Was hat es mit dem Widerruf eines Autokredits auf sich?

Der sogenannte Widerrufsjoker bietet Verbrauchern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, sich von hochverzinsten Immobilienkrediten  und Konsumentenkrediten sowie von unprofitablen Lebensversicherungen zu lösen und Ersparnisse in vier- bis fünfstelliger Höhe zu erzielen. Grund dafür ist eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken – genauer: Eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht. In der Folge fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an und der Vertrag bleibt ewig widerrufbar. In den Fokus des Widerrufs rücken nun die Autokredite. Auch hier entsprechen viele Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wird der Verbraucher wegen fehlender, widersprüchlicher oder verwirrender Informationen nicht ordnungsgemäß informiert, ist sein Darlehensvertrag auch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufbar.

Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen. Doch Verträge, die einen sogenannten “Kaskadenverweis” enthalten, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden am 26.03. vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt.

Vorfälligkeitsentgelt und Darlehensauflösung

Guten Tag,
wir haben bei einer Sparkasse 4 Darlehen laufen.
Eine Immobilie haben wir nun vorzeitig verkaufen müssen, wofür ein sehr hohes Vorfälligkeitsentgelt angefallen ist.
Desweiteren hat die Bank gleichzeitig alle weiteren Kredite gekündigt, bzw. eine “Vereinbarung über die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld gegen Zahlung eines Vorfälligkeitentgelts” in gegenseitigem Einvernehmen unterschreiben lassen, mit der Begründung, das sei gesetzlich so geregelt, da die Immobilie, die verkauft wurde, bei allen anderen Darlehen als Sicherheit galt und diese Sicherheit ja nun weg fallen würde. Wir wollten die anderen Verträge gar nicht auflösen, doch laut Bank müsste das so sein und nun sollen wir für die anderen Verträge auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Die Bank hat sich das bereits vor 1 Woche unterschreiben lassen.
Zum einen zweifle ich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an, zum anderen wurden die Verträge ab Sommer 2010 unterschrieben, so dass es ja vielleicht auch sein kann, dass dieser Vertrag durch eine falsche Widerrufsbelehrung anfechtbar ist und man diesen “Widerrufs-Joker” ziehen könnte?
Sollen wir die unterschriebenen Auflösungsverträge widerrufen? Wenn ja, worauf muss ich achten?
Vielen Dank im Voraus