• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER
  • Büros
  • Beiträge
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Facebook
    Datenskandal
  • Rechte im
    Abgasskandal
    • Abgasskandal bei Wohnmobilen
    • Rechte im Abgasskandal
    • Betroffene Fahrzeuge
    • Unser Vorgehen für Sie
    • Fahrverbote vermeiden
    • Illegale Thermofenster
  • Widerruf
    Autokredit
    • Audi-Bank
    • ING DiBa
    • Mercedes-Bank
    • Opel-Bank
    • Porsche-Bank
    • Toyota-Bank
    • Renault-Bank
    • Santander Bank
    • Skoda-Bank
    • VW-Bank
    • Ford-Bank
    • Widerruf Wohnmobilkredit
    • Widerruf Leasingvertrag
  • Private
    Krankenversicherung
    • PKV
      Beitragserstattung
      • Beitragserstattung Allianz
      • Beitragserhöhung ARAG
      • Beitragserstattung AXA
      • Beitragserstattung Barmenia
      • Beitragserstattung Central
      • Beitragserstattung DBV
      • Beitragserstattung DKV
      • Beitragserstattung Generali
      • Beitragserstattung Signal Iduna
      • Weitere Versicherungen
        • Alte Oldenburger
        • Bayrische Beamtenkrankenkasse
        • Continentale
        • Debeka
        • Gothaer
        • Hallesche
        • HUK Coburg
        • LandeskrankenhilfeVVaG
        • LVM
        • Münchener Verein
        • Süddeutsche
        • UniVersa
    • PKV
      Vertragsberatung
    • Wechsel in
      die GKV
  • Weitere
    • Rürup-Rente
    • Änderung Rentenfaktor
    • Vorfälligkeits-
      entschädigung
    • Schufa-Score verbessern
    • Restschuldbefreiung löschen
    • Deezer Datenskandal: Jetzt Schadensersatz einfordern!
    • Illegaler Adresshandel: Datenweitergabe stoppen!
    • Coachingverträge
    • Verbraucherschützender Widerruf
    • Musterschreiben: So kommen Sie schnell zu Ihrem Recht
  • Menü

Archiv für die Kategorie: Bankenrecht

Du bist hier: Startseite1 / Bankenrecht

Verbraucherfreundliches Urteil zum Widerruf von Autokrediten

1. Dezember 2017/0 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Dr. V. Ghendler
  • AUTOKREDIT WIDERRUFEN UND DIE RATEN ZURÜCKERHALTEN

    Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

    Person öffnet die Hintertür eines Autos

LG Arnsberg: VW muss das Auto zurücknehmen

Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.


Inhalt dieser Seite:

  • LG Arnsberg: VW muss Auto zurücknehmen
  • Wege aus dem Dieselgate
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Anwaltliche Dokumentenprüfung



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


10.000

geprüfte Fälle


Zur kostenlosen Dokumentenprüfung

Kostenlose telefonische Erstberatung:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Erfolg für VW-Kunden vor dem Landgericht Arnsberg

Der Kläger war Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat mit Diesel-Motor. Es handelte sich um den Skandalmotor EA 189. Im Abgasskandal bot VW lediglich eine Notlösung in Form eines Software-Updates an. Aber auf den Gebrauchtwagenmarkt wurde für den Passat nur noch ein Spottpreis geboten. Doch bei einer Prüfung des Darlehensvertrags für die Finanzierung stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Insbesondere wurde der Kunde nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Damit hat die Widerrufsfrist von eigentlich 14 Tagen nie zu laufen begonnen und der Kunde konnte den Vertrag wirksam widerrufen. Das sah das Gericht ebenso und entschied im Sinne des Verbrauchers.

Streitfrage Nutzungsentschädigung

Einen Teilerfolg konnte Volkswagen jedoch erzielen. Laut dem Urteil bekommt der Kunde nicht sein gesamtes Geld zurück, sondern er muss für die Kilometer, die das Auto zurückgelegt hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Je nach Laufleistung könnte dies dazu führen, dass sich der Widerrufsjoker nur noch bedingt lohnt. Doch eigentlich sieht das Gesetz vor, dass eine Nutzungsentschädigung nicht anfällt. Aus diesem Grund legte der Kläger wiederum Berufung ein und übergab die Angelegenheit damit an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.

Wege aus dem Dieselgate

Wer sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug trennen will, steht vor einem Problem. Die drohenden Fahrverbote haben die Nachfrage nach Dieselautos auf einen Tiefststand gedrückt. Vom Abgasskandal betroffenen Autos droht die Stilllegung. Die Unsicherheit über mögliche Folgeschäden durch das Software-Update tut ihr Übriges. Der Widerrufsjoker kommt da wie gerufen, zumindest wenn das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde. In diesem Fall steht grundsätzlich allen Verbrauchern die Möglichkeit offen, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, egal ob Benziner oder Diesel, Kleinwagen oder Luxusauto. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung und Beratung zur besten Vorgehensweise.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Verbraucherfreundliches Urteil zum Widerruf von Autokrediten”? Wir beantworten sie hier kostenlos!



Das könnte Sie auch interessieren:
  • Skandal in der deutschen Autoindustrie: Autokartell
  • Widerruf Autokredit: Restschuldversicherungen
  • David gegen Goliath oder Verbraucher gegen Großkonzern

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-12-01 19:25:112019-11-04 13:27:19Verbraucherfreundliches Urteil zum Widerruf von Autokrediten

Fahrverbote für Diesel rücken näher

24. November 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Großstädte in ganz Deutschland bald dieselfreie Zonen?

Fahrverbote für Diesel-Autos sind jetzt so gut wie unausweichlich. Dieses für Autofahrer ernüchternde Fazit folgt aus einem weiteren fruchtlosen Treffen von Politikern und Autobranche. Mit jedem weiteren “Dieselgipfel” wird klarer, dass von der Politik keine verbraucherfreundlichen Lösungen für den Abgasskandal zu erwarten sind. Dies ist die Folge der undurchsichtigen Verstrickungen von Politik und Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat jahrelang nur zugeschaut, wie die Luftverschmutzung in deutschen Innenstädten stetig zunahm. Die regelmäßigen Überschreitungen der Grenzwerte wurden geflissentlich ignoriert. Spätestens seit dem VW-Abgasskandal war bekannt, dass die Autokonzerne mit voller Absicht die Ziele für die Luftqualität sabotieren. Die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ist lang.
Doch eine wirksame Reaktion gab es nicht. Die Konzerne kamen mit der kleinstmöglichen Lösung, einem fragwürdigen Software-Update, davon. Die Auswirkungen dieser ziellosen Politik dürften nun höchst unbequem werden.


Inhalt dieser Seite:

  • Großstädte in ganz Deutschland bald dieselfreie Zonen?
  • Wer die Fahrverbote noch verhindern kann
  • Lösung für Diesel-Fahrer: Der Widerruf
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Anwaltliche Dokumentenprüfung



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


10.000

geprüfte Fälle


Zur kostenlosen Dokumentenprüfung

Kostenlose telefonische Erstberatung:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Diesel-Fahrverbote würden Millionen von Autofahrern treffen

Die Fachleute sind sich einig, dass der rechtlich bindende Grenzwert für Stickoxide in der Luft auch im kommenden Jahr in vielen Innenstädten weiterhin übertroffen wird. Darunter leidet nicht nur die Umwelt, die Abgase belasten besonders Asthmatiker, Kinder, alte und kranke Menschen. Daher sind die betroffenen Kommunen verpflichtet, die Luftqualität durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Wer gegen diese Pflicht verstößt, dem drohen hohe Geldbußen von mehreren tausend Euro pro Tag. Doch die Zeit reicht für langfristige Maßnahmen nicht mehr aus, jetzt ist schnelles Handeln erforderlich. Als schnelle und wirksame Maßnahme kommt eigentlich nur noch ein zumindest zeitweises Fahrverbot für die größten Luftverschmutzer, also die Fahrzeuge mit Dieselmotor, in Betracht. Das drohende Fahrverbot in Stuttgart und Fahrverbote in über 60 weiteren Städten rücken damit einen großen Schritt näher. Millionen von Diesel-Fahrzeugen wären betroffen.


“Ich gehe davon aus, dass wir um Dieselfahrverbote in Düsseldorf nicht herumkommen”

Birgitta Radermacher, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren

Wer die Fahrverbote noch verhindern kann

Unter einem Fahrverbot würden insbesondere Handwerker und Lieferanten sowie Baufahrzeuge leiden. Einige dieser Gruppen hatten ihren Fuhrpark erst kürzlich modernisiert, doch die Einsparungen reichen noch nicht aus. Ausnahmen vom Fahrverbot würde es vermutlich aber nur für Polizei und Feuerwehr sowie in Einzelfällen für Anwohner geben. Das Diesel-Fahrverbot ist laut Berechnungen von Fachleuten die einzige geeignete Maßnahme, um die Schadstoffwerte zuverlässig unter den erlaubten Grenzwerten zu halten. Die Umsetzung der Fahrverbote ist also so gut wie beschlossen. Die einzige Instanz, die noch der tatsächlichen Umsetzung der Fahrverbote im Wege steht, ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig. Hier wird im Februar 2018 endgültig über die Frage der Fahrverbote entschieden.
Schon jetzt stapeln sich die unverkäuflichen Diesel-Autos bei den Händlern. Ein Fahrverbot käme für die meisten Diesel-Besitzer einer Enteignung gleich. Sie dürfen mit dem Auto nicht mehr in die Umweltzonen fahren und auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird das Fahrzeug nahezu wertlos. Somit ist ein Umtausch zu einem Benziner mit hohen Kosten verbunden.

Lösung für Diesel-Fahrer: Der Widerruf

Daher raten wir allen Betroffenen, nicht die Fahrverbote und den zusätzlichen Wertverlust des Autos abzuwarten. Lösen Sie sich ohne finanzielle Einbußen von Ihrem Auto, indem Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen. Aufgrund des Fehlens von wichtigen Informationen in der zum Darlehensvertrag gehörigen Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf auch noch mehrere Jahre nach dem Kauf des Autos möglich. Diese Rechtslage wurde erst kürzlich in einem Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Als Folge des Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Kunde gibt sein Auto also zurück und erhält im Gegenzug die bisher bezahlten Geldbeträge.

Wie Sie vom Widerruf profitieren können

Alle Verbraucher, die ihren PKW per Kredit der Herstellerbank finanziert haben, können vom Widerruf profitieren. Dies gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Diesel oder Benziner, Kleinwagen oder Luxuslimousine. Für Diesel-Fahrer ist der Widerruf jedoch besonders lohnenswert, da Benziner nicht unter dem Abgasskandal und dem einhergehenden Wertverlust und den Fahrverboten zu leiden haben. In einigen Fällen wird eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer von der Rückzahlung abgezogen. Verglichen mit dem tatsächlichen Wertverlust fällt dies aber kaum ins Gewicht.

Kostenlose Vertragsprüfung

Der erste Schritt zum erfolgreichen Widerruf Ihrer Autofinanzierung ist die Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Durch die Bündelung zahlreicher Mandate in diesem Sachverhalt kennen wir die typischen Fehler in den Verträgen genau. Die Prüfung wird nur wenige Tage in Anspruch nehmen und ist für Sie vollkommen kostenfrei. Wir teilen Ihnen schnell das Ergebnis der Prüfung mit und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie sich für den Widerruf entscheiden, vertreten wir Sie auch gegenüber der Herstellerbank.

Mit unserem von der Stiftung Warentest empfohlenen Rückabwicklungsrechner können Sie schon einmal herausfinden, welchen Vorteil Sie durch den Widerruf erlangen können. Hier berücksichtigen wir auch die bereits gefahrenen Kilometer, falls eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte.   


Anwaltliche Dokumentenprüfung



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


10.000

geprüfte Fälle


Zur kostenlosen Dokumentenprüfung

Kostenlose telefonische Erstberatung:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Fahrverbote für Diesel rücken näher”? Wir beantworten sie hier kostenlos!



Mehr Wissenswertes zum Abgasskandal:
  • Ihre Rechte im Abgasskandal
  • Betroffene Fahrzeuge

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-11-24 11:43:342019-11-04 13:28:27Fahrverbote für Diesel rücken näher

Wiederruf eines 2 Jahre alten Vw Diesels

10. November 2017/4 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin so eben auf sie aufmerksam geworden. Meine Frage ist jetzt wie hoch stehen die Chancen, diesen Wiederruf durch zu bekommen. Und was würde mich das ca. an sie kosten bzw. wie viel der zurück zu bekommenden Summe erhalten Sie, da ich keine Rechtsschutz habe?

Mit freundlichen Grüßen

Kristopher Kupke

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-10 10:34:052017-11-10 10:34:05Wiederruf eines 2 Jahre alten Vw Diesels

Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch

7. November 2017/2 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • Person öffnet die Hintertür eines Autos
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Studie zeigt: Hersteller schummeln wie nie zuvor

    Der angegebene Spritverbrauch eines Neuwagens hat immer weniger mit der Realität zu tun. Eine Studie der unabhängigen Forschungsorganisation ICCT zeigt, dass der Verbrauch auf der Straße 42% höher ist, als die Hersteller beim Verkauf angeben. Käufer können die angegebenen Werte selbst mit dem sanftesten Fahrstil auf der Straße nicht erreichen.

    Hersteller nutzen Schlupflöcher

    Das ICCT (International Council on Clean Transportation) ist eine gemeinnützige und hauptsächlich von Stiftungen finanzierte Forschungsorganisation. Ihre Nachforschungen haben auch schon zur Aufdeckung des Abgasskandals beigetragen. Und wieder einmal stellte sich heraus, dass Laborwerte auf der Straße nicht erreicht werden. Die Hersteller nutzen Schlupflöcher im Testverfahren. Der Spritverbrauch wird beispielsweise an Autos getestet, deren Gewicht durch Ausbauen zahlreicher Teile deutlich niedriger ist. Auch die Motoren der Fahrzeuge werden speziell präpariert. Diese Methoden sind vollkommen legal, die Regierung lässt den Autoherstellern bei der Selbstregulierung viel Spielraum.


    Inhalt dieser Seite:

    • Studie zeigt: Hersteller schummeln wie nie zuvor
    • Rechtsfolgen von höherem Verbrauch
    • Ihre Handlungsalternativen bei Herstellertricks
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


    Anwaltliche Dokumentenprüfung



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    10.000

    geprüfte Fälle


    Zur kostenlosen Dokumentenprüfung

    Kostenlose telefonische Erstberatung:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Neue Messmethode eingeführt

    Hochgerechnet können durch den Mehrverbrauch zusätzliche Spritkosten von rund 400€ im Jahr zu den Herstellerangaben entstehen. Doch im September 2017 wurde ein neues Prüfverfahren für den Kraftstoffverbrauch eingeführt. Es gilt zunächst nur für neu auf den Markt gebrachte Modelle, bald für alle Neuwagen. Hier werden einige Regelungslücken im Testablauf geschlossen, die bisher kreativ ausgenutzt wurden. Damit sollen sich Autokäufer über realitätsnahe Ergebnisse freuen können. Doch die Freude dürfte sich in Grenzen halten. Wenn der höhere Verbrauch offiziell festgestellt wird, steigt auch die vom CO2-Ausstoß abhängige KfZ-Steuer. Profitieren kann also der Bundesfinanzminister.

    Rechtsfolgen von höherem Verbrauch

    Rechtlich gesehen stellt ein zu hoher Verbrauch einen Mangel dar. Liegt der Verbrauch mehr als 10% über dem offiziellen Wert, liegt ein Sachmangel vor. Grund dafür ist, dass die Herstellerangaben zu den sogenannten zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs zählen. Dieser Mangel kann zum Rücktritt vom Autokauf berechtigen, da die Hersteller eine Nachbesserung in aller Regel verweigern bzw. diese nicht möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast für den Mangel beim Käufer liegt. Tankquittungen oder die Angaben des Bordcomputers reichen dafür nicht aus, da der Verbrauch auch durch Ihre individuelle Fahrweise beeinflusst wird. Sie liefern jedoch wichtige Anhaltspunkte, dass ein zu hoher Verbrauch vorliegt. Gerichte akzeptieren in der Regel nur ein Gutachten eines Sachverständigen. Hierfür müssen Sie zunächst selbst die Kosten tragen.

    Ihre Handlungsalternativen bei Herstellertricks

    Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen Ratschläge über das weitere Vorgehen. Er wird Sie ausführlich dazu beraten, ob bei Ihrem individuellen Fall Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess besteht. Möglicherweise kommt auch eine komfortable Lösung in Betracht: Als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir auf die Durchsetzung des sogenannten Widerrufsjokers bei Autokrediten spezialisiert. Ein Verbraucher kann seinen Autokredit häufig auch heute noch widerrufen. Grund dafür sind Fehler in den Kreditverträgen der Banken, die ein praktisch ewiges Widerrufsrecht ermöglichen. In vielen Fällen können Sie durch die Rückabwicklung nicht nur die bezahlten Raten zurückerhalten, Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung zahlen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie über die Vorteile beraten, die ein Widerruf für Sie bedeuten kann. Beachten Sie auch, dass das Widerrufsrecht unabhängig vom Mehrverbrauch oder dem Abgasskandal ist. Es sind also keine teuren Sachverständigengutachten notwendig.


    Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

    Mehr Informationen
    Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren


    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch”? Wir beantworten sie hier kostenlos!



    Das könnte Sie auch interessieren:
    • Skandal in der deutschen Autoindustrie: Autokartell
    • Widerruf Autokredit: Restschuldversicherungen
    • David gegen Goliath oder Verbraucher gegen Großkonzern
    • Die Rechtsschutzversicherung beim Darlehenswiderruf
    • Urteile zum Abgasskandal

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-11-07 12:43:172020-11-25 16:18:43Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch

    autokredit

    29. Oktober 2017/1 Kommentar/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

    ich zahle 5 % zinsen kann man da widerspuch einlegen

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-10-29 00:56:212017-10-29 00:56:21autokredit

    Audi-Kredit Widerruf

    17. Oktober 2017/2 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe meinen Audi am 06.2014 über Audi Bank finanzieren lassen. Allerdings wurde 06.2016 die letzte Rate abbezahlt.

    Ist da noch was zu machen oder gilt es nur bei bestehenden Verträgen?

    MfG

    Alex B.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-10-17 06:42:342017-10-17 06:42:34Audi-Kredit Widerruf

    Wiederruf autokredit

    13. Oktober 2017/2 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

    Hallo,
    Ich habe juli 2014 eine Finanzierung bei der akf bank gemacht (auto ist BMW) könnte ich auch dort Finanzierung wiederrufen oder geht es nur bei denen im Haus eigenen Bank…

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-10-13 08:03:002017-10-13 08:03:00Wiederruf autokredit

    Fahrzeugfinanzierung Widerruf / Anrechnung von Nutzung und Wertverlust?

    11. Oktober 2017/1 Kommentar/in Bankenrecht /von Frage Steller

    Hallo,

    für meinen im März 2014 abgeschlossenen VW-Fahrzeugfinanzierungsvertrag (der allgemein bemängelte VW-Standardvertrag) sind die Prüfmerkmale für Widerrufsanspruch durchweg zutreffend.

    Mir ist bekannt, dass Nutzungsersatz (gefahrene Kilometer/ca 200.000 km * Kaufpreis) im Falle der Rückabwicklung anzurechnen sind. Frage: gibt es weiteren Nutzungsersatz den ich mir mir anrechnen lassen müsste, bspw. Wertverlust (aus Anmeldung und Abnutzung)?

    Danke!

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-10-11 07:50:032017-10-11 07:50:03Fahrzeugfinanzierung Widerruf / Anrechnung von Nutzung und Wertverlust?

    Abgasskandal – Händler ergreifen Partei für Kunden

    4. Oktober 2017/0 Kommentare/in Bankenrecht, Widerruf Autokredit /von Ilja Ruvinskij
    • Autos fahren auf einer Straße in den Sonnenuntergang

    Autokredit widerrufen und die Raten zurückerhalten

    Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

    Ansprüche gegen den Hersteller berechtigt


    Fahrverbote, Softwareupdates, Stilllegungsdrohungen vom Kraftfahrtbundesamt und hohe Wertverluste. Viele Diesel-Käufer sind wegen den Auswirkungen des Abgasskandals beunruhigt. Nicht wenige haben ihren Diesel erst kurze Zeit und stehen nun vor einem Dilemma. Angst, Verwirrung und Wut sind die Folge. Doch bekommen die Hersteller davon überhaupt etwas zu spüren? Mitnichten. Erster Anlaufpartner ist klassischerweise der Vertragspartner – also der Händler. Dieser muss sich nicht nur vermehrt mit Kundenanfragen und Anwaltsschreiben auseinandersetzen, sondern steht vor weiteren Schwierigkeiten: Einbrechende Umsätze. Höfe stehen voll mit unverkäuflichen Autos. Werkstätten sind überlastet. Die Händler sind sauer. Sie fühlen sich vom Konzern im Stich gelassen. In einem Interview mit dem Spiegel erhebt der Vertreter der Händler schwere Vorwürfe und ergreift Partei für die Kunden.


    Inhalt dieser Seite:

    • Ansprüche gegen den Hersteller berechtigt
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


    Anwaltliche Dokumentenprüfung



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    10.000

    geprüfte Fälle


    Zur kostenlosen Dokumentenprüfung

    Kostenlose telefonische Erstberatung:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    „Wenn ich Kunde wäre, würde ich auch klagen“

    Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst. Kein geringerer als der Vorsitzende des Volkswagen- und Audi Partnerverbands Dirk Weddigen von Knapp schießt im aktuellen Spiegel scharf gegen den Konzern. Im Interview erklärt er, die Händler fühlten sich allein gelassen. Der Umgang des Konzerns mit dem Skandal sei unglaublich. Seinem Ansprechpartner – dem Vertrieb für Deutschland wirft er vor, so zu tun, als ginge das Leben weiter wie bisher. Über die Verkaufsziele im nächsten Jahr wolle man reden. Weddigen von Knapp fordert hingegen, dass die wirtschaftlichen Folgen für die Händler thematisiert werden.

    Überraschenderweise bricht er hierbei auch für die Kunden eine Lanze:

    „Wenn ich ein normaler Kunde wäre und hätte eine Rechtsschutzversicherung- würde ich auch klagen. Die Käufer nehmen nur ihr Recht in die Hand.[…] Selbstverständlich ist das ein berechtigter Anspruch.“

    Händler fühlen sich zu gerichtlichen Verfahren gegen Kunden genötigt

    Doch bekannterweise wehrt sich VW gegen diese „berechtigten Ansprüche“. Weddigen von Knapp beschuldigt VW/Audi, die Kunden durch dieses Verhalten nur noch weiter zu vergrätzen. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrenswerden vom Konzern nur übernommen, wenn der Händler sich an dessen Vorgaben hält. Viele werden dadurch in die „perverse Situation“ gebracht, dass sie gegen ihre Kunden vor Gericht müssen. Logischerweise verlieren sie so langfristig Kundschaft, beschreibt er die aktuelle Lage. Die dadurch ausgelöste Umsatzeinbuße beziffert er auf drei Prozent seit 2005.

    VW beanstandet öffentliche Kritikäußerung der Händler

    Dass Volkswagen der öffentliche Gegenwind übel aufstößt, ist nicht überraschend. Von den eigenen Vertragspartnern hatte der Konzern das nicht erwartet. Die Reaktion ist entsprechend:

    “Herr Weddigen von Knapp wählt unvermittelt den Weg in die Öffentlichkeit, dies ist beispiellos und nicht im Sinne der Handelspartner, sondern unverantwortlich und geschäftsschädigend für die Handelsorganisation, den Volkswagen Konzern und seine Marken”, so Vertriebschef Thomas Zahn in seiner Stellungnahme. Trotzdem sei man sich der herausfordernden Situation des Handels bewusst. Das wichtigste Ziel sei es jedoch, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen. Deswegen seien die Aussagen Weddigen von Knapps unverständlich.


    Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

    Mehr Informationen
    Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren

    Händler baden Fehler von VW aus

    Dabei scheint die Kritik der Händler durchaus berechtigt zu sein. VW übernimmt aktuell wenig bis keine Verantwortung für den Abgas-Skandal. Das beste Beispiel sind hier zweifelhafte Software-Updates. Die sinkenden Preise bekommen unterdessen gerade die Händler hart zu spüren. Die Rückläufer aus ausgelaufenen Leasingverträgen sind schwer und wenn überhaupt nur mit einem Verlust von bis zu 3000 Euro zu verkaufen. Außerdem müssen Händler mit den Verfahrenskosten gegen klagende Kunden in Vorkasse gehen. Die Händler verlangen vom Hersteller nicht nur den Ersatz der ihnen entstandenen Schäden, sondern auch die Hardware-Nachrüstung betroffener Fahrzeuge. Aktuell wird ein rechtliches Gutachten erstellt, das die Schäden auf Händlerseite exakt beziffern soll. Man geht von einer mehrstelligen Millionensumme aus.

    Verbraucher im Vorgehen gegen VW bestärkt

    Das Interview im Spiegel könnte in der Tat geschäftsschädigende Auswirkungen haben – bekräftigt es doch den Verbraucher, seine Rechte geltend zu machen. Neben der von Weddigen von Knapp erwähnten Klage gegen den Konzern oder Händler gibt es auch eine weitere Option, die zum Erfolg führen kann.

    Bild von einem blauen VW

    Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst.

    Der sogenannte Widerrufsjoker eröffnet Kunden, die ihren PKW mit einem Darlehen der Herstellerbank finanziert haben, eine lukrative Möglichkeit. Enthält die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag einen Fehler, so bleibt der Vertrag praktisch ewig widerrufbar. Ein solcher Widerruf hat die Rückabwicklung zur Folge. Der Kunde kann faktisch den PKW zurückgeben, von dem er fürchtet, ihn bald nicht mehr fahren zu können. Dafür erhält er sämtliche Raten zurück. Wer seinen Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen hat, muss nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Unsere Kanzlei überprüft Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung unverbindlich. Wir greifen auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich des Widerrufsrechts zurück und beraten Sie daher optimal zu Risiken und Chancen eines etwaigen Widerrufs. Gerade in Anbetracht drohender Fahrverbote und stetig steigendem Wertverlust bietet Ihnen der Widerrufsjoker die einmalige Gelegenheit, sich verlustfrei von Ihrem Diesel-Fahrzeug zu lösen. Eine erste Einschätzung bietet Ihnen unser Widerrufsrechner.


    Anwaltliche Dokumentenprüfung



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    10.000

    geprüfte Fälle


    Zur kostenlosen Dokumentenprüfung

    Kostenlose telefonische Erstberatung:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)


    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Abgasskandal – Händler ergreifen Partei für Kunden”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-10-04 10:03:552019-11-04 13:31:11Abgasskandal – Händler ergreifen Partei für Kunden

    Kostenfreie Prüfung Widerruf Darlhensvertrag

    11. September 2017/1 Kommentar/in Bankenrecht /von Frage Steller

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Schwager hat einen Dalhensvetrag abgeschlossen, der wahrscheinlich widerrufen werden kann. Wir bitten um kostenlose Vorabprüfung. Wo kann ich Ihnen die Darlehsverträge zukommen lassen?

    Beste Grüße
    Klas Krüger

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-09-11 06:51:042017-09-11 06:51:04Kostenfreie Prüfung Widerruf Darlhensvertrag
    Seite 22 von 62«‹2021222324›»
    Kostenfreie Prüfung
    Dokumenten-Upload
    Zufriedene Mandanten

    Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Aktuelle News
    • Unsere Kanzlei erzielt Erfolg gegen BMW Bank14. August 2019 - 11:59
    • Landgericht Heilbronn: Kunde der Santander Bank erhält alle Raten zurück16. Mai 2019 - 17:31
    • Musterfeststellungsklage droht zu scheitern13. Februar 2019 - 18:52
    • Musterfeststellungsklage gegen die VW Bank7. November 2018 - 13:14
    • Diesel Fahrverbot in Frankfurt am Main6. September 2018 - 17:35
    Mitgliedschaften
    MitgliedschaftenMitgliedschaften

    Schnellnavigation

    • Kontakt
    • Büros
    • Stellenangebote
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

    Insolvenzrecht

    • Privatinsolvenz
    • Regelinsolvenz
    • Außergerichtlicher Vergleich
    • Insolvenzplan
    • P-Konto
    • GmbH Insolvenz
    • Übersicht Insolvenzrecht

    Unternehmensrecht

    • GmbH Gründung
    • UG Gründung
    • GmbH Beendung
    • UG Beendung
    • DE Markenanmeldung
    • Bewertungsentfernung
    • Übersicht Unternehmensrecht

    Mitgliedschaften

    Kontakt

    Telefon: 0221 – 6777 00 55
    E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

    Social Media

    YouTube
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    Hinweis

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3226 Bewertungen auf ProvenExpert.com
    Nach oben scrollen