen Dienst.
Ich bin weiterhin festangestellt mit einer vom 1.Arbeitgeber genehmigten Nebentätigkeit von derzeit 2,5 Wochenstunden bei einem kommunalen Arbeitgeber.
Beide Einkommen wurden auf Antrag des Verwalters zusammengeführt, der pfändbare Anteil (rund 850,-Euro) wird abgezogen und ausgekehrt der unpfändbare Anteil auf mein P-Konto ausgezahlt.
All das ist für mich vollständig nachzuvollziehen.
Aber ich habe und hatte auch immer wieder Gelegenheit nebenberuflich selbstständig in meinem Beruf zu arbeiten. Als Krankheitsvertretung, bundesweit, wenn ich angefragt werde.
Diese selbstständige Tätigkeit habe ich jetzt eingestellt weil der Verwalter trotz wiederholter Nachfrage noch nicht über eine Freigabe entschieden hat.
Ich habe das den Verwalter wissen lassen und bekam nun folgende Mail von Ihm:
“…mit Verwunderung habe ich Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen. Das Absagen von Veranstaltungen mit denen Sie Umsätze generieren können, ist vollkommen inakzeptabel. Noch eine einzige Absage ohne triftigen Grund und Sie verlieren ihre Restschuldbefreiung, weil sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen (§ 290 Abs. 1 Ziff. 5 InsO).”
Das bedeutet ich muss von meinem P-Konto Geld nehmen, Tanken, Reisekosten ect. vorlegen, in meiner Freizeit arbeiten und wenn dann das Honorar zzgl.Spesenertattung für meine Arbeit auf das P-Konto kommt wird alles ausgekehrt weil keine Freigabe vorliegt.
Im kommenden Jahr muss ich das Honorar noch bei meiner Steuererklärung angeben und versteuern.
Entschuldigung, aber für mich ist das Nötigung, mit dem Druckmittel Versagung der Restschuldbefreiung.
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Kann man das wirklich von mir erwarten? Wie wehre ich mich dagegen?