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Einen Verein gründen

Einen Verein zu gründen ist für die verschiedensten Zwecke möglich. Vom Musik- über den Sport- bis zum Naturschutz-Verein.  Oftmals werden dabei gemeinnützige Ziele verfolgt.

Die Gründung eines  Vereins  bietet sich immer dann an, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben nicht in erster Linie Profit machen, sondern sich z.B. gesellschaftlich oder sozial engagieren  möchten. 

Umfangreiche Erfahrung mit Vereinsgründungen ermöglichen es uns, Ihren Verein schnellstens, rechtssicher und zum Fixpreis zu gründen.

Man unterscheidet mehrere  Arten von Vereinen.

  1. Eingetragene Vereine (e.V. ) und
  2. nicht eingetragene Vereine (Idealvereine, nicht rechtsfähige Vereine). 
  3. Ein Schattendasein führen die so genannten wirtschaftlichen Vereine. Ihr Zweck ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und sie erlangen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.

Wir gründen Ihren Verein– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

  • Ein nicht eingetragener Verein braucht mindestens zwei Gründer
  • Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind sieben Personen notwendig
  • Der Verein muss einem gemeinsamen Zweck dienen, der  genau zu beschreiben ist

Ein Verein, der in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird,  erlangt als “e.V.” selbst Rechtsfähigkeit als juristische Person.   

Ein nicht eingetragener Verein gilt dagegen als Körperschaft, nicht als juristische Person.  

Alternativen zum Verein sind die gemeinnützige Gesellschaften gUG und gGmbH.  Unternehmen mit  gemeinnützigen Zielen  profitieren bei ihnen von Haftungsvorteilen. Die Gründung ist jedoch aufwändiger als beim e.V. 

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.