Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Überprüfung Ihrer Darlehensverträge und die Beratung zum weiteren Vorgehen übernehmen wir kostenfrei. Sollte sich herausstellen, dass auch Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs profitieren können, stellen wir für Sie ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir die möglichen Alternativen und finden eine für Sie passende Lösung.

In vielen Fällen besteht noch die Möglichkeit, vor der Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten tragen muss. Diese Option bieten nur wenige Versicherer an – gerne geben wir Ihnen einen Tipp.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ab?

Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage.

In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutz. Bevor Sie die Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch am besten zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir Ihnen alle Fragen zu den Themen Rechtsschutzversicherung und aktuelle Versicherungsbedingungen beantworten können.

Steht auch Unternehmern die Widerrufsmöglichkeit offen?

Grundsätzlich steht Unternehmern kein Widerrufsrecht zu. Der Gesetzgeber wollte nur die im Rechtsverkehr unerfahrenen Verbrauchern vor übereilten Entscheidungen schützen. Unternehmer, die jeden Tag im Geschäftsverkehr aktiv sind, benötigen einen umfassenden Schutz regelmäßig nicht. Eine Ausnahme regelt das Gesetz jedoch: die Existenzgründer. Für Darlehen, die für eine Gründung aufgenommen wurden, gilt bis zu einem Darlehensbetrag bis zu 75.000 € der gesetzliche Schutz und damit der Widerrufsjoker entsprechend.

Können auch Leasingnehmer vom Widerruf eines VW-Kredits profitieren?

Ja, auch Leasingnehmern steht noch heute ein Widerrufsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht hinreichend belehrt wurden. Oftmals ist ein Widerruf die einzig sinnvolle Option, den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Der Leasinggeber wird sich die vorzeitige Vertragsauflösung nämlich auf jeden Fall vergüten lassen. Der Widerruf hingegen ist ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Leasinggeber zahlt dem Verbraucher alle Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurück. Im Gegenzug gibt der Leasingnehmer das finanzierte gebrauchte Auto an den Leasinggeber heraus.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir überprüfen zunächst kostenlos die Widerrufsinformationen in Ihrem Darlehensvertrag. In einem darauf anschließenden telefonischen Beratungsgespräch wägen wir mit Ihnen Für und Wider eines Widerrufs ab. Sollten Sie sich für einen Widerruf entscheiden, stellen wir Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, beraten Sie zum Abschluss einer solchen oder suchen eine alternative Finanzierungslösung für Sie.

Haben auch Leasingnehmer die Möglichkeit zu widerrufen?

Ja, der Widerrufsjoker gilt auch für Leasingverträge, wenn die Leasingnehmer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Im Rahmen der Rückabwicklung muss der Leasingnehmer das Auto an den Leasinggeber herausgeben. Im Gegenzug erhält er alle Raten und die Anzahlung abzüglich der Finanzierungszinsen zurück. Der Widerruf eines Leasingvertrages ist in vielen Fällen die einzig sinnvolle Option den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen?

Ohne professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt wird die Mercedes-Bank nicht auf den Widerruf eingehen. Das Verfahren – insbesondere die Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht – ist teuer. Erfreulich ist es deshalb, wenn der Verbraucher über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Kosten abdeckt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rechtsschutzversicherung Widerrufsverfahren nicht generell ausgeschlossen hat. Unsere Kanzlei überprüft die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei und stellt nach Absprache Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.

Können auch Unternehmer widerrufen?

In der Regel nein. Die einschlägigen Vorschriften gelten nur für Darlehen, die für private Zwecke aufgenommen wurden. Hiervon ausgenommen sind Darlehen, die für eine Existenzgründung aufgenommen wurden. Voraussetzung ist, dass der Darlehensbetrag 75.000 € nicht übersteigt. In diesem Fall können auch Existenzgründer ihr Darlehen widerrufen.

Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?

Unsere Überprüfung der Vertragsunterlagen und die anschließende Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir auch kostenfrei Deckungsanfrage. Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, finden wir eine Lösung, das lukrative Verfahren zu finanzieren. Sprechen Sie uns einfach an.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

Für die Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt der Verbraucher die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts und auch das gerichtliche Verfahren ist kostspielig. Auch wenn die Vorteile die rechtlichen Risiken in vielen Fällen mehr als aufwiegen, ist der Verbraucher erst einmal zur Vorleistung verpflichtet. Glück hat hier derjenige, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung Widerrufsverfahren nicht in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen hat.

In vielen Fällen können Sie auch jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die die Kosten übernimmt. Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen einen Tipp!