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Archiv für die Kategorie: Bankenrecht

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David gegen Goliath oder Verbraucher gegen Großkonzern

14. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Ilja Ruvinskij
  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Veranschaulichung am Beispiel des Abgas-Skandals

Der Abgas-Skandal hat in den Medien hohe Wellen geschlagen. Nun hat erstmals ein Oberlandesgericht über eine Kunden-Klage entschieden. Nachdem Volkswagen sich in den USA bereit erklärt hatte, seine Kunden zu entschädigen, wollen jetzt auch viele Autokäufer aus Deutschland und dem europäischen Ausland ihr Geld zurück. Der Vorwurf: arglistige Täuschung.
Vor dem Oberlandesgericht München jedoch musste sich nun einer von ihnen geschlagen geben. Der Verbraucher ging gegen den Händler vor, von dem er 2014 einen PKW gekauft hatte. Nachdem der Skandal um manipulierte Abgaswerte öffentlich wurde, verlangte auch er die Rückzahlung des Kaufpreises. Das OLG schloss sich jedoch der Position der Vorinstanz an, die eine Täuschung durch den Händler verneinte.


Inhalt dieser Seite:

  • Veranschaulichung am Beispiel des Abgas-Skandals
  • Konzern verantwortlich – nicht der Händler
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Falscher Klagegegner: Konzern verantwortlich – nicht der Händler

Die Entscheidung des Gerichts ist gut vertretbar. Tatsächlich hatte kaum ein Händler die Kunden hinsichtlich des Einsatzes der manipulierten Mess-Software getäuscht. Dass die Fahrzeuge mit einer entsprechenden Software ausgestattet gewesen sind, war den Autohäusern nicht bekannt. Für die Täuschung verantwortlich – und hier ist dem OLG München recht zu geben – ist nicht der Händler, sondern der VW-Konzern.

Volkswagen ist ein namhaftes Traditionsunternehmen, welches seit 1937 existiert und das als größter europäischer Automobilhersteller gilt. Ein Unternehmen, dem die Verbraucher Vertrauen entgegenbringen. So vertrauten sie auch auf die niedrigen Abgaswerte, die behördliche Messungen ergaben.
Dass diese sich im realen Fahrzeugbetrieb als etwa 40 mal so hoch wie im Test zeigten, führte zu dem, was man heute aus den Medien als „Abgas-Skandal“ kennt.

Nachdem zunächst angenommen wurde, dass der „Dieselgate“ sich auf die USA und Kanada beschränkt, geht man mittlerweile davon aus, dass weltweit bis zu 11 Millionen Dieselmotoren betroffen sind. Die VW-Töchter Skoda und Seat sind ebenfalls betroffen. Erst im Juni 2017 wurde auch bei Audi die Abgas-Software entdeckt. Verkehrsminister Alexander Dobrindt kündigte kürzlich an, dass weitere Fahrzeuge des VW-Konzerns mit ähnlichen Motoren untersucht werden sollen.
Während VW nun die manipulierten Abgasanlagen umrüsten muss, warnt die EU-Kommission vor möglichen Langzeitfolgen für die betroffenen Dieselfahrzeuge. Bestimmte Komponenten könnten durch die Steuerungssoftware stärker beansprucht werden und deswegen vorzeitig versagen. Ein Schaden, der letztlich den Verbraucher trifft.


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Der Mercedes Abgasskandal

Während die öffentliche Aufmerksamkeit in letzter Zeit hauptsächlich VW galt, ermittelten die Strafverfolgungsbehörden auch gegen andere Hersteller. Nun verdichten sich die Hinweise, dass auch bei der Daimler AG Abgaswerte manipuliert worden sind. Die fraglichen Motoren sollen in viele Mercedes-Klassen eingebaut worden sein.
Nachdem bereits im März die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt geworden waren, hatte die Daimler AG die Vorwürfe zunächst zurückgewiesen.
Im Mai wurden dann verschiedene Daimler-Standorte in Deutschland durchsucht. Begründest wurden die Durchsuchungen mit dem „Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit möglicher Manipulation der Abgasnachbehandlung bei Diesel-Pkw“.Meldungen der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR zufolge, sollen über eine Million Fahrzeuge von der Manipulation betroffen.
ZEIT Online berichtet von einer Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes.. Im Zeitraum zwischen 2008 und 2016 sollen die Fahrzeuge mit unzulässig hohem Schadstoffausstoß verkauft worden sein.
Damit ist VW nicht mehr alleiniger Akteur der Abgas-Affäre bei Dieselfahrzeugen.

Hersteller auch in das LKW-Kartell verwickelt

Ein einmaliger Fehlgriff scheint die Manipulation der Abgasanlagen jedoch nicht zu sein. So stellt VW-Tochter Scania aktuell 400 Millionen Euro zurück, weil ihr vorgeworfen wird, am LKW-Kartell beteiligt gewesen zu sein. Die 75%-ige VW-Tochter MAN hat ihre Beteiligung an dem Kartell unlängst zugegeben und wurde bereits sanktioniert. Auch die Beteiligung von Daimler am LKW-Kartell steht fest.
Bei diesem Vorfall handelt es sich keineswegs um eine Bagatelle, sondern um das größte bislang aufgedeckte Kartell der Geschichte. MAN, Daimler, DAF, IVECO, Volvo/Renault und womöglich auch Scania trafen über einen Zeitraum von 14 Jahren Preisabsprachen. Der daraus resultierende Schaden beträgt zwischen 10 und 25 Prozent des Kaufpreises – pro LKW. Gegen die beteiligten Hersteller wurde eine Rekordbuße in Höhe von 2,93 Milliarden Euro verhängt.


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Restschuldversicherung – es ist nicht alles Gold was glänzt

Bild von Autos auf der Straße

Für die Täuschung verantwortlich – und hier ist dem OLG München recht zu geben – ist nicht der Händler, sondern der VW-Konzern.

Ein Großteil der Hersteller konzentriert sich schon lange nicht mehr nur auf die Herstellung und den Verkauf von Fahrzeugen. Viele bieten dem Kunden auch die Möglichkeit der Finanzierung der Fahrzeuge an. VW zum Beispiel offeriert unter dem Namen „Volkswagen Financial Services“ die Finanzierung über die hauseigene Bank. Ein Angebot, das viele Kunden gerne nutzen, erspart es ihnen doch die umständliche Suche nach dem richtigen Darlehensgeber. Der Konzern verdient so auch an den Kosten der Finanzierung und der Verzinsung Zinsen.
Häufig wird dem Kunden allerdings im Rahmen der Kreditvergabe ein zusätzliches Finanzprodukt angeboten, welches den Verbraucherschützern seit Längerem ein Dorn im Auge ist. Die Rede ist von der Restschuldversicherung.
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung, um den Finanzierungskunden im Falle von Tod oder Arbeitsunfähigkeit gegen den Ausfall der Raten abzusichern. Manche Herstellerbanken bieten die Versicherung selber an, andere haben Partner, deren Versicherung sie vermitteln. Im Gegenzug erhalten sie eine Provision.

In jedem Falle lohnt sich die Restschuldversicherung für die Herstellerbanken – für die Kunden zumeist aber nicht.
Verbraucherzentralen bezeichnen die Restschuldversicherung als „nutzlos“, für viele Konstellationen ist eine Eintrittspflicht nämlich im Kleingedruckten ausgeschlossen. Verbraucher können sich zwar im Vorhinein informieren – das Internet enthält viele einschlägige Artikel, die vom Abschluss einer Restschuldversicherung abraten. VW Financial Services und andere Herstellerbanken wählen jedoch oft alternative Begriffe – wie etwa „Kreditschutzbrief“. Diese alternative Bezeichnung hat zur Folge, dass Kunden die Einschätzung des Zusatzangebotes erschwert wird.

Nicht nur Hersteller-Banken betroffen

Dass Konzerne gelegentlich ihre Übermacht dem Verbraucher gegenüber ausnutzen, ist kein Geheimnis. Die aktuellen Verfehlungen von VW und Mercedes steht hier nur pars pro toto für eine lange Reihe an Wirtschaftsskandalen. Nicht nur die hauseigenen Banken der Automobilhersteller fallen durch fragwürdige Handlungsweisen auf. Im gesamten Bankensektor sind „Projekte“ zu beobachten, die dem jeweiligen Institut weitaus mehr nützen als dem Kunden.
Zwar ist es selbstverständlich, dass auch Banken profitorientierte Unternehmen sind, für deren Bestehen Wachstum von essentieller Bedeutung ist.
Jedoch haben die „Angebote“ im Extremfall existenzgefährdende Konsequenzen. Beispiele hierfür sind nicht nur die Schrottimmobilien und geschlossene Fonds als „wohl schlechteste Geldanlage der Welt“, sondern auch fehlerhafte Zinsanpassungen und Bausparverträge, deren Abschlussgebühr den Guthabenzins auffrisst.

Die Instrumente des Verbrauchers

Doch wie kann ein Verbraucher sich gegen die scheinbar übermächtigen Konzerne wehren? Ein Blick ins Ausland lohnt sich hier. Das Rechtssystem der USA sieht im Gegensatz zum deutschen Rechtssystem das Instrument der Sammelklage vor. Der Einzelne hat so die Chance, seine Rechte als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen geltend zu machen – eine starke Vereinfachung, die die Rechtsverfolgung schneller und effizienter macht. Nicht ohne Grund hat sich VW in den USA auf großzügige Vergleichszahlungen von 10.000 Dollar pro Käufer eingelassen. Hierzulande gibt es das Instrument der Sammelklage nicht. Sämtliche Bemühungen, ein vergleichbares Modell einzuführen, sind bisher gescheitert.

Aber auch ohne das Instrument der Sammelklage hat der Verbraucher Möglichkeiten und vor allem Ansprüche. Etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachbesserung, Rücktritts- oder Widerrufsrechte – das Gesetz bietet dem Verbraucher zahlreiche Schutzrechte und Ansprüche. Schon lange versucht der deutsche Gesetzgeber die Position der Verbraucher zu stärken – etwa durch hohe Anforderungen an Widerrufsbelehrungen, die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie oder die anstehende Änderung des Mängelgewährleistungsrechts. Allein die Durchsetzung ist in derartigen Konstellationen aufwändiger als in den USA. Dies ist jedoch kein Grund auf die zurecht bestehenden Ansprüche zu verzichten. Denn auch in Deutschland kann jeder zu seinem Recht kommen.


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Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten – eine unendliche Geschichte

11. Juli 2017/0 Kommentare/in Darlehenswiderruf /von Ilja Ruvinskij
  • Bild einer Stadt, rechts eine Statur, links ein Fluss

Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen sticht weiter

Die als Widerrufsjoker in die jüngste Wirtschaftsgeschichte eingegangene Rückabwicklung von Kreditverträgen aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hat die Banken hunderte Millionen, möglicherweise sogar Milliarden gekostet. Immobilienbesitzer im gesamten Bundesgebiet haben so aktiv von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch gemacht, dass der Gesetzgeber auf Druck der Bankenlobby diese gesetzlichen Rechte abschaffen musste. Altverträge (21.01.2002 – 10.06.2010) sollten nicht mehr widerrufbar sein.

Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung darf freilich angezweifelt werden. Unsere Kanzlei hat bereits vor geraumer Zeit bei dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Leider weiß man, wie es um die Geschwindigkeit der Mühlen der Justiz bestellt ist.

Jedenfalls hatte der Bundestag hinsichtlich neuerer Verträge (ab dem 11.06.2010) keine Einschränkung für den Widerrufsjoker getroffen – ob bewusst oder unbewusst, lässt sich nicht feststellen – und so werden diese Kredite weiterhin widerrufen.

Möglicherweise hat der Gesetzgeber es aber doch nicht geschafft, dem Widerrufsjoker für Altverträge den Garaus zu machen. Wie so häufig, lohnt hier der genaue Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch.


Inhalt dieser Seite:

  • Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen sticht weiter
  • Folgende Vertragsunterlagen
  • Beweislast liegt bei der Bank
  • Aussichten
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Widerruf – Fehlende Vertragsunterlagen

Gemäß § 356b Abs. 1 BGB a.F. muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt haben. Diese Anforderungen ergaben sich für Darlehensverträge aus der Zeit vor dem 10.06.2010 bereits aus dem Text der Widerrufsbelehrung. Verstößt die Bank gegen diese Pflichten, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das gilt für Altverträge (bis 10.06.2010)  genauso wie es für Neuverträge (nach 10.06.2010)  gilt.

Keine Vertragsurkunde

Unter einer Vertragsurkunde ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes schriftliches Original des Vertrags zu verstehen.

Kaum ein Kreditnehmer wird in seinen Unterlagen eine sowohl von ihm als auch von der Bank unterschriebene Ausfertigung des Kreditvertrages, die eigentliche Vertragsurkunde, finden. Insbesondere bei Darlehen mit überregional tätigen Banken wie der DSL-Bank oder der ING-Diba, wo die gesamte Kommunikation über Internet erfolgt, war dies nicht der Fall. Hier erhält der Kreditnehmer zwei Blanko-Vertragsexemplare, in der Regel behält er dann nur eine für ihn bestimmte Ausfertigung ohne Unterschriften, das zweite Exemplar sendet er unterschrieben zurück an die Bank. Diese sendet ihm dann meist ein separates Annahmeschreiben.

Es bleibt also zunächst festzuhalten, dass es bei zahlreichen Kreditverträgen an einer Vertragsurkunde fehlt, wie der Bundesgerichtshof sie einfordert.


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Auch kein Vertragsantrag

Doch wie verhält es sich mit einem schriftlichen Darlehensantrag, dessen Verbleib beim Verbraucher ebenfalls genügen würde, um den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen? Auch daran dürfte es in einer Vielzahl der Konstellationen fehlen. Denn genau diesen unterschriebenen Darlehensantrag sendet der Verbraucher an die Bank zurück. Das bei ihm verbleibende Exemplar unterschreibt er in aller Regel nicht.

Keine Abschriften

Die bei dem Kreditnehmer verbleibenden Dokumente können auch keine Abschrift sein, weil es ja noch weder eine Vertragserklärung noch erst recht einen Vertrag gibt.

Beweislast liegt bei der Bank

Bei dieser Betrachtung hat die Bank ein ziemliches Problem. Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes, hängt die Widerrufsfrist bei einem Kreditvertrag nämlich nicht nur davon ab, dass der Verbraucher über seinen Inhalt informiert ist. Vielmehr muss ihm auch ein Dokument vorliegen, welches seine eigene in der Unterschrift manifestierte Vertragserklärung enthält. Dass letzteres der Fall war, muss die Bank im Zweifel darlegen und beweisen. Und das wird ihr in der Regel nicht gelingen.

Aussichten

Bislang lag der Fokus bei Kreditwiderrufen klar auf Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Die Thematik der fehlenden Vertragsunterlagen wurde von den Gerichten noch nicht gewürdigt. Besonders positiv können daher die Zeichen gedeutet werden, die das Landgericht München I kürzlich bei einer Verhandlung über einen typischen Widerruf eines Genossenschaftsbankskredits an die Banken sandte: Da dem Verbraucher weder eine Vertragsurkunde, noch seine schriftliche Vertragserklärung, noch eine Abschrift dieser Unterlagen zur Verfügung gestellt wurde, könne er den Kredit unabhängig von den Fehlern der Widerrufsbelehrung widerrufen.

Auch wenn die Entscheidung des LG München I bislang ein Einzelfall ist, könnte sie äußerst weitreichende Folgen haben. Jedenfalls zeigt sie, dass der Widerrufsjoker nicht totzukriegen ist.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-11 17:27:162019-09-06 13:02:00Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten – eine unendliche Geschichte

Welche Kosten entstehen durch den Widerruf?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Die Überprüfung der Widerrufsinformation und unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens hängen vom Streitwert ab. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Kosten trägt, kann sich entspannt zurücklehnen. Aber auch für diejenigen, für die eine Rechtsschutzversicherung nicht in Betracht kommt, finden wir gemeinsam eine passende Lösung.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:19:452017-08-07 16:55:21Welche Kosten entstehen durch den Widerruf?

Können auch Leasingnehmer widerrufen?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Ja. Ob das Auto gekauft oder nur geleast wurde, spielt für den Widerruf keine Rolle. Die Rückabwicklung läuft wie beim Widerruf eines Autokaufes. Das Auto geht an die Skoda-Bank zurück. Diese muss dem Leasingnehmer alle Zahlungen zurückerstatten. Einbehalten darf sie nur die Finanzierungszinsen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:17:512017-07-07 22:17:51Können auch Leasingnehmer widerrufen?

Steht auch Unternehmer ein Widerrufsrecht zu?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Grundsätzlich nicht. Das Gesetz schützt vor allem den geschäftlich unerfahrenen Verbraucher. Für Unternehmer besteht deshalb nicht die Möglichkeit, Verträge nach Abschluss noch einmal überdenken zu können. Eine Ausnahme gilt aber für die Existenzgründer. Nehmen diese für ihr Geschäft ein Darlehen bis zu 75.000 € auf, steht diesen das Widerrufsrecht zu.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:16:582017-07-07 22:16:58Steht auch Unternehmer ein Widerrufsrecht zu?

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung. In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutzversicherung. Bevor Sie eine Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch unbedingt zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir uns die aktuell gültigen Versicherungsbedingungen genau anschauen können.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:15:572019-04-02 09:56:50Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

Was geschieht nach dem Widerruf?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Da für die Banken einiges auf dem Spiel steht, werden sie den Interessen des Verbrauchers nicht ohne Weiteres nachgeben. Oftmals machen sie erst Zugeständnisse, wenn sich ein spezialisierter Rechtsanwalt einschaltet. Sobald dieser die Verhandlungen jedoch übernimmt, waren sowohl Banken als auch Versicherungen in der Vergangenheit bereit, auf die Belange des Verbrauchers einzugehen. So konnten für die Verbraucher erfreuliche Vergleiche geschlossen werden. Sollte die Bank nicht nachgeben, kann der Rechtsanwalt notfalls Klage vor Gericht einreichen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:15:132017-07-07 22:15:13Was geschieht nach dem Widerruf?

Worin liegen die Vorteile?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Im Überblick:

  • Rückzahlung aller Raten
  • Rückzahlung der Anzahlung
  • nach dem 13.06.2014 möglicherweise kostenfreie Nutzung des Autos in der Vergangenheit
  • Möglichkeit neues Auto bei historisch niedrigen Zinsen zu finanzieren

Abzuziehen sind:

  • Zinsen
  • Nutzungsersatz
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:14:262017-11-07 11:11:42Worin liegen die Vorteile?

Was steckt hinter dem sogenannten Widerrufsjoker?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Jede Bank hat bei Vertragsabschluss die Pflicht, den Verbraucher ordnungsgemäß über das ihm zustehende Recht, den Vertrag im Nachhinein widerrufen zu können, aufzuklären. Grundsätzlich ist dieses Recht auf 14 Tage begrenzt. Es sei denn die Bank verwendete keine ordnungsgemäßen Widerrufsinformationen.  Hat sie das nicht, steht dem Verbraucher der Widerrufsjoker zu.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:13:402017-07-07 22:13:40Was steckt hinter dem sogenannten Widerrufsjoker?

Welche Verträge können fehlerhafte Widerrufsinformationen enthalten?

7. Juli 2017/0 Kommentare/in Widerruf Skoda-Bank /von Ilja Ruvinskij

Die für Verbraucher positive Rechtslage gilt für alle Verträge ab dem 10.06.2010. Für Darlehensnehmer, die ihren Vertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, gilt möglicherweise eine besonders kostengünstige Regelung. Unserer Meinung nach müssen der Skoda-Bank die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs nicht erstatten und sind das Auto somit jahrelang nahezu kostenfrei gefahren. Diese Frage einer etwaigen Nutzungsentschädigung ist noch nicht durch Rechtsprechung verfestigt. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Gerichte unserer Rechtsauffassung anschließen.

Die Fehlerhaftigkeit der Belehrungen ist nicht auf die Skoda-Bank begrenzt. Auch weitere Herstellerbanken wie die VW-Bank oder die BMW-Bank und auch private Kreditinstitute verwendeten unvollständige oder fehlerhafte Belehrungen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-07-07 22:13:002017-11-07 11:11:02Welche Verträge können fehlerhafte Widerrufsinformationen enthalten?
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