Zahlreiche Risikoausschlüsse schränken den Versicherungsschutz ein
Es lohnt sich aber auch, das eigentliche Angebot genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie so häufig, offenbart das Kleingedruckte die unangenehme Realität. Denn die Risikoausschlüsse reduzieren die Fälle, in denen die Versicherung tatsächlich zahlen muss, nochmal beträchtlich.
Toyota-Bank – Restschuldversicherung
So ist zum Beispiel bei Restschuldversicherungen der Toyota Bank, die Leistungspflicht ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung verursacht ist. Damit würden schon mal 17,1 % aller Menschen, die sich 2016 arbeitsunfähig gemeldet haben, durch das Raster fallen (Quelle statista.de).
Außerdem besteht bei einer Arbeitsunfähigkeit von unter 25 % überhaupt kein Anspruch auf Leistung, bei darüber hinausgehender Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch nur anteilig. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50 %, übernimmt die Restschuldversicherung auch nur 50 % der monatlichen Raten. Ob man bei einer diagnostizierten 50 %igen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich noch arbeiten kann, steht auf einem andren Blatt.
Schließlich wird die Leistungspflicht auch dann ausgeschlossen, wenn der versicherten Person ein anderweitiger Anspruch auf den Bezug einer Alters-, Dienstunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente zusteht. Hier muss sich Toyota doch fragen lassen, warum Personen mit einer entsprechenden Absicherung der Arbeitsunfähigkeit überhaupt eine Restschuldversicherung für dieses Risiko angeboten wird.
VW-Bank – Kreditschutzbrief (KSB)
Um die Versicherung zu finanzieren, wird in aller Regel die Kreditsumme erhöht.
Bemerkenswert ist auch die „Wartezeit“ bei dem Kreditschutzbrief (KSB) der VW-Bank. Versicherungsfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen oder Unfallfolgen stehen und wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten ärztlich behandelt oder beraten wurde, sind in den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn nicht versichert.
An dieser Stelle lohnt sich wieder ein Vergleich des Katalogs der vom Ausschluss erfassten ernstlichen Erkrankungen mit der Arbeitsunfähigkeitsstatistik (% in Klammern).
- Der Ausschluss greift z.B. bei Erkrankungen:
- der Wirbelsäule und Gelenke (22,2 %)
- des Kreislaufs (z.B. Bluthochdruck) (4,4 %)
- der Verdauungsorgane (5,1 %)
- psychische Erkrankungen (17,1 %)
- des Herzens (7,9 %)
- chronische Erkrankungen (z.B. Lungenkrankheiten wie Asthma (14,7 %)
Damit wären 71,4 % der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheiten von der zweijährigen „Wartezeit“ erfasst. Wer also aufgrund der obengenannten Erkrankungen in den ersten zwei Jahren nach der Kreditaufnahme und Versicherungsabschluss arbeitsunfähig werden sollte, würde nicht in den Genuss des Versicherungsschutzes kommen.
BMW-Bank – Ratenschutzversicherung
Sehr interessant ist schließlich auch ein Risikoausschluss der DVLAG, einer Allianz Tochter, die sich um die Ratenabsicherung bei den Krediten der BMW-Bank kümmert. In den Versicherungsbedingungen heißt es: „Ist eine Rate vereinbart, die in ihrer Höhe von den übrigen Raten deutlich abweicht (z.B. Zielrate o.ä.), ist diese Rate nur auf den Todesfall versichert, nicht aber auf Arbeitsunfähigkeit.“ Nahezu jeder Darlehensvertrag der BMW-Bank sieht aber eine solche Schlussrate vor. Dabei ist der Betrag in der Regel so hoch, dass er der Summe der zuvor eingezahlten Raten entspricht. Und genau diesen großen Posten, der bei Ablauf des Kredits fällig wird, deckt die Ratenschutzversicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht ab. Der Versicherungsschutz ist hier nur die Hälfte wert.
Wege aus der Restschuldversicherung bei Autokrediten
Eine Restschuldversicherung kann in aller Regel ohne Weiteres gekündigt werden. In diesem Fall muss der Versicherer die anteiligen Prämien rückerstatten.
In vielen Fällen kann auch der ganze Darlehensvertrag samt Autokauf widerrufen und rückabgewickelt werden. Aufgrund der verbraucherfreundlichen Gesetzeslage winken Kreditnehmern hohe Ersparnisse.