PKV Erhöhung bei der Halleschen
Guten Tag,
dieser Tage erhielten meine Frau und ich für die private Krankenversicherung (Hallesche) eine Beitragserhöhung um rd. 9% ab 1.1.2019.
Lässt sich dagegen etwas unternehmen? Wie aussichtsreich wäre das?
Guten Tag,
dieser Tage erhielten meine Frau und ich für die private Krankenversicherung (Hallesche) eine Beitragserhöhung um rd. 9% ab 1.1.2019.
Lässt sich dagegen etwas unternehmen? Wie aussichtsreich wäre das?
Hallo, als Landesbeamter (Polizei) bin ich seit Jahren bei der DBV versichert (große Anwartschaft). In 2 Jahren gehe ich in Pension. Lohnt sich auch hier eine Überpüfung der jährlich steígenenden Beitragsanpassungen? Aktuell soll für 2019 sogar die Prämie um fast 70 € steigen! Ich muss noch dazu sagen, das ich auch meine Rechtschutz bei der AXA abgeschlossen habe (Arag), sowie weitere im Bündelungsvertrag. Werden diese dann tatsächlich im Fall der Fälle eine Deckungszusage erteilen und werden mir daraus keine Nachteile entstehen?
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Die Musterfeststellungsklage im Abgasskandal gegen den VW Konzern ist derzeit in aller Munde. Nun wurde bekannt, dass eine zweite Musterklage im Namen der Autokäufer vorbereitet wird.
Diesmal richtet sich die sogenannte Sammelklage nicht direkt gegen die Volkswagen AG, sondern gegen die Volkswagen Bank GmbH. Ziel der Anwälte, die die Klage im Namen der Verbraucherorganisation “Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.” vorbereiten ist es, die Möglichkeit des Autokredit Widerrufs rechtskräftig feststellen zu lassen. Doch hierzu ist das Instrument der Musterfeststellungsklage allein schon aufgrund ihrer unkalkulierbaren Dauer äußerst ungeeignet.
Unsere Kanzlei ist seit mehreren Jahren auf den Widerruf von Autokrediten spezialisiert. Die Prüfung tausender Verträge der VW Bank hat ergeben, dass nahezu alle Verträge seit dem 10.06.2010 fehlerhaft sind. Die Fehler berechtigen die Darlehensnehmer zum Widerruf ihrer Autokredite. Hieran besteht unserer Erfahrung nach kein Zweifel, auch die Gerichte schließen sich reihenweise dieser Auffassung an. Somit sind die Erfolgsaussichten der Musterfeststellungsklage durchaus gut.
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Trotzdem empfehlen wir Verbrauchern, die einen Vertrag mit der VW Bank aus dem genannten Zeitraum haben, ihren Widerruf selbst zu erklären. Der Grund dafür ist, dass die Musterfeststellungsklage einige Nachteile in sich birgt:
Bis zum Urteil in der Musterfeststellungsklage wird viel Zeit vergehen. Bis der Verbraucher sein Geld in Händen hält, wird es zwei bis fünf Jahre dauern. Denn noch steht der Termin nicht fest, außerdem muss jeder Teilnehmer nach dem Urteil seinen Anspruch noch separat einklagen. Falls eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte, so wäre der finanzielle Vorteil dahin, wenn der Kläger sein Auto bis zum Urteil weiterfährt.
Stattdessen erreichen Sie den finanziellen Vorteil bei einem individuellen Vorgehen deutlich schneller, oftmals bereits in weniger als sechs Monaten.
Zwar wäre auch in der Musterfeststellungsklage ein schneller Vergleich möglich, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die VW Bank sich gütlich einigen wird. Viel eher wird die VW Bank das Urteil so lange wie möglich hinauszögern. Selbst wenn es zu einem Vergleich käme, ist nicht einzuschätzen, ob die Konditionen ähnlich günstig wären, wie bei einer individuell erzielten Einigung.
Der vermeintlich größte Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass es kein Kostenrisiko gibt. Doch aufgrund der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile, die den Widerruf bestätigen, sind die Erfolgsaussichten ohnehin schon ausgesprochen gut. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs übernimmt die beklagte Bank die Kosten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, dessen Kostenrisiko entfällt ohnehin.
Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, in vielen Fällen können wir dann bereits mit hoher Genauigkeit sagen, ob Ihr Widerruf erfolgreich sein wird. Somit entstehen keine unvorhergesehen Kosten für Sie.
Bei der Musterfeststellungsklage zum Widerruf könnte es aufgrund der langen Dauer zu einigen juristischen Problemen kommen. Insbesondere die sogenannte Verwirkung des Anspruchs könnte eintreten, wenn man mit seinem Widerruf so lange wartet, bis es zu einem Musterfeststellungsurteil kommt. Übt man seinen Widerruf vorher aus, so hat man noch kein Urteil, auf das man sich berufen könnte.
Die Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank ist auch unter rechtlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich. Als individuelles Gestaltungsrecht sollte der Widerruf in dem Zeitpunkt ausgeübt werden indem man sich vom Vertrag lösen will. Weiß man von seinem Widerrufsrecht und übt dieses nicht aus, tritt diesbezüglich die sogenannte Verwirkung ein. Dann verfällt der Widerruf.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Verwirkung ist ebenfalls zeitlicher Natur. Dass die Musterfeststellungsklage bis zu ihrem Abschluss in der zweiten Instanz mehrere Jahre brauchen wird, liegt auf der Hand. Die meisten Darlehen, die zum Beginn der Sammelklage noch liefen, werden nach Abschluss des Verfahrens schon lange abgelöst, die Autos in vielen Fällen schon verkauft sein.
Auch bei dem Widerruf von lange abgelösten Krediten nimmt die Rechtsprechung regelmäßig Verwirkung an. Schließlich gestaltet sich die Rückabwicklung von einem bereits verkauften Auto – und das liegt auch für einen juristischen Laien auf der Hand – mehr als schwierig.
Die Musterfeststellungsklage wurde eingeführt, damit Verbraucher im Stile einer “Sammelklage” auch gegen große Konzerne vorgehen können, ohne sich von deren gut bezahlten Anwälten einschüchtern zu lassen. Denn eine so prall gefüllte “Kriegskasse” wie die Konzerne besitzt keine Privatperson. Doch im Falle des Widerrufs von Autokrediten greift dieses Argument nicht. Zum einen ist die Rechtslage im Hinblick auf die VW-Bank im Augenblick sehr günstig. Im Laufe des Jahres hat eine Vielzahl von Gerichten zugunsten der Verbraucher und gegen die VW-Bank (auch Audi, Skoda und Seat) entschieden. Dieser Pfad ist daher gut eingelaufen, die Aussichten auf einen zügigen Erfolg sind somit sehr gut.
Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, braucht weder die Musterfeststellungsklage, noch einen Prozessfinanzierer. Die Rechtsschutz trägt das Kostenrisiko beim Widerruf von Autokrediten. Auch wer kurz vor dem Widerruf eine Versicherung abschließt, kann davon profitieren. Wir haben gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherern – gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen.
Die Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank halten wir für einen rechtlich bedenklichen und praktisch schwer nachvollziehbaren Irrweg und empfehlen allen Kreditnehmern die individuelle Rechtsdurchsetzung.
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt und Partner
Fatbardha Kameraj
Rechtsanwältin
Ludger Knuth
Rechtsanwalt
René Brustmann
Rechtsanwalt
Der Widerruf des Autokredits ist aufgrund der Fehler in den Verträgen zeitlich unbegrenzt möglich, denn das Widerrufsrecht der Kunden beginnt nie zu laufen. Somit kann die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist auch nie ablaufen. Wird ein Vertrag dann nach mehreren Jahren widerrufen, so führt das zur Rückabwicklung des Vertrags. Das heißt im Klartext: Man gibt sein Fahrzeug wieder zurück, dafür erhält man sämtliche bislang gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Gebraucht- oder Neuwagen, ein Diesel oder ein Benziner ist. Mit dem zurückerhaltenen Geld kann man sich dann ein anderes Auto finanzieren oder das Geld anderweitig verwenden.
Eine immer wieder diskutierte Frage lautet, ob die Bank bei einem Widerruf des Autokredits den kompletten Kaufpreis abzüglich Zinsen zurückzahlen muss, oder ob sie für die in der Zwischenzeit gefahrenen Kilometer etwas abziehen darf. Bisher waren sich die Gerichte hier nicht einig, unter anderem kommt es auch auf die Art der Fehler in den Kreditverträgen an. Mit der Musterfeststellungsklage könnte diese Frage nun beantwortet werden. Falls eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss, wäre dies für Kunden, die ihr Fahrzeug für die Jahre bis zum Urteil weiterfahren ein Schlag ins Gesicht. Da noch bis zu fünf Jahre vergehen werden, bis jeder Kläger seine gezahlten Beträge zurückerhält, wird durch die Nutzungsentschädigung in der Zwischenzeit jeglicher finanzielle Vorteil “aufgefressen”.
Die Musterfeststellungsklage ist in mancher Hinsicht eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Falle des Abgasskandals oder des Widerrufs von Autokrediten ist sie dies jedoch nicht, denn ihre Vorteile werden durch die Nachteile mehr als ausgeglichen.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu Ihren Möglichkeiten als Verbraucher und Autobesitzer. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie für das Angebot einer vollständigen Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer entscheiden, oder doch an der Musterfeststellungsklage teilnehmen möchten.
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Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
Ich habe meine Firma 2012 eröffnet ,musste aber im Dez.2015 aus Gesundheidlichen gründen schliessen .Habe aber meinen DB mitte 2015 gekauft ,habe in aber auf die Firma gekauft heisst das das ich kein recht auf wiederruf des Vertrages habe ????
Mfg W.Belloff
Hallo. Ich habe am 03.03.2015 einen a6 gekauft mit Euro 5. Ich möchte jetzt gerne meinen Vertrag wiederrufen. Meine Finanzierung läuft aber noch bis 25.03.2019 und am 25.02.2019 folgt die abschlussrate. Wäre das möglich zu wiederrufen?.
Guten Tag,
ich habe einen Mercedes E 220CDI bei einem Händler gekauft und über die Santander Bank finanziert die der Händler angeboten hat. Sollte es zu einer Rückabwicklung kommen aufgrund dem „widerrufs joker“ , wer muss das Fahrzeug zurücknehmen , der Händler oder die Santander Bank ?
Danke im Voraus für die Beantwortung der Frage!
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.07.2017 habe ich Nebengewerblich einen Tabakwarenladen übernommen.
Für diese Tätigkeit habe ich mir dann einen neuen VW Bus bestellt und im Oktober letzten Jahres bekommen.
Hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Besteht hier auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Seidler
Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr haben mein Mann und ich und einen 5 Jahre alten Mercedes E 350 / Euro5 geleistet. Jetzt habe ich natürlich Bedenken, wie es weitergehen soll. Wir haben das Fahrzeug über die Consors Finanz finanziert. Haben Sie bereits aktuellere Verträge dieser Bank geprüft? Haben Sie da auch Lücken entdeckt? Ob es da Möglichkeiten gibt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe hoffnungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Diese Nachricht trifft die Bewohner der Rhein-Main-Metropole Frankfurt wie ein Blitz: Großflächige Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sollen ab Februar 2019 für bessere Luftqualität sorgen. Die Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft könnten ansonsten auf absehbare Zeit nicht eingehalten werden. Muss der kleine Mann jetzt ausbaden, was Politik und Autokonzerne durch jahrelanges Ignorieren und betrügerische Manipulationen angerichtet haben? Verbraucher haben jedoch Möglichkeiten, ihren Schaden von den Autokonzernen erstattet zu bekommen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
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Hintergrund der Fahrverbote in Frankfurt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Auf diese Weise hatte die DUH bereits Fahrverbote in Hamburg und Stuttgart durchgesetzt. Das Urteil ist eindeutig: Um die Schadstoff-Grenzwerte einhalten zu können, muss Frankfurt nun strenge Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört vor allem ein Fahrverbot für Diesel der EURO-4-Abgasnorm ab Februar 2019. Doch da nicht zu erwarten ist, dass diese Maßnahme allein ausreicht, kommt es noch dicker: Auch für Benziner der Normen EURO 1 und 2 sowie EURO 5-Diesel soll das Fahrverbot gelten. Die oft nur wenige Jahre alten EURO 5-Diesel haben dabei noch eine Gnadenfrist bis September 2019.
Nicht nur in Stuttgart, Hamburg und jetzt dem Rhein-Main-Gebiet wird vielen Autobesitzern bewusst: Das Auto, für das oftmals lange gespart wurde, wird sie bald nicht mehr in die Stadt bringen. Den Diesel verkaufen und durch einen Benziner ersetzen? Das ist leider auch keine Lösung, nicht nur wegen der höheren Spritpreise für Benzin. Der Verkauf des Diesels wird nicht genug einbringen, um davon ein annähernd gleichwertiges Auto zu kaufen. Grund ist die schlagartig gesunkene Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen als Reaktion auf die unaufhörlichen Hiobsbotschaften. Zudem sind auch einige ältere Benziner von dem Fahrverbot in Frankfurt betroffen. Das jahrelange gemeinschaftliche Versagen von Autokonzernen und Politik hat nun also spürbare Konsequenzen.
Seit 2010 gilt europaweit ein Grenzwert für die gesundheitsschädlichen Stickoxide. Doch anscheinend hat die Politik da etwas beschlossen,
was nicht einzuhalten ist. Zumindest nicht, wenn Autokonzerne als Reaktion nicht den Schadstoffausstoß der Autos senken, sondern stattdessen mit allen Mitteln bis hin zum glatten Betrug die Messwerte manipulieren. Zugleich schlafwandelten Städte und Kommunen in jahrelanger Kenntnis der überhöhten Schadstoffwerte, ohne zu reagieren.
Besonders ungerecht: Die Autoindustrie könnte für ihr Fehlverhalten jetzt noch belohnt werden. Denn statt kostenfreie Umrüstungen der Autos anzubieten, kurbelt sie den Absatz mit einer “Umweltprämie” an. Autokäufer, die gezwungen sind, für viel Geld ein neues Auto anzuschaffen, nehmen die Lockangebote an, an denen die Konzerne blendend verdienen. Doch es gibt auch einen anderen Weg, mit dem Sie nicht den Autokonzernen in die Hände spielen: Sie nutzen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um eine Rückabwicklung Ihres Autokaufs zu erreichen. Als Betroffener des Abgasskandals, also als Fahrer eines manipulierten Autos, können Sie dies über den Schadensersatzanspruch erreichen.
Der zweite Weg steht jedem Kunden offen, der sein Auto per Darlehensvertrag finanziert hat. Mit unserer Hilfe widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag und geben das Auto zurück. Spätestens jetzt, wo Fahrverbote bundesweit Realität sind, sollten alle Autokäufer diese Möglichkeit prüfen. Die Fakten zum Widerruf:
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner
René Brustmann
Rechtsanwalt
Fatbardha Kameraj
Rechtsanwältin
Ludger Knuth
Rechtsanwalt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).