vorzeitige Restschuldbefreiung

Guten Tag, meinem Mann wurde die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt.Der Beschluss ist vom 30.06.2020 Ab wann ist dieser Beschluss rechtskräftig ? Wie bekommt der Arbeitgeber Bescheid, dass keine Pfändungsgelder mehr an den Treuhänder abgeführt werden müssen? Bekommt der Arbeitgeber auch diesen Beschluss zu geschickt und von wem( Gericht oder Treuhänder? Danke für ihre Antwort
freundliche Grüße

Berufsbegleitende Ausbildung angefangen & Schwangerschaft der Freundin

Vorab erstmal ein großes Lob an Sie, die Hilfesuchenden so professionell zu beraten.
Leider tut dies mein Insolvenzverwalter nicht und ist im Grunde gar nicht mehr für mich erreichbar. Außer wenn er mich höflichst schriftlich “bittet” meinen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Verständlich, denn die Rückerstattung geht ja direkt an ihn…
Ich befinde mich seit März 2017 offiziell mit Titel in der Privatinsolvenz und arbeite seit April 2017 Vollzeit. Nun habe ich am 01.04.2019 eine berufsbegleitende Ausbildung (Duales System = Theorie- & Praxiszeit) angefangen unterstützt durch die WeGeBAu bzw. Arbeitsamt. Ich habe daher keinerlei Einkommensvor- oder Nachteile. Außer das ich Fahrgeld bisher 4x vom Amt zur Berufsschule erhalte.
Auf meinen Verdienstbescheinigungen, die ich im mtl. zur Info zukommen lasse, steht davon nichts, auch an meinem Arbeitsvertrag nichts geändert hat. Ich habe nur eine Zusatzbescheinigung vom AG bekommen, das ich die Ausbildung machen darf.
Meine Freundin ist mittlerweile im 8 Monat schwanger. Von beiden Tatsachen weiß der Insolvenzverwalter noch nichts.
Ich habe Angst ihm das mit der Ausbildung (endet Aril 2022) mitzuteilen & vor möglichen Konsequenzen im Bezug auf meine Restschuldbefreiung, Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.
Mit jedem Tag fühle ich mich schlechter.
Dieses Jahr hat er sich noch nicht gemeldet.
Ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll, um nicht alles noch schlimmer zu machen.
Können Sie mir bitte einen Ratschlag geben?

Gruß
M.M

Privatinsolvenz/Arbeitgeberwecher

Guten Tag!

Ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Ich habe aktuell eine 30 Stunden Stelle und dort kein pfändbares Einkommen. Ich wurde aber auch nicht durch die Treuhänderin zur Annahme einer Vollzeitstelle aufgefordert.

Nun habe ich ein Angebot für eine Vollzeitstelle in einer anderen Firma angeboten bekommen und möchte diese gerne annehmen, vor allem, da es mir mit der aktuellen nicht so gut geht und ich würde darüber hinaus gern mehr verdienen. Ich würde dort dann auch einen pfändbaren Anteil haben. Also durchaus im Sinne der Gläubiger.

Allerdings müsste ich dann sofort meinen aktuellen Job kündigen, ohne den neuem Vertrag bereits unterschrieben zu haben (Bürokratie dauert etwas länger), um die Kündigungsfrist zu wahren.

Die Treuhänderin habe ich schriftlich per Mail angefragt aber sie antwortet wenn, dann meist erst nach sehr langer Zeit (teils Wochen) und diese Zeit habe ich nicht.

Meine Fragen lauten deshalb:

Darf ich eine festes Arbeitsverhältnis kündigen, wenn ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe, aber eine mündliche wie schriftliche (per Mail) Zusage erhalten habe und auch schon Unterlagen zum Anstellungsprozedere ausgehändigt bekommen habe.

Muss die Treuhänderin vorab ihre Zustimmung geben?

Kann mir die Restschuldbefreiung evtl. versagt werden, falls der neue Vertrag, warum auch immer, doch nicht zustande kommen sollte?
Ich bin sehr besorgt.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß

Emely

P-Konto Corona-Soforthilfe

Hallo!

Ich bin selbstständig, habe aber wegen privater Schulden bei der Krankenkasse in P-Konto. Nun hab ich die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg erhalten, denke aber dass die Bank alles über dem Freibetrag auskehrt.

Was kann ich tun?

Danke

Drittschuldnerzahlung aus unpfändbarem Einkommen unter dem Sockelfreibetrag

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte/innen,

da ich nur eine Erwerbsminderungsrente von 787,31€ monatlich erhalte und meine Bank zum wiederholten Male Drittschuldnerzahlungen ausgeführt hat, möchte ich Sie nun gerne folgendes fragen:
Darf überhaupt aus Einkommen, das weit unter dem Sockelfreibetrag liegt, zB. nicht verbrauchtes Guthaben von 27,02€ aus dem Vormonat im darauffolgenden Monat als Drittschuldnerzahlung abgeführt werden? Die EM-Rente geht immer am letzten Bankarbeitstag des Monats ein, für den die Rente eigentlich zur Verfügung stehen soll. Denn dieses Problem habe ich schon seit längerem mit meiner Bank, aber hier nur 3 Beispiele:
28.06.2019 774,33€ EM- Rente für Monat Juni
” 763,01€ Endkontostand
01.07.2019 wurde die Differenz von 11,32€ abgeführt.
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30.12.2019 787,31€ Rente für Dezember
” 814,31€ Kto.Stand
09.01.2020 wurde die Diff. von 27,02€ abgeführt
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29.05.2020 787,31€ Rente für Mai
” 997,30€ Kto.Stand
09.06.2020 wurden 99,10€ abgeführt
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Dieses Pfändungsschutzkonto habe ich schon vor vielen Jahren einrichten lassen und die Bankmitarbeiterin sagte mir ( im Jahr 2014), nach dem ein Guthaben aus ALG2 Bezug als Drittschuldnerzahlung getätigt wurde und ich dies beanstandet hatte erklärt, dass dies zulässig wäre. Denn auch aus Zahlungseingängen, die unter der Pfändungsfreigrenze bestehen kann das nicht verbrauchte Guthaben im übernächsten Monat abgeführt werden und deshalb sollte man am Ende des Monats am Besten das Konto komplett abräumen.
Aber das wäre ja dann komplett sinnfrei, denn wozu gibt es denn den Sockelfreibetrag, der monatlich zur Verfügung stehen sollte? Denn bei solch niedrigem Einkommen müsste man ja viel ansparen um den momentanen Sockelfreibetrag zu übersteigen.
Ich hoffe, dass ich das Problem das mit Sicherheit auch viele andere Personen betrifft, so gut wie möglich geschildert habe und bin schon sehr auf Ihre Einschätzung und Meinung gespannt.
Liebe Grüße
Wheelchairgirl

Regelinsolvenz

Können in der zwischenzeit nicht auch Privatpersonen die Regelinsolvenz beantragen, mir kommt vor ich habe das irgendwo gelesen.

Bargeld Eingang auf P-Konto

Hallo,

meine Mutter hat ein Problem: Sie war vor 9 Jahren für 7 Jahre in Insolvenz und ist seit 2 Jahren draussen. Gestern hatte eine Arbeitskollegin ein Problem: Sie musste Geld einzahlen, hat ihr Sparkassenkonto aber in Heilbronn. Deswegen dachte sich meine Mum, sie zahlt das einfach schnell auf ihr Konto ein und überweist es direkt. Es stellt sich heraus, dass sie immer noch ein P Konto hat und das Geld jetzt einbezogen wird. Sie durfte diesen Monat 1400 Euro abheben und nächsten Monat 1800, der Rest wird ihr abgenommen. D.h. von den eingezahlten 3800 sind schonmal 600 Euro weg. Außerdem bezieht sie Arbeitslosengeld, wie ich das verstanden habe, würde das jetzt ebenfalls wegfallen und automatisch an den Gläubiger überwiesen werden.

Kennt sich vielleicht jemand aus, ob man vielleicht doch noch etwas machen könnte? Das war wirklich nur ein Gefallen für eine Freundin, die das auch bezeugen könnte. So tragen derzeit ja zwei Leute Schaden davon, meine Mum bekommt ihr Geld zum Überleben nicht, und sie hat von den 3800 nur noch 3200 und das erst ab Mai. Gibt es keinen Beschluss den man beantragen kann, oder kann man von einem 2. Konto einfach eine Lastschift beantragen? Ich mache jetzt mal ein doofes Beispiel: ich kaufe Gold über ihr Konto per Lastschift für 3100 (2400e Rest vom. Eingang und 700 Euro vom ALG) Euro, und Wandel das Gold im nächsten Monat um oder so, oder ist das irgendwie Geldwäsche bzw lässt die Bank die Lastschift überhaupt zu? Oder hattet ihr noch andere Ideen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Kontowechsel

Ich habe ein Konto bei der Norisbank mit einer Pfändung, heute habe ich bei der Sparkasse ein Konto eröffnet und eine Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe unterschrieben. Jetzt befürchte ich, dass die Norisbank die neue Bankverbindung an den Gläubiger weitergibt.
Ist dem so und kann dich diese Kontowechselhilfe rückgängig machen?

Vielen Dank!

Kontoberechtigung

Hallo,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz/ Wohlverhaltensphase. Ich bin Rentner und in einem Verein aktiv tätig.
In unserm Verein existiert ein sogenanntes Vereinskonto, derzeit sind zwei verfügungsberechtigte Vereinsmitglieder bei der Bank eingetragen.
Es ist beabsichtigt , dass ich ebenfalls als Verfügungsberechtigter über das Konto eingetragen werden soll. Kontoinhaber ist der Verein.
Ergeben sich dadurch für den Verein und sein Konto, hinsichtlich irgendwelcher evtl. Pfändungsmöglichkeiten und meiner Person, hinsichtlich meiner Insolvenz, Probleme?

Mit freundlichen Grüßen

Schenkung einer Eigentumswohnung mit Nießbrauch

Hallo Forum,
ich bin seit 3 Jahren in Privatinsilvenz. Meine Eltern möchten mir eine vermietete Eigentumswohnung schenken und sich das Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Der Nießbrauch würde bis zum Tode beider Elternteile bestehen bleiben.Meine Fragen:
Muß ich meinen Insolvenzverwalter den Grundstücksvertrag vorlegen ?
Kann mein Insolvenzverwalter die Eigentumswohnung pfänden, obwohl ich keine Mieteinnahmen daraus erziele (Miete erhalten weiterhin die Eltern).?