Direktversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
es kann sein, dass ich demnächst privatinsolvenz anmelden muss.
Es besteht eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer direktversicherung (entgeltumwandlung).
Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber, versicherte Person bin ich. Ich habe auch das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Ist diese Versicherung (also auch das bisher angesammelte Kapital) in der privatinsolvenz geschützt oder bin ich verpflichtet, die Versicherung evtl. zu kündigen und den Rückkaufswert an den insolvenzverwalter auszuzahlen?
MfG