Variabler Zinssatz – Teure Kredite für Arztpraxen und Apotheken

Haben Sie ein Darlehen mit variablem Zinssatz aufgenommen? Gerade Ärzte oder Apotheker, aber auch andere Unternehmer wählen ein solches Darlehen, um Betriebsmittel langfristig zu finanzieren.

Ein variabler Zinssatz bietet viele Vorteile, birgt aber auch das Risiko, dass Sie womöglich über Jahre hinweg zu hohe Zinsen gezahlt haben. Diese können Sie nun zurückverlangen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen jahrelange Erfahrung aus Hunderten gewonnenen Prozessen gegen Kreditinstitute und kann Sie auf Ihrem Weg kompetent unterstützen.

Das Darlehen mit variablem Zinssatz:

Aber von vorne: Ein Darlehen mit variablem Zinssatz zeichnet sich dadurch aus, dass der Zinssatz an einem Referenzzins orientiert ist. Steigt dieser, wird das Darlehen teurer, sinkt er, sinken auch die Kosten für das Darlehen. Die Praxis der Banken sieht leider aber oft anders aus als die Theorie. Zinsanpassungen nach oben wurden pflichtbewusst vorgenommen. Zinsanpassungen nach unten aber unterblieben oft völlig. Das Ergebnis ist das Gleiche: Sie zahlen zu hohe Zinsen.

Der Bundesgerichtshof hat folgenden Leitsatz formuliert:

Ein teurer Kredit darf teuer bleiben, ein billiger Kredit muss billig bleiben. Ob die Bank nun intransparente Klauseln nutzt, um die Zinsen falsch anzupassen oder eine Anpassung nach unten schlichtweg vergisst – Sie haben Rückzahlungsansprüche. Weil ein solches Vorgehen der Banken oft mehrere Jahre unbemerkt bleibt, entstehen Ihnen womöglich Rückzahlungsansprüche im sechsstelligen Bereich. Dies ist zum einen von der Höhe des Kredits und zum anderen von der bisherigen Vertragslaufzeit abhängig. Sie können die zuviel geleisteten Zinsen, Zinsbegrenzungsprämien und eine Verzinsung – den sogenannten Nutzungsersatz – verlangen.

Was müssen Sie beachten?

Ich rate Ihnen, nicht lange zu zögern und schnell Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Falschberechnung festzustellen. Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei von uns überprüfen und sich unverbindlich über Chancen und Risiken beraten.

Hier finden Sie viele weitere Informationen zum Thema “Variabler Zins”

Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enver Duran

Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enver Duran