Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.
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Der Kläger war Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat mit Diesel-Motor. Es handelte sich um den Skandalmotor EA 189. Im Abgasskandal bot VW lediglich eine Notlösung in Form eines Software-Updates an. Aber auf den Gebrauchtwagenmarkt wurde für den Passat nur noch ein Spottpreis geboten. Doch bei einer Prüfung des Darlehensvertrags für die Finanzierung stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Insbesondere wurde der Kunde nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Damit hat die Widerrufsfrist von eigentlich 14 Tagen nie zu laufen begonnen und der Kunde konnte den Vertrag wirksam widerrufen. Das sah das Gericht ebenso und entschied im Sinne des Verbrauchers.
Einen Teilerfolg konnte Volkswagen jedoch erzielen. Laut dem Urteil bekommt der Kunde nicht sein gesamtes Geld zurück, sondern er muss für die Kilometer, die das Auto zurückgelegt hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Je nach Laufleistung könnte dies dazu führen, dass sich der Widerrufsjoker nur noch bedingt lohnt. Doch eigentlich sieht das Gesetz vor, dass eine Nutzungsentschädigung nicht anfällt. Aus diesem Grund legte der Kläger wiederum Berufung ein und übergab die Angelegenheit damit an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.
Wer sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug trennen will, steht vor einem Problem. Die drohenden Fahrverbote haben die Nachfrage nach Dieselautos auf einen Tiefststand gedrückt. Vom Abgasskandal betroffenen Autos droht die Stilllegung. Die Unsicherheit über mögliche Folgeschäden durch das Software-Update tut ihr Übriges. Der Widerrufsjoker kommt da wie gerufen, zumindest wenn das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde. In diesem Fall steht grundsätzlich allen Verbrauchern die Möglichkeit offen, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, egal ob Benziner oder Diesel, Kleinwagen oder Luxusauto. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung und Beratung zur besten Vorgehensweise.
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Mehr InformationenBundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

Fahrverbote für Diesel-Autos sind jetzt so gut wie unausweichlich. Dieses für Autofahrer ernüchternde Fazit folgt aus einem weiteren fruchtlosen Treffen von Politikern und Autobranche. Mit jedem weiteren “Dieselgipfel” wird klarer, dass von der Politik keine verbraucherfreundlichen Lösungen für den Abgasskandal zu erwarten sind. Dies ist die Folge der undurchsichtigen Verstrickungen von Politik und Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat jahrelang nur zugeschaut, wie die Luftverschmutzung in deutschen Innenstädten stetig zunahm. Die regelmäßigen Überschreitungen der Grenzwerte wurden geflissentlich ignoriert. Spätestens seit dem VW-Abgasskandal war bekannt, dass die Autokonzerne mit voller Absicht die Ziele für die Luftqualität sabotieren. Die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ist lang.
Doch eine wirksame Reaktion gab es nicht. Die Konzerne kamen mit der kleinstmöglichen Lösung, einem fragwürdigen Software-Update, davon. Die Auswirkungen dieser ziellosen Politik dürften nun höchst unbequem werden.
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Die Fachleute sind sich einig, dass der rechtlich bindende Grenzwert für Stickoxide in der Luft auch im kommenden Jahr in vielen Innenstädten weiterhin übertroffen wird. Darunter leidet nicht nur die Umwelt, die Abgase belasten besonders Asthmatiker, Kinder, alte und kranke Menschen. Daher sind die betroffenen Kommunen verpflichtet, die Luftqualität durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Wer gegen diese Pflicht verstößt, dem drohen hohe Geldbußen von mehreren tausend Euro pro Tag. Doch die Zeit reicht für langfristige Maßnahmen nicht mehr aus, jetzt ist schnelles Handeln erforderlich. Als schnelle und wirksame Maßnahme kommt eigentlich nur noch ein zumindest zeitweises Fahrverbot für die größten Luftverschmutzer, also die Fahrzeuge mit Dieselmotor, in Betracht. Das drohende Fahrverbot in Stuttgart und Fahrverbote in über 60 weiteren Städten rücken damit einen großen Schritt näher. Millionen von Diesel-Fahrzeugen wären betroffen.
“Ich gehe davon aus, dass wir um Dieselfahrverbote in Düsseldorf nicht herumkommen”
Birgitta Radermacher, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf
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Mehr InformationenUnter einem Fahrverbot würden insbesondere Handwerker und Lieferanten sowie Baufahrzeuge leiden. Einige dieser Gruppen hatten ihren Fuhrpark erst kürzlich modernisiert, doch die Einsparungen reichen noch nicht aus. Ausnahmen vom Fahrverbot würde es vermutlich aber nur für Polizei und Feuerwehr sowie in Einzelfällen für Anwohner geben. Das Diesel-Fahrverbot ist laut Berechnungen von Fachleuten die einzige geeignete Maßnahme, um die Schadstoffwerte zuverlässig unter den erlaubten Grenzwerten zu halten. Die Umsetzung der Fahrverbote ist also so gut wie beschlossen. Die einzige Instanz, die noch der tatsächlichen Umsetzung der Fahrverbote im Wege steht, ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig. Hier wird im Februar 2018 endgültig über die Frage der Fahrverbote entschieden.
Schon jetzt stapeln sich die unverkäuflichen Diesel-Autos bei den Händlern. Ein Fahrverbot käme für die meisten Diesel-Besitzer einer Enteignung gleich. Sie dürfen mit dem Auto nicht mehr in die Umweltzonen fahren und auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird das Fahrzeug nahezu wertlos. Somit ist ein Umtausch zu einem Benziner mit hohen Kosten verbunden.
Daher raten wir allen Betroffenen, nicht die Fahrverbote und den zusätzlichen Wertverlust des Autos abzuwarten. Lösen Sie sich ohne finanzielle Einbußen von Ihrem Auto, indem Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen. Aufgrund des Fehlens von wichtigen Informationen in der zum Darlehensvertrag gehörigen Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf auch noch mehrere Jahre nach dem Kauf des Autos möglich. Diese Rechtslage wurde erst kürzlich in einem Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Als Folge des Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Kunde gibt sein Auto also zurück und erhält im Gegenzug die bisher bezahlten Geldbeträge.
Alle Verbraucher, die ihren PKW per Kredit der Herstellerbank finanziert haben, können vom Widerruf profitieren. Dies gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Diesel oder Benziner, Kleinwagen oder Luxuslimousine. Für Diesel-Fahrer ist der Widerruf jedoch besonders lohnenswert, da Benziner nicht unter dem Abgasskandal und dem einhergehenden Wertverlust und den Fahrverboten zu leiden haben. In einigen Fällen wird eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer von der Rückzahlung abgezogen. Verglichen mit dem tatsächlichen Wertverlust fällt dies aber kaum ins Gewicht.
Der erste Schritt zum erfolgreichen Widerruf Ihrer Autofinanzierung ist die Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Durch die Bündelung zahlreicher Mandate in diesem Sachverhalt kennen wir die typischen Fehler in den Verträgen genau. Die Prüfung wird nur wenige Tage in Anspruch nehmen und ist für Sie vollkommen kostenfrei. Wir teilen Ihnen schnell das Ergebnis der Prüfung mit und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie sich für den Widerruf entscheiden, vertreten wir Sie auch gegenüber der Herstellerbank.
Mit unserem von der Stiftung Warentest empfohlenen Rückabwicklungsrechner können Sie schon einmal herausfinden, welchen Vorteil Sie durch den Widerruf erlangen können. Hier berücksichtigen wir auch die bereits gefahrenen Kilometer, falls eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin so eben auf sie aufmerksam geworden. Meine Frage ist jetzt wie hoch stehen die Chancen, diesen Wiederruf durch zu bekommen. Und was würde mich das ca. an sie kosten bzw. wie viel der zurück zu bekommenden Summe erhalten Sie, da ich keine Rechtsschutz habe?
Mit freundlichen Grüßen
Kristopher Kupke

Der angegebene Spritverbrauch eines Neuwagens hat immer weniger mit der Realität zu tun. Eine Studie der unabhängigen Forschungsorganisation ICCT zeigt, dass der Verbrauch auf der Straße 42% höher ist, als die Hersteller beim Verkauf angeben. Käufer können die angegebenen Werte selbst mit dem sanftesten Fahrstil auf der Straße nicht erreichen.
Das ICCT (International Council on Clean Transportation) ist eine gemeinnützige und hauptsächlich von Stiftungen finanzierte Forschungsorganisation. Ihre Nachforschungen haben auch schon zur Aufdeckung des Abgasskandals beigetragen. Und wieder einmal stellte sich heraus, dass Laborwerte auf der Straße nicht erreicht werden. Die Hersteller nutzen Schlupflöcher im Testverfahren. Der Spritverbrauch wird beispielsweise an Autos getestet, deren Gewicht durch Ausbauen zahlreicher Teile deutlich niedriger ist. Auch die Motoren der Fahrzeuge werden speziell präpariert. Diese Methoden sind vollkommen legal, die Regierung lässt den Autoherstellern bei der Selbstregulierung viel Spielraum.
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Hochgerechnet können durch den Mehrverbrauch zusätzliche Spritkosten von rund 400€ im Jahr zu den Herstellerangaben entstehen. Doch im September 2017 wurde ein neues Prüfverfahren für den Kraftstoffverbrauch eingeführt. Es gilt zunächst nur für neu auf den Markt gebrachte Modelle, bald für alle Neuwagen. Hier werden einige Regelungslücken im Testablauf geschlossen, die bisher kreativ ausgenutzt wurden. Damit sollen sich Autokäufer über realitätsnahe Ergebnisse freuen können. Doch die Freude dürfte sich in Grenzen halten. Wenn der höhere Verbrauch offiziell festgestellt wird, steigt auch die vom CO2-Ausstoß abhängige KfZ-Steuer. Profitieren kann also der Bundesfinanzminister.
Rechtlich gesehen stellt ein zu hoher Verbrauch einen Mangel dar. Liegt der Verbrauch mehr als 10% über dem offiziellen Wert, liegt ein Sachmangel vor. Grund dafür ist, dass die Herstellerangaben zu den sogenannten zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs zählen. Dieser Mangel kann zum Rücktritt vom Autokauf berechtigen, da die Hersteller eine Nachbesserung in aller Regel verweigern bzw. diese nicht möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast für den Mangel beim Käufer liegt. Tankquittungen oder die Angaben des Bordcomputers reichen dafür nicht aus, da der Verbrauch auch durch Ihre individuelle Fahrweise beeinflusst wird. Sie liefern jedoch wichtige Anhaltspunkte, dass ein zu hoher Verbrauch vorliegt. Gerichte akzeptieren in der Regel nur ein Gutachten eines Sachverständigen. Hierfür müssen Sie zunächst selbst die Kosten tragen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen Ratschläge über das weitere Vorgehen. Er wird Sie ausführlich dazu beraten, ob bei Ihrem individuellen Fall Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess besteht. Möglicherweise kommt auch eine komfortable Lösung in Betracht: Als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir auf die Durchsetzung des sogenannten Widerrufsjokers bei Autokrediten spezialisiert. Ein Verbraucher kann seinen Autokredit häufig auch heute noch widerrufen. Grund dafür sind Fehler in den Kreditverträgen der Banken, die ein praktisch ewiges Widerrufsrecht ermöglichen. In vielen Fällen können Sie durch die Rückabwicklung nicht nur die bezahlten Raten zurückerhalten, Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung zahlen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie über die Vorteile beraten, die ein Widerruf für Sie bedeuten kann. Beachten Sie auch, dass das Widerrufsrecht unabhängig vom Mehrverbrauch oder dem Abgasskandal ist. Es sind also keine teuren Sachverständigengutachten notwendig.
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Mehr Informationenich zahle 5 % zinsen kann man da widerspuch einlegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meinen Audi am 06.2014 über Audi Bank finanzieren lassen. Allerdings wurde 06.2016 die letzte Rate abbezahlt.
Ist da noch was zu machen oder gilt es nur bei bestehenden Verträgen?
MfG
Alex B.
Hallo,
Ich habe juli 2014 eine Finanzierung bei der akf bank gemacht (auto ist BMW) könnte ich auch dort Finanzierung wiederrufen oder geht es nur bei denen im Haus eigenen Bank…
Hallo,
für meinen im März 2014 abgeschlossenen VW-Fahrzeugfinanzierungsvertrag (der allgemein bemängelte VW-Standardvertrag) sind die Prüfmerkmale für Widerrufsanspruch durchweg zutreffend.
Mir ist bekannt, dass Nutzungsersatz (gefahrene Kilometer/ca 200.000 km * Kaufpreis) im Falle der Rückabwicklung anzurechnen sind. Frage: gibt es weiteren Nutzungsersatz den ich mir mir anrechnen lassen müsste, bspw. Wertverlust (aus Anmeldung und Abnutzung)?
Danke!

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Fahrverbote, Softwareupdates, Stilllegungsdrohungen vom Kraftfahrtbundesamt und hohe Wertverluste. Viele Diesel-Käufer sind wegen den Auswirkungen des Abgasskandals beunruhigt. Nicht wenige haben ihren Diesel erst kurze Zeit und stehen nun vor einem Dilemma. Angst, Verwirrung und Wut sind die Folge. Doch bekommen die Hersteller davon überhaupt etwas zu spüren? Mitnichten. Erster Anlaufpartner ist klassischerweise der Vertragspartner – also der Händler. Dieser muss sich nicht nur vermehrt mit Kundenanfragen und Anwaltsschreiben auseinandersetzen, sondern steht vor weiteren Schwierigkeiten: Einbrechende Umsätze. Höfe stehen voll mit unverkäuflichen Autos. Werkstätten sind überlastet. Die Händler sind sauer. Sie fühlen sich vom Konzern im Stich gelassen. In einem Interview mit dem Spiegel erhebt der Vertreter der Händler schwere Vorwürfe und ergreift Partei für die Kunden.
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Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst. Kein geringerer als der Vorsitzende des Volkswagen- und Audi Partnerverbands Dirk Weddigen von Knapp schießt im aktuellen Spiegel scharf gegen den Konzern. Im Interview erklärt er, die Händler fühlten sich allein gelassen. Der Umgang des Konzerns mit dem Skandal sei unglaublich. Seinem Ansprechpartner – dem Vertrieb für Deutschland wirft er vor, so zu tun, als ginge das Leben weiter wie bisher. Über die Verkaufsziele im nächsten Jahr wolle man reden. Weddigen von Knapp fordert hingegen, dass die wirtschaftlichen Folgen für die Händler thematisiert werden.
Überraschenderweise bricht er hierbei auch für die Kunden eine Lanze:
„Wenn ich ein normaler Kunde wäre und hätte eine Rechtsschutzversicherung- würde ich auch klagen. Die Käufer nehmen nur ihr Recht in die Hand.[…] Selbstverständlich ist das ein berechtigter Anspruch.“
Doch bekannterweise wehrt sich VW gegen diese „berechtigten Ansprüche“. Weddigen von Knapp beschuldigt VW/Audi, die Kunden durch dieses Verhalten nur noch weiter zu vergrätzen. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrenswerden vom Konzern nur übernommen, wenn der Händler sich an dessen Vorgaben hält. Viele werden dadurch in die „perverse Situation“ gebracht, dass sie gegen ihre Kunden vor Gericht müssen. Logischerweise verlieren sie so langfristig Kundschaft, beschreibt er die aktuelle Lage. Die dadurch ausgelöste Umsatzeinbuße beziffert er auf drei Prozent seit 2005.
Dass Volkswagen der öffentliche Gegenwind übel aufstößt, ist nicht überraschend. Von den eigenen Vertragspartnern hatte der Konzern das nicht erwartet. Die Reaktion ist entsprechend:
“Herr Weddigen von Knapp wählt unvermittelt den Weg in die Öffentlichkeit, dies ist beispiellos und nicht im Sinne der Handelspartner, sondern unverantwortlich und geschäftsschädigend für die Handelsorganisation, den Volkswagen Konzern und seine Marken”, so Vertriebschef Thomas Zahn in seiner Stellungnahme. Trotzdem sei man sich der herausfordernden Situation des Handels bewusst. Das wichtigste Ziel sei es jedoch, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen. Deswegen seien die Aussagen Weddigen von Knapps unverständlich.
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Mehr InformationenDabei scheint die Kritik der Händler durchaus berechtigt zu sein. VW übernimmt aktuell wenig bis keine Verantwortung für den Abgas-Skandal. Das beste Beispiel sind hier zweifelhafte Software-Updates. Die sinkenden Preise bekommen unterdessen gerade die Händler hart zu spüren. Die Rückläufer aus ausgelaufenen Leasingverträgen sind schwer und wenn überhaupt nur mit einem Verlust von bis zu 3000 Euro zu verkaufen. Außerdem müssen Händler mit den Verfahrenskosten gegen klagende Kunden in Vorkasse gehen. Die Händler verlangen vom Hersteller nicht nur den Ersatz der ihnen entstandenen Schäden, sondern auch die Hardware-Nachrüstung betroffener Fahrzeuge. Aktuell wird ein rechtliches Gutachten erstellt, das die Schäden auf Händlerseite exakt beziffern soll. Man geht von einer mehrstelligen Millionensumme aus.
Das Interview im Spiegel könnte in der Tat geschäftsschädigende Auswirkungen haben – bekräftigt es doch den Verbraucher, seine Rechte geltend zu machen. Neben der von Weddigen von Knapp erwähnten Klage gegen den Konzern oder Händler gibt es auch eine weitere Option, die zum Erfolg führen kann.

Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst.
Der sogenannte Widerrufsjoker eröffnet Kunden, die ihren PKW mit einem Darlehen der Herstellerbank finanziert haben, eine lukrative Möglichkeit. Enthält die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag einen Fehler, so bleibt der Vertrag praktisch ewig widerrufbar. Ein solcher Widerruf hat die Rückabwicklung zur Folge. Der Kunde kann faktisch den PKW zurückgeben, von dem er fürchtet, ihn bald nicht mehr fahren zu können. Dafür erhält er sämtliche Raten zurück. Wer seinen Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen hat, muss nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Unsere Kanzlei überprüft Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung unverbindlich. Wir greifen auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich des Widerrufsrechts zurück und beraten Sie daher optimal zu Risiken und Chancen eines etwaigen Widerrufs. Gerade in Anbetracht drohender Fahrverbote und stetig steigendem Wertverlust bietet Ihnen der Widerrufsjoker die einmalige Gelegenheit, sich verlustfrei von Ihrem Diesel-Fahrzeug zu lösen. Eine erste Einschätzung bietet Ihnen unser Widerrufsrechner.
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mein Schwager hat einen Dalhensvetrag abgeschlossen, der wahrscheinlich widerrufen werden kann. Wir bitten um kostenlose Vorabprüfung. Wo kann ich Ihnen die Darlehsverträge zukommen lassen?
Beste Grüße
Klas Krüger
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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