Offenbar war der Abgasskandal nur die Spitze des Eisbergs. Neuen Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge wurden die Geschicke der deutschen Automobilindustrie seit den Neunziger Jahren durch ein Kartell gelenkt. An dem Kartell beteiligt waren die fünf größten Autobauern, VW, BMW, Mercedes, Porsche und Audi. Die illegalen Vereinbarungen betrafen unter anderem die Preise für Bauteile, die Auswahl der Zulieferer und die Modalitäten technischer Neuerungen.
Auch der Abgasskandal ist auf das Kartell zurückzuführen. Gemeinsam hatten sich die großen Fünf aus Kostengründen auf den Einbau kleinerer AdBlue-Tanks geeinigt. AdBlue ist das Harnstoffgemisch, dass für die Verarbeitung von Stickoxiden eingesetzt wird. Da aber mit der geringeren AdBlue Menge die Abgase nicht ausreichend gereinigt werden konnten, wurde die Messsoftware manipuliert.
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Die Kartellbehörden waren den illegalen Absprachen offenbar schon seit dem letzten Sommer auf der Spur. Nachdem sich die Indizien für die Wettbewerbsverstöße verdichtet hatten, erstattete VW eine Art Selbstanzeige bei dem Bundeskartellamt. Mercedes folgte dem größten deutschen Autobauer und meldete ebenfalls seine Verwicklung in das Kartell. Durch diesen Zug erhoffen sich die Hersteller geringere Strafen. Und diese Strafen dürften sehr hoch ausfallen. Sie könnten die erst kürzlich im LKW-Kartell von der EU-Kommission verhängten Geldbußen in Höhe von 2,93 Mrd. Euro übertreffen. Auch an diesem Kartell war übrigens Mercedes wie auch VW mit seinen Töchtern MAN und Scania maßgeblich beteiligt.
Kartellverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Betroffenen stehen nach dem Gesetz Ansprüche auf Ersatz des erlittenen Schadens zu. Anders als bei dem Abgasskandal sind dabei nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern wahrscheinlich sämtliche PKWs der benannten Hersteller betroffen.
Nun müssen die Ermittlungen der Kartellbehörden abgewartet werden. Erst in den nächsten Monaten wird sich zeigen, welche Schäden das Kartell beim Endkunden tatsächlich verursacht hat und wie diese Schäden in Geld zu bemessen sind.
Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte bietet den Betroffenen die erst im Juni 2017 verabschiedete 9. Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers bei der Novellierung war es, die private Rechtsverfolgung zu stärken. Kartellrechtsverstöße sollten nicht mehr alleine durch Geldbußen geahndet werden. Mit dem neuen Gesetz wurde auch betroffenen Endabnehmern die Möglichkeit eröffnet, ihre Ansprüche unter vereinfachten Bedingungen geltend zu machen.
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Mehr InformationenZu den wichtigsten Aspekten des neuen Gesetzes gehört die Aufstellung einer (widerleglichen) Vermutung, wonach ein Kartellverstoß einen Schaden verursacht. Darüber hinaus können Betroffene einfacher Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, auch die Beweisführung wurde erleichtert. Darüber hinaus stattete der Gesetzgeber die Gerichte mit der Kompetenz aus, den durch das Kartell verursachten Schaden zu schätzen. Ferner wurde die kenntnisabhängige Verjährungsfrist von drei auf fünf Jahre verlängert.

Nach dem Gesetzt steht den Geschädigten bei einem Kartellverstoß ein Ersatz zu.
Allerdings sind zahlreiche Kunden nicht alleine auf ihre kartellrechtlichen Ansprüche angewiesen. Eine weitere, sehr effektive Möglichkeit, sich von dem betroffenen Fahrzeug ohne finanzielle Verluste zu trennen, bietet der Widerrufsjoker. Darunter versteht man die Möglichkeit der Rückabwicklung des Autokaufs mithilfe des Widerrufs der entsprechenden Autofinanzierung.
Denn eine Großzahl der Kreditverträge unterschiedlichster Herstellerbanken enthalten fehlerhafte Widerrufsinformationen. Wurde ein Verbraucher aber nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt, so kann er sich durch einen Widerruf auch Jahre nach dem Vertragsabschluss nicht nur von der Autofinanzierung sondern gleich auch von dem finanzierten, gebrauchten Fahrzeug trennen.
Für Verträge aus der Zeit nach dem 13.06.2014 gilt eine besonders verbraucherfreundliche Regelung. Hier müssen betroffene Kunden nach einem Widerruf keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Mit unserem Rückabwicklungsrechner können Betroffene herausfinden, wie sie bei einem Widerruf ihrer Autofinanzierung stehen würden.
Die gesamten Auswirkungen des Kartells sind in ihrem Ausmaß noch gar nicht abzusehen. Die wirtschaftlichen Schäden werden die Folgen des Abgasskandals höchstwahrscheinlich weit übertreffen. Über eines herrscht allerdings schon jetzt Klarheit: die rechtswidrigen Absprachen haben das ohnehin angeknackste Image der Automobilindustrie stark geschädigt. Es bleibt ungewiss, wie die Traditionsunternehmen das erschütterte Vertrauen der Kunden wiedergewinnen wollen.
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Das Widerrufsverfahren bringt hohe Ersparnisse, verursacht aber natürlich auch Kosten. Die Preistransparenz ist eine absolute Priorität unserer Kanzlei. Wir berechnen unsere außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In vielen Fällen können die Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Sollte dies für Sie nicht in Frage kommen, finden wir eine Lösung.
Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage.
In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutz. Bevor Sie die Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch bitte zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir Ihnen alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung beantworten können.
Grundsätzlich nicht. Unternehmer müssen nicht im gleichen Umfang über ihre Rechte belehrt werden wie Verbraucher. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme in § 513 BGB vor. Hiernach steht auch Existenzgründer ein Widerrufsrecht zu über das die Bank sie informieren muss. Eine Voraussetzung gibt es jedoch: das Darlehen darf nicht höher als 75.000 Euro sein.
Erfreulicherweise ja. Der Widerrufsjoker greift auch bei Leasingverträgen und sorgt hier für eine lukrative Rückabwicklung. Die Bank muss die gezahlten Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurückzahlen. Nach dem 13.06.2014 wird hierfür auch keine Nutzungsentschädigung fällig. Das Leasingauto geht an den Leasinggeber, hier die Renault-Bank, zurück.
Nein. Es sind noch viele andere (Hersteller-) Banken betroffen. Neben den Auto-Banken auch Banken, deren Hauptgeschäft eigentlich die Finanzierung vom Immobilien ist. Hier eine kurze Liste, die jedoch in keinem Fall abschließend ist:
Das Vertragsverhältnis wird aufgelöst. Die ausgetauschten Leistungen sind deshalb wieder rückabzuwickeln. Kurz gesagt: Die Bank zahlt Ihnen Ihr Geld zurück und erhält den Gebrauchtwagen zurück.
Noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Darlehensnehmer eine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des PKW zahlen muss. Nach unserer Rechtsauffassung schließt das Gesetz eine Entschädigung aus, wenn der Darlehensnehmer nicht richtig belehrt worden ist.
Sollte dies von der Rechtsprechung anders beurteilt werden, ist dies noch lange kein Beinbruch. Denn ein Widerruf ist in den allermeisten Fällen trotzdem lukrativ, ein Ersatz ist gering.
Dieser berechnet sich wie folgt:
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)
Je weniger Sie das Auto genutzt haben, desto ertragsreicher ist damit der Widerruf.
Der Widerrufsjoker ist sehr ertragsreich. Nicht seltenkann er eine vierstellige Ersparnis mit sich bringen. Die Ersparnisse sind vielfältig. Kurz zusammengefasst hat der Widerruf für den Verbraucher folgende Vorteile:
Im Gegenzug muss er das gebrauchte Fahrzeug bei der Renault-Bank abgeben. Wie hoch ihr Rückerstattungsanspruch konkret ist, können sie mit unserem Autokredit Widerruf Rechner berechnen.
Die Renault-Bank belehrte ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht. Deshalb wurde die 14-tägige Widerrufsrecht nicht in Gang gesetzt. Die Bank müsste die Verbraucher ordnungsgemäß nachbelehren, um sie zu starten. Das tat die Renault-Bank jedoch nicht. Deshalb können Verbraucher noch heute ihre auf den Vertragsabschluss gerichtete Erklärung widerrufen.
Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen. Doch Verträge, die einen sogenannten „Kaskadenverweis“ enthalten, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden am 26.03.2020 vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt.
Der Abgasskandal breitet sich weiter aus. Auch Daimler soll mehr als eine Million Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert haben. Damit ist nach VW, Audi, Porsche der nächste große deutsche Automobilhersteller von dem Skandal betroffen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen und durchsucht derzeit fleißig die Zentrale von Daimler.
Zunächst heißt das für Sie, dass Sie einen Mercedes besitzen welcher deutlich mehr Abgase produziert als von Daimler angegeben. Dies wirkt sich in erster Linie natürlich auf die Umwelt aus. Darüber hinaus wirkt sich das aber auch den Wert Ihres Fahrzeuges aus.
Sie haben zwei Optionen: Die erste Option ist es dem Autohersteller noch einmal Ihr Vertrauen zu schenken und das Fahrzeug vom Hersteller nachrüsten zu lassen. Die Hersteller bieten nämlich Software-Updates an, um das Problem in Griff zu bekommen. Das heißt der Hersteller spielt ein anderes Programm in Ihr Fahrzeug ein und schon läuft der Mercedes sauber, umweltfreundlich und sonst natürlich auch ohne weitere Beeinträchtigungen.
Was für eine schöne, einfache Lösung! Wären da nicht verschiedene Spielverderber, wie der ADAC oder die Europäische Union, die eine Softwareaktualisierung als Lösung ablehnen und von Langzeitfolgen für das Fahrzeug sowie von der Beeinträchtigung der Leistung des Autos sprechen. Bei dieser Lösung tragen Sie also das Risiko, dass Ihr Fahrzeug nach dem Update rund läuft und die Leistung, Spritverbrauch und die Haltbarkeit ihres Fahrzeuges sich nicht verschlechtert.
Die zweite Option ist es den Wertverlust des Fahrzeuges unmittelbar an den Verursacher des Betruges, also an den Hersteller weiterzugeben.
Die aktuelle Rechtsprechung ist hier auf der Seite der Verbraucher. Zum einen hat der Hersteller Sie arglistig über die Eigenschaften des Autos – also die Abgasmenge – getäuscht, so dass Sie die Rücknahme des mangelhaften Autos verlangen können.
Zum anderen gibt es da noch den Widerrufsjoker. Und zwar kann Ihr Vertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn der Kauf des Fahrzeuges über einen Kredit bei beispielsweise der Mercedes Bank finanziert wurde und dieser Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
Unsere Kanzlei hat an dieser Stelle bereits hunderte Verträge geprüft und nahezu alle Verträge enthalten eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Widerruf hat noch zwei weitere entscheidende Vorteile.:
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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