Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ihre Vertragsunterlagen prüfen wir kostenfrei. Entscheiden Sie sich auf Grundlage unserer Einschätzung für ein Handeln, unterstützen wir Sie bei der Erklärung Ihres Widerrufs. Dazu gehört, dass wir auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. Auch wenn für Sie kein Versicherungsschutz besteht, können wir Sie hier weitergehend beraten. Es gibt beispielsweise die Option, noch vor dem Widerruf eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die optimale Lösung zu finden.

Zahlt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Rechtsschutzversicherungen haben sich beim Widerruf eines Vertrages als zuverlässige Partner erwiesen. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen allerdings mittlerweile den Widerruf eines Vertrages in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen aus. Gerne überprüfen wir kostenfrei, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten einstehen muss.

Auch der Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung, die dann die Kosten übernimmt, ist vielfach noch möglich. Nach unseren Erfahrungen deckt beispielsweise die Allianz Versicherung alle entstehenden Kosten ab. Da es jederzeit Änderungen in den Versicherungsbedingungen geben kann, rufen Sie uns vor Abschluss einer Versicherung am besten an und wir geben Ihnen hilfreiche Tipps.

Können auch Unternehmer vom Widerruf profitieren?

Grundsätzlich gilt die vorteilhafte Gesetzeslage leider nur für Verbraucher. Unternehmer verfügen über mehr Expertise und Möglichkeiten als ein Verbraucher und müssen deshalb nicht so stark geschützt werden. Junge Unternehmer, sog. Existenzgründer genießen durch das BGB jedoch einen besonderen Schutz, denn sie befinden sich erst in der Anfangsphase ihres Geschäfts. Die Anwendung der günstigen Regelungen ist jedoch auf Darlehen bis zu 75.000 € beschränkt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihren Autokredit widerrufen können, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie umfassend und kostenfrei, ob Sie den Widerrufsjoker nutzen können.

Ist der Widerrufsjoker auch auf Leasingverträge anwendbar?

Ja, der Widerrufsjoker verhilft auch Leasingnehmern zu einer lukrativen Auflösung des Vertrages, wenn diese bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Bei dem Vertrag muss es sich allerdings um ein sog. Finanzierungsleasing handeln. Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn der Leasinggeber sich dazu verpflichtet, das Auto zu finanzieren, aber nicht für die Instandsetzung oder Instandhaltung aufkommen muss. Bei der Mehrzahl der Leasingverträge handelt es sich um ein Fianzierungsleasing. Auch wenn das Leasing ein anderer Vertragstyp als ein Darlehen ist, verläuft der Widerruf in der Praxis identisch. Der Vertrag wird aufgelöst. Der Leasingnehmer erhält alle Zahlungen abzüglich der Finanzierungszinsen zurück. Im Gegenzug gibt er das Auto beim Leasinggeber ab. Vertiefend empfehlen wir unseren Artikel zu den Vorteilen eines Widerrufs des Leasingvertrags.

Audi Finanzierung/My-Right Sammelklage

Ich habe meinen Audi Q3 Diesel durch die Audi Bank im September/Oktober 2014 finanzieren lassen. Diesen Vertrag würde ich gerne widerrufen. Allerdings habe ich mich bereits im Rahmen des Dieselskandals der Sammelklage von My-Right angeschlossen.
Meine Frage: Schließen sich diese Vorgehensweisen gegenseitig aus oder kann ich auf beiden Wegen versuchen zu meinem Recht zu kommen?

Entstehen für mich Kosten?

Unsere Überprüfung Ihrer Darlehensverträge ist für Sie kostenfrei. Auch die anschließende Beratung zu Chancen und Risiken kostet Sie nichts. Sollte eine Prüfung ergeben, dass auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren können, stellen wir kostenfrei Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, bleibt ein Vorgehen möglich. Wir besprechen mit Ihnen mögliche Alternativen und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung. Oft besteht noch die Möglichkeit, vor der Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten tragen muss. Diese Option bieten allerdings nur wenige Versicherer an – gerne geben wir Ihnen einen Tipp.

Kommt eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Verfahrens auf?

Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Widerrufsverfahrens übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Verfahrenskosten einspringt, prüfen wir kostenfrei die Versicherungsbedingungen. Auch das Stellen der Deckungsanfrage ist kostenfrei.

In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Versicherung. Da aber jederzeit Änderungen in den Versicherungsbedingungen eintreten können, rufen Sie uns jedoch am besten zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, bevor Sie die Versicherung abschließen.

Muss man befürchten, nach dem Widerruf keine neue KFZ-Finanzierung zu erhalten?

Bereits im Rahmen des Widerrufs von Immobilienkrediten hatten viele Verbraucher die Befürchtung geäußert, Banken würden Kreditinteressenten ablehnen, wenn diese sich von ihrem alten Darlehen durch den Widerruf gelöst hatten.

Die Befürchtung hatte sich glücklicherweise nicht bewahrheitet. Die Banken waren nicht weniger auf die Kunden angewiesen als die Kunden auf die Banken. Auch wenn einige kleinere Volksbanken und Sparkassen sich tatsächlich weigerten, ihren widerrufenden Kunden eine Anschlussfinanzierung zu gewähren, herrschte in der Branche der weit überwiegende Konsens: „wenn wir es nicht tun, machen es die anderen.“ Selbst auf eine offizielle Anfrage der Stiftung Warentest erklärten 36 von 76 befragten Finanzierern, sie würden Kreditangebote auch den Kunden machen, die ihren aktuellen Kredit widerrufen haben.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit – so jedenfalls unsere Erfahrung aus über 1000 Fällen – ist die Zahl der kreditgewährenden Banken deutlich höher.

Bei dem Widerruf von KFZ-Finanzierungen wird es nicht anders sein. Die durch den Abgasskandal, die Diesel-Rückrufaktionen und das aufgedeckte Autokartell angeschlagenen Konzerne werden nicht „beleidigt“ sein und auf Kunden verzichten. Denn Geschäft bleibt auch nach dem Widerruf Geschäft. Außerdem lassen Autos sich in der Regel nur absetzen, wenn eine Bank die Finanzierung übernimmt. Und dass es auch andere Kreditinstitute gibt, ist den Herstellerbanken mehr als bewusst.

Haben auch Unternehmer die Chance auf einen Widerruf?

Grundsätzlich leider nicht. Die zugrundeliegende Rechtslage privilegiert ausdrücklich nur Verbraucher. Als Verbraucher im Sinne des BGB werden jedoch auch Existenzgründer angesehen, wenn der Darlehensbetrag 75.000 € nicht überschreitet. Junge Unternehmen können deshalb auch vom Widerrufsjoker profitieren.

Gilt der Widerruf von Autokrediten auch bei gebrauchten Fahrzeugen?

Ja. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht auch bei gebrauchten Fahrzeugen. Denn hier richtet sich die Auflösung in primär gegen den Darlehensvertrag, entscheidend ist daher allein, dass dieser eine fehlerhafte Widerrufsinformation enthält. Wird der Darlehensvertrag zu Fall gebracht, entfällt auch die Bindung an den damit verbundenen Kaufvertrag. Was mit dem Kredit tatsächlich finanziert wurde, ein Neuwagen, ein Gebrauchtfahrzeug oder etwa eine Photovoltaikanlage spielt im Rahmen des Widerrufsrechts eine untergeordnete Rolle. Zu berücksichtigen sind alleine einige Änderungen in den Berechnungsgrundsätzen bei der Rückabwicklung.