
Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten
Diese Nachricht trifft die Bewohner der Rhein-Main-Metropole Frankfurt wie ein Blitz: Großflächige Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sollen ab Februar 2019 für bessere Luftqualität sorgen. Die Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft könnten ansonsten auf absehbare Zeit nicht eingehalten werden. Muss der kleine Mann jetzt ausbaden, was Politik und Autokonzerne durch jahrelanges Ignorieren und betrügerische Manipulationen angerichtet haben? Verbraucher haben jedoch Möglichkeiten, ihren Schaden von den Autokonzernen erstattet zu bekommen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
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Hintergrund der Fahrverbote in Frankfurt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Auf diese Weise hatte die DUH bereits Fahrverbote in Hamburg und Stuttgart durchgesetzt. Das Urteil ist eindeutig: Um die Schadstoff-Grenzwerte einhalten zu können, muss Frankfurt nun strenge Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört vor allem ein Fahrverbot für Diesel der EURO-4-Abgasnorm ab Februar 2019. Doch da nicht zu erwarten ist, dass diese Maßnahme allein ausreicht, kommt es noch dicker: Auch für Benziner der Normen EURO 1 und 2 sowie EURO 5-Diesel soll das Fahrverbot gelten. Die oft nur wenige Jahre alten EURO 5-Diesel haben dabei noch eine Gnadenfrist bis September 2019.
Nicht nur in Stuttgart, Hamburg und jetzt dem Rhein-Main-Gebiet wird vielen Autobesitzern bewusst: Das Auto, für das oftmals lange gespart wurde, wird sie bald nicht mehr in die Stadt bringen. Den Diesel verkaufen und durch einen Benziner ersetzen? Das ist leider auch keine Lösung, nicht nur wegen der höheren Spritpreise für Benzin. Der Verkauf des Diesels wird nicht genug einbringen, um davon ein annähernd gleichwertiges Auto zu kaufen. Grund ist die schlagartig gesunkene Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen als Reaktion auf die unaufhörlichen Hiobsbotschaften. Zudem sind auch einige ältere Benziner von dem Fahrverbot in Frankfurt betroffen. Das jahrelange gemeinschaftliche Versagen von Autokonzernen und Politik hat nun also spürbare Konsequenzen.

Die Luftqualität in Frankfurt am Main soll sich durch die drohenden Fahrverbote ab dem Februar 2019 merklich verbessern.
Seit 2010 gilt europaweit ein Grenzwert für die gesundheitsschädlichen Stickoxide. Doch anscheinend hat die Politik da etwas beschlossen,
was nicht einzuhalten ist. Zumindest nicht, wenn Autokonzerne als Reaktion nicht den Schadstoffausstoß der Autos senken, sondern stattdessen mit allen Mitteln bis hin zum glatten Betrug die Messwerte manipulieren. Zugleich schlafwandelten Städte und Kommunen in jahrelanger Kenntnis der überhöhten Schadstoffwerte, ohne zu reagieren.
Besonders ungerecht: Die Autoindustrie könnte für ihr Fehlverhalten jetzt noch belohnt werden. Denn statt kostenfreie Umrüstungen der Autos anzubieten, kurbelt sie den Absatz mit einer “Umweltprämie” an. Autokäufer, die gezwungen sind, für viel Geld ein neues Auto anzuschaffen, nehmen die Lockangebote an, an denen die Konzerne blendend verdienen. Doch es gibt auch einen anderen Weg, mit dem Sie nicht den Autokonzernen in die Hände spielen: Sie nutzen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um eine Rückabwicklung Ihres Autokaufs zu erreichen. Als Betroffener des Abgasskandals, also als Fahrer eines manipulierten Autos, können Sie dies über den Schadensersatzanspruch erreichen.
Der zweite Weg steht jedem Kunden offen, der sein Auto per Darlehensvertrag finanziert hat. Mit unserer Hilfe widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag und geben das Auto zurück. Spätestens jetzt, wo Fahrverbote bundesweit Realität sind, sollten alle Autokäufer diese Möglichkeit prüfen. Die Fakten zum Widerruf:

Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner

René Brustmann
Rechtsanwalt

Fatbardha Kameraj
Rechtsanwältin

Ludger Knuth
Rechtsanwalt

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Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Endlich gibt es das erste Urteil überhaupt gegen die Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt, dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.
Das von unserer Kanzlei erstrittene Urteil könnte den Damm brechen lassen und eine Welle von Widerrufen gegen Mercedes auslösen. Der auf Seite des Kunden federführende Rechtsanwalt Ludger Knuth erklärt: “Von diesem Urteil dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler ziehen sich durch viele Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen.”
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Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.
Aufgrund des “Dieselskandals” musste er feststellen, dass sein Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß erklärt worden sei.
Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war. Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom 21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun sämtliche gezahlten Beträge zurück, insgesamt 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene Kilometer.
Die Entscheidung ist nicht nur deswegen bedeutsam, weil sie die erste ihrer Art gegen die Mercedes-Benz Bank ist. “Auch der BMW-Bank wird beim Lesen der Urteilsbegründung der Schreck in die Glieder gefahren sein. Denn auch sie hat es jahrelang unterlassen, den bei einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt anzugeben. Die Bewertung des Gerichts, diesen Fehler als besonders gravierend anzusehen, hat daher auch Auswirkungen auf zahllose BMW-Verträge.”, so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei.
Für die gefahrenen Kilometer darf die Bank vorerst einen Teil des gezahlten Betrags einbehalten. Die Klägerseite hatte zwar argumentiert, dass der Bank bei nach dem 13.06.2014 abgeschlossenen Verträgen keine Nutzungsentschädigung zusteht. Doch diese Frage wird wohl erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung endgültig
beantwortet.
Der Betrag, den der Käufer zurückerhält, liegt dennoch weit über dem möglichen Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt, da dort heute weit höhere Abschläge hinzunehmen sind.
Derzeit häufen sich bei Daimler die Berichte über Abgas-Manipulationen. Hunderttausende Fahrzeuge sind von Rückruf-Aktionen betroffen. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur für Betroffene des Abgasskandals interessant. Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij erklärt: “Die Fehler in den Kreditverträgen sind unabhängig davon, ob es um ein Diesel-Fahrzeug oder einen Benziner geht. Zwar fällt der Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen am stärksten ins Gewicht, weil die ehemals wertstabilen Diesel stark an Prestige und Nachfrage eingebüßt haben. Doch auch für Benziner ist ein attraktiver finanzieller Vorteil möglich.”
Wer nun mit dem Gedanken spielt, ebenfalls seinen Autokredit zu widerrufen, sollte sich zuvor genau beraten lassen. Ein voreilig erklärter Widerruf kann die Erfolgsaussichten zunichte machen oder die Rechtsschutzversicherung könnte die Kostenübernahme verweigern. Daher empfehlen wir Ihnen die kostenfreie Erstberatung durch unsere Widerrufsexperten. Unsere Kanzlei ist eng auf den Widerruf von Autokrediten sowie das Vorgehen im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bereits über 1000 Kunden aller namhaften Autohersteller.
Der Widerruf ist für keine beteiligte Partei nachteilig. Die Bank erhält die Zinsen, die Nutzungsentschädigung und das Fahrzeug und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Der Händler und der Hersteller werden von der Rückabwicklung nicht tangiert. Darüber hinaus hat die mit den Wohnmobilherstellern in der Regel eng verbundene Bank ganz andere Absatzmöglichkeiten für gebrauchte Wohnmobile als ein Verbraucher, so dass der Wertverlust von ihr gut kompensiert werden kann.
Ganz einfach – Ihre Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn Sie momentan noch keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet der Widerrufsjoker aufgrund einer Besonderheit den Vorteil, dass Sie jetzt noch eine abschließen können, die dann das Prozesskostenrisiko übernimmt. Der Grund hierfür ist, dass beim Widerruf der Schadensfall erst in der Zukunft liegt. Und erst der Schadensfall ist das Ereignis, bei dem die Versicherung bereits bestehen muss. Ob Sie bei Abschluss des Vertrages versichert waren, spielt also gar keine Rolle. Die Einzelheiten hierzu können wir gerne bei einem gemeinsamen Telefonat mit Ihnen besprechen, dabei empfehlen wir Ihnen auch gleich die richtige Versicherung für Ihren Fall.
Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und hängen stark von den Fehlern in Ihrem Vertrag ab. Am besten nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich überprüfen zu lassen, um sich ein Bild von Ihren persönlichen Erfolgsaussichten machen zu können.
Die meisten Gerichte sind verbraucherfreundlich, man kann eine klare Tendenz zugunsten der Darlehensnehmer erkennen. Zum Autokredit Widerruf wurden schon viele positive Urteile gefällt. Bei den Immobilienkrediten sind es noch deutlich mehr, denn dort ist der Widerrufsjoker seit fast zehn Jahren gängige Praxis.
Ja, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Dann wird der Wert des Wohnmobils von dem Rückzahlungsanspruch gegen die Bank abgezogen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen und nicht direkt von Fahrverboten betroffen sind, ist das eine gute Möglichkeit um die Urlaubskasse mit einigen tausend Euro aufzufüllen. Natürlich berechnen wir schon im Vorfeld bei der kostenfreien Erstberatung die ungefähre Höhe Ihres Anspruches.
Wir sind zwar der Auffassung, dass Sie aufgrund der Gesetzeslage überhaupt keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Sollte dies aber so sein, wird im Regelfall diese Formel zur Berechnung angewendet:
Bruttokaufpreis x Nutzungsdauer in Monaten / Gesamtnutzungsdauer in Monaten: 180
Beispiel: Sie haben ein Wohnmobil für 70.000 € gekauft und es 3 Jahre, also 36 Monate genutzt. Bei einer Rückabwicklung würden damit vom Kaufpreis 14.000 € Nutzungsentschädigung abgezogen und Sie würden 56.000 € zurückbekommen.
Zum Vergleich: Der Wertverlust von Wohnmobilen beträgt rund 20 Prozent im ersten Jahr, zwölf Prozent im zweiten und acht bis zehn Prozent in den Folgejahren.
Nach drei Jahren würden Sie beim Verkauf für das Wohnmobil also noch ca. 44.000 € bis 45.500 € erhalten.
Ihr Vorteil durch den Widerruf: ca. 12.000,00 €!
Zunächst muss der Wohnwagen oder das Wohnmobil mittels Kredit finanziert sein. Dieser Kredit muss noch laufen oder darf noch nicht länger als ein Jahr abgelöst sein.
Des Weiteren müssen Kreditvertrag und Kaufvertrag zusammenhängen. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn der Wohnmobilhändler den Kredit vermittelt hat und stellt so gut wie nie ein Hindernis dar. Zu guter Letzt muss Ihr Vertrag Belehrungsfehler enthalten. Diese Voraussetzung prüfen wir kostenfrei für Sie, natürlich vollkommen unverbindlich:
Die Bank ist nach dem Widerruf verpflichtet, dem Kunden sämtliche Raten zu erstatten, die dieser bisher gezahlt hat. Im Gegenzug muss der Darlehensnehmer das erworbene Wohnmobil oder den Wohnwagen an die Bank zurückgeben. Teilweise vertreten die Gerichte sogar die Ansicht, dass er nicht einmal eine Entschädigung für die Nutzung des Campers zahlen muss. Doch selbst wenn diese gezahlt werden muss, bekommt der Verbraucher immer noch deutlich mehr Geld von der Bank für sein Fahrzeug, als er auf dem regulären Markt erzielen würde. Der Vorteil ist bei den älteren Dieselmodellen, die von den Fahrverboten in den Innenstädten betroffen sind am größten, denn der Wertverlust aufgrund der Dieselthematik bleibt bei der Rückabwicklung ganz außen vor. Der Unterschied zwischen Widerruf und Verkauf kann leicht 10.000,00 € und mehr betragen. Schließlich muss die Bank auch die gesamte Anzahlung vollständig erstatten.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
