Vertrag für eine Beteiligung oder Finanzierung erstellen: Bundesweit mit Anwalt
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Vertrag zur Beteiligung von Investoren oder Finanzierung eines Unternehmens erstellen
Fast alle Gründer, Unternehmer und Selbstständige sind zu einem bestimmten Zeitpunkt darauf angewiesen, Ihr Unternehmen mit Kapital durch die Beteiligung eines Investors auszustatten:
- Als Gesellschafter: Die Gründer benötigen einen Finanzspritze und erhoffen sich gleichzeitig Expertise/Beratung durch einen erfahrenen Fachmann, dessen Mitwirkung bei den wichtigen Entscheidungen ausdrücklich erwünscht ist. Sie entschließen sich, ihn an ihrer Firma als Mitgesellschafter zu beteiligen.
- Als stiller Gesellschafter: Die Gründer benötigen eine Investition, erhoffen sich aber weniger Einmischung. Der Investor will dauerhaft beteiligt sein, einige Mitbestimmungsbefugnisse bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen haben, aber nicht als Gesellschafter des Unternehmens nach außen hin auftreten. Die Beteiligten entscheiden sich zu einer stillen Beteiligung.
- Als partiarisches Darlehen: Die Gründer benötigen einen Kapitalzufluss, wollen aber minimale Einmischung, eine Befristete Beteiligungsgewährung und keinerlei Änderung ihrer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse. Der Investor ist will keine große Investition tätigen und ist mit der geringen Beteiligung einverstanden. Es wird ein partiarisches Darlehen geschlossen.
- Als Treugeber: Die Gründer benötigen Kapital, ein Gesellschafter tritt als Treuhänder auf und entscheidet im Sinne des Treugebers. Der Treugeber (Investor) will großen Einfluss auf die Gesellschaft haben, dabei aber nicht nach außen und gegenüber den anderen Gesellschaftern in Erscheinung treten. Er hat damit ein indirektes Beteiligungsrecht.
Wir übernehmen die Erstellung eines Vertrages für Ihr Unternehmen – zu einem Festpreis.
Kernpunkte Vertrag
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos
Erstellung oder Prüfung
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Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Vertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Vertrags
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.
Überblick Beteiligungsvertrag
Die meisten Gründer oder Unternehmer beschaffen Kapital für ihr Unternehmen von außen. Mit einem Investor, der Kapital ins Unternehmen einbringt, schließt das Unternehmen einen Beteiligungsvertrag ab. Typische Zeitpunkte dafür sind:
- Bei der Gründung: Insbesondere Start-UPs möchten mit ihrer Geschäftsidee gleich durchstarten und benötigen eine Anschubfinanzierung
- Im laufenden Geschäftsbetrieb: Das Wachstum des Unternehmens erfordert weiteres Kapital. Nicht immer sind die bestehenden Investoren oder Gesellschafter bereit, neues Kapital nachzuschießen. Dann benötigt das Unternehmen neue Investoren.
Wir übernehmen die Erstellung eines Beteiligungsvertrags für Ihr Unternehmen – zu einem Festpreis
Unsere Pakete
Was ist ein Beteiligungsvertag?
Der Beteiligungsvertrag ist das Kernstück des Verhältnisses zwischen einem Investor und einem Start-UP oder Unternehmen.
Der Beteiligungsvertrag enthält alle Modalitäten der Beteiligung des Investors. Der Investor kann sich
- im Rahmen einer Eigenkapitalbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG
- im Rahmen einer Eigenkapitalbeteiligung an einer Personengesellschaft wie GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
- mit einem Treuhandvertrag
- mit einer typischen stillen Beteiligung
- mit einer atypischen stillen Beteiligung
- oder mit einem partiarischen Darlehen
an einem Unternehmen oder Start-UP beteiligen.
Ein Beteiligungsvertrag kann als Vorlage für spätere, gleichartige Beteiligungen dienen. Alternativ kann ein Beteiligungsvertrag für einen konkreten Einzelfall erstellt werden.
Ein Bankdarlehen ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen die persönliche Haftung und wollen auch keine Bürgen durch das Darlehen belasten. Häufig werden deshalb die folgenden drei Arten der Unternehmensbeteiligung bevorzugt:
- Eigenkapitalbeteiligung: Der Investor wird als Gesellschafter an der Firma beteiligt, häufig durch die Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG. Der Investor hat den Einfluss eines Gesellschafters. Seine Beteiligung ist öffentlich einsehbar.
- Treuhandvertrag: Der Investor wird als Treugeber beteiligt. Er hat ein Weisungsrecht gegenüber dem Treuhänder und kann seinen Einfluss über die Stimmrechte des Gesellschafters geltend machen.
- Stille Gesellschaft: Der Investor wird als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt. Er hat weniger Einfluss, als ein Gesellschafter.
- Partiarisches Darlehen: Der Investor wird als Darlehensgeber beteiligt. Er hat nur Auskunftsrechte hinsichtlich des Gewinns.
Finanzierung beginnt mit einem Businessplan
Eine Finanzierung beginnt mit der Vorstellung des Geschäftsmodells. Stellen Sie dazu den Investoren eine schriftliche Zusammenfassung Ihres Businessplans vor. Dieser sollte zeigen, dass Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee umfassend auseinandergesetzt haben. Beschreiben Sie die Funktionen Ihres Produktes oder die Vorteile Ihrer Dienstleistung. Vergessen Sie nicht, die Alleinstellungsmerkmale Ihrer Idee aufzuzeigen. Außerdem sollten Sie auf das Marktumfeld und die potentielle Nachfrage eingehen und eine schlüssige Finanzplanung aufweisen. Mit einer guten Vorbereitung zeigen Sie dem Investor Ihre Vorstellung von der Unternehmung. Diese Zusammenfassung Ihrer Unterlagen sollten Sie dem Investor auch in Form einer visuellen Präsentation vor Ort oder per E-Mail zeigen können.
Der Ablauf einer Finanzierung
Ist ein Businessplan ausgearbeitet, verläuft die Finanzierung üblicherweise wie folgt:
- Investorensuche
- Erstellung des Entwurfs einer Vertraulichkeitsvereinbarung und eines Letter of Intent
- Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung und Verhandlung des Letter of Intent
- Abschluss des Letter of Intent
- Due Dilligence Prüfung
- Erstellung des Entwurfs eines Beteiligungsvertrags
- Verhandlung
- Abschluss des Beteiligungsvertrags
Der Abschluss des Beteiligungsvertrags geht mit der Tatsache einher, dass die Verhandlungen erfolgreich waren und die Unternehmer mit dem Investor über die Art und Höhe der Beteiligung einig geworden sind. Die jeweiligen Vertragsentwürfe werden zuvor nach Ihren Vorstellungen erstellt, um Sie bestmöglich auf die Verhandlungen vorzubereiten und Ihnen die bestmögliche Verhandlungsposition zu verschaffen.
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Ziele der Erstellung eines Beteiligungsvertrags
1. Ziel
EINSTIEG DES INVESTORS REGELN
Der Beteiligungsvertrag enthält die Konditionen der Beteiligung des Investors an einem Unternehmen. Das ist insbesondere die Art der Anteile des Investors (Kapitalerhöhung, Abgabe von Anteilen der bestehenden Anteilseigner, Stille Beteiligung oder Beteiligungsdarlehen) und die Anteilshöhe. Außerdem regelt der Beteiligungsvertrag die Weise der Einbringung des Kapitals durch den Investor – beispielsweise können Tranchen mit unterschiedlicher Fälligkeit vereinbart werden.
2. Ziel
AUSSTIEG DES INVESTORS REGELN
Wie jeder Vertrag sollte auch der Beteiligungsvertrag vorausschauend erstellt werden. Neben dem Einstieg sollte daher auch bereits ein möglicher Ausstieg des Investors bedacht und geregelt sein – als freiwilliger “Exit”, bei Fehlverhalten oder auch im Todesfall. Ebenso benötigt der Investor eine Regelung, wie bei einem Verkauf oder einer Beendigung des Unternehmens zu verfahren ist.
2. Ziel
3. Ziel
VERTRAGSINITIATIVE
Mit einem professionell erstellten Beteiligungsvertrag übernehmen Sie die Initiative bei den Vertragsverhandlungen. Dadurch verschaffen Sie sich einen Vorteil. Durch die Vorlage eines zunächst nach Ihren Vorstellungen entworfenen Beteiligungsvertrages beginnen Sie die folgenden Verhandlungen an einem für Sie günstigen Ausgangspunkt – sei es als Investor oder als Unternehmer bzw. Gründer.
4. Ziel
RECHTSSICHERHEIT
Anwaltliche Unterstützung beim Beteiligungsvertrag verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Seine wichtigsten Klauseln werden mit Ihnen step-by-step durchgegangen. So können die relevanten Vertragspunkte lückenlos geregelt und unnötige oder gar belastende Punkte ausgeschlossen werden.
4. Ziel
5. Ziel
KEINE FORMALITÄTEN
Wie übernehmen die komplette Gestaltung Ihres Beteiligungsvertrags. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Vorteile der Vertragsgestaltung
RECHTSSTREIT VERMEIDEN
Eine eindeutige und bewährte Formulierung des Beteiligungsvertrags sorgt für Klarheit. Die Bestimmungen des Vertrags definieren das Verhältnis zwischen dem Unternehmer und seinem Investor. Hier sollte jedes Missverständnis ausgeschlossen sein. Daher regeln wir alle relevanten Bereiche für von Anfang an klar und deutlich. So sind die Rechtspositionen klar abgesteckt. Ein teurer Rechtsstreit, die damit verbundene Unsicherheit und der Zeitaufwand können damit vermieden werden.
INVESTOR - EINSTIEG BESTIMMEN
Der Beteiligungsvertrag enthält die Ausgestaltung der Beteiligung des Investors an einem Unternehmen. Das ist insbesondere die Art der Anteile des Investors (Kapitalerhöhung, Abgabe von Anteilen der bestehenden Anteilseigner, Stille Beteiligung oder Beteiligungsdarlehen) und die Anteilshöhe. Außerdem regelt der Beteiligungsvertrag in genauer Form die Art und Weise der Einbringung des Kapitals durch den Investor.
INVESTOR - AUSSTIEG BESTIMMEN
Neben dem Einstieg wird auch ein Ausstieg des Investors genau geregelt – als freiwilliger “Exit”, bei Fehlverhalten oder auch im Todesfall. Ebenso benötigt der Investor eine Regelung, wie bei einem Verkauf, einer Insolvenz oder einer sonstigen Beendigung des Unternehmens zu verfahren ist.
VERTRAGSINITIATIVE BESTIMMEN
Bei Verhandlungen über eine Beteiligung gilt stets: Wer den Vertragsentwurf vorlegt, ist bei den Verhandlungen im Vorteil. Wenn Sie bereits einen ausformulierten Vertragsentwurf vorlegen, liegt eine Entwurfsversion vor, die Ihren Vorstellungen entspricht. Einige Details werden möglicherweise nicht mehr verhandelt werden. Außerdem übernehmen Sie die Führung bei den Punkten, die noch ausgehandelt werden sollen. Durch die Vorlage eines Vertragsentwurfs verschaffen Sie sich also die bestmögliche Ausgangsposition, um die Modalitäten der Beteiligung zu verhandeln – egal ob als Gesellschafter oder Investor.
RECHTSSICHERHEIT
Anwaltliche Unterstützung beim Beteiligungsvertrag verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Seine wichtigsten Klauseln werden mit Ihnen step-by-step durchgegangen. So können die relevanten Vertragspunkte lückenlos geregelt und unnötige oder gar belastende Punkte ausgeschlossen werden.
KEINE FORMALITÄTEN
Wie übernehmen die komplette Gestaltung Ihres Beteiligungsvertrags. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Arten der Unternehmensbeteiligung
Ein Bankdarlehen ist für die meisten Gründer keine wirkliche Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Aus diesem Grund werden die folgenden vier Arten der Unternehmensbeteiligung bevorzugt:
- Eigenkapitalbeteiligung
- Stille Gesellschaft
- Partiarisches Darlehen
- Treuhandvertrag
Eigenkapitalbeteiligung
Die beliebteste Form der Finanzierung eines Unternehmens ist die Eigenkapitalbeteiligung. Diese wird insbesondere von Start-UPs bevorzugt.
Der Investor wird als Gesellschafter an der Firma beteiligt, häufig durch die Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG. Der Investor hat den Einfluss eines Gesellschafters. Seine Beteiligung ist öffentlich einsehbar.
Stille Beteiligung
Im Rahmen der stillen Beteiligung wird der Investor als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt. Er hat weniger Einfluss, als ein Gesellschafter.
Häufiger kommt es auch vor, dass Mitarbeitern oder Familienmitgliedern eine Gewinnbeteiligung eingeräumt werden soll. Die stille Beteiligung erfolgt nicht aus Gegenleistung für eine Investition, sondern als eine langfristige Beteiligungsform.
Partiarisches Darlehen
Eine Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter einer Firma oder Stille Gesellschaft ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen den Einfluss und die gesellschaftsrechtliche Stellung des Investors und wollen die größtmögliche Kontrolle über ihr Unternehmen behalten. Beim partiarischen Darlehen wird der Investor als Darlehensgeber am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Er hat nur Auskunftsrechte hinsichtlich des Gewinns.
Treuhandvertrag
Ein Investor kann sich an einem Unternehmen beteiligen, indem er als Treugeber eines Treuhandvertrags fungiert. Auf diese Weise hat er ein Weisungsrecht gegenüber dem Treuhänder und kann seinen Einfluss über die Stimmrechte des Gesellschafters geltend machen.
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NDA – Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) wird in der Regel vor dem Beginn von Verhandlungen über eine Beteiligung geschlossen. Typische Situationen sind:
- Ein Gründer auf der Suche nach Mitgesellschaftern präsentiert seine Idee
- Unternehmer pitchen einen Investor oder wollen einen Gesellschafter aufnehmen
NDA ist Voraussetzung für vertrauensvolle Verhandlungen
Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung möchte ein Unternehmen den Investor überzeugen, dass sein Geld gut angelegt ist. Ebenso will ein Gründer potentielle Partner eine Zusammenarbeit schmackhaft machen. In diesen Situationen kann es notwendig sein, Dritten Einblick in die Interna Ihres Unternehmens zu gewähren. Die Risiken, die mit der Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen und Zahlen einhergehen, können durch den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung abgefedert werden. Das NDA verpflichtet in der Regel beide Seiten zur Geheimhaltung. Denn auch der Investor selbst könnte ein Interesse daran haben, die Konditionen seines Angebots gerne geheim halten.
Wirkung der Vertraulichkeitsvereinbarung
Neben des Geheimnisschutzes bewirkt die Vertraulichkeitsvereinbarung einen weiteren wichtigen Zweck. Mit einer professionell erstellten Geheimhaltungsvereinbarung zeigen Sie dem Verhandlungspartner gleich zu Beginn, dass Sie es ernst meinen und sich bestmöglich auf das Gespräch vorbereitet haben. Selbst wenn Ihr Verhandlungspartner sich weigert, die Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben – was gerade bei größeren Kapitalgebern öfter vorkommt – ist ein professioneller NDA doch ein Plus für Ihre Verhandlungsposition.
Überblick
Das NDA wird in der Regel vor dem Beginn von Vertragsverhandlungen geschlossen
Absichtserklärung
Die Absichtserklärung – auch Letter of Intent oder abgekürzt „LoI“ genannt – wird im Anfangsstadium komplexer Finanzierungsverhandlungen geschlossen – gleich nach Abschluss des NDA. Sie bestimmt die wichtigen Eckpunkte der künftigen Finanzierungsvereinbarung – ohne rechtlich verbindlich zu sein. Für künftige Verhandlungen über die Beteiligung hat die Absichtserklärung dennoch eine große Bedeutung. Sie bestimmt die Grundrichtung einer künftigen Einigung:
- Künftige Gründer bekunden ihren Wunsch, auf einem bestimmten Gebiet in einer bestimmten Zusammensetzung unter Einbeziehung eines Investors gemeinsam arbeiten zu wollen. Die Gründer und der Investor definieren auch bereits ihre Anteile und den jeweiligen Beitrag – zeitlich und sachlich – zu ihrem Vorhaben. Danach verhandeln sie erst den Gesellschaftsvertrag.
- Ein Investor definiert die Zweckbestimmung und Höhe seiner Investition sowie Rahmen der Anteilshöhe am Unternehmenserfolg im LoI. Danach verhandelt er mit den Inhabern über die konkreten Modalitäten.
Rechtliche und faktische Bedeutung der Absichtserklärung
Die rechtliche Bedeutung der Absichtserklärung ist eher gering – sie ist rechtlich unverbindlich. Allerdings bildet sie faktisch einen starken Ausgangspunkt („Ankereffekt“) für die künftigen Verhandlungen und prägt sie. Ein Abweichen von den Vereinbarungen der Absichtserklärung erfordert einer Begründung. Außerdem lässt sie Einigung über die Absichtserklärung erkennen, ob Sie eine Zusammenarbeit mit einem Partner auch wirklich wollen. Sie hilft, Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu räumen und die Zusammenarbeit als ganzes sorgfältig zu beurteilen.
Letter of Intent als unverbindliches Instrument
Die Absichtserklärung soll die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen und den Willen zum Abschluss des Vertrages dokumentieren. Sie soll zwar Vertrauen und Sicherheit schaffen, aber keinen Anspruch auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages auslösen. Ihnen soll ein Abbruch der Verhandlungen ohne Folgen möglich sein. Damit Ihr “Letter of Intent” tatsächlich eine unverbindliche Absichtserklärung ist, wird er mit Bedacht und Augenmaß formuliert.
Initiative durch Eigenentwurf der Absichtserklärung übernehmen
Natürlich können Sie als Gründer oder Investor die Ausfertigung der Absichtserklärung auch gänzlich ihrem Gegenüber überlassen. Damit geben Sie ihre Initiative aus der Hand – der Ersteller des Entwurfs hat in den Verhandlungen oft einen Vorteil. Es lohnt sich, durch die Ausarbeitung eines eigenen Entwurfs die Richtung der künftigen Verhandlungen zu bestimmen und sich selbst über die eigene Position klar zu werden.
Überblick
Die Absichtserklärung definiert die wichtigen Eckpunkte einer künftigen Finanzierungsvereinbarung.
6 typische Formen der Beteiligung
Nachfolgend ein Vergleich der 5 typischen Beteiligungsformen für Investoren oder Familienmitglieder:
- GmbH oder UG
- GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
- Treuhandvertrag
- Atypische stille Beteiligung
- Typische stille Beteiligung
- Partiarisches Darlehen
| Beteiligungsform | Merkmale | Nutznießer |
|---|---|---|
| GmbH oder UG | Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter, Beteiligung ist im Handelsregister sichtbar, Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust beteiligt und haben Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr hoch, weil Körperschafts- und Kapitalertragsbesteuerung für nicht geschäftsführende Gesellschafter | Investoren mit dem Wunsch eines möglichst hohen Einflusses auf die Gesellschaft, steuerlich nachteiliger als GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG |
| GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG | Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter, Beteiligung ist im Handelsregister sichtbar, Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust beteiligt und haben Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung in Ordnung, weil Einkommenssteuerbesteuerung für nicht geschäftsführende Gesellschafter | Investoren mit dem Wunsch eines möglichst hohen Einflusses auf die Gesellschaft, steuerlich besser als GmbH oder UG |
| Treuhandvertrag | Fremdkapitalbeteiligung (“Quasi-Eigenkapitalbeteiligung”), treuhänderische Haltung der Kapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Treuhänder hält Anteil des Treugebers, Treugeber ist am Gewinn und Verlust beteiligt und hat Einfluss auf die Entscheidungen | Investoren mit dem Wunsch eines großen Einflusses auf die Gesellschaft |
| Atypische stille Beteiligung | Fremdkapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Gesellschafter sind am Gewinn und ggf. Verlust beteiligt und haben gewissen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung in Ordnung, weil Einkommenssteuerbesteuerung | Investoren mit dem Wunsch eines mittleren Einflusses auf die Gesellschaft |
| Typische stille Beteiligung | Fremdkapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Gesellschafter sind am Gewinn beteiligt, haben keinen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr gut, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen | Unternehmer mit dem Wunsch eines geringeren Einflusses von Investoren auf die Gesellschaft |
| Partiarisches Darlehen | Darlehensbeteiligung, Darlehen ist anonym, Darlehensgeber erhalten einen Zinssatz und nach Ablauf Ihre Darlehen zurück, haben keinen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr gut, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen | Unternehmer mit dem Wunsch eines minimalen Einflusses von Investoren auf die Gesellschaft |
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Checkliste Finanzierungsvertrag
Checkliste stille Gesellschaft Vertrag
BETEILIGUNGSQUOTE
DRAG-ALONG- UND TAG-ALONG-RECHTE
GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
LIQUIDATIONSPRÄFERENZ
MILESTONES
MITBESTIMMUNGSRECHT
PAY TO PLAY
VERWÄSSERUNGSSCHUTZ
VESTING KLAUSEL
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Kosten der Erstellung für einen Finanzierungsvertrag
Kosten Erstellung Vertrag
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Vertrag Erstellung | Alle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, Abschlussgespräch | Festpreis:599,– € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Vertrag
Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Vertrag Prüfung | Prüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individueller Vertrag
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle Vertragserstellung | Individueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
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Vertragsprüfung
23 Sep. 2026/1 Kommentar/in VertragsrechtGuten Tag, ich würde gerne meine Verträge und AGBs (insgesamt 3 mit 3-4 Seiten Dokumente) prüfen lassen. Ich führe ein Nachhilfeunternehmen und möchte einmal den Vertrag zwischen mir und den Schüler:innen sowie die AGBs prüfen lassen. Weiterhin möchte ich eine Minijobberin einstellen und würde hier gerne auch einmal den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Können Sie mir […]
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12 Juli 2026/1 Kommentar/in VertragsrechtWe offer high quality counterfeit money that looks real for all customers and we treat all customers the same . Our undetectable counterfeit money are use in Banks ,ATM Machines, supermarkets , currency exchange stores . Contact us today for your visit to this website is not by error and we assure you always good […]
08 Juni 2026/1 Kommentar/in Vertragsrecht
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