Amazon-Shop mit möglichst vielen Artikeln als GmbH

Sehr geehrter Herr Kraus,

mit einem Partner wollen wir eine GmbH anmelden, um einen Amazon-Shop zu betreiben. Wir wollen eine eigene Marke etablieren und dabei Produkte verkaufen, vertreiben und ggf. später selber herstellen. Die Produktarten sollen extrem variieren. Eigentlich wollen wir uns gar nicht festlegen. Können wir eine GmbH gründen, ohne uns dabei am Anfang festzulegen, welche Produkte wir über Amazon vertreiben und wie sie hergestellt bzw. angeschafft werden?

Mit herzlichen Grüßen und einem Dank im Voraus

Frictus Musc

Aufnahme eines Kretites

Ich habe im Juli 2016 einen Kredit bei der TARGO BANK aufgenommen um andere Verbindlichkeiten abzulösen, Jedoch wurde ich nicht im einzelnen nach meinen Kreditkarten
gefragt, diese müssten doch nach Auskunft der Schufa der Bank vorliegen, so ist doch meiner seits kein verschulden zuerkennen, wenn ich in nächster Zeit einen Antrag auf
Privatinsolvenz stellen muss.

Was bedeutet “Insolvenz aufgehoben “

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Seit November 2014 läuft mein Insolvenzverfahren.

Am 3.3.16 bekam ich vom AG einen Beschluss welcher wie folgt lautet

1. Als Treuhänder wird …..

2. Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.

3. Hinsichtlich der Steuerrückerstattungsansprüche für das Jahr 2015 wird Nachtragsverteilung angeordnet.

Dann folgt die Rechtsbehelfsbelehrung.

Was bedeutet dies jetzt? Bekomme ich ab dem Jahr 2016 die Steuerrückerstattungsansprüche wieder ausbezahlt und wie steht es mit anderen Geldeingängen aus Schenkungen etc. Sind diese jetzt auch frei oder muss ich diese beim Insolvenzverwalter angeben?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Lilibeth Hermann

Hamburger Pensionskasse

Ich habe rund 8000,00 Euro angespart, darf laut Gesetz nicht darüber verfügen.
Kommt erst zur Auszahlung wenn ich die Rente erreicht habe. In diese Kasse fliesen die Vermögenswirksamen Leistungen des Betriebes.
Kann der Insolvenzverwalter dies auflösen oder sind diese Beträge geschützt ?

UG-Gründung

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich recherchiere zurzeit zum Thema UG-Gründung und habe von einem Bekannten gehört, dass Anwälte keine UG gründen dürfen. Mir ist so etwas nicht bekannt gewesen und ich hoffe auf eine kurze Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Frank D.

Internetplattform Onlinehandel erst GmbH und dann GmbH & Co. KG

Hallo,

ich will für diverse Onlineshops Internetplattformen aufbauen. Derzeit bin ich ein Gesellschafter. Ich stehe aber in Verhandlungen mit Investoren, die ich aber erst später ins Boot holen will, wenn ich etwas vorzuweisen haben.

Kann ich dazu zunächst eine GmbH gründen und später daraus eine GmbH & Co KG machen, wenn sich herausstellt, dass es gut läuft?

Vielen Dank schon Mal!

BridgesM

Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.07.2016 habe ich meine 6 Jahre Insolvenz geschafft..(also vom 01.07.2010 – 01.07.2016).

Nun habe ich noch keine Restschuldbefreiung erhalten. Trotz Nachfragen beim zuständigen AG. Ich wurde/werde immer wieder vertröstet.

Meine Frage…
Gibt es eine Frist für die Erteilung der Restschuldbefreiung?! Auch mache ich mir um die Höhe der Verfahrenskosten so meine Gedanken…

Vielen Dank voraus für ihre Mühe!

Wohlverhaltensperiode

Entschuldigen Sie bitte, dass habe ich vorhin noch vergessen.

Die Obliegenheiten nach § 295:

muss ich die Meldungen an Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht senden oder reicht der IV.

Danke Romina

Wohlverhaltensperiode und Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe ein Pfändungsschutzkonto und kann somit über 1079 Euro im Monat verfügen.
Wenn ich darüber komme, führt die Bank (DB) keine Überweisungen etc. mehr aus.
Ich hatte einen Verdienst von 1135 Euro nach Abzug des pfändbaren Betrages.

In der Wohlverhaltensperiode müsste ich doch über den restlichen Betrag von gut 50 Euro verfügen können. Die Bank lehnt dies ab,

Da ich seit längerer Zeit arbeitsunfähig bin bekam ich die Kündigung und möchte mich nun selbstständig machen. Das heißt auch, dass ich einen höheren verfügbaren Betrag benötige (für KV, RV etc.)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von dem selbstständigen Einkommen Beträge für RV,KV etc. abziehen kann – von dem Restbetrag wird dann der pfändbare Betrag abgezogen.

Wie verhält es sich, wenn ich am Anfang nur sehr wenig Umsatz mache?

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

MfG Romina