Guten Tag!
Ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Ich habe aktuell eine 30 Stunden Stelle und dort kein pfändbares Einkommen. Ich wurde aber auch nicht durch die Treuhänderin zur Annahme einer Vollzeitstelle aufgefordert.
Nun habe ich ein Angebot für eine Vollzeitstelle in einer anderen Firma angeboten bekommen und möchte diese gerne annehmen, vor allem, da es mir mit der aktuellen nicht so gut geht und ich würde darüber hinaus gern mehr verdienen. Ich würde dort dann auch einen pfändbaren Anteil haben. Also durchaus im Sinne der Gläubiger.
Allerdings müsste ich dann sofort meinen aktuellen Job kündigen, ohne den neuem Vertrag bereits unterschrieben zu haben (Bürokratie dauert etwas länger), um die Kündigungsfrist zu wahren.
Die Treuhänderin habe ich schriftlich per Mail angefragt aber sie antwortet wenn, dann meist erst nach sehr langer Zeit (teils Wochen) und diese Zeit habe ich nicht.
Meine Fragen lauten deshalb:
Darf ich eine festes Arbeitsverhältnis kündigen, wenn ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe, aber eine mündliche wie schriftliche (per Mail) Zusage erhalten habe und auch schon Unterlagen zum Anstellungsprozedere ausgehändigt bekommen habe.
Muss die Treuhänderin vorab ihre Zustimmung geben?
Kann mir die Restschuldbefreiung evtl. versagt werden, falls der neue Vertrag, warum auch immer, doch nicht zustande kommen sollte?
Ich bin sehr besorgt.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Emely