Verein gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Einen Verein gründen
Einen Verein zu gründen ist für die verschiedensten Zwecke möglich. Vom Musik- über den Sport- bis zum Naturschutz-Verein. Oftmals werden dabei gemeinnützige Ziele verfolgt.
Die Gründung eines Vereins bietet sich immer dann an, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben nicht in erster Linie Profit machen, sondern sich z.B. gesellschaftlich oder sozial engagieren möchten.
Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihren Verein schnell, rechtssicher und zum Festpreis.
Man unterscheidet mehrere Arten von Vereinen.
- Eingetragene Vereine (e.V. ) und
- nicht eingetragene Vereine (Idealvereine, nicht rechtsfähige Vereine).
- Ein Schattendasein führen die so genannten wirtschaftlichen Vereine. Ihr Zweck ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und sie erlangen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.
Wir gründen Ihren Verein– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
- Ein nicht eingetragener Verein braucht mindestens zwei Gründer
- Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind sieben Personen notwendig
- Der Verein muss einem gemeinsamen Zweck dienen, der genau zu beschreiben ist
Ein Verein, der in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird, erlangt als „e.V.“ selbst Rechtsfähigkeit als juristische Person.
Ein nicht eingetragener Verein gilt dagegen als Körperschaft, nicht als juristische Person.
Alternativen zum Verein sind die gemeinnützige Gesellschaften gUG und gGmbH. Unternehmen mit gemeinnützigen Zielen profitieren bei ihnen von Haftungsvorteilen. Die Gründung ist jedoch aufwändiger als beim e.V.
Kernpunkte Verein Gründung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Online Verein Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Verein online gründen oder Anfrage senden
Sie können Ihren Verein direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres Vereins. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihres Vereins
Wir beginnen mit der Gründung Ihres Vereins. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung der benötigten Unterlagen bis hin zur Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick Verein Gründung
Einfache und günstige Gründung
Einen Verein kann jeder mit geringem Aufwand und wenig Formalitäten gründen. Der Aufwand ist geringer als etwa bei der Gründung einer Gesellschaft. Auch sind die Kosten vergleichsweise niedrig und es ist kein Mindestkapital erforderlich.
Eigene Rechtspersönlichkeit
Eingetragenen Vereine sind juristische Personen. Sie handeln im eigenen Namen und werden somit eigenständig Schuldner und Gläubiger ihrer Rechtsgeschäfte.
Steuerliche Vergünstigungen
Vereine können von öffentlichen Steuermitteln profitieren.
Die rechtssichere und saubere Gründung Ihres Vereins ist der Grundbaustein für eine erfolgreiche Tätigkeit. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie die Schwierigkeiten der Gründung umschiffen und den Verein genau nach Ihren Vorstellungen und ohne formelle Hürden gründen.
Wir gründen Ihren Verein– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Was ist ein Verein?
Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Vereine dienen i.d.R. keinen kommerziellen, sondern gemeinnützigen Zwecken. Grundsätzlich darf in Deutschland jeder einen Verein gründen. Beispiele sind
- Turnvereine
- Musikvereine
- Natur- und Tierschutzvereine
- Gesellschaftsvereine, wie Vertretungen bestimmter Interessengruppen
- Karnevalsvereine
- Soziale und Rettungsvereine z.B. freiwillige Feuerwehren
- Fördervereine z.B. für Kultureinrichtungen u.v.m.
Auch wenn der Hauptzweck eines e.V. gemeinnützig zu sein hat, ist ein wirtschaftlicher Betrieb innerhalb des Vereins möglich. Die Einnahmen hieraus dürfen aber nur für den gemeinnützigen Zweck Verwendung finden.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
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Ziele der Vereins Gründung
1. Ziel
Kostengünstige Gründung
Da kein Stammkapital benötigt wird und wenig Formalien bestehen ist die Gründung eines Vereins gegenüber vielen Gesellschaftsformen bedeutend günstiger.
2. Ziel
Rechtssichere Gründung
Ihre Gründung erfolgt nach einer ausführlichen anwaltlichen Rechtsberatung. Die Gründungsunterlagen werden von unserem spezialisierten Gründungsanwalt an Ihre Bedürfnisse angepasst.
3. Ziel
Kaum Formalitäten
Wir befreien Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. Sie können sich vollständig auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Verein Gründung vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Verein gründen – Ablauf der Gründung eines Vereins Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Verein Gründung
Eine Vereins Gründung läuft wie folgt ab:
- Mitglieder finden, Zweck bestimmen
- Gründungsversammlung abhalten, Vorstand wählen
- Satzung aufsetzen
- Einstufung als gemeinnützig beantragen
- Verein eintragen lassen
- Vereinskonto eröffnen
- Abschlussberatung

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Ablauf der Gründung
Schritt 1 - Gründungsmitglieder, Zweck
Ein eingetragener Verein benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder. Es müssen Personen gefunden werden. die ein gemeinsames Ziel verfolgen und sich dazu zusammenschließen möchten.
Schritt 2: Gründungsversammlung, Vorstandswahl, Name
Es ist sodann eine Gründungsversammlung abzuhalten, bei der.mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Hier wird der Name des Vereins bestimmt und ein Vorstand (eine oder mehrere Personen) gewählt, der die Geschäftsführung und Vertretung übernimmt.
Beim Vereinsnamen ist sicherzustellen, dass dieser keine Marken- oder Namensrechte verletzt. Ggf, kann der Vereinsame auch als Wortmarke geschützt werden.
Schritt 2: Gründungsversammlung, Vorstandswahl, Name
Schritt 3 - Satzung
Der Verein benötigt ferner eine Satzung, die von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben ist. In der Vereinssatzung werden bestimmt:
- Name und Sitz
- Zweck des Vereins
- Eintragung ja/nein
- weitere Regelungen, etwa zum zum Ein-/Austritt von Mitgliedern, Mitgliedsbeiträgen, Bildung des Vorstands, Einberufung der Mitgliederversammlung usw.
Schritt 4 - Einstufung als gemeinnützig
Soll der Verein von Steuervergünstigungen profitieren, ist beim Finanzamt die Einstufung als gemeinnützig zu beantragen. Grundlage ist die Vereinssatzung. Das Finanzamt prüft, ob Gemeinnützigkeit gegeben ist.
Schritt 4 - Einstufung als gemeinnützig
Schritt 5 - Eintragung
Ein e.V. ist ins Vereinsregister einzutragen. Dazu werden Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht. In der Regel müssen außerdem die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigt werden.
Schritt 6 - Geschäftskonto
Zur steuerlichen Abwicklung benötigt der Verein ein Konto. Um es zu eröffnen wird ein beglaubigter Registerauszug benötigt (bei nicht eingetragenem Verein: Protokoll der Gründungsversammlung).
Schritt 6 - Geschäftskonto
Schritt 7 - Abschlussberatung
Sie erhalten eine ausführliche anwaltliche Abschlussberatung. Häufig kommen während des Gründungsprozesses Fragen auf. Dadurch stellen wir sicher, dass keine Fragen offen bleiben. Wir klären Sie darüber auf, welche Schritte nach der Gründung auf Sie zukommen.
Verein Gründung vom Rechtsanwalt
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Vorteile und Nachteile der Vereins-Gründung
Vorteile der Vereins Gründung
Einfache Gründung
Jeder kann einen Verein gründen. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalien. Der bürokratische Aufwand ist wesentiich geringer als bei einem Wirtschaftsunternehmen.
Günstige Gründung
Anders als z.B. bei einer GmbH, gibt es bei einem Verein kein erforderliches Mindestkapital. Die Gründungskosten sind insgesamt gering
Steuervorteile
Vereine haben einfachen Zugang zu öffentlichen Fördermitteln und genießen steuerliche Vergünstigungen.
Juristische Person
Eingetragenen Vereine sind juristische Personen. Sie handeln im eigenen Namen.
Nachteile der Vereins Gründung
Mindest-Mitgliederzahl
Für einen eingetragenen Verein sind mindestens sieben Gründungs-Mitglieder erforderlich. Auch darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken.
Demgegenüber kann z.B. eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) auch alleine gegründet werden.
Satzung erforderlich
Der Verein benötigt eine Satzung, die dem Finanzamt vorzulegen ist. Satzungsänderungen sind gerichtlich anzumelden.
Notwendige Organe
Der Verein benötigt die Organe Vorstand und Mitgliederversammlung
Keine wirtschaftlichen Zwecke
Vereine dürfen keine rein wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb innerhalb und zu Zwecken des Vereins ist aber möglich.
Haftung
Im Unterschied zur gUG oder gGmbH, bei denen nur das Stammkapital, haftet, muss der Verein mit seinem gesamten Vermögen einstehen,
Dauer der Vereins Gründung

Die Besteuerung eines Vereins
Steuervergünstigungen
Welche Steuern ein Verein zu zahlen hat hängt vom Vereinszweck ab. Die Rechtsform, e.V. oder nicht rechtsfähiger Verein (nicht im Vereinsregister eingetragen), spielt hierfür keine Rolle.
Steuerliche Vergünstigungen können beansprucht werden, wenn der Verein entweder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§ 52 AO) verfolgt. Dies prüft das Finanzamt anhand seiner Satzung. Bei positivem Ergebnis erlässt es einen Freistellungsbescheid. Das Finanzamt prüft aber später regelmäßig, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist.
Bei Gemeinnützigkeit ist der Verein von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Als Arbeitgeber hat er ggf. Lohnsteuer abzuführen.
Eine Umsatzsteuerbefreiung gibt es für Tätigkeiten im ideellen Bereich, im Übrigen gilt ein ermäßigter Steuersatz von derzeit 7 %. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Bereich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für die der Regelsteuersatz gilt.
Gemeinnützig
Ein Verein dient gemeinnützigen Zwecken, wenn er ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Beispiele sind Sport, Bildung oder Kultur.
Mildtätig
Ein Verein dient mildtätigen Zwecken, wenn er Personen, die z.B. wegen ihres körperlichen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, selbstlos unterstützt.
Kirchlich
Ein kirchlicher Zweck wird verfolgt, wenn der Vereins eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts fördert
Spenden
Vereine , die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von §10b Abs.1 EStG verfolgen, können unmittelbar Spenden empfangen und Spendenbescheinigungen ausstellen.
Man unterscheidet zwei Arten von Spenden: Geldspenden und Sachspenden.
Zu beachten ist die Spendenhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2–4 Einkommensteuergesetz (EStG). Werden Spenden beispielsweise statt im ideellen im wirtschaftlichen Bereich verwendet, muss der Verein dem Finanzamt die entgangenen Steuern des Spenders ersetzen.
Kosten der Gründung eines Vereins
Gründung eines Vereins zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihrer individuellen Satzung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen.
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie dass die Erstellung einer individuellen Satzung selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist.
Fragen und Antworten zur Gründung eines Vereins
Bei der Gründung eines Vereinshaben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- „Kann ich einen Verein allein gründen?“
- „Wie haftet ein Verein?“ oder
- „Brauche ich eine Satzung?“
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Vereins Gründung.
Wie haftet ein Verein?
Im Unterschied zur gUG oder gGmbH, bei denen nur das Stammkapital, haftet, muss der Verein mit seinem gesamten Vermögen einstehen.
Darf ein Verein auch rein wirtschaftlich und gewinnorientiert tätig sein?
Vereine dürfen keine rein wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb innerhalb und zu Zwecken des Vereins ist aber möglich
Kann ich einen Verein auch allein gründen?
Für einen eingetragenen Verein sind mindestens sieben Gründungs-Mitglieder erforderlich. Auch darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken. Ein nicht eingetragener Verein braucht mindestens zwei Gründer. Demgegenüber kann z.B. eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) auch alleine gegründet werden.
Brauche ich eine Satzung?
Ja. Der Verein benötigt eine Satzung, die dem Finanzamt vorzulegen ist. Satzungsänderungen sind gerichtlich anzumelden.
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
Mandate
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kostenfreie Dokumentenprüfungen
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kostenfreie Erstberatungen
Über
beantwortete Forumsfragen

Prinzipien
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Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
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Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
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