Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Anleger eines Schiffsfonds?

Bei verlustreichen Beteiligungen an Schiffsfonds haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können z.B. durch Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.

 

Da die Anleger vielfach nicht ordnungsgemäß beraten wurde, können sich die Ansprüche oft gegen die vermittelnde Bank oder andere Anlageberater richten. Denn diese sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Insbesondere muss auch über die Funktionsweise des Fonds und die Risiken umfassend und in verständlichen Worten aufgeklärt werden. Erfahrungsgemäß wurde die Anlageberatung oftmals nicht ordnungsgemäß durchgeführt und die Risiken wurden nicht oder nur unzureichend aufgezeigt. Kann der Bank oder dem Anlageberater ein Beratungsfehler nachgewiesen werden, sind diese in der Regel zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Außerdem haben die Banken teilweise sehr hohe Vermittlungsprovisionen kassiert. Auch über diese sog. Kick-Backs müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgeklärt werden, da diese Rückvergütungen einen Interessenkonflikt der Bank offenbaren können.

In vielen Fällen kann versucht werden, Schadensersatzansprüche außergerichtlich durchzusetzen und einen Kompromiss zu finden. Schalten Bank oder Anlageberater auf stur, können die Forderungen auch gerichtlich durchgesetzt werden. Dann wird die gesamte Beteiligung komplett rückabgewickelt. Außerdem können dem Anleger Ansprüche auf entgangenen Gewinn zustehen.

Fehlerhaft beratene Anleger haben grundsätzlich folgende Ansprüche:

  • Rückgewähr des eingezahlten Kapitals
  • Entgangener Gewinn (Verzinsung der Einlage)
  • Freistellung von Ansprüchen Dritter
  • Freistellung von Rückforderungsansprüchen
  • Freistellung von eventueller Nachhaftung
  • Beteiligung widerrufen

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall bewiesen werden. Lässt sich dieser Nachweis nicht erbringen, kann immer noch geprüft werden, ob der Widerruf möglich ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zwischen Beteiligung und Darlehensvergabe ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorliegt. Auch und besonders für Anleger, die ihre Einlage in Ratenzahlungen leisten, kann diese Möglichkeit interessant sein, da im Falle eines erfolgreichen Widerrufs keine weiteren Zahlungen mehr erbracht werden müssen.

Warum meldeten so viele Schiffsfonds Insolvenz an?

Über viele Jahre boomte die Handelsschifffahrt. Das führte nicht nur zur Auflage von zahlreichen Schiffsfonds, sondern in der Branche wurden auch Überkapazitäten geschaffen. Als in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 die Nachfrage einbrach konnten die erforderlichen Charterraten vielfach nicht mehr erreicht werden. Das wiederum brachte auch etliche Schiffsfonds in die wirtschaftliche Schieflage. Anleger bekamen dies z.B. dadurch zu spüren, dass die Ausschüttungen nicht wie prognostiziert flossen, Sanierungskapital notwendig wurde oder das Fondsschiff verkauft werden musste. Doch auch durch diese und ähnliche Maßnahmen konnte eine Insolvenz in vielen Fällen nicht abgewendet werden.

 

Typische Risiken bei geschlossenen Schiffsfonds sind:

  • Allgemeine konjunkturelle Schwankungen verbunden mit sinkenden Charterraten
  • Wertverlust der Beteiligung aufgrund der ungünstigen Marktlage
  • Lange Laufzeiten
  • Eingeschränkte Fungibilität (Handelbarkeit) der Beteiligungen
  • Wechselkursverluste
  • Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung
  • Totalverlust der Einlage
  • Rückforderung der Ausschüttungen
  • Veränderungen der steuerlichen Beurteilung und daraus resultierende Steuernachzahlungen
  • Zu hohe Nebenkosten und Weichkosten
  • Missverhältnis von Eigen- und Fremdkapital
  • Unklare Vertragsstrukturen
  • Misswirtschaft der Fondsgesellschaft

Was ist ein geschlossener Schiffsfonds?

Zahlreiche Emissionshäuser haben in der Blütezeit der Handelsschifffahrt geschlossene Schiffsfonds aufgelegt. Dabei wurden Schiffe in Auftrag gegeben, gekauft oder Anteile an den Schiffsfonds erworben. Zur Finanzierung wurden den Anlegern Beteiligungen an Schiffsfonds oder Einschiffsgesellschaften angeboten. War die Investitionssumme oder die Frist zur Zeichnung erreicht, wurden die Fonds geschlossen, d.h. es konnten weiteren Gesellschafter beitreten. Außerdem wurden vielfach noch Darlehen aufgenommen. Vielfach wurden Schiffsfonds auch als Dachfonds konstruiert. Dabei beteiligte sich die Fondsgesellschaft an mehreren Schiffsgesellschaften gleichzeitig. Das sollte einerseits die Rendite steigern und andererseits durch die Risikostreuung auch für eine größere Sicherheit sorgen.

Mit dem Erwerb der Fondsanteile werden die Anleger in aller Regel zu Mitgesellschaftern und damit stehen sie ein Unternehmer im Risiko. Das kann am Ende zum Totalverlust der Einlage führen.