Darlehenswiderruf: Wer trägt die finanziellen Risiken? Eine Rechtsschutzversicherung hilft!

Beim Widerruf eines Darlehensvertrages lassen sich hohe Ersparnisse erzielen. Die Banken erleiden erhebliche Verluste. Es ist daher gut nachvollziehbar, dass sie sich mit allen Mitteln wehren. Daher wird der Streit sehr häufig vor Gericht ausgetragen.

Eine Auseinandersetzung mit der Bank kann kostspielig werden. Doch wer eine Rechtsschutzversicherung hat, geht keine finanziellen Risiken ein. Zu beachten sind lediglich einige Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

A. Es besteht keine Deckung, wenn das Darlehen zur Finanzierung eines Neubaus aufgenommen wurde. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn es sich um eine Anschlussfinanzierung handelt und nur dem Ursprungsdarlehen ein Neubau zugrunde liegt

B. Es besteht ferner keine Deckung, wenn mit dem Darlehen eine bauliche Veränderung finanziert wurde.

Der Grund für diese beiden Ausschlüsse ist einfach. Wo gebaut wird, passieren häufig Fehler und es wird viel gestritten. Dafür möchte die Versicherung nicht einstehen.

Der letzte Risikoausschluss gilt vermieteten Objekten. Hier existieren zwar Ausnahmen, in aller Regel wird jedoch eine Deckung nur für selbstbewohnte Objekte erteilt.
Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, braucht es nur noch des Eintritts eines Rechtsschutzfalls. Dieser liegt vor, wenn die Bank Ihren Widerruf zurückgewiesen hat. Dann erst dürfen Sie sich an einen Anwalt wenden und die Versicherung muss für die damit verbundenen Kosten aufkommen.

Einen Tipp haben wir noch. Nach der Rechtsprechung des BGH muss eine Rechtsschutzversicherung nicht schon beim Abschluss des Darlehens bestehen. Für die Pflicht zur Kostenübernahme kommt es allein auf den Zeitpunkt der Ablehnung des Widerrufs durch die Bank.

Wenn Sie einen Widerruf erwägen und keine Rechtsschutzversicherung haben, sprechen Sie uns an. Gerne erörtern wir mit Ihnen, was man in der Sache machen kann.