Zinsanpassung nach Ablauf der Festzinsbindung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ende 2006 zwei Darlehensverträge geschlossen, einen mit variablem Zins (Darlehen bereits getilgt) und den 2. mit festem Zins, welcher Ende 2015 abgelaufen ist und seitdem variabel läuft. Wenn ich hier nun bei Ihnen die Widerrufsbelehrungen prüfen lasse und angenommen auch die Widerrufsbelehrung falsch wäre, so wäre innerhalb von 30 Tagen die Restschuld fällig.
Das Risikobegrenzungsgesetz wurde erst im Jahre 2008 – also nach Vertragsschlusses eingeführt.
Da keine Anschlussfinanzierung Prolongationsangebot seitens der Bank vor Ablauf des festgeschriebenen Zinssatzes erfolgt ist, läuft der Rest des Darlehensbetrages derzeit mit variablen Zinsen und nun noch dazu mit einem nicht marktüblichen Zinssatz. Als Verbraucher bei der Bank bin ich noch dazu benachteiligt, gerade jetzt durch einen kurzfristigen finanziellen Engpass, wo mir auch die Bank nun nicht entgegenkommt.
Nun habe ich hier folgendes im Gesetz gelesen:
§ 498 Abs. 3 wurde wie folgt gefasst:
„Bei Immobiliardarlehensverträgen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein muss.”
Ist das also richtig, das das neue Risikobegrenzungsgesetz für mich dauerhaft ausgeschlossen bleibt (aufgrund des Vertragsabschlusses vor dieser Änderung)?
Und wenn ich keine andere neue Bank finde, mit der ich dann das Darlehen umschulden kann, weiterhin mit steigenden Zinsen rechnen muss, da der jetzige Zinssatz ja variabel ist), so dass die monatliche Rate für mich unzumutbar weiter ansteigen kann und ich dann das volle Risiko habe, also Gefahr laufen kann, wenn es zu noch weiteren finanziellen Engpässen kommt, dass die Bank dann bei kurzfristigem Zahlungsengpass noch einfacher kündigen kann?
Vielleicht können Sie im Vorfeld Auskunft dazu geben.



