• Externer Datenschutzbeauftragter: Bundesweit vom Anwalt

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    Externen DSGVO Datenschutzbeauftragten bestellen

    Seit 2018 ist die EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft. Die unmittelbar geltende europarechtliche Verordnung novelliert den Datenschutz für den gesamten europäischen Raum. Die Mehrheit der Verbraucher begrüßt diesen Wandel.

    Für Unternehmen bedeutet die Anpassung an die neuen strikten Anforderungen allerdings einen deutlichen organisatorischen Mehraufwand. Gleichzeitig bietet die DSGVO aber die Chance, sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.

    Hohe Sanktionen bei Versäumnissen

    Bei Missachtung der neuen Datenschutzgesetze drohen allerdings hohe Bußgelder, bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Umsatzes. Schon deshalb sollten Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten beauftragen und die Anforderungen umsetzen.

    Für bestimmte Unternehmen ist es verpflichtend, einen Datenschutzbeauftragen (DSB) einzustellen. In der Regel ist dies abhängig von:

    • der Anzahl der Mitarbeiter
    • dem Geschäftsfeld
    • der Art der Daten.

    Kaum ein anderes Gesetz im digitalen Bereich hat so viel Aufmerksamkeit erregt wie die DSGVO. Dennoch waren einige Unternehmen bis heute untätig. Wer seiner Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen nicht nachkommt, dem droht eine   empfindliche Geldbuße durch die zuständige  Datenschutzbehörde.