Pfändungsfreibetrag

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich würde gerne v. ihnen wissen ob es einen höheren Pfändungsfreibetrag gibt wenn med. Gründe vorhanden sind und wenn JA, dann würde ich gerne wissen welche Bescheinigungen dafür nötig wären.
Ich selbst habe einen Schwerbehindertengrat v. 80G, bin Diabetiker 2 und leide unter Bluthochdruck.
Bin diesbezüglich in ärtzlicher Behandlung in dreimonatigen Abständen.
Selbst bin ich 67 Jahre alt und Rentner und hatte vor der Altersrente über einige Jahre eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen.
Gerne erwarte ich ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Kontopfändung während der Wohlverhaltensphase

Hallo
Ich bin seit cirka 7 Monate in meiner Wohlverhaltensphase. Ich besitze ein Pfändungsschutzkonto. Nun habe ich mir wieder etwas Geld ansparen können, um eventuell aufkommende Rechnungen bezahlen zu können. Nun bin ich cirka 400€über meinen Freibetrag. Nun wollte ich diesen Betrag nutzen um eine Rechnung zu bezahlen. Es ist mir aber nicht möglich, weil laut Aussage meiner Bank der Insolvenzverwalter bzw Treuhänder diese Beträge nicht Freigibt. Darf der Treuhänder auch in der Wohlverhaltensphase mein Konto über den Freibetrag Pfänden ??

Mit freundlichen Grüßen

Verfahrenskosten

Werden die gestundeten Verfahrenskosten während der Wohlverhaltensphase aus den gepfändeten Beträgen bezahlt oder sind diese zusätzliche zu bezahlen?

Insolvenzanfechtung

Hallo,
ich werde wohl in absehbarer Zeit eine Regelinsolvenz anmelden. Ich bin in einer GbR mit einem Partner selbstständig. Wir besitzen Eigentum in einer Wohneigentümergesellschaft in der wir unser Gewerbe ausführen.
Dieses WEG hat nun Renovierungsmassnahmen beschlossen, das Geld um diese zu bezahlen hätten wir aktuell. Von unseren Schwierigkeiten weiß die WEG nichts und wir haben auch keine Schulden dort. Wir werden sehr wahrscheinlich das Gewerbe unter anderer Firmierung dort fortführen können. Kann ich das Geld für die Renovierungsmassnahmen an die WEG überweisen oder muss ich befürchten, dass diese Zahlung angefochten wird?

Autoleasing in Wohlverhaltensphase

Hallo,
ab Mai befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Nach Abzug der Gehaltspfändung bleiben mir über 1200 Euro vom Gehalt netto über.
Habe ich bei negativer Schufa überhaupt die Möglichkeit einen PKW zu leasen
bei einem Händler?
Es wäre eine Leasingrate von ca. 80 Euro monatlich für einen Kleinwagen.
Die Versicherung würde ich jährlich zahlen. Das Auto brauche ich aber nicht
für den Arbeitsweg.Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
;

Insoende nach 5 Jahren?

Hallo Herr Rechtsanwalt,

ich befinde mich in der Insolvenz und zwar in der Wohlverhaltensphase. Meine 6 Jahre sind im September 2020 vorbei.

Jetzt habe ich gehört, dass die Insolvenz schon nach 5 Jahren enden kann.

Stimmt das und wie gehe ich dann vor, gibt es eine Beantragungsfrist oder bin ich schon zu spät?
Oder geschieht alles automatisch?

Ich habe einmal gehört ich müsste dies alles selber beantragen, wenn ja, bis wann muss ich was, bei wem einreichen oder brauche ich hierfür einen Anwalt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Anfechtung von Immobilienverkauf an Angehörige

Hallo,
mein Vater hatte vor zwei Jahren eine Betriebsprüfung vom Finanzamt, für die er rund 70 Tsd Euro Steuern nachzahlen musste. Um diese zu begleichen, hat er sein Haus an mich seinem Sohn verkauft (mit vermutlich. 10% Rabatt gegenüber dem Marktpreis). Nach Begleichung der Finanzamtforderung hat er mir dann von dem Verkaufserlös 20 Tsd. Euro als Schenkung überwiesen, damit ich ein anderes Darlehen von mir begleichen konnte.
Nun, ca. ein Jahr später hat das Finanzamt eine weitere Betriebsprüfung angekündigt und mein Vater könnte nun trotzdem in die Insolvenz getrieben werden.
Frage: Könnte ein zukünftiger Insolvenzverwalter den Hausverkauf an mich anfechten und mir und meiner Familie großen finanziellen Schaden dadurch anrichten?
Für Tips wie ich mich hier verhalten soll ware ich sehr dankbar.

Bereits abgeschlossenes englisches Verfahren nach Brexit

Sehr geehrte Damen und Herren,
in wenigen Tagen werde ich in GB von meinen Schulden befreit. Da der endgültige Brexit sich aller Voraussicht nach noch ein paar Wochen/Monate hinzieht (im Falle eines Deals ja sogar noch Jahre), kann ich damit rechnen, dass die englische „discharge“ in Deutschland im Rahmen der noch geltenden EUInsVo anerkannt werden muss. Für mich ist das deshalb vorteilhaft, weil ich u.a. auch Verbindlichkeiten habe, die nach dem Insolvenzrecht in Deutschland nicht restschuldbefreiungsfähig gewesen wären.
Nun meine Frage:
Sofern GB die EU einmal endgültig verlassen hat, also auch die EUInsVo für GB nicht mehr gilt, können dann meine Gläubiger (speziell die eben beschriebenen) nachträglich ihre Forderung nach deutschem Insolvenzrecht geltend machen, nach dem Motto: Nun gilt ja das europäische Insolvenzrecht für GB nicht mehr!
Oder kann ich mich da auf ein Rückwirkungsverbot stützen und darauf beharren, dass mein Verfahren noch vor dem endgültigen Brexit stattgefunden hat. Ich habe da etwas im Netz gelesen, wonach man sich da nicht unbedingt in Sicherheit wiegen kann, da die EUInsVo ja nicht vorsieht, dass ein Mitglied austreten könnte… andererseits würde das ja aber auch bedeuten, dass alle Verfahren der letzten 15-20 Jahre bzgl. der Anerkennung wieder neu zu bewerten wären… können Sie mir da Ihre Einschätzung mitteilen?
Vielen Dank im Vorraus
Rudolph

Einkommennachweis meines Ehemannes

Sehr geehrter Herr Ghendler,

mein Mann war viele Jahre als Handwerker selbständig. Da die privaten Krankenkassenbeiträge bei den relativ geringen Umsätzen nicht geleistet werden konnten, habe ich das Gewerbe auf meinen Namen angemeldet und meinen Mann angestellt. 2013 musste ich leider Insolvenz anmelden. Seit Oktober 2017 beziehe ich nun Rente, die Bescheide reiche ich regelmäßig dem Insolvenzverwalter ein. Heute bekomme ich eine Mail mit der Aufforderung die Einkommensnachweise meines Ehemannes einzureichen. Er bezieht mittlerweile auch eine sehr bescheidene Rente und hat noch einen 450 Euro Job. Muss ich nun damit rechnen, dass mir ein Teil meiner Rente gepfändet wird?

Steuerschulden

Hallo kurze Frage, habe versucht mit dem Finanzamt bzgl den hohen Steuerschulden aus dem Gewinn der Firma zu sprechen und sich zu einigen, diese gehen aber auf nichts ein, sprich ich müsste jetzt knapp 60.000€ zurückzahlen an das Finanzamt, welches ich nicht habe. Besteht die Möglichkeit, ein Verfahren zu eröffnen und meine Selbstständigkeit fortzuführen? Ich bin Selbstständig im Trockenbau und habe einen hervorragenden Auftraggeber aber müsste von 0 wieder Anfangen.

Danke für eine Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Viodovic