Fahrzeugfinanzierung Widerruf / Anrechnung von Nutzung und Wertverlust?

Hallo,

für meinen im März 2014 abgeschlossenen VW-Fahrzeugfinanzierungsvertrag (der allgemein bemängelte VW-Standardvertrag) sind die Prüfmerkmale für Widerrufsanspruch durchweg zutreffend.

Mir ist bekannt, dass Nutzungsersatz (gefahrene Kilometer/ca 200.000 km * Kaufpreis) im Falle der Rückabwicklung anzurechnen sind. Frage: gibt es weiteren Nutzungsersatz den ich mir mir anrechnen lassen müsste, bspw. Wertverlust (aus Anmeldung und Abnutzung)?

Danke!