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Archiv für die Kategorie: Bankenrecht

Du bist hier: Startseite1 / Bankenrecht

Deutsche Umwelthilfe klagt in Kiel, Hannover und Halle

10. Januar 2018/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Ilja Ruvinskij
  • Autos fahren auf einer Straße in den Sonnenuntergang

Autokredit widerrufen und die Raten zurückerhalten

Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

Weitere Fahrverbote


Am 18.09.2017 feierte er seinen zweiten Geburtstag – der Dieselskandal. Während die Ausmaße des Skandals noch immer nicht ganz bestimmbar sind und immer mehr Hersteller verwickelt zu sein scheinen, sind die Resultate deutlich zu spüren. In 90 deutschen Städten werden die NO2-Grenzwerte dauerhaft überschritten. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde gibt es allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle aufgrund von NO2.
Die Deutsche Umwelthilfe führt bereits gegen mehrere Städte Verfahren. Das Ziel: Reine Luft durch Fahrverbote. Nun reicht sie auch gegen Halle, Hannover und Kiel, beziehungsweise die entsprechenden Landesregierungen Klage ein.


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  • Weitere Fahrverbote?
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Schmutzstädte werden zur Verantwortung gezogen

Die drei betroffenen Städte überschreiten den Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) deutlich und das schon seit 2010. Kiel ist mit 65 µg/m3 sogar auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands, aber auch in Hannover und Halle gibt es erhebliche Überschreitungen.
Grund genug für den Umweltverband DUH vor Gericht zu ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe verfolgt damit eine primäre Absicht: Druck ausüben. Die Städte und Kommunen sollen dazu bewegt werden, ihre Luftreinhaltepläne grundlegend zu überarbeiten – im Optimalfall inklusive umfassender Fahrverbote. Bereits 2018 sollen so die Grenzwerte eingehalten werden.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Fahrverboten

Langsam droht die seit Monaten anrollende Klagewelle zu brechen. In bereits 16 Städten hatte die DUH geklagt, in jedem der bereits entschiedenen Fälle gewonnen. Gerade die Urteile aus Düsseldorf, Stuttgart und München sind richtungsweisend in puncto Fahrverbote. Zuletzt hatten die Stuttgarter Richter ein Fahrverbot als verhältnismäßige, wirksame Maßnahme bezeichnet. Stichtag wird hier wohl der 22. Februar 2018 sein. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Sprungrevisionen im Düsseldorfer und im Stuttgarter Fall.


Reaktionen unterschiedlich

Während das Land Sachsen-Anhalt (Halle an der Saale) die aktuellen Maßnahmen für reine Luft als hinreichend empfindet, um langfristig die Grenzwerte einhalten zu können, ist der Oberbürgermeister von Hannover anderer Meinung. Stefan Schostock scheint Fahrverbote in Hannover durchaus für sinnvoll zu halten. „Nur so sind die Grenzwerte einzuhalten.“.  Kiel hört unterdessen nicht zum ersten Mal von der Deutschen Umwelthilfe. Nachdem die DUH im Sommer erst angemahnt hatte, geht sie jetzt den Klageweg. Trotzdem zeigt sich Oberbürgermeister Ulf Kämper gelassen. Er sei zuversichtlich, […] in einem überschaubaren Zeitraum den Grenzwert […] einhalten zu können..
Die Klage würde ihm keine schlaflosen Nächte bereiten.

Fahrverbot – und nun?

Ihm vielleicht nicht, tausenden Dieselfahrern in den betroffenen Städten aber schon. Denn Ziel der Deutschen Umwelthilfe ist nicht etwa eine Verbesserung der Situation auf lange Sicht. Schon in 2018 sollen die Grenzwerte eingehalten werden und das ist realistisch gesehen nur durch Fahrverbote möglich. Eine Katastrophe für viele Pendler, Taxifahrer und Anwohner. Noch fehlt es zwar an einem entsprechenden Urteil, aber die Aussicht auf Fahrverbote in bis zu 60 deutschen Städten macht Euro 5 – und Euro 6-Diesel nahezu unverkäuflich. Dieselfahrer befinden sich also in einer Zwickmühle: Fahren sie den Wagen weiter und gehen das Risiko ein, ihn bald nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen zu dürfen? Oder verkaufen sie ihn weit unter Wert?
Diese beiden Optionen müssen nicht die einzigen bleiben. Denn es besteht ebenso die Möglichkeit, sich zu wehren.

Nicht nur ist -gerade bei VW- ein Vorgehen gegen den Hersteller möglich, auch gegen den Händler kann Klage eingereicht werden. Bei finanzierten PKW gibt es außerdem die Möglichkeit, durch einen Widerruf sämtliche Raten zurückzuerhalten.
Dieselfahrern ist deswegen zu raten, die Handlungsoptionen sorgfältig durch einen Fachmann prüfen zu lassen.

Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich von einem unserer Mitarbeiter beraten zu lassen. Wir beleuchten anhand Ihres konkreten Falls die Erfolgsaussichten eines etwaigen Vorgehens.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2018-01-10 16:32:032019-11-04 13:21:33Deutsche Umwelthilfe klagt in Kiel, Hannover und Halle

ARD berichtet über den Widerrufsjoker

9. Januar 2018/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Paragraph 495 Widerrufsrecht

Auftritt in der ARD-Sendung plusminus zum Widerruf von Autokrediten

Der lukrative Widerruf von Autokrediten ist ein vielbeachtetes Thema in den Medien. Auch die ARD-Sendung plusminus berichtet am 17.01.2018 um 21:45 Uhr darüber. Der Bericht enthält ein Interview mit einem unserer Widerrufs-Experten, Herrn Dr. V. Ghendler. Unsere Kanzlei hat sich schon früh auf das Thema Widerruf von Autokrediten und lukrative Rückgabe des Gebrauchten Autos spezialisiert. Der ARD-Bericht lässt auch einige unserer Mandanten zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.

Fotos von den Dreharbeiten in unserer Kanzlei


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  • Auftritt in der ARD-Sendung plusminus zum Widerruf von Autokrediten
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Verbraucherfreundliche Urteile zum Widerrufsjoker

Nachdem die Stiftung Warentest bereits früh über die Möglichkeit zum Widerruf berichtet hatte, informieren nun immer mehr Medien über dieses Thema. Spätestens nachdem kürzlich zwei vielbeachtete Urteile zugunsten der Autobesitzer ergangen sind, wird das Thema zum Dauerbrenner. Hintergrund dieser Urteile: Die Gerichte haben entschieden, dass der Widerruf von Auto-Kreditverträgen auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge möglich ist – und Kunden somit viel Geld sparen können.

Hintergrund zum Widerruf von Autokrediten

Der Widerruf von Autokrediten ist für jeden Kunden möglich, der das Fahrzeug bei einer Herstellerbank finanziert hat. Der Grund: Die Banken waren ihrer Pflicht zur umfassenden und korrekten Information über das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern nicht nachgekommen. Stattdessen verwendeten die Banken massenhaft fehlerhafte und widersprüchliche Verträge. Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen: Sie können den Widerruf erklären und diesen falls nötig auch vor Gericht durchsetzen.

Betroffene im Abgasskandal profitieren besonders

Dieser Sachverhalt ist für eine Gruppe von Autobesitzern besonders interessant: Die Fahrer von Dieselautos. Denn seit Bekanntwerden des großen Abgasskandals ist der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgestürzt. Der Wertverlust der Fahrzeuge steigt Tag für Tag. Studien belegen außerdem: Diesel-Fahrzeuge sind deutlich umweltschädlicher, als bislang bekannt. Zahlreiche Kommunen könnten Diesel-Fahrzeuge daher aus den Innenstädten verbannen.  Mittlerweile planen Politiker außerdem eine Abschaffung der Steuervorteile für Diesel-Kraftstoff. Diese Nachrichten dürften mittelfristig keine Erholung der Preise für gebrauchte Diesel-Autos erlauben.

Kostenfreie Beratung zum Widerrufsjoker und zum Abgasskandal

Für sämtliche Autobesitzer ist es sinnvoll, alle Optionen prüfen zu lassen. Diesel-Käufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können somit den möglichen Fahrverboten entgehen. Auch Benziner können durch den Widerrufsjoker Preisvorteile gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen. Unsere Widerrufs-Experten prüfen Ihre Unterlagen kostenlos. Somit entsteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ihren finanziellen Vorteil können Sie ganz einfach mit unserem Widerrufsrechner ermitteln.


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Rückabwicklung Autofinanzierung

8. Januar 2018/1 Kommentar/in Autokredit /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich über die Möglichkeiten einer Rückabwicklung/ eines Widerrufs meines Autokredites bei der Renault Bank informieren. Die Unterlagen kann ich Ihnen per E-Mail zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

D. Arnold

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-01-08 16:04:522018-01-08 16:04:52Rückabwicklung Autofinanzierung

BMW Finanzierung über einen BMW Händler

5. Januar 2018/1 Kommentar/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

Hallo.

wenn eine Finanzierungs Wiederruf erfolgreich durchgesetzt wurde ,(kein Vergleich) wird dann der Kaufvertrag automatisch Ungültig ,oder müsste der Kaufvertrag dann auch noch mal Widerrufen werden?

In diesen Fall BMW Händler und BMW Bank. ( Koppelgeschäft).

gruss

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-01-05 17:44:452018-01-05 17:44:45BMW Finanzierung über einen BMW Händler

Fernsehauftritt zum Widerruf von Autokrediten

20. Dezember 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • AUTOKREDIT WIDERRUFEN UND DIE RATEN ZURÜCKERHALTEN

    Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

    Person öffnet die Hintertür eines Autos

Fernsehauftritt beim rbb

Am 19.11.2017 fanden wieder einmal Dreharbeiten in unserer Kanzlei statt. Diesmal führte Herr RA Dr. V. Ghendler ein Interview mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) zum Thema Widerruf von Autokrediten, einem Spezialgebiet dieser Kanzlei. Der Beitrag war im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT auf dem Sender rbb am 08.01.2018 zu sehen. Der Beitrag in der Mediathek des rbb Fernsehens ist leider nicht mehr verfügbar.


Inhalt dieser Seite:

  • Fernsehauftritt beim rbb
  • Fernsehbericht über den Widerrufsjoker
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Fernsehbericht über den Widerrufsjoker

Die aktuellen, verbraucherfreundlichen Urteile zum Widerruf von Autokrediten blieben auch den Medien nicht verborgen. Daher erhält dieses Thema immer mehr Aufmerksamkeit. Die Signalwirkung der neuesten Urteile dürfte auch für bisher skeptische Kunden einen Wendepunkt darstellen. Immer mehr Autokäufer nutzen die Chance, aus dem Kredit auszusteigen und das Fahrzeug zu unschlagbaren Konditionen zurückzugeben. Auch die Berichterstattung der Stiftung Warentest zu diesem Thema bezeichnet den Widerrufsjoker als willkommene Chance für Verbraucher.

Warum der Widerruf lohnenswert ist

Wer den Widerrufsjoker nutzt, erhält von der Bank die bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung für das Fahrzeug zurück. Im Gegenzug gibt der Kunde das gebrauchte Auto zurück. Nur die gezahlten Kreditzinsen, die beim derzeitigen Zinsniveau relativ niedrig sind, darf die finanzierende Bank einbehalten. Der Kunde ist also um Längen besser gestellt, als bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Dies gilt umso mehr für Geschädigte im Abgasskandal. Die betroffenen Fahrzeuge lassen sich gebraucht nur noch zu Schleuderpreisen verkaufen.

Einziger Streitpunkt Nutzungsentschädigung

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob der Verbraucher immer den vollen Betrag zurückerhält, oder ob ein Nutzungsersatz für bisher gefahrene Kilometer fällig wird. Damit soll die Abnutzung des Fahrzeugs entschädigt werden. Doch zumindest für Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen worden sind, dürfte nach Auffassung dieser Kanzlei keine Nutzungsentschädigung anfallen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Frage von den Gerichten in Zukunft beantwortet wird. Doch auch bei etwaigem Nutzungsersatz lohnt sich der Widerrufsjoker für einen großen Teil der Verbraucher. Mit unserem leicht bedienbaren Widerrufsrechner können Sie selbst ausrechnen, welche Beträge Sie mit oder ohne Nutzungsentschädigung zurückerhalten können.


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Landgericht Berlin: Autokredit Widerruf erfolgreich

7. Dezember 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
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Autokredit widerrufen und die Raten zurückerhalten

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Widerruf und Rückabwicklung möglich – Kunde bekommt Recht

Sommer 2014 – ein Jahr vor Bekanntwerden des Dieselskandals. Der VW-Kunde kaufte einen VW Touran zum Preis von 22.800 €. Wie es oft üblich ist, bezahlte er nur 8000 € des Kaufpreises direkt, den Restbetrag finanzierte er durch ein Darlehen der VW-Bank. Im März 2016 – als die Manipulationen von VW bereits publik waren – erklärte er den Widerruf des Finanzierungsvertrags und wollte das Geschäft rückabwickeln. Die VW-Bank jedoch zog nicht mit. Sie wies den Widerruf als verfristet zurück. Der Darlehensnehmer klagte.

Mit Erfolg, wie sich jetzt vor dem LG Berlin zeigte (Urt. vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16). Die Richter urteilten, der Kläger könne den Widerruf auch noch eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss erklären. Die Bank müsse nun 12.400 € an den Kläger zurückzahlen. Dieser Betrag ist die Summe der bis zum Widerruf gezahlten Raten und der geleisteten Anzahlung. Abgezogen wurden Zinsen in Höhe von 1.000 €.


Inhalt dieser Seite:

  • Widerruf und Rückabwicklung möglich
  • Zweites Urteil gibt dem Kunden Recht
  • Der Widerrufsjoker – Ausweg
  • Auch Landgericht Arnsberg hält Autokredit für widerrufbar
  • Muss eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden?
  • Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die Kernpunkte in Kürze

  • Auch das Landgericht Berlin hält Kreditverträge der VW-Bank für fehlerhaft

  • Verbraucher dürfen auch Jahre nach Vertragsschluss die Finanzierung widerrufen

  • Der Widerruf berechtigt zur Rückgabe des Autos

  • Autofahrer erhalten einen Großteil der geleisteten Raten zurück

  • Erst vor einem Monat hat das Landgericht Arnsberg diese Rechtslage bestätigt

  • Auch für Fahrer von Benzin-Fahrzeugen kann der Widerruf eine lukrative Option darstellen

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Zweites Urteil gibt dem Kunden Recht

Lange fühlten Dieselfahrer sich ohnmächtig im Verhältnis zu den Konzernen, die ihnen über Jahre hinweg manipulierte PKW verkauft hatten. Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert. Das jüngste Urteil des LG Berlin jedoch stellt einen Wendepunkt dar. Denn die Richter gaben dem Verbraucher recht. Er darf seinen Finanzierungsvertrag widerrufen und kann seinen Diesel zurückgeben. Dafür erhält er seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Doch ist dieses Urteil ein Einzelfall? Oder zeichnet sich ein langfristiger Trend ab?

Der Widerrufsjoker – Ausweg aus dem Dieseldilemma

Die Möglichkeit, sich nach so langer Zeit mittels des Widerrufs vom Vertrag zu lösen begründen die Richter mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ein Instrument, das bereits beim Widerruf von Immobilienkrediten seine Schlagkraft beweisen konnte. Ursprung dieser Regelung ist das gesetzgeberische Bestreben, das Ungleichgewicht zwischen Verbraucher und Unternehmer auszugleichen. Deswegen muss die Bank ihre Kunden umfassend und korrekt über den Widerruf und seine Folgen aufklären. Ansonsten beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Und eine Frist, die nicht zu laufen beginnt, läuft auch nicht ab. In dem Fall, mit dem sich das LG Berlin auseinandersetzen musste, fehlte es an wichtigen Pflichtangaben, die vom Gesetz als zwingend vorgeschrieben werden.

Falsch belehrte Kunden können deswegen auch Jahre später ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und rückabwickeln. Nahezu jede Bank macht solche oder vergleichbare Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen, sodass es sich bei der Entscheidung des LG Berlin keineswegs um einen Einzelfall handelt. Auch betrifft die Problematik nicht nur VW-Kunden und andere Dieselskandalgeschädigte, sondern jeden, der sein Fahrzeug über ein Darlehen bei der Herstellerbank finanziert hat. Gerade bei Betroffenen des Dieselskandals ist der Widerrufsjoker aber besonders attraktiv.


Auch Landgericht Arnsberg hält Autokredit für widerrufbar

Den Rücken stärken den betroffenen Kunden inzwischen zwei Urteile. Während alle Augen hoffnungsvoll auf die Entscheidung des LG Berlins gerichtet waren, schlug sich im Sauerland bereits vor ein paar Wochen ein Gericht auf die Seite der Verbraucher. Auch das LG Arnsberg erklärte einen Autokreditvertrag für widerrufbar, weil die Bank den Darlehensnehmer falsch belehrt hatte.

Damit ist die Rechtsauffassung unserer Kanzlei von inzwischen zwei Landgerichten bestätigt worden. Viele weitere Verfahren werden aktuell vor den deutschen Gerichten verhandelt – mit einer klaren Tendenz: Wer falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag widerrufen und sein Fahrzeug zurückgeben.

Muss eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden?

Auf diese Frage lautet die Antwort des LG Arnsberg sowie des LG Berlin identisch: Ja. Der Autokäufer muss bei einem Widerruf für die gefahrenen Kilometer eine Pauschale bezahlen und so die Abnutzung des Fahrzeugs finanziell ausgleichen. Was für viele logisch erscheinen mag, ist so eindeutig aber nicht. Denn mit Erlass der Verbraucherrechte-Richtlinie hat sich einiges getan. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällt unserer Rechtsauffassung nach eben keine Nutzungsentschädigung mehr an. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Hamm die Frage des Nutzungsersatzes bewerten.

Doch auch falls ein solcher gezahlt werden muss, sollte dies den mündigen Verbraucher nicht davon abhalten, sein Recht durchzusetzen.
Der Widerruf kann sich nämlich trotz dieser Entschädigung finanziell lohnen. Als Faustformel gilt hier: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Widerruf. Gerade in Anbetracht der Unverkäuflichkeit und der sinkenden Preise bei vielen Dieselfahrzeugen sollte hier verglichen werden. Unser von der Stiftung Warentest empfohlener Rechner bietet dabei eine gute Orientierung.

Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen

BIld vom Brandenburgertor in Berlin

Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert.

Sowohl die Entscheidung des LG Arnsberg, wie auch die jüngste Entscheidung des LG Berlin bestärken den Verbraucher in seinem Vorgehen gegen die Banken.
Selbst wenn es nach wie vor an Rechtssicherheit zu der Frage des Nutzungsersatzes fehlt, sind die Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung der deutschen Verbraucher.
Und für diese drängt die Zeit. In zwei Monaten wird das Bundesverwaltungsgericht in der Sprungrevision zu zwei Fällen eines möglichen Fahrverbots entscheiden. Schnell könnte sich aus der aktuellen Ungewissheit vieler Dieselfahrer traurige Gewissheit entwickeln. Viele dürften ihre PKW dann nicht mehr oder nicht mehr überall fahren. Es drohen außerdem Stilllegungsverfügungen durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Markt für Dieselfahrzeuge bricht mehr und mehr ein.
Deswegen ist es sinnvoll, alle Optionen zu prüfen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Hersteller oder den Händler zu wenden, um Schadensersatz oder eine Rückabwicklung im Abgasskandal zu verlangen. Zum anderen wäre da der Widerrufsjoker. Welche Option die beste ist, bestimmt sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren. Deswegen ist eine individuelle Vorabprüfung durch einen Profi unabdingbar. Unsere Sozietät beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Widerruf in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen. Wir sind versiert in der Kommunikation mit Banken und greifen auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.

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5. Dezember 2017/0 Kommentare/in Beitragserhöhung private Krankenversicherung /von Dr. V. Ghendler

Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-12-05 12:20:462019-06-26 12:47:16Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

5. Dezember 2017/2 Kommentare/in Beitragserhöhung private Krankenversicherung /von Dr. V. Ghendler

Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-12-05 12:18:072019-01-18 11:28:47Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

5. Dezember 2017/0 Kommentare/in Beitragserhöhung private Krankenversicherung /von Dr. V. Ghendler

Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-12-05 12:03:492019-01-04 18:12:03Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?
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