AUSGLEICHSBETRAG gem. § 154 Baugesetzbuch im Sanierungsgebiet
Sehr geehrte Damen und Herren
Unsere Gemeinde hat das abschöpfen eines “AUSGLEICHSBETRAG DES EIGENTÜMERS gem. § 154 Baugesetzbuch (BauGB) für Grundstücke, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen” bekannt gegeben.
Auf Grund der Größe des betreffenden Grundstücks erwarte ich eine vorl. geschätzte Summe von über 20000 €. Das kann ich nicht aufbringen. Es stellt sich für mich daher die Frage, ob ich den Weg der Privatinsolvenz einschlagen kann.
Mit freundlichen Grüßen



