Welche Verträge sind betroffen?

Der Widerrufsjoker kommt sowohl bei bereits abgelösten, älteren Krediten als auch bei noch laufenden Darlehen zum Einsatz. Betroffen sind dabei Verträge zahlreicher Banken, unter anderem der bekannten Kreditinstitute wie die Targobank, die Santander und die EasyCredit.

Widerrufen werden können häufig auch Kredite vieler Autobanken, wie z.B. der VW-Bank, mit denen zahlreiche Autokäufer ihre Fahrzeuge finanzieren. Das ist insbesondere für Geschädigte des Abgasskandals eine sehr lukrative Option, die gesamten Raten zurückzubekommen.

Die Bandbreite der Fehler, die zum Widerrufsrecht führen, ist enorm. Mal wurde nicht korrekt über die Widerrufbarkeit verbundener Verträge belehrt, in anderen Unterlagen wurde die Nettodarlehenssumme falsch bezeichnet. Gerade bei Umschuldung nebst Erweiterung gibt es hier oft Unstimmigkeiten. Hin und wieder wird außerdem vergessen, auf das Widerspruchsrecht nach § 8 VVG oder § 5 VVG a.F. hinzuweisen.
Ganz gleich, welche Bank betroffen ist oder um welche Art der Fehler es sich handelt, es lohnt sich, den Vertrag genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei einer Rückabwicklung lassen sich tausende Euro sparen.

Was steckt hinter dem Widerrufsjoker?

Wie also wird man einen viel zu teuren Kredit und sein Anhängsel – die Restschuldversicherung los?
Verbraucher, die plötzlich viel zu viel für ihren Kredit zahlen, möchten sich verständlicherweise schnellstmöglich von ihrem Vertrag lösen.
Es gibt einen Weg. Er führt über den sogenannten Widerrufsjoker.
Was kompliziert klingt, ist ein einfacher Grundsatz des Verbraucherschutzes. Das Kreditinstitut ist geschäftserfahren und dem Kunden wirtschaftlich überlegen. Um diese Überlegenheit auszugleichen, verlangt das Gesetz von ihm, dass er den Kunden schriftlich und umfassend über sein Widerrufsrecht aufklärt, d.h. über das Recht, sich innerhalb einer bestimmten Frist von seinem Vertrag zu lösen.
Macht die Bank bei der Belehrung einen Fehler, fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Die Folge: ein ewiges Widerrufsrecht und die Chance, günstig umzuschulden.

Warum sind Ratenkredite so teuer?

Durch einen Ratenkredit, auch Konsumentenkredit genannt, ermöglichen sich viele Verbraucher größere Anschaffungen. Fast 50 % der Ratenkredite dienen der Finanzierung eines PKW.
Aber auch beim Kauf von Möbeln, Elektronik und Haushaltsgeräten brauchen viele Haushalte kurzfristig eine Finanzspritze.
Doch leider ist das schnelle Geld sehr teuer. Je nach Zeitpunkt des Abschlusses und der Laufzeit des Vertrags sind Effektivzinssätze zwischen 11 und 16 % keine Seltenheit. Aber wer kurzfristig in finanziellen Nöten steckt, hat häufig keine andere Wahl.

Hohe Kosten durch die Restschuldversicherung

Einem großen Teil der Kunden wird jedoch nicht nur der benötigte Kredit, sondern gleich ein „Komplettschutzpaket“ in Form einer Restschuldversicherung verkauft. Abgedeckt sind Risiken wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall und Todesfall. Kann der Kunde aus einem dieser Gründe nicht zahlen, springt die Versicherung ein.
Was eigentlich nach einer sinnvollen Absicherung klingt, bedeutet meist aber nur höhere Kosten.
Die Bank hat es auf die Abschlussprovision abgesehen und versteckt die Mehrkosten geschickt. Durch eine Restschuldversicherung kann der Effektivzinssatz von 15% auf 25% steigen, ohne dass dies durch die Bank kenntlich gemacht wird.

Sind auch Verträge anderer Banken betroffen?

Auch zahlreiche andere Banken waren nicht in der Lage, den strengen Anforderungen des Verbraucherschutzes genüge zu tun. Falsche Informationen finden sich ebenfalls in Verträgen der Commerzbank, der Santander oder der BDK Bank.  Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch andere Kreditinstitute bei ihren Verträgen nicht genau genug gearbeitet und die Anforderungen des Gesetzes nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Eine Prüfung lohnt sich in jedem Fall.

Gilt der Widerrufsjoker auch für ältere Verträge?

Ja. Ein Widerruf ist bei allen Krediten möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Voraussetzung ist lediglich das Vorliegen einer fehlerhaften Verbraucherinformation.

Allerdings wird bei älteren Verträgen nach einem Widerruf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. Diese berechnet sich nach der folgenden Formel:

Formel für Neufahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)

Formel für Gebrauchtfahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)

Je weniger Kilometer das Auto zurückgelegt hat, desto eher lohnt sich der Widerruf.

Was passiert nach dem Widerruf des Vertrages?

Nach dem Widerruf werden Sie das Auto zurückgeben und erhalten die bisher geleisteten Raten zurück. Da es für die VW-Bank jedoch um sehr viel Geld geht (betroffen sind ca. 2,15 Millionen Verträge mit einem Gesamtvolumen von 23,3 Milliarden Euro), sollten Sie mit Gegenwehr rechnen. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig qualifizierte anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Prüfung und Erstberatung und profitieren Sie von unserer Erfahrung als Widerrufsspezialisten mit über 1000 erfolgreich abgewickelten Fällen.

Welche Vorteile hat der Widerruf eines VW-Kredits?

Die Rückabwicklung mithilfe des Widerrufs bietet Ihnen enorme Vorteile und eignet sich nicht nur für Geschädigte des Abgasskandals. Denn anders als z.B. bei einer Sachmangel- oder Schadensersatzklage erhält der Käufer seine Raten vollständig zurück und muss keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Den einzigen Abzugspunkt bilden die Finanzierungszinsen – in der Regel zwischen 1-2% jährlich, also einige hundert Euro im Jahr, die Sie ohnehin bereits entrichtet haben.

Eine besonders positive Folge könnte sich aus dem Gesetz (§§ 357 ff. BGB) für Darlehensnehmer ergeben, die ihren Vertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Unsere Kanzlei vertritt den Standpunkt, dass das Gesetz keine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des gefahrenen PKWs vorsieht. Ist die Widerrufsinformation fehlerhaft, besteht kein Anspruch auf Nutzungsersatz. Diese Auslegung ist äußerst verbraucherfreundlich. Der Widerrufsjoker würde Autokäufern, die den PKW über die Herstellerbank finanziert haben, die Möglichkeit eröffnen, sich ohne Verluste von ihren alten Fahrzeugen zu lösen.
Aber selbst wenn für die gefahrenen Kilometer ein Entgelt zu zahlen ist, ist diese verhältnismäßig gering. Die durchschnittliche Nutzungsentschädigung würde ca. 130 EUR pro Monat betragen, ergab unsere Auswertung von über 900 Autokäufen.

Was hat es mit dem Widerruf des VW-Kredits auf sich?

Mit dem so genannten Widerrufsjoker haben sich in den vergangenen drei Jahren hunderttausende Verbraucher von ihren hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen gelöst. Grund dafür war eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken.

Nun rückt der Widerruf von Autokrediten in den Fokus. Insbesondere betroffen ist dabei die VW-Bank. So zeigt ein brandaktuelles Urteil des Landgerichts Berlin: die Darlehensverträge der führenden europäischen Automobilbank genügen nicht den strengen Anforderungen des Verbraucherschutzes. Gepatzt hat die VW-Bank bei der Erteilung von zwingenden Verbraucherinformationen. Diese sind teilweise unvollständig, teilweise widersprüchlich, stellenweise auch verwirrend. In diesem Punkt ist das Gesetz eindeutig. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Information des Verbrauchers, ist der Darlehensvertrag noch Jahre nach seinem Abschluss widerrufbar.