Steht eine Kontopfändung ins Haus, ist schnell die Existenz in Gefahr. Das Kontoguthaben wird zunächst eingefroren und fließt dann an den Gläubiger ab. Das hat zur Folge, dass laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können und die Kündigung verschiedener Verträge, inklusive Mietvertrag, ins Haus steht. Eine Pfändung des Kontos hat enorme Nachteile für den Schuldner, daher gilt es, schnell genug zu reagieren.
Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten oder davon betroffen sind, sollten Sie die folgenden fünf Punkte kennen, um Ihr Geld zumindest teilweise zu schützen.
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Bei einer Lohn- und Gehaltspfändung gibt es einen automatischen Schutz, der Ihr Existenzminimum, also die Pfändungsfreigrenze, sichert. Diesen Schutz gibt es bei der Kontopfändung nicht. Grundsätzlich kann jeder Cent gepfändet werden, unabhängig davon um welche Leistung es sich handelt. Selbst Sozialhilfe und Kindergeld sind bei einer Kontopfändung nicht automatisch geschützt, da die Bank nicht mehr die Herkunft Ihres Geldes überprüft.
Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, müssen Sie aktiv werden. Es hilft Ihnen nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern Sie sollten handeln. Sie können einen Pfändungsschutz einrichten, der Ihnen Ihr Existenzminimum monatlich sichert. Auch wenn das im ersten Moment anstrengend klingt, sind die notwendigen Schritte in kürzester Zeit erledigt.
Nachdem Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von Ihrem Kreditinstitut erhalten haben, sollten Sie binnen vier Wochen den Pfändungsschutz aktivieren. Reagiert ein Schuldner nicht innerhalb von vier Wochen, ist das Guthaben verloren und wird an den Gläubiger überwiesen.
Um sich vor der Kontopfändung zu schützen, sollten Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dieser Schritt ist schnell erledigt, am besten suchen Sie hierfür Ihr Kreditinstitut auf.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch für Sie, dass Ihr Bankkonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Nach § 850k ZPO hat jeder Bürger das Recht dazu, eines seiner Girokonten oder Gehaltskonten in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Banken sind verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Tagen durchzuführen.
Sobald die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt ist, sollten Sie jedoch nicht ruhen. Der Pfändungsschutz bezieht sich nämlich nur auf den Mindest-Pfändungsfreibetrag von 1.139,99 Euro pro Monat (Gültig: 01.07.2017 – 30.06.2019).
Die Pfändung hingegen existiert weiter und wird durch die Umwandlung nicht aufgehoben. Ihr Zugriff auf das Bargeld wird nur dann limitiert, wenn tatsächlich eine Pfändung vorliegt. Sollten Sie Ihr Bankkonto lediglich aus Vorsichtsmaßnahmen umgewandelt haben, können Sie jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen.
Sollte eine Kontopfändung vorliegen und Sie erhalten Zahlungen oberhalb des Freibetrags, wird die Kontopfändung aktiv. Jeder Betrag, der sich oberhalb des Limits von 1.139,99 Euro befindet, wird dem Gläubiger überwiesen.
Sollten Sie jedoch Unterhaltspflichten beispielsweise für Kinder oder einen Ehegatten haben, sieht das Gesetz weitere Freibeträge vor. Um die Existenz Ihrer Kinder und Ihres Ehegatten im Falle einer Kontopfändung zu schützen, muss die Bank weitere Freibeträge einrichten. Achtung: Diese Einrichtung erfolgt nicht automatisch, Sie selbst sollten sich darum kümmern.
Wenn weitere Freibeträge beantragt werden sollen, ist eine Bescheinigung nach § 850k Absatz 5 Satz 2 ZPO bei der Sparkasse vorzulegen. Sie können diese Bescheinigungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt wie etwa unserer Kanzlei erhalten. Auch die Familienkasse, das Jobcenter, Ihr Arbeitgeber oder eine Schuldnerberatungsstelle ist in der Lage, Ihnen eine Freibetragsbescheinigung bei einer Kontopfändung auszustellen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Freibeträge nach einer Kontopfändung erhöhen können. Durch folgende Maßnahmen können Sie den erweiterten Freibetrag nutzen:
Die einfachste Möglichkeit, mit Hilfe einer P-Konto-Bescheinigung weitere, erforderliche Freibeträge für Sozialleistungen, Kindergeld, Kinder und Ehegatten zu erhalten, ist über unsere Kanzlei. Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht bieten wir Ihnen diesen Service ganz unkompliziert. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 00 55 an oder schreiben Sie uns an info@anwalt-kg.de.
Sollten Sie verheiratet sein, Empfänger von Sozialleistungen sein oder Kinder haben, gibt es die Möglichkeit einen Termin bei der Familienkasse zu vereinbaren. Der Schuldner muss dort seine Schuldenproblematik erklären und von der Kontopfändungberichten. Er sollte darum bitten, dass ihm eine Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld ausgestellt wird. Die Familienkasse stellt das entsprechende Dokument mit Nachweis, in welcher Höhe Kindergeld bezogen wird, aus. Sobald Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben, wird Ihnen ein erhöhter Freibetrag gewährt.
Nun sollten Sie das Jobcenter aufsuchen und auch dort von Ihren Problemen und der Kontopfändung berichten. Der Sachbearbeiter stellt eine Bescheinigung darüber aus, dass Sozialleistungen bezogen werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen für mehrere Personen sind (Bedarfsgemeinschaft). Auch diese Bescheinigung wird der Bank vorgelegt, um den weiteren Freibetrag einzurichten.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Schuldner seinen Arbeitgeber aufsucht und dort offen über seine Problematik spricht. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Bescheinigung auszustellen, es besteht allerdings keine Verpflichtung. Wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine solche Bescheinigung nach § 850k ZPO zu erstellen, muss der Schuldner dennoch die Familienkasse aufsuchen und wie unter Methode zwei beschrieben fortfahren.
Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle ist ebenfalls in der Lage, eine Erhöhung des Freibetrags zu bescheinigen. Sie sollten vorab in Erfahrung bringen, ob die von Ihnen gewählte Schuldnerberatung staatlich anerkannt ist. Nur in diesem Fall wird die Bescheinigung akzeptiert. Sicher gehen Sie, wenn Sie Einrichtungen der Caritas, des ASB oder der Verbraucherzentrale aufsuchen. Beachten Sie jedoch, dass teilweise eine Wartezeit von bis zu einem halben Jahr besteht.
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Nachdem Ihre Bank Ihr P-Konto mit den erweiterten Freibeträgen ergänzt hat, ist der Geltungszeitraum meist nicht länger als ein Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit ist es in den meisten Fällen erforderlich, neue Bescheinigungen vorzulegen.
Um sicher zu gehen, sollten Sie nach elf Monaten bei Ihrer Bank nachfragen, wie lange Ihre Bescheinigungen noch gültig sind. Dann haben Sie ausreichend Zeit, um sich neue Bescheinigungen ausstellen zu lassen.
Sie sollten die Kontopfändung nicht nur als Ärgernis, sondern auch als Alarmsignal ansehen. Ihre Bonität wird durch die Pfändung verschlechtert und es ist möglich, dass ein negativer Schufaeintrag erfolgt. Die Schuldenampel steht auf rot und der Schuldner sollte dieses Warnsignal nutzen und reagieren.
Auch durch den Pfändungsschutz erledigt sich die Pfändung nicht, sie bleibt weiterhin auf Ihrem Konto bestehen. Nutzen Sie die Gelegenheit und analysieren Sie Ihre Situation. Auch professionelle Hilfe ist ratsam, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Lage allein zu überblicken. Sie können die Kontopfändung durch die Zahlung von Raten oder die Zahlung der Gesamtschulden erledigen. Es gibt Wege aus der Schuldenfalle, notfalls auch mit professionellem Beistand.
Fazit: Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht berät Sie im Falle einer Kontopfändung. Wir nehmen uns Ihrer Situation an und erklären Ihnen welche Schritte bei einer Kontopfändung erforderlich sind, um Ihr Einkommen zu schützen. Durch einen Schuldenvergleich oder den Gang in die Privatinsolvenz wird die Kontopfändung sofort gestoppt. Zinsen und Mahngebühren gehören dann zur Vergangenheit an, außerdem erhalten Sie eine umfassende Restschuldbefreiung und verlieren alle Verbindlichkeiten.
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Patienten, die unter physischen Krankheiten leiden, müssen ihre Kräfte gut einteilen. Die Wartelisten vieler psychotherapeutischer Praxen sind so voll, dass häufig mehr als sechs Monate Wartezeit in Kauf genommen werden müssen. Dennoch wird den Betroffenen von den Krankenkassen abverlangt, sich unter kräftezehrenden Bedingungen um einen Therapieplatz zu bemühen – obwohl dies laut dem Sozialgericht Berlin die Aufgabe der Krankenkasse wäre. Kostenerstattungsverfahren werden mit pauschalisierenden Ablehnungsschreiben blockiert. Die Patienten werden mit ihren Nöten alleine gelassen. Psychotherapeuten verzweifeln an der Bürokratie und ablehnenden Haltung der Krankenkassen.
Ein positives Urteil des Sozialgerichts Dortmund in diesem Zusammenhang wird in einem interessanten Artikel von unserem Kooperationspartner halloAnwalt näher beleuchtet.
Lange Zeit haben sich die Gerichte mit Urteilen zugunsten der Patienten in der Psychotherapie schwergetan. Dies ändert sich nun. Das Sozialgericht Berlin hat in einem bahnbrechenden Urteil einer Patientin den Kostenerstattungsanspruch für ihre Therapie bei einem privaten Therapeuten zugesprochen. Der Patientin stehe im Falle eines Systemversagens ein Anspruch auf Übernahme der entstehenden Kosten gegen die Krankenkasse zu.
Unser Kooperationspartner halloanwalt.de hat die wichtigsten Erkenntnisse des Urteilsspruchs in einem empfehlenswerten Artikel zusammengefasst.
(Anmerkung: Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift “DER AUGENOPTIKER”, Fachzeitschrift für die Augenoptikerbranche, Ausgabe 4/2018)
Im Geschäftsleben läuft nicht immer alles nach Plan. Starker Wettbewerbsdruck, Preiskampf durch Online-Anbieter und hohe Preissensibilität der Kunden sind Faktoren, die auch in der Augenoptik-Branche zur finanziellen Krise führen können. Im schlimmsten Fall fehlt irgendwann das Geld, um die fälligen Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. Auch große Unternehmen wie Air Berlin oder das Schlecker-Imperium kann die Insolvenz treffen. Das sind zwei prominente Fälle von über 20.000 Unternehmensinsolvenzen jedes Jahr.
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Viele Unternehmer betrachten das Thema Insolvenz mit Schrecken, da es für sie einem persönlichen Scheitern gleichkommt. Doch die Insolvenz kann auch eine Möglichkeit zur Sanierung des Unternehmens sein. Nicht selten kann der Geschäftsbetrieb während und nach der Insolvenz fortgeführt werden. Dafür ist eine schnelle Reaktion auf Liquiditätsprobleme erforderlich. Im Krisenfall kann sich ein Unternehmen, das rechtzeitig reagiert, im sogenannten Schutzschirmverfahren sanieren.
Das Schutzschirmverfahren gibt dem Unternehmen Zeit, um eine Sanierung durchzuführen. Solange das Unternehmen sich unter dem “Schutzschirm” befindet, können Gläubiger keine Pfändungen durchführen. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden aus dem sogenannten Insolvenzgeld bezahlt, sodass die Liquidität des Unternehmens gesichert ist. Dieser Zeitraum beträgt aber maximal drei Monate. Danach muss die wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens unter Vollkosten wieder gesichert sein. Dabei entfallen allerdings die Zinszahlungen für Kredite, denn das Unternehmen erhält Gelegenheit, sich seiner Verbindlichkeiten zu entledigen. Hierzu schließt es einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern. Diese verzichten in der Regel auf bis zu 90% der Forderungen, da sie wissen, dass sie in einer drohenden Insolvenz noch weniger erhalten würden. Zusätzlich können weitere Sanierungsmaßnahmen zur Kostenreduzierung durchgeführt werden.
Zur optimalen Nutzung der Sanierungsmöglichkeit sollte sich der Geschäftsführer daher möglichst schon bei den ersten Liquiditätsproblemen an einen spezialisierten Anwalt wenden.
Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen auch aus Eigeninteresse schnell auf Liquiditätsprobleme reagieren. Zunächst hat die Rechtsform der GmbH oder UG zwar den Vorteil, dass die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Verbindlichkeiten ausgeschlossen ist. Der Geschäftsführer hat jedoch die Pflicht, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn 10 % der fälligen Verbindlichkeiten in den nächsten drei Wochen nicht erfüllt werden können. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und eine Fortführung des Unternehmens den Umständen nach unwahrscheinlich ist. Der Insolvenzverwalter wird genau prüfen, zu welchem Stichtag die Insolvenzreife eingetreten ist.
Bei einem verspätet oder falsch gestellten Insolvenzantrag kann eine sogenannte Insolvenzverschleppung vorliegen. Der Geschäftsführer haftet dann mit seinem Privatvermögen für Zahlungen, die er nach Eintritt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit geleistet hat. Oft geht es hier um Zeiträume von einem Jahr und länger, für die der Geschäftsführer haftet. Unkenntnis von der Insolvenzreife schützt den Geschäftsführer nicht, denn es ist seine Pflicht, die Finanzen stets genau im Blick zu haben. Auf die Insolvenz einer GmbH oder UG folgt daher häufig die Privatinsolvenz des Geschäftsführers. Daneben hat die Insolvenzverschleppung auch strafrechtliche Konsequenzen. Leider verdrängen viele Geschäftsführer diese Risiken, wenn sie die Firma in der vagen Hoffnung auf einen “Turnaround” trotz Zahlungsproblemen weiterführen.
Eine Unternehmensinsolvenz ist auch für die Handelspartner der insolventen Firma ein ernstes Problem. Zuerst einmal kann der kurzfristige, unerwartete Zahlungsausfall die Liquidität gefährden. Aber auch Zahlungen, die man schon vor Jahren vereinnahmt hatte, können plötzlich vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden – im Rahmen der Insolvenzanfechtung. Eine Tatsache, die die Vertragspartner des insolventen Unternehmens oft aus heiterem Himmel trifft. Hintergrund der Insolvenzanfechtung sind die §§ 129 ff. der Insolvenzordnung (InsO).
Die Insolvenzanfechtung soll eigentlich Gerechtigkeit unter den Gläubigern in der Insolvenz herstellen. Keiner soll einen Vorteil erlangen, indem er Zahlungen eines eigentlich bereits insolventen Unternehmens annimmt. Stattdessen soll möglichst viel in die Insolvenzmasse fließen, aus der alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Der Insolvenzverwalter hat daher das Recht, bestimmte Zahlungen anzufechten.
Das sind nahezu alle Rechtsgeschäfte, die kurz vor der Insolvenz vorgenommen wurden. Typische Fälle von Verfügungen von Schuldnern vor der Insolvenz sind:
Beispiel: Ein Optiker bemerkt, dass er die demnächst fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Schnell überweist er noch das letzte Guthaben von seinem Geschäftskonto auf das Konto seiner Ehefrau und meldet anschließend Insolvenz an. Dieser Fall ist eine eindeutige Benachteiligung der Gläubiger und somit anfechtbar.
Abwandlung: Ein Augenoptiker hat bei drei Zulieferern offene Rechnungen, jeweils in Höhe von 10.000 Euro. Mit einem der Lieferanten ist er persönlich befreundet. Mit diesem spricht er offen darüber, dass bei ihm seit Längerem die Kundschaft ausbleibt. Sein Bekannter bittet ihn, doch möglichst schnell die Ausstände zu begleichen. Kurz darauf zahlt er die Rechnung an seinen Bekannten. Die anderen, ahnungslosen Gläubiger bittet er um Zahlungsaufschub. Vier Monate später meldet er Insolvenz an. Die beiden übrigen Gläubiger gehen leer aus. Auch dies ist ungerecht, da eine Benachteiligung der anderen Gläubiger vorliegt. Für solche Ausnahmefälle war die Insolvenzanfechtung gemäß § 133 InsO ursprünglich gedacht. Der Insolvenzverwalter kann auch hier die Zahlung zurückverlangen.
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Viele Lieferanten greifen ihren Vertragspartnern unter die Arme, indem sie Zahlungsziele verschieben oder eine Ratenzahlung gestatten. Wenn der Partner dennoch Insolvenz anmeldet, ist es umso schmerzlicher, die Zahlungen abschreiben zu müssen. Durch die Insolvenzanfechtung wird der Lieferant dann doppelt bestraft.
Rechtliche Grundlage ist dabei die sogenannte vorsätzliche Benachteiligung der anderen Gläubiger gemäß § 133 InsO. Dabei sind schon erste Anzeichen von Liquiditätsproblemen ein Risiko. Wenn der Vertragspartner um Zahlungsaufschub bittet, dient das dem Insolvenzverwalter als Beweis für die pauschale Annahme, dass der Unternehmer von der bevorstehenden Insolvenz wusste und die Zahlung dennoch vorsätzlich angenommen hat. Außerdem musste der Unternehmer demnach wissen, dass der Vertragspartner noch weitere Gläubiger hat, die durch die Annahme der Zahlung benachteiligt werden.
Beispiel: Ein Optiker A liefert Kontaktlinsenflüssigkeit auch an den Betrieb B, der die Flüssigkeit im Online-Handel weiterverkauft. Regelmäßig gewährt er Zahlungsziele von 30 Tagen. Hin und wieder kommt es vor, dass Zahlungen ausbleiben, in diesem Fall schreibt A eine Mahnung. Die Zahlungen werden letztendlich stets vollständig beglichen. Diese Praxis zieht sich über viele Jahre hin, bis der Onlinehändler schließlich Insolvenz anmeldet. Optiker A muss die offenen Beträge aus der letzten Lieferung nun zur Insolvenztabelle anmelden, mit geringer Aussicht auf Befriedigung. Plötzlich erhält der Optiker A auch noch eine Aufforderung des Insolvenzverwalters, die in der Vergangenheit erhaltenen Beträge zurückzuzahlen – für vier Jahre rückwirkend. Geld, das der Optiker für die pünktliche Lieferung von einwandfreier Ware erhalten hat, muss er nun zurückzahlen – oder sich auf einen langen Prozess mit ungewissem Ausgang einlassen.
Solche Extremfälle, in denen eine Insolvenzanfechtung dazu führt, dass eigentlich gesunde Unternehmen selbst Insolvenz anmelden müssen, sind keine Ausnahme mehr. Die Regelung des § 133 InsO wurde im April 2017 zwar reformiert, davor betrug die Frist für die Anfechtung sogar zehn Jahre rückwirkend. Doch die Verkürzung der Frist nutzt den meisten mittelständischen Unternehmen wenig, denn Umsätze einer vierjährigen Geschäftsbeziehung summieren sich schnell auf existenzbedrohende Höhe. Die ausufernde Praxis der Insolvenzanfechtung entwickelt sich damit zum Damoklesschwert für mittelständische Unternehmen und einem immensen Problem für die Wirtschaft. In vielen Fällen beträgt die Summe, die vom Insolvenzverwalter gefordert wird, über 100.000 Euro.
Von der Insolvenzanfechtung kann grundsätzlich jeder Unternehmer betroffen sein. Anzeichen, aus denen der Insolvenzverwalter regelmäßig auf eine vorsätzliche Benachteiligung schließt, sind:
Besonders hoch ist das Anfechtungsrisiko, wenn diese Punkte über einen Längeren Zeitraum hinweg vorliegen.
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Zunächst sollte die Forderung des Insolvenzverwalters genau und umfassend geprüft werden. Denn der Insolvenzverwalter muss darlegen und beweisen, dass der Gläubiger von der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste. Dies wird ihm zwar aufgrund der gesetzlichen Vermutung erleichtert. Trotzdem kann zumindest der Zeitpunkt der Kenntnis oftmals erfolgreich bestritten werden. Zudem muss der Insolvenzverwalter auch genau darlegen, zu welchem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Keineswegs sollte man also den Forderungen des Insolvenzverwalters ohne Weiteres nachgeben. Das Honorar des Insolvenzverwalters hängt von der Höhe der Insolvenzmasse ab. Daher hat er ein Interesse daran, möglichst viele Zahlungen anzufechten. Die angefochtenen Zahlungen sind dabei nach unserer Erfahrung in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu hoch angesetzt.
Vielfach nutzen Insolvenzverwalter zur Zeitersparnis vorformulierte Schreiben, die lediglich punktuell verändert werden. Diese sind aber oft nicht geeignet, den individuellen Sachverhalt zu beschreiben. Nur ein spezialisierter Anwalt kann im Einzelfall einschätzen, ob der Insolvenzverwalter sauber argumentiert hat. Nach einer individuellen Prüfung kann die Forderung des Insolvenzverwalters häufig abgewehrt oder zumindest gedrückt werden.
Beispiel: Eine Bank hat dem insolventen Unternehmer noch kurz vor dessen Insolvenz einen Kredit gewährt und dabei nichts von einer Insolvenz geahnt. Der Anwalt eines Lieferanten, der “Opfer” einer Insolvenzanfechtung wurde, konnte erfolgreich argumentieren, dass wenn selbst ein großes Kreditinstitut die Insolvenz nicht kommen sah, ein kleiner Unternehmer sie erst recht nicht erkennen konnte.
Eine weitere Handlungsoption ist ein Vergleich mit dem Insolvenzverwalter. Dadurch kann ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang vermieden werden. So kann die Forderung oftmals auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Man könnte meinen, ein Unternehmer müsste den Kontakt zu Geschäftspartnern, die Zahlungsprobleme haben, sofort gänzlich einstellen. Doch ein solches Vorgehen wäre überzogen und gar nicht mit dem Geschäftsleben vereinbar. Es gibt aber einige Maßnahmen zur Verbesserung des Forderungsmanagements, mit denen das Risiko einer Insolvenzanfechtung verringert wird.
Zunächst gibt es das Privileg der sogenannten Bargeschäfte. Das sind Geschäfte, in denen Zahlung und Lieferung einer der Zahlung gleichwertigen Ware weniger als 30 Tage auseinanderliegen. Der Zeitraum kann dabei vom Gericht noch verlängert werden. Diese Geschäfte können nicht angefochten werden. Allerdings sind die meisten Unternehmer auf Lieferantenkredite von über 30 Tagen angewiesen. Es ist daher schwer vorstellbar, dass ein Unternehmer nur noch Bargeschäfte abschließt, beispielsweise per Vorkasse. Falls sich die Vertragspartner dazu bereit erklären, ist die Zahlung per Vorkasse aber eine gute Möglichkeit, die Insolvenzanfechtung zu vermeiden.
Sollten neben alten, unbezahlten Rechnungen wieder neue Forderungen aufgelaufen sein, ist es außerdem besser, zunächst die neuesten Forderungen begleichen zu lassen. Dies lässt sich relativ gut in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren.
Der Gläubiger sollte in seinem Interesse darauf achten, dass er genau die Leistung bzw. Zahlung erhält, die auch vereinbart war. Wird die Rechnung von einem Dritten bezahlt, beispielsweise einer Tochterfirma, kann die Zahlung leichter angefochten werden.
Zudem sollte der Gläubiger unregelmäßige, unvollständige oder verspätete Zahlungen nicht hinnehmen, sondern stattdessen Kontakt zum Schuldner aufnehmen. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung, die der Schuldner auch erfüllen kann, senkt das Risiko der Insolvenzanfechtung.
Außerdem ist eine genaue Dokumentation der Kommunikation mit dem Schuldner ratsam, denn Zahlungen können bis zu vier Jahre rückwirkend angefochten werden. Hier ist auf das Gedächtnis meist kein Verlass mehr. Eine lückenlose Dokumentation hilft als Beweis gegen den Insolvenzverwalter. Andererseits kann hierdurch für den Insolvenzverwalter der Nachweis erleichtert werden, dass die Zahlungsunfähigkeit bekannt war. Daher sind im Einzelfall mündliche Vereinbarungen von Vorteil, deren Datum der Insolvenzverwalter nicht kennt.
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Schon verzweifelte Häuslebauer konnten sich dank ihm von einem Immobiliarkredit lösen – jetzt hilft er Geschädigten im Abgasskandal. Der Widerrufsjoker ist ein rechtliches Instrument, das die Rückabwicklung einer Finanzierung und des damit verbundenen Geschäfts ermöglicht. Kein Wunder, dass Kunden den Joker vor allem bei schlechten Geschäften ziehen. Und schlechtere Geschäfte, als tausende Dieselkäufer sie unfreiwillig gemacht haben, gibt es kaum. Fahrverbote, Stilllegungen und schädliche Software-Updates sind nur drei der vielen Negativfolgen, unter denen die Kunden leiden. Viele suchen sich rechtlichen Beistand, um sich in der Dieselaffäre schadlos zu halten. Ein Weg zu diesem Ziel ist der Autokredit Widerruf. Ein anderer ist die Rückabwicklung über den Schadensersatz. Beide Wege führen zum Ziel und erfreuen sich eines positiven Medienechos. Und das nicht umsonst: Denn auch die Gerichte stellen sich auf die Seite der Kunden.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
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Vor knapp drei Jahren war noch alles gut. Verbrauchern wurde der saubere, sparsame Diesel präsentiert. Das gute Image und die Herstellerangaben sorgten für hohe Absatzzahlen. Als der Schwindel im September 2015 aufflog, begannen die ersten enttäuschten Kunden nach einem Ausweg aus dem Abgasskandal zu suchen. Viele klagten gegen den Hersteller auf Schadensersatz. Andere versuchten ihr Glück über den Widerruf ihres Autokredits. Der Widerruf ist vom Gesetzgeber für den Fall geschaffen, dass die Bank den Kunden nicht korrekt über seine Rechte informiert. Die Rechtsfolge einer falschen oder unvollständigen Widerrufsbelehrung ist ein praktisch ewiges Widerrufsrecht. Der Kunde kann also von Fehlern der Bank profitieren und wird so gestellt, als hätte er den Vertrag niemals abgeschlossen. Tatsächlich haben die wenigsten Banken die strengen Vorgaben erfüllt. Trotzdem reagieren sie ablehnend auf den Widerruf der Kreditnehmer. Viele Fälle werden deswegen vor Gericht verhandelt. Inzwischen gibt es die ersten positiven Urteile.
Bei tausenden Geschädigten wirkt die relativ geringe Anzahl positiver Urteile auf den ersten Blick etwas mickrig. Dabei versuchen die Banken, die Zahl der Urteile gering zu halten. Die Außenwirkung (letzt)instanzlicher Urteile animiert geschädigte Kunden, ein eigenes rechtliche Vorgehen anzustreben. Außerdem gibt eine verfestigte Rechtsprechung den Klägern immer bessere Argumente in Prozessen gegen die Hersteller. Deswegen einigen sich viele Herstellerbanken auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Kunden. Dass es noch nicht mehr positive Urteile gegeben hat, ist dementsprechend auf die Verhandlungsbereitschaft der Banken zurückzuführen. Sie fürchten eine Klagewelle – ausgelöst durch weitere positive Urteile zugunsten der Verbraucher.
Für die Kunden, die den Widerrufsjoker in Betracht ziehen, sind die Argumente der Richter und die zugrundeliegenden Fälle natürlich sehr interessant. Zwar ist jedes Urteil eine Einzelfallbewertung, trotzdem können Parallelen zum eigenen Fall die Siegchancen verbessern.
Der Darlehensvertrag, dessen Widerruf die Klägerin vor dem Stuttgarter Landgericht (22.03.2018 (Az. 14 O 340/17) durchsetzte, war unklar und unvollständig gestaltet. Viereinhalb Jahre nach Abschluss des Vertrages widerrief die Klägerin ihr Darlehen bei der Commerz Finanz. Die Richter bestätigten ihre Auffassung, das ihr zugesandte Exemplar des Darlehensvertrags sei in einer zu kleinen Schriftgröße verfasst und weise außerdem ein verwaschenes Schriftbild auf. Deswegen sei es dem durchschnittlichen Darlehensnehmer nicht möglich, den Text flüssig zu lesen. Die Klägerin könne deswegen auch noch widerrufen. Sie hatte ein gebrauchtes Diesel-Wohnmobil gekauft. Die offene Restforderung in Höhe von 17.000 Euro muss sie nicht mehr begleichen. Stattdessen bekommt sie die von ihr geleisteten Zahlungen zurückerstattet und gibt das Wohnmobil zurück. Abgezogen wird eine Pauschale für die Nutzung des Wagens. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In Berlin zeichnete sich schnell ab, dass die VW Bank den Prozess verlieren würde. Nachdem die Richterin eine Tendenz erkennen ließ, versuchte die Bank ein Urteil zu verhindern. Dem Kläger bot sie eine außergerichtliche Beilegung an. Den finanzierten VW Touran wollte sie ihm schenken, die Kreditraten erstatten – der Preis dafür: Verschwiegenheit. Doch der Kunde ließ sich auf diesen Deal nicht ein. Es folgte ein wenig überraschendes verbraucherfreundliches Urteil. Der Kunde konnte den Autokredit Widerruf wirksam erklären und das Geschäft rückabwickeln. Er erhält sämtliche Kreditraten zurück und gibt sein Fahrzeug ab. Trotzdem geht die Klägerseite in Berufung. Das Gericht erkannte nämlich auch einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer an. Ob dieser tatsächlich zu leisten ist, ist aber bei Verträgen ab dem 13.06.2014 höchst umstritten.
Der Münchner Kläger finanzierte einen Audi Avant 2.0 TDI. Nachdem auch hier die Herstellerbank den Autokredit Widerruf nicht hinnehmen wollte, musste sich das Landgericht München I mit dem Vertrag auseinandersetzen. Es stellte fest, dass die Angaben zum Verfahren der Kündigung nicht vollständig waren. Dem Kreditnehmer fehlten wichtige Informationen zu seinem eigenen Kündigungsrecht. Die bloße Angabe des Kündigungsrechts des Darlehensgebers sei nicht mit der gesetzgeberischen Intention vereinbar. Dementsprechend lief die Kündigungsfrist von 14 Tagen niemals ab. Der Kläger durfte den Vertrag rückabwickeln.
Weitere Informationen zu den Urteilen der Landgerichte Arnsberg und Ellwangen finden Sie hier.
Zu einem Vorgehen im Rahmen des Schadensersatzes positionieren sich immer mehr Gerichte. Sie sprechen den Geschädigten einen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens zu. Dabei verweisen sie auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung oder einen Betrug seitens der Hersteller. Die Rechtsfolge kann neben einem finanziellen Ausgleich auch die Rückabwicklung des Geschäfts sein. Die Liste der Gerichte, die den Kunden einen Schadensersatzanspruch zusprachen, wird immer länger. Das LG Frankfurt bezeichnete die Verwendung der Schummelsoftware als manipulierende Einwirkung auf die Kaufentscheidung (LG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 104/17), während das LG Krefeld eine Nachbesserung für unzumutbar erklärte (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 72/16). Unterdessen hob das LG Hildesheim den Anspruch des Käufers hervor, ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug zu bekommen (LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16). Es bildet sich also eine Rechtsprechung zugunsten der Geschädigten im Abgasskandal heraus. Je nach individueller Fallgestaltung stehen die Chancen auf ein erfolgreiches Vorgehen gut. Kunden, die ihren Diesel nicht finanziert haben, oder für die sich der Widerruf aus unterschiedlichen Gründen nicht anbietet, können die Rückabwicklung ebenso auf diesem Weg erreichen.
Die beiden oben genannten Urteile aus Hanau und Stuttgart gegen Daimler, die den Mercedes Abgasskandal betreffen, haben wir in einem umfassenden Artikel für Sie zusammengefasst.
Auch medial steigt die Aufmerksamkeit für den Autokredit Widerruf – zum Leidwesen der Herstellerbanken. In einer Situation, in der die Hersteller wenig bis keine Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, ist es nicht schwer, sich auf die Seite der Verbraucher zu schlagen. Deswegen wird der Widerruf medial als lukrativer Ausweg gefeiert. Popularität erlangte der Widerrufsjoker schon vor längerer Zeit im Zusammenhang mit Immobilienkrediten und Lebensversicherungen. Denn die Möglichkeit, den Kredit rückabzuwickeln, beschränkt sich nicht nur auf Autokredite. Sie umfasst sämtliche Verbraucherdarlehen. In Hinblick auf den Autokredit gewinnt sie gerade bei Geschädigten des Abgasskandals an Bedeutung. Zunächst war nur auf den Online-Präsenzen einiger Kanzleien über den Widerrufsjoker beim Autokredit zu lesen. Die Möglichkeit sprach sich aber dank des großen Medieninteresses am Dieselgate schnell herum.
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Schon bald berichteten die Süddeutsche Zeitung, Focus Online und die Wirtschaftswoche über das Hintertürchen im Abgasskandal. Es dauerte nicht lange, bis auch die Verbraucherzentralen Betroffenen einen Autokredit Widerruf nahelegten. Inzwischen ist der Autokredit Widerruf in aller Munde. So wurde Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei von der Süddeutschen Zeitung zum Widerruf des Autokredits interviewt. Das Interesse der Öffentlichkeit ist groß – schließlich bietet der Widerrufsjoker eine Möglichkeit, den beinahe wertlosen Diesel ohne eine Auseinandersetzung mit dem Hersteller abzugeben.
Auch die öffentlich-rechtlichen Sender berichten inzwischen über den Widerrufsjoker bei Automobilfinanzierungen. Gerade Verbrauchermagazine bemühen sich, die Rückabwicklung durch den Autokredit Widerruf nachvollziehbar zu erklären und den enttäuschten Kunden so zur Geltendmachung seiner Rechte zu motivieren. Ein Beitrag des ARD Wirtschaftsmagazins Plusminus setzt sich intensiv mit dem Thema auseinander und bedient sich dabei der Expertise unseres Rechtsanwalts und Partners Dr. V. Ghendler.
Aufmerksamkeit schenken die Medien auch denjenigen, die sich für ein Vorgehen gegen den Händler entscheiden. Denn auch hier kann eine Klage zum Erfolg führen. Und dieser Erfolg unterscheidet sich am Ende gar nicht so sehr von dem eines Widerrufs. Viele Online Magazine berichten so von Kunden, die sich erfolgreich gegen den Hersteller wehren und eine Rücknahme ihres schmutzigen Diesels erreichen konnten. In Anbetracht anhaltender Negativschlagzeilen um den Abgasskandal präsentieren die Medien hier einen Ausweg für diejenigen, für die der Autokredit Widerruf keine Option ist.
Das mediale Echo zum Autokredit Widerruf und Schadensersatzklagen enttäuschter Kunden ist durchweg positiv. Dabei avanciert der Widerruf des Autokredits immer mehr zum Mittel der Wahl im Dieselgate. Die verbraucherfreundliche Position der Medien ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Automobilriesen immer wieder neue Angriffspunkte liefern. Gerade in Anbetracht der Diskussion um Fahrverbote und andere Maßnahmen, die die Dieselfahrer empfindlich treffen, ist es wichtig, über die Möglichkeiten zu informieren. In Zeiten, in denen ein Verkauf unmöglich erscheint, richtet sich der Fokus der Medien immer mehr auf alternative Vorgehensweisen wie den Autokredit Widerruf.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich nur seit Jahren mit dem Widerruf unterschiedlicher Kreditverträge. Wir betreuen inzwischen viele Mandanten, die vom Abgasskandal geschädigt sind. Bei uns erhalten Sie eine professionelle und kostenlose Analyse Ihres Falles – unabhängig davon, ob Sie finanziert haben oder nicht. Wir überprüfen Ihren Kreditvertrag und erläutern Ihnen Ihre Rechte im Abgasskandal. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Interessen ein. Nicht immer ist eine Rückabwicklung gewünscht. Ein Vorgehen kann aber auch die Verbesserung der Vertragskonditionen oder eine Entschädigung in Geld zum Ziel haben.
Auch über Finanzierungsmöglichkeiten – beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung – informieren wir Sie gerne bei unserer kostenlosen Erstberatung.
Einen ersten Anhaltspunkt bietet Ihnen unser übersichtlicher Rückabwicklungsrechner.
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Der Verlust des Arbeitsplatzes trifft Menschen oft hart und unerwartet. Wenn das Einkommen plötzlich ausfällt, kann die finanzielle Planung kaum noch erfüllt werden. Dies gilt um so mehr, je höher die stetig weiterlaufenden Fixkosten sind. Das Arbeitslosengeld reicht in vielen Fällen nicht aus, um alle laufenden Kosten nach der Arbeitslosigkeit zu decken. Daher ist Arbeitslosigkeit ein häufiger Auslöser für Schulden.
Eine Kündigung und der Verlust des Arbeitsplatzes bedroht durch den Trend zu befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeit immer mehr Menschen. Trotz angeblich gut laufender Konjunktur kommt vom Aufschwung nur wenig bei der breiten Bevölkerung an.
(Quelle: Statistisches Bundesamt // statista.com)
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Neben den finanziellen Schwierigkeiten leiden Erwerbslose häufig unter Stress und psychischem Druck. Viele Menschen identifizieren sich stark mit Ihrem Job, Erreicht sie dann eine Kündigung, löst dies oftmals eine persönliche Krise aus. Der scheinbare Statusverlust macht vielen Menschen schwer zu schaffen. Niedergeschlagenheit und verringertes Interesse am Leben können die Folge sein. Viele Menschen fühlen sich mit der Situation überfordert. Aus dieser Ausgangslage entsteht eine finanzielle Notlage. Denn die Zahlungen für aufgenommene Kredite wie Auto und Haus, dazu Handy, Internet und weitere alltägliche Anschaffungen laufen unablässig weiter. Die Kreditsumme wächst aufgrund hoher Zinsen stetig weiter. So kann gerade bei geringen Ersparnissen der wirtschaftliche Ruin schnell durch die Erwerbslosigkeit verursacht werden.
Dauert die Erwerbslosigkeit länger an und können Sie die aufgelaufenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen, haben Sie regelmäßig zwei Auswege aus den Schulden durch die Arbeitslosigkeit – eine Privatinsolvenz oder einen außergerichtlichen Schuldenvergleich:
Nicht jede Person, die keiner Erwerbsarbeit nachgeht, ist arbeitslos. Wer sich beispielsweise um die Erziehung von Kindern und die Haushaltsführung kümmert, hat damit mehr als genug Arbeit. Man spricht dann von Arbeitslosigkeit, wenn eine Person Arbeit sucht, aber keine findet. Gemäß § 16 Abs . 1 SGB III ist zudem noch eine Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur erforderlich, um in der Statistik erfasst zu werden.
Nicht arbeitslos sind daher beispielsweise
Es werden grundsätzlich vier verschiedene Arten der Arbeitslosigkeit unterschieden.
Daneben gibt es viele Personen, die zwar einer Erwerbstätigkeit nachgehen, damit aber nicht genug Einkommen erzielen. Wer beispielsweise in Teilzeit arbeitet, obwohl er eine Vollzeitstelle sucht, oder eine Arbeit hat, für die er eigentlich überqualifiziert ist, gilt als unterbeschäftigt. Auch diese Situation kann zu einer Überschuldung führen. Von einer Unterbeschäftigung spricht mann, wenn eine Person
Je länger die Erwerbslosigkeit andauert, um so mehr vergrößern sich die Probleme. Die Statistik zeigt, dass Langzeitarbeitslose nur noch schwer eine neue Einstellung finden. Das betrifft Menschen, die ein Jahr und länger als arbeitslos gemeldet sind. Zudem verstärken sich die negativen psychischen Auswirkungen, anfängliche Motivation zur Jobsuche geht verloren und weicht der Lethargie. Zudem vergrößern sich die finanziellen Probleme, denn sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erloschen ist, bleibt nur noch die Grundsicherung des Hartz-IV-Satzes. Faktoren, welche die Dauer der Erwerbslosigkeit oft vergrößern, sind ein fortgeschrittenes Alter der Person oder eine Branche, in der es besonders schwer ist, einen neuen Job zu finden.
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Nach dem Verlust der Arbeitsstelle entsteht in der Regel ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Dauer des Anspruchs hängt davon ab, wie lange die Person vorher in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt war. Er entsteht frühenstens nach 12 Monaten einer solchen Tätigkeit. Dabei werden auch Mutterschaftszeiten oder Krankengeld angerechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist vom durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate abhängig. Es beträgt 60 % des durchschnittlichen Verdienstes. Daher haben viele Erwerbslose Schwierigkeiten, aus dem Arbeitslosengeld die laufenden Rechnungen zu bezahlen.
Einfache Arbeiter mit einem gewöhnlichen Einkommen besitzen bereits während der Berufstätigkeit nur selten die Möglichkeit, nennenswerte Ersparnisse zu machen. Auch für den Fall, dass die Person mit Ersparnissen in die Erwerbslosigkeit geht, sind diese schnell aufgebraucht. Mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit steigen daher die finanziellen Probleme noch weiter an. Eine Voraussetzung für den Bezug von ALG II (Hartz IV) ist, dass man vorher seine Ersparnisse bis auf einen geringen Betrag aufgebraucht hat.
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Für den Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verliert, aber auch für dessen Familie ist die Phase der Erwerbslosigkeit eine enorme finanzielle Belastung. Während der Erwerbslosigkeit sinkt das Einkommen um 40% oder mehr, nach einiger Zeit bis zum Niveau des Grundbedarfs (Hartz IV). Doch in vielen Fällen laufen langfristige finanzielle Belastungen weiter. In Verbindung mit dem Einkommensverlust entstehen dadurch schnell Schulden, die der Betroffene auch nicht mehr zurückzahlen kann.
Erwerbslosigkeit führt vielfach auch dazu, dass eine gefundene Anschlussbeschäftigung schlechter bezahlt ist. Auch in diesem Fall können die Schulden nicht mehr zurückgezahlt werden.
Für Personen in der Erwerbslosigkeit setzt sich die finanzielle Belastung aus vielen Faktoren zusammen. Ein besonders großer Faktor dabei sind aufgenommene Kredite. Wurden Kredite vor einem unerwarteten Jobverlust aufgenommen, waren die Konditionen wie monatliche Raten und Zinsen noch auf das vorherige Einkommen angepasst. Diese Kredite können aus alltäglichen Anschaffungen wie Möbel und Elektrogeräte stammen, aber auch die Zahlungen für eine Immobilienfinanzierung, ein Auto oder möglicherweise größere Reparaturen bzw,. Renovierungen am Haus können per Kredit finanziert worden sein. Dauert die Erwerbslosigkeit dann länger an, werden diese Kredite zur starken Belastung. Gerade bei diesen Schulden ist es so, dass diese sich in der Arbeitslosigkeit erhöhen, da bei Nichtzahlung schnell Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassogebühren hinzukommen.
Ist eine Person in der Grundsicherung und erhält Hartv IV, so sind Anschaffungen quasi unmöglich. Für benötigte Anschaffungen wie beispielsweise einen Kühlschrank stellen die Jobcenter dann ein Darlehen zur Verfügung. Dieses muss jedoch zurückgezahlt werden. Somit kommt es sehr häufig vor, dass Verbindlichkeiten beim Jobcenter einen großen Teil der Verbindlichkeiten von Hartz-IV-Empfängern oder “Aufstockern” ausmachen. Die Jobcenter lassen sich dabei grundsätzlich nicht auf einen außergerichtlichen Vergleich ein. Doch von einer Privatinsolvenz sind auch diese Forderungen umfasst.
Für Erwerbslose können bereits die alltäglichen Kosten für den Lebensunterhalt der Familie zu Schulden führen. Vor allem Kinder bedeuten stetige hohe finanzielle Aufwendungen, teilweise auch wegen Unterhaltszahlungen. Viele Menschen möchten nicht, dass die Kinder unter der Erwerbslosigkeit der Eltern leiden müssen. In vielen Fällen geht eine Person auch davon aus, schnell wieder einen neuen Job zu finden und nimmt während der Erwerbslosigkeit neue Kredite auf, um den Lebensstandard zu halten bzw. die Zeit der Erwerbslosigkeit zu überbrücken.
Eine Preissteigerung bei den Lebenshaltungskosten durch Inflation trifft Personen mit geringem Einkommen und Erwerbslose besonders hart.
Schulden beim Vermieter können existenzbedrohend sein, denn bei Mietrückständen kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Auf eine fristlose Kündigung der Wohnung kann eine Räumungsklage folgen. Es besteht nur eine geringe Schonfrist von zwei Monaten bis der Mieter dann ausziehen muss. Um die Räumung abzuwehren, sollten Mietrückstände daher beglichen werden.
Zusätzlich zur Miete sind auch die Nebenkosten zu tragen, darunter Kosten für den Stromverbrauch. Auch hier entstehen schnell Rückstände, die aufgrund des geringeren Einkommens in der Erwerbslosigkeit nicht mehr beglichen werden können. Verbindlichkeiten und Rückstände beim Stromversorger können weitreichende Konsequenzen haben. Lesen Sie dazu unseren weiterführenden Artikel zum Thema, wann der Stromanbieter berechtigt ist, den Strom abzustellen.
Die Werbung fordert stetig zum Konsum auf und weckt den Wunsch, immer mehr Produkte zu kaufen. Gerne bieten Kaufhäuser, Banken, Handyanbieter und Autohäuser an, die Anschaffung per Kredit zu finanzieren. Der neue Fernseher oder die Urlaubsreise, die eigentlich nicht ins Budget passen, werden so scheinbar erschwinglich gemacht. Die Anbieter sind nur auf der Suche nach Umsatz und prüfen höchstens oberflächlich, ob der Kunde auch die nötige Liquidität besitzt. Wenn mit der Zeit mehrere dieser Konsumentenkredite abgeschlossen werden, bleibt kaum noch finanzieller Spielraum. Diese Situation führt gerade nach dem Verlust des Arbeitsplatzes in die Schuldenfalle.
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Entschuldung durch Privatinsolvenz: Sie verlieren Ihre Schulden, egal ob etwas an die Gläubiger gezahlt worden ist. Auch die Kosten für das Insolvenzverfahren werden Ihnen bei anhaltender Einkommenslosigkeit erlassen. Das Einkommen aus Arbeitslosengeld kann in der Regel nicht gepfändet werden.
Schuldenvergleich: Sie einigen sich mit den Gläubigern auf eine Einmalzahlung oder reduzierte monatliche Raten. Auch so verlieren Sie Ihre Schulden.
Entstehen durch die Erwerbslosigkeit Schulden, die die Person auf absehbare Zeit nicht mehr zurückzahlen kann, so gibt es zwei Hauptmöglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien – die Privatinsolvenz oder einen Vergleich:
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Die Privatinsolvenz gibt Ihnen nach dem Verlust Ihrer Arbeitsstelle die Möglichkeit, aufgelaufene Schulden zu verlieren – unabhängig davon, ob Sie den Gläubigern noch etwas zurückzahlen können. Sie geben lediglich den pfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren durch die Restschuldbefreiung alle Schulden.
Die Restschuldbefreiung tritt ein innerhalb von:
Vielfach erreicht uns die Frage, ob ein Einkommen notwendig ist, um Privatinsolvenz anmelden zu können. Dies ist nicht der Fall, ein Einkommen ist nicht notwendig, um Privatinsolvenz anzumelden. Sämtliche Gebühren für den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht können in dem Fall gestundet und bei fortwährender Erwerbslosigkeit schließlich gänzlich erlassen werden. Somit ist die Privatinsolvenz ein empfehlenswerter Ausweg aus der Schuldenfalle für erwerbslose Personen. Zu beachten ist, dass eine Verpflichtung besteht, nach einer Arbeitsstelle zu suchen (Erwerbsobliegenheit). Es kann Ihnen jedoch nicht zur Last gelegt werden, wenn diese Suche nicht erfolgreich ist.
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Ein zweiter Weg, sich nach einem Jobverlust von den Schulden zu befreien, ist der außergerichtliche Vergleich. Sie zahlen Ihren Gläubigern einen geminderten Schuldenbetrag und werden ohne ein Insolvenzverfahren von Ihren Schulden befreit. Durch den Vergleich erreichen Sie
Für den außergerichtlichen Vergleich sind Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Wir können die Gläubiger von Ihrer finanziellen Lage unterrichten. Die Gläubiger sind oft bereit, auf bis zu 80 % der Forderungen zu verzichten, wenn sie von der unerwarteten Erwerbslosigkeit erfahren. Sie zahlen den Gläubigern 20 bis 30 % zurück – je nach Ihrer Möglichkeit als Einmalzahlung oder in Raten. Wir helfen Ihnen dabei, die Gläubiger davon zu überzeugen – regelmäßig mit dem Argument, dass eine Privatinsolvenz meist geringere Rückzahlungen und längere Wartezeit bedeutet. Der außergerichtliche Vergleich ist also für beide Seiten vorteilhaft.
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Das Recht der Europäischen Union gestattet es deutschen Staatsbürgern, auch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU eine Insolvenz anzumelden und somit das Insolvenzrecht eines anderen Staates anzuwenden. Für Schuldner kann es interessant sein, in einem anderen Staat der EU die Insolvenz anzumelden, da einige Staaten eine kürzere Verfahrensdauer bis zur Restschuldbefreiung anbieten. Beispielsweise über die irische Insolvenz wurde zuletzt in den Medien viel berichtet. Doch diesem Vorteil der kurzen Dauer stehen einige erhebliche Nachteile gegenüber.
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Bei der deutschen Insolvenz tritt die Restschuldbefreiung nach drei, fünf oder spätestens sechs Jahren ein. Im Vergleich dazu haben die spanische Insolvenz oder die Insolvenz in Irland wie auch die Insolvenz in England oder die französische Insolvenz eine kürzere Dauer. Denn die Priorität liegt in anderen EU-Staaten etwas stärker darauf, dem Schuldner eine möglichst schnelle Rückkehr ins normale Wirtschaftsleben zu ermöglichen, statt eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen.
Der größte Nachteil, der dem gegenüber steht, ist die Pflicht, seinen Lebensmittelpunkt (auch COMI, Center of Main Interest) ins Ausland zu verlagern. Damit gehen hohe Kosten einher, die die EU Insolvenz für die meisten Schuldner unerschwinglich oder unpraktikabel machen. Wir haben für Sie die Vor- und Nachteile der Insolvenz in der EU bzw. den einzelnen Staaten im Vergleich zur Insolvenz in Deutschland aufgelistet.
Dauer | Kosten | Rechtssicherheit | Restschuldbefreiung | |
---|---|---|---|---|
England | Ca. 24 Monate vom Umzug nach England bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Aufgrund des “Brexit”, des EU-Austritts von Großbritannien, ist fraglich, ob die englische Insolvenz in Zukunft anerkannt wird. | Umfassende Restschuld- befreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen. |
Irland | Ca. 24 Monate vom Umzug nach Irland bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der irischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Umfassende Restschuldbefreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen. |
Frankreich | Ca. 27 Monate vom Umzug nach Frankreich bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 45.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der französischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus Unterhaltszahlungen sowie Ausgleichsansprüche von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Geldstrafen und Bußgelder sind ebenfalls nicht umfasst. |
Spanien | Ca. 24 Monate vom Umzug nach Spanien bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der spanischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Restschuldbefreiung umfasst keine Unterhaltszahlungen sowie keine Schulden aus unerlaubten Handlungen oder Straftaten. |
Deutschland | 3 Jahre, 5 Jahre oder maximal 6 Jahre abhängig von der Rückzahlungsquote | Kostenfrei bei Beratungshilfe, sonst ab 600 Euro | Bei anwaltlicher Begleitung ist Rechtssicherheit garantiert. | Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus unerlaubten Handlungen. |
Insolvenz in Deutschland: Anmeldung und Ablauf Schritt für Schritt
EU-Insolvenz in England: Dauer, Kosten, Rechtssicherheit, Restschuldbefreiung
Der größte Vorteil einer EU-Insolvenz liegt in der geringeren Dauer des Verfahrens. Doch wie groß ist dieser Vorteil wirklich? In zahlreichen EU-Staaten dauert das Insolvenzverfahren im engeren Sinne nur 12 Monate. Doch die gesamte Dauer der EU Insolvenz bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung ist deutlich länger. Die Gründe hierfür sind:
Im schnellsten Fall kann also eine EU-Insolvenz nach 24 Monaten abgeschlossen sein. Eine Dauer von 28 Monaten und mehr ist aber deutlich realistischer, ansonsten könnten leicht Zweifel an der Errichtung des Lebensmittelpunkts in dem EU-Land aufkommen und die EU-Insolvenz in Deutschland nicht anerkannt werden.
Für eine schnelle Entschuldung lautet daher unsere Empfehlung, in Deutschland einen Insolvenzplan durchzuführen.
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Die Kosten der EU-Insolvenz sind je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich bieten die meisten Staaten ein relativ günstiges Insolvenzverfahren an. Für die Insolvenz in Frankreich etwa fallen keine Gerichtskosten an. Nur der Insolvenzverwalter muss bezahlt werden. Die Insolvenz in England schlägt mit rund 2.700 Pfund zu Buche.
Weitaus höher sind die anfallenden Umzugskosten. Um erfolgreich einen Lebensmittelpunkt im EU-Staat zu errichten, ist oftmals die Hilfe eines spezialisierten Relocation Services notwendig. Ansonsten verlieren Sie angesichts der fremden Bürokratie schnell den Überblick. Darüber hinaus sind die Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer der EU-Insolvenz zu veranschlagen. deutsche Sozialleistungen können Sie nur noch begrenzt beziehen, wenn Sie für die EU Insolvenz ins Ausland auswandern. Somit fallen aufgrund der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten mindestens 40.000 Euro Kosten für die EU Insolvenz an.
Grundsätzlich wird die EU Insolvenz in Deutschland anerkannt. Dies ergibt sich unter anderem aus einem BGH-Urteil zur EU Insolvenz. Dennoch sind sowohl die deutschen Behörden wie auch die Insolvenzgerichte in der EU bestrebt, einen “Insolvenztourismus” zu verhindern. Die Anerkennung der EU Insolvenz in Deutschland ist also immer mit einem gewissen Risiko verbunden, wenn der Lebensmittelpunkt nicht langfristig und zweifelsfrei verlagert worden ist.
Beispielsweise bei einer Insolvenz in Spanien begibt man sich unter Umständen sogar in ein rechtliches Risiko, da man hier für einen schuldhaften Konkurs strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zuletzt ist die Insolvenz in England zunehmend riskant geworden, da Großbritannien sich zum Austritt aus der EU entschlossen hat. Der Brexit könnte die englische Insolvenz zukünftig unmöglich machen, da eine Verlagerung des COMI nach England nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird und in England künftig kein EU-Recht mehr gelten wird.
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Als weiterer Punkt kann festgestellt werden, dass die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz in Deutschland umfassender ist, als bei einer EU Insolvenz. Beispielsweise in der spanischen Insolvenz sind Verbindlichkeiten aus Unterhaltszahlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, gleichgültig ob sie vorsätzlich nicht gezahlt wurden oder ob sie einfach nicht gezahlt werden konnten. Die Insolvenz in Frankreich befreit nicht von Unterhaltsforderungen sowie Ausgleichsansprüchen von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Auch hier reicht die deutsche Restschuldbefreiung deutlich weiter. Mehr dazu können Sie auch in unserem Video zur Restschuldbefreiung erfahren.
Durch eine EU Insolvenz kann also unter Umständen die Schuldensituation nicht vollständig bereinigt werden. Diesen Nachteil besitzt beispielsweise ein Insolvenzplan in Deutschland nicht. Der Insolvenzplan ist also in vieler Hinsicht die bessere Alternative zur EU Insolvenz.
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Der Widerruf von Darlehensverträgen – insbesondere von Immobiliarkrediten – war nie so populär wie in den letzten Jahren. Kredite zum Nullzins machen das Umschulden besonders attraktiv. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt dafür. dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Der Vertrag kann so praktisch ewig widerrufen werden. Durch das Urteil des LG Düsseldorfs hat sich ein neuer Angriffspunkt ergeben, der viele Verträge widerrufbar machen könnte.
Wer sich von seinem hochverzinsten Kredit trennen will, kann diesen womöglich ohne teure Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen.
Das LG Düsseldorf hat nun eine Vielzahl von Verträgen für widerrufbar erklärt.
Betroffen sind Verträge von Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparda-Banken.
Der Widerruf ermöglicht eine Umschuldung zu günstigen Konditionen: Einsparungen von bis zu 20 % der Kreditsumme sind möglich.
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Das Landgericht Düsseldorf musste sich kürzlich mit einer neuen Konstellation auseinandersetzen. In dem am 15.12.2017 entschiedenen Fall ging es um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2010.
Der Darlehensgeber hatte unter Punkt 26 folgende Klausel eingesetzt:
„26 Abbedingung von § 193 BGB: Die Parteien bedingen die Regel des § 193 BGB ab, wonach dann, wenn an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist und der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärung- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt. Durch das Abbedingen dieser Regelung kann beispielsweise die Fälligkeit einer Rate auch an einem allgemeinen Feiertag, einem Sonnabend oder einem Sonntag eintreten.“
Das Gericht erklärte diese Klausel für unzulässig. Sie würde den Verbraucher verwirren, der dadurch ein Fehlverständnis entwickeln könnte. Er könnte irrigerweise davon ausgehen, dass eine Widerrufsfrist, deren Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, auch an diesem Tag endet. Tatsächlich aber findet § 193 BGB auch auf Widerrufsfristen Anwendung. Die Frist endet demnach am folgenden Werktag.
Ein Verbraucher könnte aufgrund dieser Fehlannahme davon abgehalten werden, von seinen Rechten Gebrauch zu machen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich ohne Kostenrisiko zum Widerruf Ihres Darlehensvertrages beraten.
Senden Sie uns eine Kopie Ihres Darlehensvertrages per E-Mail an Widerruf@anwalt-kg.de oder laden Sie Ihn auf unserer Homepage hoch.
Innerhalb von maximal drei Werktagen prüfen wir für Sie kostenfrei, ob auch bei Ihnen ein Widerrufsrecht besteht.
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.
Die Verhandlungen mit Ihrer Bank führen wir für Sie auf Wunsch.
Auch die gerichtliche Vertretung – sofern erforderlich – übernehmen wir.
Die Widerrufsmöglichkeit wegen dem unzulässigen Ausschluss von § 193 BGB in den AGB des Kreditvertrages trifft keineswegs nur einen Vertrag. Die fehlerhaften AGB finden sich in einer Vielzahl von Verträgen. Betroffen sind Verträge der Volksbanken, Sparda-Banken und Raiffeisenbanken. Diese Kreditgeber verwendeten die fehlerhafte Klausel.
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob auch bei Ihnen die unzulässige Klausel verwendet wurde, oder ob aus einem anderen Grund womöglich ein Widerrufsrecht besteht. Ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, liegt bei Ihnen. Unsere auf dem Gebiet des Widerrufsrechts versierten Mitarbeiter beraten Sie ausführlich zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.
Der Vertrag besteht nicht mehr.
Der Kunde muss eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Er erhält keine Nutzungsentschädigung für die gezahlten Raten.
Die hohe Vorfälligkeitsentschädigung macht eine Kündigung wirtschaftlich unattraktiv.
Es bleibt genug Zeit, eine günstige Anschlussfinanzierung zu suchen, denn nach dem Widerruf besteht eine Frist von 30 Tagen, um die Restschuld zu begleichen.
Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
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Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus hat mit einem Kamerateam unsere Kanzleiräume besucht. Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler erläutert den Zuschauern, wie Verbraucher erfolgreich gegen die Banken der Autohersteller vorgehen können. Der Widerrufsjoker steht allen Verbrauchern offen, die in den letzten Jahren einen Autokredit abgeschlossen haben, und ist die effizienteste Waffe im Abgasskandal. Den Beitrag von Plusminus können Sie hier sehen:
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Neben den Ausführungen unseres Rechtsanwalts Dr. V. Ghendler erzählen auch zwei unserer Mandanten von ihren Fällen. Beide Mandanten hatten ein Diesel-Fahrzeug von Audi erworben und per Kreditvertrag bei der Audi-Bank finanziert (Autokredit Widerruf). Kurz nach Abschluss der Verträge wurden die Abgas-Manipulationen von VW publik. Auch Audi als Tochter des VW Konzerns war bekanntermaßen an dem schmutzigen Skandal beteiligt. Der Volkswagen-Konzern spielte die Vorwürfe herunter oder versuchte, sich bei den Kunden zu entschuldigen. Wiedergutmachung leisteten Audi und VW jedoch nicht. Mit dieser Gleichgültigkeit des VW Konzerns sowie dem großen Wertverlust ihrer Autos wollten sich unsere Mandanten nicht abfinden. Sie wandten sich daher an unsere Kanzlei und nahmen unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung und Vertragsprüfung an.
Unsere Widerrufsexperten erkannten schnell, dass die Unterlagen der Mandanten einige der häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen aufwiesen. Beispielsweise hatte ein Mandant keine Ausfertigung des Vertrags erhalten, die von Audi bzw. der Volkswagen Bank selbst unterschrieben war. Somit hatte er faktisch nie die vollständigen Vertragsunterlagen erhalten. Darüber hinaus fehlte die Angabe, um welche Art des Darlehens es sich handelt. Auch der vorgeschriebene Hinweis auf das Recht des Kunden, einen Tilgungsplan zu verlangen, war inmitten anderer Angaben versteckt und somit unverständlich.
Der gravierendste Fehler: Der Kunde wurde im Vertrag nicht darauf hingewiesen, dass er ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besitzt. Lediglich das Kündigungsrecht der Bank ist klar beschrieben. Kündigungsrechte des Darlehensnehmers finden sich dagegen nur an einer der hintersten Stellen in den AGB. Dieser klare Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot bedeutet nicht zuletzt gemäß eines Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichts einen zeitlich unbeschränkten Kündigungsgrund.
Im Ergebnis berechtigen diese Fehler auch lange nach Vertragsschluss noch zum Widerruf, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat.
Fehlende Unterschrift: Statt Unterschriften findet sich nur ein Hinweis, dass die VW Bank eine unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrags besitzt.
Kein Hinweis auf Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht der Bank ist vollständig im Vertrag aufgeführt. Dass der Darlehensnehmer aber ebenso ein Kündigungsrecht besitzt, verschweigt die VW Bank.
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Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler konnte für unsere Mandanten sogar genau berechnen, welche finanziellen Vorteile der Widerruf haben würde. Unsere Mandanten vermeiden nicht nur den Schaden im Abgasskandal, sondern erhalten sogar unschlagbare Konditionen für das Auto. Der finanzielle Vorteil lässt sich durch unseren Widerrufsrechner ermitteln, den auch die Stiftung Warentest bereits positiv erwähnt hat. Einer der Mandanten kaufte den Wagen beispielsweise im März 2015 und fuhr seitdem nur 22.000 Kilometer. Im Ergebnis wird er bei erfolgreichem Widerruf fast die gesamten bisher gezahlten Beträge zurückerhalten. Dies ergibt sich aus einer rechnerischen Gesamtleistung des Wagens, die je nach Fahrzeugklasse zwischen 200.000 und 250.000 Kilometern liegt. 22.000 Kilometer sind also nur rund 10 % der Gesamtfahrleistung.
Auch wenn das Ziel nicht die Rückgabe des Autos, sondern Schadensersatz ist, bietet der Rechner einen Anhaltspunkt für den zu erwartenden finanziellen Ausgleich für den Schaden im Abgasskandal durch den Wertverlust.
Sie müssen nicht mehr zahlen
abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer
Sie erhalten zurück
Sie erhalten zurück (2. Methode)
Viele Verbraucher finanzieren ihr Auto per Kredit, den sie mit einer Herstellerbank abschließen. Diese Verträge sind sehr oft nicht korrekt formuliert, insbesondere fehlen wichtige Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht.
Bei fehlerhaften Verträgen ist ein Widerruf möglich, auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Verbraucher haben davon regelmäßig einen attraktiven finanziellen Vorteil.
Unsere anwaltliche Prüfung von Vertragsunterlagen für Autokredite ist kostenfrei. Wir beraten Sie im Anschluss an die Prüfung kostenfrei zum bestmöglichen Vorgehen.
Autokredite sind seit geraumer Zeit ein beliebtes Mittel, ein Auto zu erwerben, ohne den gesamten Kaufpreis vorher ansparen zu müssen. Die Hersteller freut es: Sie verkaufen mehr Autos und verdienen gleich doppelt daran. Denn für die Durchführung der Kreditfinanzierung haben die Hersteller ihre eigenen Banken gegründet. Die Volkswagen Bank gibt es beispielsweise bereits seit 1949. Mittlerweile gibt es darüber hinaus die Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und SKODA Bank. Auch Mercedes, BMW und weitere Hersteller haben ihre eigene Bank.
Das ARD-Magazin Plusminus berichtet bereits seit 1975 über Wirtschafts- und sozialpolitische Themen. Bei Plusminus werden Verbraucher schwerpunktmäßig zu den Bereichen Wirtschaft, Reise & Verkehr, Altersvorsorge, Wohnen und Gesundheit sowie Umwelt und Internet informiert. Die Sendung ist jeden Mittwoch um 21:45 in der ARD zu sehen, Wiederholungen laufen regelmäßig auf den Regionalprogrammen. Außerdem ist die Sendung in der ARD Mediathek abrufbar. Mit Plusminus liefert die ARD informative Hintergrundberichte neben investigativen Recherchen und Tests. Darüber hinaus bietet Plusminus Tipps und Handlungsvorschläge für Verbraucher, Konsumenten und Steuerzahler.
Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler und das Kamerateam der ARD für Plusminus zum Widerruf von Autokrediten
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Mit dem Widerruf von Autokrediten berichtet die ARD über ein Thema, auf das sich diese Kanzlei schon lange spezialisiert hat. Denn die millionenfach genutzten Verträge zur Autofinanzierung wurden von den Herstellern selten korrekt formuliert. Stattdessen sind zahlreiche Verträge unvollständig, unübersichtlich und rechtlich fehlerhaft. So wie unsere Mandanten aus der Sendung Plusminus betrifft dies deutschlandweit hunderttausende Kunden. Die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits schlummert also noch in unzähligen Verträgen.
Insbesondere sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen enthalten. Verbraucher müssen umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert werden. Doch die gut bezahlten Anwälte der Autokonzerne haben diese wichtige Verbraucherinformation falsch oder gar nicht in die Verträge aufgenommen. Falsch belehrte Kunden haben deswegen das Recht, auch Jahre später noch ihre Verträge zu widerrufen. Wenn Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, geben Sie das gebrauchte Auto zurück. Im Gegenzug erhalten Sie Ihre über die Jahre geleisteten Ratenzahlungen sowie die Anzahlung zurück. Diese Rechtslage wurde auch vor Gericht mehrfach bestätigt. Fraglich ist nur, ob für die Bank für die Abnutzung des Autos eine Nutzungsentschädigung von der Rückzahlung abziehen darf. Dies wurde von Gerichten bisher nicht einheitlich beantwortet. Doch selbst wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, so sind die Abzüge bei einer üblichen Fahrzeugnutzung relativ gering und erreichen keinesfalls den Wertverlust des Autos bei einem regulären Verkauf über Autoscout24 oder an einen Gebrauchtwagenhändler.
Für sich genommen ist der Widerrufsjoker bereits ein großes Thema, da er auch auf Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen anwendbar ist. Doch wie auch Plusminus berichtet, kommt bei Autokrediten noch ein zweiter Punkt hinzu: der Abgasskandal. Denn der von VW ausgelöste Dieselskandal wurde von Autoherstellern und Politik nur unzureichend aufgeklärt. Entschädigungen für Kunden, die ohne ihr Wissen den manipulierten Skandalmotor EA 189 und andere Autos mit geschönten Abgaswerten gekauft hatten, gab es nicht. Der Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge übersteigt den üblichen Preisnachlass für Gebrauchtwagen um ein Vielfaches. Daher ist der Widerruf für Diesel-Kunden besonders interessant, wenn er auch allen Autobesitzern gleichermaßen offen steht, die eine Finanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben.
Ähnlich wie in Darlehensverträgen ist die Rechtslage auch bei Leasingverträgen. Auch hier besitzt der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auch hier verwenden die Banken fehlerhafte Verträge. Rechte der Verbraucher und wichtige Informationen werden teils in umfangreichen Zusatzbestimmungen versteckt oder fehlen ganz. Diese Rechtsverstöße haben zur Folge, dass der Verbraucher jederzeit den Widerruf erklären kann. Dann erhält er die gezahlten Leasing-Raten zurück. Im Gegenzug gibt der das gebrauchte Leasingfahrzeug zurück. Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten im Vorgehen gegen VW Leasing, Audi Leasing und andere Anbieter.
Im ARD Bericht bei Plusminus kommen Mandanten zu Wort, die ihren Autokredit Widerruf bereits durchgeführt haben. Doch auch wenn Ihre Finanzierung bis heute noch nicht widerrufen ist, besteht die Möglichkeit weiterhin. Unsere auf Widerrufsrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen an, kostenlos auch Ihre Verträge zu überprüfen. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gerne per e-Mail an widerruf@anwalt-kg.de oder nutzen Sie unsere Upload-Funktion. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich mit anwaltlicher Diskretion behandelt, Sie können die Unterlagen aber auch anonymisiert einsenden.
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Der Widerruf von Immobiliardarlehen ist durch die Medien inzwischen zu einem populären Mittel geworden, um sich von Verträgen mit langer Zinsbindung zu lösen. Unsere Kanzlei kämpft seit Jahren an dieser Front und konnte vielen Mandanten eine Umschuldung zu günstigen Konditionen ermöglichen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stellt dabei die Grundlage der Rückabwicklung dar. Sie berechtigt Kunden auch noch Jahre später zum Widerruf ihrer Verträge. Ganz ohne Vorfälligkeitsentscheidung können diese dann umschulden und von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren.
Nun gibt es einen neuen Angriffspunkt – nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.10.2017 könnten nun auch viele Prolongationsvereinbarungen angreifbar sein.
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Sogenannte „Prolongationsverhandlungen“ oder einfacher gesagt „Zinsanpassungsverhandlungen“ finden typischerweise zum Ende der Zinsbindungsfrist statt. Der Kunde einigt sich mit der Bank über eine entsprechende Anpassung der Zinsen. Was bisher weder bekannt, geschweige denn gerichtlich bestätigt war: auch hier gilt das Widerrufsrecht. Der Widerrufsjoker sticht.
Für den Kunden heißt das Folgendes: Er muss auch bei einer Zinsanpassung vom Kreditinstitut korrekt belehrt werden. Unterbleibt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, so kann er nach § 312d Abs. 1 BGB widerrufen. Die Widerrufsfrist wird nämlich nur durch eine korrekte Belehrung in Gang gesetzt. Fehlt es an einer solchen, besteht ein praktisch ewiges Widerrufsrecht.
Gerade in Anbetracht der aktuellen Niedrigzinslage kann sich ein Widerruf rechnen – Immobilienkredite sind günstig wie nie. Wer einen älteren Vertrag mit langer Zinsbindung hat, konnte davon nicht profitieren – es sei denn er widerruft.
Infolge des Widerrufs ist die getroffene Zinsanpassungsvereinbarung vollständig rückabzuwickeln. Außerdem kann der Kunde das Darlehen binnen eines Monats kündigen. In dieser Zeit kann er sich gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung suchen. Diese Loslösung vom Darlehensvertrag ist besonders im Vergleich zu einer Kündigung sinnvoll. Bei einer Kündigung fällt nämlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an, die beim Widerruf nicht gezahlt werden muss. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung mindert nicht nur den potentiellen Veräußerungsgewinn, sondern macht eine Loslösung vom Darlehensvertrag wegen attraktiver Zinslage sinnlos. Selbst wenn eine vorherige Prüfung der Vertragsunterlagen ergeben hat, dass kein Widerrufsrecht besteht, könnte sich aus der Zinsanpassungsvereinbarung etwas anderes ergeben. Über den Umweg des Widerrufs der Zinsanpassungsvereinbarung kann das Ziel der Umschuldung letztlich doch noch erreicht werden.
Ob im Einzelnen ein Widerrufsrecht besteht, bedarf einer individuellen Prüfung. Dazu braucht es anwaltliche Expertise. Unsere Mitarbeiter sind im Bereich des Widerrufsrechts geschult und erfahren. Nach der Zusendung Ihrer Vertragsunterlagen werden diese auf Fehler hin untersucht. Sodann erfolgt eine telefonische Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unsere Arbeit als kostenlose Erstberatung unentgeltlich.
Entscheiden Sie sich für den Widerruf, so stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung. Den Widerruf müssen Sie selbst erklären. Ausnahmslos jedes Kreditinstitut wird diesen zunächst ablehnen. Diese Ablehnung benötigen wir, um bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsanfrage zu stellen. Anschließend übernehmen wir die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit Ihrem Kreditinstitut. Zunächst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Klärung. Sollte es hier zu keiner Einigung mit der Bank kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir Ihnen gerne alternative Zahlungsmodelle vor. Selbst wenn Ihr Vertrag bereits erfolglos auf eine Widerrufsmöglichkeit untersucht wurde, kann eine Sichtung der Zinsanpassungsvereinbarung zu einem anderen Ergebnis führen. Zögern Sie also nicht, uns Ihre Unterlage zukommen zu lassen.
Rückabwicklung
Vertrag besteht nicht weiter
Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Kunde erhält Nutzungsentschädigung von der Bank (Zinsen)
Ersparnisse von bis zu 20 % der Kreditsumme und Möglichkeit der günstigen Umschuldung
Kündigung innerhalb eines Monats möglich
Es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an
Kunde erhält keine Nutzungsentschädigung
Einbußen durch Vorfälligkeitsentschädigung übersteigen die Zinsersparnis, Umschuldung rechnet sich nicht
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Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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