Dass der Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten aus der Zeit nach dem 10.06.2010 weiterhin sticht, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Information über das Widerrufsrecht, können sich Verbraucher weiterhin von dem hochverzinsten Darlehen und umschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an, stattdessen reduziert sich die Darlehensschuld sogar um den Betrag der Nutzungsentschädigung, die dem Verbraucher nach einem Widerruf zusteht.
Der Zeitpunkt für die Umschuldung ist immer noch sehr gut – die Zinsen sind so niedrig wie noch nie. Die potentiellen Ersparnisse sind dementsprechend beträchtlich. Auch zahlreiche Immobilienkredite der DSL-Bank sind von dem Widerrufsjoker betroffen.
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Am 10.06.2010 trat eine für die Kreditvergabe maßgebliche Gesetzesreform in Kraft. Im Zuge dieser wurde aus der Widerrufsbelehrung die Widerrufsinformation, den Banken wurden neue Informationspflichten auferlegt. Von diesem Zeitpunkt an musste jeder Kreditvertrag sog. Pflichtangaben enthalten. Fehlten diese Angaben, begann die Frist nicht zu laufen. So steht es eindeutig in der nachfolgenden Widerrufsinformation des DSL-Bank:
Welche Pflichtangaben in einem Immobilienkredit erforderlich sind, legte Art. 247 §§ 9, 3, 6 EGBGB fest. Dabei sieht Art. 247 § 9 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass im Darlehensvertrag der Betrag, die Zahl und die Fälligkeit einzelner Teilleistungen, d.h. der Raten, angegeben werden müssen.
Die Aufführung der Anzahl der einzelnen Teilzahlungen war dem Gesetzgeber besonders wichtig. Nur auf diese Weise kann der Verbraucher die Tragweite seiner Entscheidung für die Kreditaufnahme in der gebotenen Deutlichkeit erkennen. Durch die Aufnahme einer konkreten Anzahl der Raten soll dem Verbraucher veranschaulicht wird, dass seine Kreditverpflichtung ggf. über mehrere hundert Monate laufen soll.
Der Blick in einige uns vorliegende Kreditverträge der DSL-Bank zeigt: die Anzahl der einzelnen Raten fehlt.
Richtigerweise müsste es wie folgt aussehen:
(Vertrag der DSL-Bank vom 23.05.2011 über 247.000 EUR)
Stattdessen fehlt es in manchen Kreditverträgen an der erforderlichen Angabe. Und das sieht dann folgendermaßen aus.
(Vertrag der DSL-Bank vom 10.04.2012 über 193.000 EUR)
Das Fehlen dieser Pflichtangabe ist natürlich ohne juristische Vorkenntnisse erkennbar. Allerdings treffen die Banken noch weitere, umfangreiche Informationspflichten. Deren Einhaltung ist nur nach einer fundierten Auseinandersetzung mit den Vertragsunterlagen überprüfbar. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nach erfolgreicher Durchführung von über 500 Verfahren, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, wissen wir, worauf es bei Verhandlungen mit der Bank ankommt und wie wir für Sie das beste Ergebnis erzielen können. Selbstverständlich übernehmen wir auch die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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Bei einem variablen Darlehen werden Immobilienkredite mit variablem Zinssatz gewährt. Diese sind flexibel und haben keinen Sollzinssatz. Die Zinsbindungszeit ist hierbei meist sehr kurz und beträgt wenige Monate. Die Zinsen werden nach diesen Fristen immer wieder an die Euribot (Euro Interbank Offered Rate) anpasst. Wieviele Zinsen man genau zahlen wird, ist daher bei einem variablen Darlehen ungewiss.

Die Rückzahlung der Schulden erfolgt bei der Tilgung in Form von Teilbeträgen bzw. Raten. Die Höhe der Tilgung wird als Prozentsatz des Nennwerts im Kreditvertrag festgeschrieben.

Der Darlehensnehmer hat manchmal die Möglichkeit, Zahlungen zu leisten, die über die vereinbarte Rate hinaus gehen. Einige Banken gewähren solche Sondertilgungen einmal jährlich und bis zu einem bestimmten Betrag begrenzt. Bei Bausparkassen oder bei Darlehen mit variabler Zinsbindung können Darlehensnehmer jederzeit Sondertilgungen leisten. Der daraus entstehende Vorteil ist die außerplanmäßige und schnellere Entschuldung.

Die Restschuld ist der Teil der Schulden, der nach Ende der Zinsbindung noch offen ist. Meist wird eine bestimmte Summe vereinbart, die der Darlehensnehmer bis zum Ende der Zinsbindung tilgen muss. Diese wird in Prozent der Kreditsumme angegeben. Um die Restschuld zu verringern, kann der Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss Sondertilgungen vereinbaren.

Manchmal gestalten sich die Kosten eines Bauvorhabens weit höher als geplant. Der Bauherr muss sich in einem solchen Fall um eine Nachfinanzierung bemühen, um die ausstehenden Kosten zu decken. Die Nachfinanzierung ist jedoch oft mit hohen Zinsen verbunden.

Das Kreditausfallrisiko beschreibt das Risiko des Ausfalls von Zins- und Tilgungsleistungen von Seiten des Darlehensnehmers. Entweder kann oder will der Kunde in einem solchen Fall nicht zahlen und die Bank hat keine Sicherheiten, wie z.B. eine Grundschuld, um die Forderungen zu decken. Wenn ein Darlehensnehmer ein hohes Kreditausfallrisiko hat, bedeutet dies, dass er eine schlechte Bonität aufweist und sehr wahrscheinlich ein niedriges oder kein Einkommen hat. Der Zinssatz, den die Bank für den eventuellen Kredit vergibt, orientiert sich am Kreditausfallrisiko.
ALTERNATIVE BEGRIFFE: Kreditrisiko, Adressrisiko, Adressausfallrisiko, Debitorenrisiko

Das Konstantdarlehen einer Bausparkasse ist eine Mischung aus Bausparvertrag und Darlehensvertrag. Der Kunde zahlt über die gesamte Laufzeit eine monatliche feste Rate an Kreditzinsen und Bausparvertragsraten. Der Kunde erhält sofort die Darlehenssumme und zahlt in den Bausparvertrag. Sobald er diesen zugeteilt bekommt, nutzt er ihn, um einen Anteil des Darlehens zu tilgen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Bau, Kauf oder die Sanierung von Immobilien. Häufig lassen sich hierdurch günstigere Konditionen aushandeln. Die KfW vergibt das Darlehen meist nicht direkt an den Darlehensnehmer. Als Vermittler dienen die jeweiligen Banken.

Die Hypothek gehört ebenso wie die Grundschuld zu den Grundpfandrechten. Die Rechte an der Immobilie werden an die Bank übertragen, um einen Kredit zu erhalten. Die Hypothek wird heutzutage jedoch weitaus weniger genutzt als die Grundschuld, da sie sich nicht so flexibel gestaltet. Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek besteht darin, dass die Hypothek an einen bestimmten Kredit gebunden und nach Tilgung des Darlehens nicht weiterverwendbar ist.
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