Negative Facebook Bewertungen löschen und entfernen lassen
Sie haben eine negative Bewertung auf Ihrer Facebook Fanpage bekommen und möchten diese entfernen? Wir kennen das Löschungsverfahren und die Kriterien von Facebook und bieten Ihnen sofortige Hilfe bei einer negativen Facebookbewertung.
Viele Unternehmen und Dienstleister haben eine Fanpage auf Facebook. Auf dieser können Facebook User sowohl Sterne vergeben als auch Beiträge über die Produkte oder Dienstleistungen erstellen.
- 77 % aller Verbraucher orientieren sich an Bewertungen im Internet
- Facebook Unternehmensseiten und Werbung wird immer wichtiger
- Facebook Bewertungen sind durch eine direkte Verbindung zum Bewerter authentischer und deshalb relevanter
- Beim Vorgehen gegen Facebook selbst entstehen Ihnen keine Gerichtskosten

Online Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Bewertung direkt Online einreichen oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.

Löschung der negativen Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an Facebook und etwa notwendige Folgeschritte.
Überblick Facebook Bewertungen
Negative Bewertungen auf Facebook haben einen bedeutenden Einfluss auf die Reputation eines Unternehmens. Bei Facebook besteht die Möglichkeit, sich über
- ein Produkt oder eine Dienstleistung,
- eine Arztpraxis
- ein Unternehmen,
- einen Freiberufler
- ein Restaurant oder ein Hotel
schnell und unkompliziert zu informieren.
Unternehmen oder Selbstständige können auf Facebook.
- eine eigene Unternehmensseite anlegen.
Diese bietet nicht nur Kommunikationsmöglichkeiten mit Kunden und Interessenten, sondern auch die Möglichkeit, ausführliche Rezensionen und Bewertungen zu hinterlassen. Über den Bezahldienst “Facebook Business” können Unternehmen
- Anzeigen schalten.
Diese können sehr ausgeklügelt segmentiert werden und dadurch zahlreiche Nutzer erreichen. Diese bekommen sofort Einsicht in die Bewertungen anderer Nutzer – auch wenn sie negativ sind. Um gegen unerlaubte negative Bewertungen vorzugehen und einen gewissen Qualitätsstandard zu gewährleisten, hat Facebook interne Richtlinien für die Abgabe und Entfernung von Bewertungen geschaffen.
Wir löschen Ihre Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Ziele der Bewertungs-Entfernung
Reputation wiederherstellen
Durch die Löschung Ihrer negativen Bewertung wird Ihre Reputation im Internet wieder hergestellt.
Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Keine Erfolgsaussicht – keine Kosten.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer negativen Bewertung, nach unserer Einschätzung bzgl. der Erfolgsaussicht können Sie uns beauftragen gegen die schlechte Rezension vorzugehen. Unseren Dauermandanten bieten wir zudem einen Rabatt ab der 2. Bewertung.Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Hohe Erfolgsquote
Die mit Abstand meisten Bewertung werden unmittelbar nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben entfernt.
Schnell und Einfach
Wir übernehmen die Löschung Ihrer Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Schnell und Einfach
Facebooks Richtlinien für die Löschung und Entfernung von Bewertungen
Abgabe von schlechten Bewertungen auf Facebook
Eine negative Bewertung auf Facebook können alle Personen hinterlassen, die angemeldet sind. Die Einrichtung und Führung des Profils ist kostenfrei. Bewertungen bestehen aus Sternen (1 = am schlechtesten / 5 = am besten) sowie einer Rezension zur Beschreibung. Die Bewertung erscheint unter dem Namen des Facebook Profils des Bewerters.
Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen auf Facebook
In den Jahren 2009 und 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13), dass sich Ärzte, Unternehmen oder Selbstständige auf öffentlichen Bewertungsportalen bewerten lassen müssen. Bewertungen fallen unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG. Allerdings sind Bewertungen zu entfernen, wenn sie gegen die Richtlinien des Portals oder gegen das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verstoßen. Diese müssen nicht hingenommen werden und werden seitens Facebook grundsätzlich auf anwaltliche Aufforderung hin entfernt und gelöscht.
Löschung und Entfernung von Bewertungen auf Facebook
Verstößt die Bewertung gegen die Standards der Facebook Gemeinschaft, so wird Facebook diese auf Aufforderung löschen.
Communitystandards – Gemeinschaftsstandards von Facebook
Facebook hat sogenannte Gemeinschaftsstandards aufgestellt (Communitystandards), die bei der Abgabe einer Bewertung oder Rezension beachtet werden sollten. Dabei gibt Facebook als Ziel aus, Menschen aus der ganzen Welt über Facebook zu vernetzen und dabei seinen Nutzern ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Zur Sicherstellung kündigt Facebook an, Inhalte zu entfernen, die folgende Inhalte haben:
- Direkte Bedrohungen
- Selbstverletzungen
- Gefährliche Organisationen
- Mobbing und Belästigung
- Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens
- Sexuelle Gewalt und Ausbeutung
- Reglementierte Güter
- Nacktbilder
- Hassbotschaften
- Gewalttätige und Explizite Inhalte
- Illegale Inhalte
- Falsche Identität
- Betrug
- Spam
- Konten von Verstorbenen
- Verstoße gegen geistiges Eigentum
Zur Entfernung und Löschung einer Bewertung auf Facebook wenden wir die sogenannte Doppelstrategie an: Wir begründen die Entfernung mit
- einem Verstoß gegen die internen Richtlinien und
- einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Auf diese Weise wird Facebook stärker unter Druck gesetzt.
Eigene Kontrolle der Bewertung durch Facebook
Eine eigenständige Kontrolle aller Bewertungen durch Facebook findet aufgrund ihrer schieren Menge vermutlich kaum statt. Insbesondere der Wahrheitsgehalt kann nicht durch Facebook, ihre Mitarbeiter oder eine Software geprüft werden. Facebook Bewertungen werden von Facebook in der Praxis deshalb häufig erst auf anwaltliche Aufforderung hin überprüft.
Kontaktaufnahme mit Facebook
Nicht selten ist die eigene Kontaktaufnahme mit Facebook schwierig, da bereits das Auffinden des zuständigen Ansprechpartners undurchsichtig erscheint. Nicht zuständig ist die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg. Vielmehr ist Facebook Ireland Ltd. der zuständige Ansprechpartner. Daher kontaktieren wir unmittelbar die nach NetzDG für Rechtsfragen zuständige Stelle Facebook Ireland Ltd. mit einer anwaltlichen Aufforderung (“notice-and-take-down-letter”). Es wird vermutet, dass Portalbetreiber eine Kontaktaufnahme häufig bewusst komplex gestalten, um die Anzahl der Anfragen auf ein Minimum zu reduzieren.
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Rechtlicher Schutz gegen negative Bewertungen auf Facebook
Ist der von einer negativen Facebook Bewertung Betroffene ein
- Unternehmer wie ein Webshop – Betreiber, Restaurant, Hotel, Gastronom,
- Freiberufler wie Arzt, Architekt, Steuerberater oder
- Privatmann
so stellt man sich schnell die Frage: Kann ich gegen diese Bewertung vorgehen? Und wenn ja, wie geht das? Denn solche Bewertungen auf Facebook sind zumindest ungelegen und können im schlimmsten Fall die Reputation negativ beeinflussen.
Verstoß gegen die Facebook Richtlinien und das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Der Anspruch auf Löschung der Bewertung kann auf Folgendes gestützt werden:
- ein Verstoß gegen die Richtlinien von Facebook und
- eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Indem wir die Doppelstrategie anwenden, setzen wir Facebook stärker unter Druck, die negative Bewertung zu löschen.
Schwierig wird es, wenn ein die Richtlinien von Facebook und das deutsche Recht zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen, was die Einstufung von einer rechtswidrigen Bewertung anbelangt. Möglich wäre es, dass es zu keiner Entfernung der Bewertung durch Facebook kommt, obwohl ein Verstoß gegen das deutsche Recht vorliegt.
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Verbotene und zu löschende negative Bewertungen auf Facebook
Negative Internetbewertungen auf Facebook sind gesetzlich verboten, wenn sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und
- nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind (Art. 5 GG).
Geschützt werden
- Privatpersonen, Unternehmer oder Freiberufler selbst (natürliche Personen) und
- Unternehmen und Firmen wie beispielsweise GmbH, UG oder GmbH & Co. KG (juristische Personen)
Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen gelöscht werden
Lügen und unbewusst unwahre Facebook -Bewertungen werden entfernt
Meinungsäußerungen bei Schmähung werden gelöscht
Meinung ohne Tatsachenbasis muss gelöscht werden
Indirekte Tatsachenbehauptung durch Meinungsäußerung muss entfernt werden
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Beispiele unerlaubter schlechter Bewertungen bei Facebook
Als eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei werden wir die auf Sie bezogene Bewertung zunächst kostenfrei überprüfen. Diese Überprüfung ist unverbindlich – Sie erhalten unverzüglich eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Erst wenn eine unzulässige rechtswidrige Bewertung vorliegt und Sie uns beauftragt haben, werden wir Facebook kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. Andernfalls bleibt unsere Überprüfung für Sie vollständig kostenfrei.
Das sind die Mittel des Anwalts
Zum Vorgehen gegen negative Facebook Bewertungen kann es sinnvoll sein zunächst selbst zur Tat zu schreiten. Hat dies keinen Erfolg, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Das sind unsere Mittel gegen negative Bewertungen:
- Kostenlose Überprüfung
- Anschreiben von Facebook
- Löschung durch Facebook
- Mahnung
- Klage
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Entfernung einer negativen Facebook Bewertung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Facebook Bewertung löschen
Eine Bewertungslöschung läuft wie folgt ab:
- Zusendung der Unterlagen
- Kostenfreie Überprüfung
- Auftrag erteilen
- Anschreiben von Faccwebook
- Entfernung und weitere Ansprüche
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Vorteile und Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Bewertung
Ein aktives anwaltliches Vorgehen gegen eine schlechte Facebook Bewertung hat sowohl
- Vorteile als auch
- Nachteile.
Genauso bestehen Vorteile und Nachteile der drei denkbaren Vorgehensweisen gegen eine schlechte Facebook – Bewertung:
- Vorgehen auf eigene Faust
- Vorgehen mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei
- Vorgehen mit einem nicht erfahrenen Rechtsanwalt
Dauer der Löschung einer Facebook Bewertung
Die Löschung von Facebook Bewertungen kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und Facebook damit “die Entscheidung zu erleichtern“. Facebook weist nach einer Anfrage eines Bewerteten selbst zunächst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – dies hängt mit dem hohen Anfragenvolumen zusammen. Bei einem anwaltlichen Anschreiben hängt die Bearbeitungsdauer bei Facebook nach unserer Erfahrung vom Grund des Löschungsbegehrens ab:
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Honorar – welche Kosten fallen bei der Löschung an
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Kosten Löschung Facebook Bewertung
Durch die Löschung einer negativen Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 229,– € |
| Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der 2. Bewertungen 199,– € Ab der 10. Bewertungen 149,– € Ab der 25. Bewertungen 129,– € Ab der 50. Bewertungen 99,– € |
| Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen das Portal oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen das Portal in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
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Bewertung
11 Juli 2018/1 Kommentar/in Facebook BewertungGuten Tag, folgender link zur negativ Bewertung meines Betriebes. Ich wurde negativ Bewertet, allerdings gibt es meinen Betrieb seit 2 Jahren nicht mehr! Können Sie mir weiterhelfen, weil der Post einfach unwahr ist? Link: https://www.facebook.com/pages/Kleinz-Josef-KFZ-Werkstatt/150276615009800?hc_ref=ARQPVfNYffYYsDtV6qbcCLsGegDqZuWXBO7FTk_CjLOPwLURb3iFGx2X62hD5noBQD8
Facebook Bewertung
21 März 2018/0 Kommentare/in Facebook BewertungIch habe von 2 Personen auf meiner Facebookseite Osterhöhle je nur 1Stern bekommen ohne Begründung! Es handelt sich um 2 Personen die bei mir an einen Tag 6 Stunden als Bedienung Probe gearbeitet haben! Hier ist alles rechtlich richtig ! Sie waren gemeldet und bekommen beide alle 6 Stunden bezahlt! Beide waren vorher nach Ihren […]
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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