Welche Verträge sind betroffen?

Von der lukrativen Gesetzeslage können alle Darlehensnehmer profitieren, die ihren Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Neben der Opel-Bank verwendeten nahezu alle anderen Herstellerbanken fehlerhafte Widerrufsinformationen. Beispielsweise VW, BMW oder Mercedes.

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Widerruf?

Das wohl größte Ersparnispotenzial liegt in der Rückzahlung aller eingezahlten Raten und der Anzahlung für den PKW. Hier dürfte sich bereits ein vier- bis fünfstelliger Betrag ergeben. Je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses konnte der Darlehensnehmer das Fahrzeug in der Vergangenheit kostenfrei fahren, denn für Verträge ab dem 13.06.2014 entfällt unserer Rechtsauffassung nach die Nutzungsentschädigung. Die Bank darf lediglich die Zinsen einbehalten, die der Darlehensnehmer ohnehin bereits gezahlt hat.Hierzu gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, das heißt, es kann sein, dass Gerichte weniger verbraucherfreundlich entscheiden. Aber auch falls eine Nutzungsentschädigung zu entrichten ist, kann sich der Widerruf trotzdem rechnen. Im Zuge des Widerrufs geht das alte Auto an die Herstellerbank zurück. Neben dem Rückzahlungsanspruch ist der Widerrufsjoker auch für alle interessant, die sich z.B. ein neues Auto kaufen möchten, aber bisher wegen der Vorfälligkeitsentschädigungsentschädigung, die die Bank erheben würde, davon abgesehen haben. Der Vertrag kann mithilfe des Widerrufs vorzeitig beendet werden- ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ein weiterer Vorteil ist, dass neue Finanzierungen aufgrund des äußerst niedrigen Zinsniveaus sehr günstig sind.