Was ist die Ursache für die Insolvenz der Fonds und für die Verluste?

Geschlossene Fonds sind Unternehmensbeteiligungen, das ist den Anlegern häufig nicht bewusst. Und Unternehmen erwirtschaften nicht nur Gewinne, sie erleiden eben auch Verluste und gehen auch in die Insolvenz. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die, wie es etwa bei geschlossenen Fonds der Fall ist, hinsichtlich ihres Betätigungsfeldes unflexibel sind und bei denen kein Unternehmer dahintersteht, sondern ein Manager, der persönlich nur wenig riskiert.

Es wäre sicherlich unfair, allen Fonds zu unterstellen, als Konstruktionen zur Umverteilung von Anlegervermögen konzipiert zu sein. Bei Betrachtung der sog. Weichkosten, etwa der Vertriebs- und Bestandsprovisionen, Kapitalbeschaffungskosten oder die Verwaltungskosten, die teilweise bis zu 50% des Anlegerkapitals betragen können, bleibt dennoch häufig ein unangenehmer Beigeschmack. Und es sind nicht nur die Skandale, wie etwa die Verurteilung des Wölbern-Chefs Schulte zu einer achteinhalbjährigen Strafe wegen Veruntreuung von rund 147 Millionen Euro, die das Anlageprodukt Geschlossene Fonds in Verruf gebracht haben.

Auch eine zu optimistische Planung (etwa unrealistische Mieteinnahmen bzw. Charterauslastungen), undurchdachte Kapitalkonstruktionen (Fremdwährungsgeschäfte) oder Investition in überhitzte oder krisenanfällige Branchen (z.B. Schiff- und Containerfahrt) führten in der Vergangenheit häufig dazu, dass sich der ein oder andere Fonds als ein Massengrab für Anlegergeld entpuppte. Den Betroffenen blieb häufig nichts weiter übrig, als ihre Forderungen zu der Insolvenztabelle anzumelden – bei der häufig kaum vorhandenen Insolvenzmasse läuft die Beteiligung häufig auf einen Totalverlust hinaus.

Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kann u.a. mit folgenden Risiken behaftet sein:

  • Totalverlust der Einlage infolge von Insolvenz des Fonds
  • Wertverlust der Beteiligung infolge ungünstiger Marktlage
  • Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen (Nachschusspflichten)
  • Fondsinterne Interessenkollisionen, persönliche Verflechtungen der Fondsbeteiligten
  • Veränderung der steuerlichen Beurteilung durch das Finanzamt und daraus resultierende Steuernachzahlungen
  • Beschränkte Fungibilität (Handelbarkeit der Beteiligungen)
  • Mangelnde Einflussmöglichkeiten der Anleger
  • Unzureichende Rentabilität des Anlageobjekts aufgrund überhöhter Nebenkosten
  • Ggf. Fremdwährungsrisiken
  • Missverhältnis von Eigen- und Fremdkapital
  • Langfristige Kapitalbindung (bis zu 30 Jahren), keine Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung
  • Unklare Vertragsstrukturen
  • Misswirtschaft des Fonds

Zu beachten sind ferner spezielle Risiken des jeweiligen Fonds. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds sind es etwa Mietausfälle oder hohe Instandhaltungskosten des Objekts.

Kann man auch widerrufen beim Vertrag mit variablem Zins?

Kann man auch widerrufen, wenn der Immobiliendarlehensvertrag mit variablem Zins abgeschlossen hat? Wie sieht es aus, bei Widerruf, wenn dieser bereits dann auch abbezahlt ist und man noch einen 2. Vertrag hat mit festem Zins? – Hier haben Sie z.B. auf eine vorige Frage, die ich ebenfalls interessant fand, wie folgt geantwortet:
“In einigen Fällen besteht allerdings die Möglichkeit, das Darlehen nach einem Widerruf fortzuführen und die monatliche Rate zu reduzieren.”
Bedeutet reduzieren, dann auch aktuelle marktübliche Zinsen?
Wenn Sie dann Verträge prüfen, können Sie dann schon sagen, ob hier Aussicht darauf besteht?
Falls Sie in solchen Fällen mit den Banken diesbezüglich verhandeln, was kostet das dann?

Es würde mich freuen, wenn Sie diese Fragen beantworten können und danke im voraus für die Bemühungen.