Darlehens Vertrag bei der Sparkasse

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

ich habe seit Oktober 2010 ein laufenden Darlehensvertrag bei der Sparkasse. Im Vertragswerk steht leider nichts über eine Widerrufsbelehrung. Stattdessen der Verweis das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil sind und in den Kassenräumen der Sparkassen eingesehen werden können.
Meine Frage: Die Sparkasse hat in den letzten Jahren die AGB geändert, woraus ich nun nicht klar weiss ob zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Widerrufsbelehrung rechtskonform eingehalten wurde?
Sollte ich meinen Darlehensvertrag überprüfen lassen?

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander R.