Ihren Verein in eine gGmbH umwandeln
Vereine streben häufig die Umwandlung in eine gemeinnützige gGmbH an. Die Hauptmotive sind dabei meistens eine leichtere Abstimmung und Führung sowie Kontinuität:
- Einfachere Führung und Abstimmung – ein Verein ist auf eine Mindestanzahl von 7 Mitgliedern angelegt. Damit geht ein Abstimmungsbedarf einher – gewichtige, nicht dem Tagesgeschäft unterliegende Entscheidungen müssen zur Abstimmung gestellt werden. Dies ist bei der gGmbH nicht der Fall. Diese kann auch von einer Einzelperson gehalten und geführt werden, so dass sich die Führung einer gGmbH deutlich einfacher gestaltet
- Kontinuität – die schlanke Inhaberstruktur einer gGmbH sorgt für eine Kontinuität der Politik einer gemeinnützigen Organisation. Ein schneller und formfreier Mitgliederwechsel kann schon deshalb nicht stattfinden, weil jeder Gesellschafter der gGmbH notariell aufgenommen werden muss und eine nicht unerhebliche Einlage zu leisten ist. Dies kann vielfach ein Vorteil sein, insbesondere bei einer entsprechenden Voraussetzung für die Mittelbereitstellung durch entscheidende Spender
Wird eine Umwandlung durchgeführt, erfolgt diese fast ausschließlich durch eine Neugründung der gGmbH, Übertragung des Vereinsvermögens im Wege des Asset-Deals und eine und darauf folgende Vereinsauflösung.
Mit guten Gründen eines automatischen Vereinsmitgliederübertritts wird viel seltener eine Ausgliederung, Abspaltung, Aufspaltung oder Verschmelzung gewählt.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Umwandlung Ihres Vereins in eine gGmbH
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Pflichten nach Umwandlung & Abwicklung des Vereins
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.