Stille Gesellschaft Vertrag erstellen lassen
Wir erstellen den Vertrag für Ihre stille Beteiligung. Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
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Stille Beteiligung und stille Gesellschaft Vertrag erstellen
Viele Gründer, Unternehmer und Selbstständige sind zu einem bestimmten Zeitpunkt darauf angewiesen, Ihr Unternehmen mit Kapital durch Beteiligung eines Investors durch eine stille Gesellschaft – auch stille Beteiligung genannt – auszustatten:
- Bei der Gründung: In der Startphase des Unternehmens wird sehr oft Kapital zum Aufbau des Betriebs benötigt. Meistens sieht der Businessplan der Gründer vor, einen Teil oder das gesamte Startkapital von einem Investor im Wege einer stillen Beteiligung zu erhalten – von einem „Angel Investor“. Ein Bankkredit wird zur Vermeidung der persönlichen Bürgschaft der Gründer nicht angestrebt. Das Kapital erhalten die Gründer vor der Errichtung ihrer Gesellschaft und verwenden es sowohl zur Gründung als auch für den Betrieb (beispielsweise zum Kauf von Maschinen oder der Ausstattung, der Entwicklung einer Software oder dem Einstellen neuer Mitarbeiter ).
- Im Geschäftsbetrieb: Auch im laufenden Betrieb sind oftmals Investitionen erforderlich. Oftmals will ein Unternehmen „einen Sprung nach vorne“ machen. Dabei fehlt Kapital, um beispielsweise eine komplexe und aufwändige Software zu finanzieren. Weil die Gesellschafter eine umfassende Einflußnahme vermeiden wollen, entscheiden sie sich für eine stille Gesellschaft. Der Investor hat oftmals selbst Erfahrung in dem investitionsbetroffenen Bereich und stellt gleichzeitig das Kapital für dessen Realisierung zur Verfügung.
Sehr häufig kommt auch das Szenario vor, dass Mitarbeitern oder Familienmitgliedern eine Gewinnbeteiligung eingeräumt werden soll. Die stille Beteiligung erfolgt nicht aus Gegenleistung für eine Invesitition, sondern als eine langfristige Beteiligungsform.
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Stille Gesellschaft gewährt dem Investor dauerhafte Beteiligung ohne Gesellschafterstellung
Die stille Gesellschaft ist eine sogenannte mezzanine Beteiligungsform. Sie ist zwischen einem Kredit und dem Erwerb von Unternehmensanteilen angesiedelt:
- Der Investor erhält mehr als ein sogenanntes partiarisches Darlehen – dieses gewährt minimale Kontrolle und bietet üblicherweise eine Gewinnbeteiligung über einen eingeschränkten Zeitraum.
- Gleichzeitig erhält der Investor weniger als eine Gesellschafterstellung, weil er nicht Gesellschafter des Unternehmens und üblicherweise nicht in die laufenden unternehmerischen Entscheidungen einbezogen wird.
Stille Beteiligung ist eine diskrete Beteiligungsform
Die stille Beteiligung ist insbesondere dann attraktiv, wenn der Kapitalgeber nicht nach außen in Erscheinung treten möchte. Anders als bei den gängigen Gesellschaftsformen wie GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG wird die Gesellschafterliste nicht veröffentlicht. Dadurch bleibt der stille Gesellschafter anonym.
Wir erstellen Ihren stille Beteiligung Vertrag – rechtssicher und zum Festpreis.
Ziele der Erstellung eines stille Beteiligung Vertrags
Stiller Gesellschafter erscheint nicht nach außen
Wie der Name der stillen Gesellschaft schon aussagt, bleibt die stille Beteiligung für Dritte anonym. Er wird in keinem Register geführt und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Nur wenn Sie es wünschen, können Sie die Beteiligung veröffentlichen. Als positiver Nebeneffekt entfallen dadurch auch die Kosten einer Eintragung ins Handelsregister.
Vertragsfreiheit
Aufgrund der „Dispositivität“ der Bestimmungen der §§ 230 ff. HGB sind die Vertragsbestimmungen einer stillen Gesellschaft flexibel gestaltbar. Dadurch können je nach Wunsch besonders Unternehmer- oder Investorenfreundliche stille Gesellschaft Verträge mit der bestmöglichen steuerlichen Anpassung gestaltet werden.
Vertragsinitiative
Starten Sie die Verhandlungen über die stille Gesellschaft aus einer vorteilhaften Ausgangsposition. Wenn Sie einen vorformulierten Vertrag in der Schublade haben, geben Sie den Takt der Verhandlungen vor. So wird der als Verhandlungsgrundlage dienende Beteiligungsvertrag zunächst nach Ihren Wünschen und Interessen gestaltet.
Rechtssicherheit
Als Spezialisten im Unternehmensrecht beraten wir Sie zu allen Einzelheiten der stillen Beteiligung. Wir gehen mit Ihnen die relevanten Klauseln des Gesellschaftsvertrags über die stille Gesellschaft step by step durch. So stellen wir sicher, dass keine Klausel vergessen und überflüssige oder nachteilige Regelungen vermieden werden. Sie gehen kein rechtliches Risiko mit Ihrem Vertrag ein und kennen sämtliche Klauseln genau.
Keine Formalitäten
Wie übernehmen die komplette Gestaltung der Vertragsunterlagen für die stille Beteiligung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Was ist eine stille Beteiligung?
Überblick stille Beteiligung
Ein Bankdarlehen ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen die persönliche Haftung. Zur Ausstattung der Gesellschaft mit Kapital wird oftmals die stille Beteiligung gewählt: Der Investor wird als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt. Er hat meistens weniger Einfluss, als ein Gesellschafter. Gleichzeitig wird er am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.
Die stille Beteiligung kann sehr frei geregelt werden: So kann sie beispielsweise befristet gestaltet werden, den stillen Gesellschafter an manchen Unternehmensentscheidungen ähnlich einem Gesellschafter teilnehmen lassen oder ihn sogar am Verlust beteiligen.
Üblich ist ein individuell formulierter Vertrag über eine stille Beteiligung, der jeweils den aktuellen Stand Ihres Unternehmens wiedergibt. Die Modalitäten, insbesondere die Höhe der Beteiligung und der Verzinsung, sind individuell auf Ihren Verhandlungspartner und Ihre aktuelle Lage angepasst. Möglich ist es auch, einen Vertrag über eine stille Gesellschaft als Vorlage für spätere Beteiligungen anderer Investoren oder nach Ablauf der vereinbarten Zeit erneut zu verwenden.
Folgende Typen der stillen Gesellschaft gibt es:
- typische stille Gesellschaft
- atypische stille Gesellschaft
Wir beraten unsere Mandanten, welche Art der stillen Gesellschaft für sie in Frage kommt und erstellen den stille Gesellschaftsvertrag entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse.
Ein Bankdarlehen ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen die persönliche Haftung und wollen auch keine Bürgen durch das Darlehen belasten. Häufig werden deshalb die folgenden drei Arten der Unternehmensbeteiligung bevorzugt:
- Eigenkapitalbeteiligung: Der Investor wird als Gesellschafter an der Firma beteiligt, häufig durch die Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG. Der Investor hat den Einfluss eines Gesellschafters. Seine Beteiligung ist öffentlich einsehbar.
- Stille Gesellschaft: Der Investor wird als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt. Er hat weniger Einfluss, als ein Gesellschafter.
- Partiarisches Darlehen: Der Investor wird als Darlehensgeber beteiligt. Er hat nur Auskunftsrechte hinsichtlich des Gewinns.
Wenn sich Investor und die Gesellschafter auf eine Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft – auch stille Beteiligung genannt – einigen, benötigen sie einen stille Beteiligung Vertrag.
Stille Gesellschaft ist eine anonyme Beteiligungsform
Mit einer stillen Gesellschaft beteiligen Sie einen Investor, einen Mitarbeiter oder ein Familienmitglied an Ihrem Unternehmen. Die Beteiligten einer stillen Gesellschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Die stille Gesellschaft geht auch nicht aus der Firmenbezeichnung hervor. Auch sonstige Publizitätspflichten bestehen nicht. Die stille Gesellschaft ist sehr diskret.
Stille Beteiligung kann auf vielfältige Weise geregelt werden
Für die stille Beteiligung existieren im Gesetz nur minimale Vorgaben (§§ 230 ff. HGB). So kann sie beispielsweise unbefristet oder befristet gestaltet werden, den stillen Gesellschafter an manchen Unternehmensentscheidungen ähnlich einem Gesellschafter teilnehmen lassen oder ihn sogar am Verlust beteiligen.
Berücksichtigung aller wichtigen Regelungsbereiche der stillen Gesellschaft
Im Vorfeld der Erstellung eines Vertrags über eine stille Gesellschaft setzen wir uns daher mit Ihnen zusammen, um step by step die wichtigsten Regelungsbereiche der stillen Beteiligung zu besprechen. So werden lückenlos alle für Sie relevanten Bereiche nach Ihren Wünschen formuliert. Dadurch wird vermieden, dass Sie unbeabsichtigt für Sie nachteilige Klauseln in den Vertrag mit aufnehmen.
Vertrag für eine konkrete stille Beteiligung oder als Vorlage
Den Vertrag über die stille Beteiligung schneiden wir für Sie auf eine der zwei folgenden Situationen zu:
- Stille Gesellschaft Vertrag für einen konkreten Beteiligung: In der Regel sind die Modalitäten des Vertrags über die stille Gesellschaft auf einen konkreten Fall zugeschnitten. Der Vertrag entspricht der individuellen Verhandlungssituation zwischen Ihnen und einem künftigen Investor oder anderen Beteiligten.
- Stille Gesellschaft Vertrag als Vorlage für künftige Anwendung: Gerne erstellen wir auch einen Vertrag über eine stille Gesellschaft, der als Vorlage für viele Beteiligungen dient. Sie können diese Vorlage immer dann einsetzen, wenn Sie einen neuen Geldgeber beteiligen wollen. Dies ist nützlich, wenn Sie mehrere gleichartige stille Beteiligungen eingehen möchten. Einzelne Punkte wie Laufzeit, Höhe der Beteiligung und Verzinsung lassen sich auch hier leicht abändern.
Ziele und Besonderheiten der stillen Gesellschaft
Die stille Gesellschaft wird primär durch die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag definiert. Dahinter bestehen die dispositiven Regelungen in §§ 230 bis 236 HGB. Hilfsweise finden sodann die Regelungen des BGB zur GbR Anwendung. Die Gründung der stillen Gesellschaft erfolgt mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Bei stillen Beteiligungen leistet der Anleger eine Vermögenseinlage, mit der er sich am Handelsgewerbe eines Unternehmens beteiligt. Die Einlage geht in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes über (§ 230 Abs. 1 HGB). Im Gegenzug ist der Anleger am Gewinn und je nach Vereinbarung auch am Verlust beteiligt. Ein eigenes Vermögen hat die innen-GbR nicht. Der Unterschied zur offenen Beteiligung besteht darin, dass der Investor hier kein Mitspracherecht am Unternehmen hat und nicht zum unmittelbaren Gesellschafter des Unternehmens wird. Das heißt jedoch nicht, dass stille Gesellschafter sich keine Informations- und Auskunftsrechte beispielsweise bezüglich der Auftrags- und Finanzlage des Unternehmens einräumen lassen können.
Vorgaben für die stille Gesellschaft im HGB
Wir berücksichtigen alle rechtlichen Vorgaben, so dass Ihre stille Gesellschaft fehlerfrei errichtet wird. Die stille Gesellschaft hat die folgenden Voraussetzungen (§§ 230 ff. HGB):
- Beteiligung des stillen Gesellschafters an dem Handelsgewerbe eines anderen
- Gewährung einer Vermögenseinlag, die in das Vermögen des Unternehmensträgers übergeht.
Sie ist rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu qualifizieren. Die GbR ist jedoch auf das Innenverhältnis beschränkt – es entsteht eine sogenannte Innengesellschaft. Es ist hierfür nur notwendig, dass sich die Vertragspartner über Art, Umfang und Höhe der Beteiligung einig sind. Wie die stille Beteiligung darüber hinaus ausgestaltet ist, sind die Parteien frei. Stille Beteiligungen können sowohl an Kapitalgesellschaften wie der GmbH und UG als auch an Personengesellschaften wie GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG erfolgen. Der Investor führt dem Unternehmen in der Regel Kapital zu, das die Gesellschaft als Fremd- oder Eigenkapital verbucht. Es können aber auch Sachgüter oder Dienstleistungen sein. Im Gegenzug erhält der Investor eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft. Ein eigenes Vermögen hat die innen-GbR nicht. Der Unterschied zur Eigenkapitalbeteiligung/Gesellschafterstellung besteht darin, dass der Investor hier kein Mitspracherecht am Unternehmen hat und nicht zum unmittelbaren Gesellschafter des Unternehmens wird. Das heißt jedoch nicht, dass stille Gesellschafter sich keine Informations- und Auskunftsrechte beispielsweise bezüglich der Auftrags- und Finanzlage des Unternehmens einräumen lassen können.
Umfang des Vertrags über die stille Gesellschaft
Grundsätzlich erstellen wir den Vertrag über die stille Gesellschaft so umfangreich wie möglich, um Regelungslücken auszuschließen. Die Erfahrung zeigt, dass es in sehr vielen Bereichen später zu Streitigkeiten kommen kann. Diesen Meinungsverschiedenheiten wird vorgebeugt, indem wir sämtliche Punkte im Vertrag beweissicher regeln. Somit ist der Willen der Parteien vorher festgehalten und es gibt keinen Auslegungsspielraum. Beispielsweise kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten beim Thema Zustimmungsvorbehalt. Der stille Gesellschafter könnte der Ansicht sein, bestimmte Geschäfte dürfen nur mit seiner Zustimmung abgeschlossen werden. Auch sonstige Vertragsverletzungen und die Haftung für diese sollten ausführlich geregelt sein.
Typische und atypische stille Gesellschaft
Es haben sich zwei grundsätzliche Arten der stillen Gesellschaft entwickelt – die typische und die atypische stille Gesellschaft:
- Die typische stille Gesellschaft ist der Gewährung eines partiarischen Darlehens ähnlich – der stille Gesellschafter erhält eine Beteiligung am Gewinn, ohne dabei Mitwirkungsrechte an den Entscheidungen der Firma zu haben
- Die atypische stille Gesellschaft ähnelt mehr einer KG-Beteiligung als Kommanditist – der stille Gesellschafter erhält Mitwirkungsrechte an den Entscheidungen der Firma – beispielsweise durch einen Zustimmungsvorbehalt
Aus diesen Gründer werden die beiden Typen steuerlich unterschiedlich behandelt.
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Typische Klauseln: Inhalt des stille Gesellschaft Vertrags
Überblick Inhalt stille Gesellschaft Vertrag
Die stille Gesellschaft als Beteiligungsform kommt für folgende Gesellschaftsformen in Betracht
- Einzelkaufleute
- Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG
- Personengesellschaften wie OHG und GbR
- Mischformen wie GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
Unten haben wir für sie eine alphabetische Übersicht der typischen Klauseln zusammengestellt, die wir in den Vertrag über die stille Gesellschaft aufnehmen. Alle diese Klauseln beeinflussen die Durchführung der stillen Gesellschaft, daher beraten wir Sie step by step zu jeder einzelnen Klausel.
Wenn Sie einen Geldgeber an Ihrer Gesellschaft in Form einer stillen Gesellschaft beteiligen wollen, bietet Ihnen ein rechtssicher geschlossener Vertrag über die stille Gesellschaft die Sicherheit, sämtliche getroffenen Vereinbarungen nachweisen zu können.
Regelung aller potentiellen Streitpunkte der stillen Gesellschaft
Bei der Erstellung des stille Beteiligung Vertrags gehen wir mit Ihnen alle Regelungsbereiche des Gesellschaftsvertrags step by step durch. Diese Beratung ist ein Hauptvorteil gegenüber einem Mustervertrag. Solche Verträge können entweder Lücken aufweisen, die später zu Streit führen, oder Klauseln enthalten, die Sie nicht benötigen oder die sogar nachteilig für Sie sind.
Unternehmensträger der stillen Gesellschaft
Der stille Gesellschafter kann sich an allen Handelsbetrieben beteiligen. Typischerweise erstellen wir einen Vertrag über eine stille Gesellschaft als Beteiligung an einem der folgenden Unternehmen:
Das sind die typischen Klauseln eines Vertrags über eine stille Gesellschaft:
Typische Klauseln stille Gesellschaft Vertrag
Abfindung
Der stille Gesellschafter kann vereinbaren lassen, dass im Falle einer vorzeitigen Beendungung der stillen Gesellschaft – beispielsweise aufgrund von Meinungsverschiedenheiten – ein Abfindungsanspruch entsteht.
Bilanzierung
Der Geschäftsführer hat bei der Bilanzierung bestimmte Wahlmöglichkeiten, mit denen er den Gewinn beeinflussen kann. Zudem sollte der Zeitpunkt der Bilanzierung vereinbart werden.
Dauer und Beendung
Eine stille Gesellschaft kann durch mehrere Ereignisse aufgelöst werden.
- Durch Kündigung des Gesellschafters (§ 133 HGB)
- Durch Kündigung eines Gläubigers (§ 135 HGB)
- Durch Auflösungsklage
- Nach Ablauf der vereinbarten Zeit
- Insolvenz eines Gesellschafters (§ 728 HGB)
Einfluss auf Geschäftsführung
Grundsätzlich besitzt der stille Gesellschafter kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung. Wenn dem stillen Gesellschafter doch Einsichts- und Kontrollrechte gewährt werden, ist der stille Gesellschafter meist als Mitunternehmer anzusehen. Dies hat steuerliche Auswirkungen. Die Formulierung im Gesellschaftsvertrag zum Einfluss des stillen Gesellschafters ist also sowohl für den Unternehmer als auch für den stillen Gesellschafter sehr wichtig.
Gesellschaftszweck
Gesellschaftszweck der stillen Gesellschaft ist grundsätzlich die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn (und ggf. am Verlust) des Handelsgewerbes des Geschäftsinhabers (§ 231 Abs. 1 HGB). Im Gesellschaftsvertrag kann davon insoweit abgewichen werden, als dass der stille Gesellschafter nur am Gewinn, jedoch nicht am Verlust beteiligt ist (§ 231 Abs. 2 HGB). Grundsätzlich erhöht sich die Einlage des stillen Gesellschafters nicht, wenn er sich seinen Gewinnanteil nicht auszahlen lässt (§ 232 Abs. 2 HGB). Im Gesellschaftsvertrag kann hiervon jedoch auch abgewichen werden. Im Gegensatz zum Gesellschafter einer OHG besitzt der stille Gesellschafter kein gewinnunabhängiges Entnahmerecht.
Gewinnbeteiligung
Ein entscheidender Punkt im Gesellschaftsvertrag ist die Gewinnbeteiligung. In der Regel ist dies eine prozentuale Gewinnbeteiligung. Dabei kann auch vereinbart werden, dass der stille Gesellschafter am Gewinn oberhalb einer bestimmten Grenze mit einem geringeren Prozentsatz beteiligt ist.
Kontroll- und Informationsrechte und -pflichten
Vielfach lässt sich der stille Gesellschafter zumindest Auskunftsrechte einräumen. Er entspricht weitestgehend dem Kommanditisten in der KG (§ 233 HGB). Er kann den Jahresabschluss einsehen und dessen Richtigkeit prüfen, indem er Bücher und Papiere einsieht.
Nachschusspflicht
Bei Verlusten muss der stille Gesellschafter kein Kapital nachschießen. Allerdings wird ein ggf. in den Folgejahren erwirtschafteter Gewinn dann zur Deckung des Verlustes verwendet, so dass der stille Gesellschafter dann insoweit keine Gewinne entnehmen kann (§ 232 Abs. 2 HGB). Hiervon kann im Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft abgewichen werden.
Salvatorische Klausel
Die salvatorische Klausel kann eine unwirksame Klausel „retten“, indem sie nicht durch eine wirksame Klausel ersetzt wird, die der ursprünglichen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
Steuerliche Belange
Es ist hilfreich, die Intention der Beteiligung festzulegen. Für die steuerliche Beurteilung der Beteiligung ist zwar die Ausgestaltung der restlichen Klauseln maßgebend, doch im Zweifel dient eine klare Formulierung bei der Auslegung, ob eine typische oder atypische stille Gesellschaft vorliegt.
Übertragung
Es ist wichtig, zu vereinbaren, ob der stille Gesellschafter seine Beteiligung an einen Dritten übertragen kann, der dann dessen Stellung einnimmt. Ohne eine klare Regelung könnte die stille Beteiligung beispielsweise an einen Wettbewerber oder sonstigen unerwünschten Dritten übertragen werden. Auch eine Regelung über das Vorgehen beim Tod des stillen Gesellschafters ist sehr wichtig.
Verlustbeteiligung
Wichtig für die Beurteilung, ob eine typische oder atypische stille Beteiligung vorliegt, ist die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung.
Zustimmungspflichtige Geschäfte
Der stille Gesellschafter kann sich ein Mitbestimmungsrecht bei bestimmten, für das Unternehmen grundlegenden Geschäften einräumen lassen, wie etwa dem Verkauf von Grundstücken oder der Auflösung der Gesellschaft.
Vorteile der stillen Gesellschaft
Vorteile eines stille Beteiligung Vertrags
Stiller Gesellschafter bleibt anonym
Für die stille Beteiligung besteht keine Publizitätspflicht. Sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Der Investor erscheint auch nicht im Jahresabschluss bzw. der Bilanz. Die Beteiligung bleibt also auf Wunsch diskret. Niemand muss wissen, wer an der Gesellschaft beteiligt ist und wie sich die Gesellschaft finanziert.
Weiter rechtlicher Spielraum
Für die stille Beteiligung besteht umfassende Vertragsfreiheit bei minimalen rechtlichen Vorgaben. Bei einer stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es gibt zwar gesetzliche Vorschriften im HGB (§ 233 ff. HGB), sie sind jedoch subsidiär und nicht zwingend. Im Vertrag über die stille Gesellschaft können problemlos sinnvolle abweichende Regelungen vereinbart werden. Dadurch besitzt die stille Gesellschaft enorme Flexibilität. Sie kann entweder im Sinne eines Investors oder des Unternehmens ausgestaltet werden.
Bilanzierung als Eigen- oder Fremdkapital möglich
Die Investition kann als Eigen- oder Fremdkapital bilanziert werden – je nachdem, was dem Investor oder Unternehmen am wichtigsten erscheint.
Eigenkapitalbeteiligung ohne Mitbestimmungsrecht möglich
Die Ausgestaltung der Beteiligung als Eigenkapital hängt hauptsächlich davon ab, ob der Investor am Unternehmenserfolg und am Verlust beteiligt ist. Dem Investor muss kein Stimmrecht gewährt werden.
Beteiligung unabhängig von der Rechtsform
Die Beteiligung durch einer stille Beteiligung ist grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglich. Es ist lediglich der Betrieb eines Handelsgewerbes erforderlich. Die stille Gesellschaft ist also für folgende Rechtsformen möglich:
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaften wie die GbR, KG oder OHG
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG
- Mischformen wie die GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
Beteiligung an Teilbereichen möglich
Die Flexibilität der stillen Gesellschaft ist so weitreichend, dass auch eine Beteiligung an einem Teilbereich des Unternehmens erfolgen kann, beispielsweise am Gewinn einer bestimmten Filiale oder nur an einem Geschäftsbereich.
Instrument zur Mitarbeiter- oder Familienbeteiligung
Die stille Gesellschaft ist die bevorzugte Methode, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. Eine Gewinnbeteiligung ist ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung und stärkt die Motivation und Leistungsbereitschaft. Auch eine Beteiligung von Verwandten am Unternehmen ist über eine stille Gesellschaft ohne große strukturelle Umstellungen im Unternehmen möglich.
Vertragsinitiative
Bei Verhandlungen über eine Beteiligung gilt stets: Wer den Vertragsentwurf vorlegt, ist bei den Verhandlungen im Vorteil. Wenn Sie bereits einen ausformulierten Vertragsentwurf vorlegen, liegt eine Entwurfsversion vor, die Ihren Vorstellungen entspricht. Einige Details werden möglicherweise nicht mehr verhandelt werden. Außerdem übernehmen Sie die Führung bei den Punkten, die noch ausgehandelt werden sollen. Durch die Vorlage eines Vertragsentwurfs verschaffen Sie sich also die bestmögliche Ausgangsposition, um die Modalitäten der Beteiligung zu verhandeln – egal ob als Gesellschafter oder Investor.
Rechtssicherheit
Ein von uns erstellter Vertrag über eine stille Gesellschaft verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Wir gehen mit Ihnen step-by-step die relevanten Klauseln durch. So können die relevanten Vertragspunkte der stillen Gesellschaft lückenlos geregelt und unnötige oder gar belastende Punkte ausgeschlossen werden. Dadurch haben Sie es in der Hand, sinnvolle und individuell angepasste Regelungen zu finden, um so spätere Unklarheiten, Steuernachteile, Nachschusspflichten oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Keine Formalitäten
Wie übernehmen die komplette Gestaltung der Vertragsunterlagen für die stille Beteiligung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Typische stille Gesellschaft
Überblick typische stille Gesellschaft
Die typische stille Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass der Gesellschafter nicht an der Geschäftsführung teilnimmt. Typischerweise sind seine Rechte auf die Vorlage des Jahresabschlusses beschränkt. Da der typische stille Gesellschafter kein Mitunternehmer ist, werden seine Einkünfte aus der Gewinnbeteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert.
Ist der Gesellschafter der stillen Gesellschaft wie im HGB vorgesehen (§§ 230 ff. HGB) am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens, jedoch nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt, wird dies als typische stille Gesellschaft bezeichnet. Neben der Beteiligung am Unternehmenserfolg hat der stille Gesellschafter kaum Kontrollrechte – insbesondere hat er keine Mitbestimmungsrechte bei den Entscheidungen der Gesellschafter. Seine Kontrolle beschränkt sich auf die Vorlage des Jahresabschlusses. Zudem kann er überprüfen lassen, ob er Jahresabschluss korrekt ist (§ 233 HGB).
Steuerliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft
Das wichtigste Merkmal für die Unterscheidung zwischen typischer oder atypischer stiller Gesellschaft ist die steuerliche Behandlung der Gewinne. Beim typischen stillen Gesellschafter gelten die Einnahmen, die er aus der Gewinnbeteiligung erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden entsprechend mit der niedrigen Kapitalertragsteuer besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
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Atypische stille Gesellschaft
Überblick atypische stille Gesellschaft
Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn eine Mitwirkung an der Geschäftsführung oder am Unternehmerrisiko vorliegt. Die Einkünfte des Gesellschafters einer atypischen stillen Gesellschaft sind Einnahmen aus Gewerbebetrieb.
Da von den meisten Regelungen des HGB abgewichen werden kann, können im Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft auch Abweichungen von der typischen stillen Beteiligung vereinbart werden: die sogenannte atypische stille Gesellschaft.
Abgrenzung typische und atypische stille Gesellschaft
Wichtigster Unterschied zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist der Umfang der Mitbestimmung am Unternehmen. Während der typische stille Gesellschafter nur an Gewinn (und selten auch an Verlust) beteiligt ist, geht die Beteiligung des atypischen stillen Gesellschafters darüber hinaus. Folgende Abweichungen bestehen bei der atypischen Gesellschaft:
- Der stille Gesellschafter wird oft an den stillen Reserven der Gesellschaft sowie am Geschäftswert beteiligt. Damit ist er im Falle einer Liquidation der stillen Gesellschaft zu einem Auseinandersetzungsguthaben in der Liquidationsbilanz berechtigt.
- Dem still Beteiligten werden Mitbestimmungsrechte eingeräumt, die denen eines Kommanditisten ähneln. Dadurch kommt es zu einer Abweichung vom § 233 HGB. Das kann dahin gehen, dass dem still Beteiligten die Geschäftsführung übertragen wird oder eine umfassende Weisungsbefugnis eingeräumt wird. Typisch sind aber Mitbestimmungsrechte eines Gesellschafters oder etwas abgemildert Zustimmungsvorbehalte hinsichtlich bestimmter gewichtiger Rechtsgeschäfte.
Steuerliche Betrachtung der atypischen stillen Gesellschaft
Ein wichtiger Unterschied besteht in steuerrechtlicher Hinsicht. Der typische stille Gesellschafter versteuert seine Gewinne aus der Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der atypische stille Gesellschafter zahlt hingegen Steuern für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Dazu muss er als Mitunternehmer betrachtet werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das ist der Fall, wenn er:
- am Verlust des Unternehmens beteiligt ist
- am Vermögen der Gesellschaft einschließlich ihrer stiller Reserven beteiligt ist oder
- wie ein Unternehmer auf das Schicksal der Unternehmung Einfluss nehmen kann – also ein hohes Maß an Mitbestimmungsrechten hat
6 typische Formen der Beteiligung
Nachfolgend ein Vergleich der 5 typischen Beteiligungsformen für Investoren oder Familienmitglieder:
- GmbH oder UG
- GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
- Treuhandvertrag
- Atypische stille Beteiligung
- Typische stille Beteiligung
- Partiarisches Darlehen
Beteiligungsform | Merkmale | Nutznießer |
---|---|---|
GmbH oder UG | Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter, Beteiligung ist im Handelsregister sichtbar, Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust beteiligt und haben Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr hoch, weil Körperschafts- und Kapitalertragsbesteuerung für nicht geschäftsführende Gesellschafter | Investoren mit dem Wunsch eines möglichst hohen Einflusses auf die Gesellschaft, steuerlich nachteiliger als GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG |
GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG | Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter, Beteiligung ist im Handelsregister sichtbar, Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust beteiligt und haben Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung in Ordnung, weil Einkommenssteuerbesteuerung für nicht geschäftsführende Gesellschafter | Investoren mit dem Wunsch eines möglichst hohen Einflusses auf die Gesellschaft, steuerlich besser als GmbH oder UG |
Treuhandvertrag | Fremdkapitalbeteiligung („Quasi-Eigenkapitalbeteiligung“), treuhänderische Haltung der Kapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Treuhänder hält Anteil des Treugebers, Treugeber ist am Gewinn und Verlust beteiligt und hat Einfluss auf die Entscheidungen | Investoren mit dem Wunsch eines großen Einflusses auf die Gesellschaft |
Atypische stille Beteiligung | Fremdkapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Gesellschafter sind am Gewinn und ggf. Verlust beteiligt und haben gewissen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung in Ordnung, weil Einkommenssteuerbesteuerung | Investoren mit dem Wunsch eines mittleren Einflusses auf die Gesellschaft |
Typische stille Beteiligung | Fremdkapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Gesellschafter sind am Gewinn beteiligt, haben keinen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr gut, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen | Unternehmer mit dem Wunsch eines geringeren Einflusses von Investoren auf die Gesellschaft |
Partiarisches Darlehen | Darlehensbeteiligung, Darlehen ist anonym, Darlehensgeber erhalten einen Zinssatz und nach Ablauf Ihre Darlehen zurück, haben keinen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr gut, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen | Unternehmer mit dem Wunsch eines minimalen Einflusses von Investoren auf die Gesellschaft |
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Nach der Erstellung des Vertrags für die stille Gesellschaft
Übersicht Nach Vertragserstellung
Mit der stillen Beteiligung haben Sie das Unternehmen mit Kapital versorgt, um weiteres Wachstum zu ermöglichen. In dieser Phase werden Unternehmer typischerweise vor zahlreiche andere rechtliche Fragestellungen gestellt: Von der Gründung einer (weiteren) Firma über eine Markenanmeldung, das Beschäftigen von Mitarbeitern und die Erstellung von AGB bis hin zur Entfernung einer schlechten Bewertung im Internet.
Das können Sie als Unternehmer typischerweise erwarten:
- FIRMA GRÜNDEN
- Es wird eine UG gegründet
- Es wird eine GmbH gegründet
- Es wird eine UG & Co. KG gegründet
- Es wird eine GmbH & Co. KG gegründet
- Es wird eine andere Firma oder Gesellschaft gegründet
- PRODUKTNAMEN SCHÜTZEN
- Es wird eine deutsche DE Marke angemeldet
- Es wird eine europäische EU Marke angemeldet
- Es wird eine internationale IR Marke angemeldet
- AGB ERSTELLEN
- Es werden AGB für Ihren Webseiten-Onlineshop erstellt
- Es werden Amazon Shop AGB erstellt
- Es werden eBay Shop AGB erstellt
- Es werden AGB für andere Unternehmenszwecke erstellt
- UNTERNEHMEN FINANZIEREN
- Es wird eine stille Beteiligung erstellt
- Es wird ein partiarisches Darlehen erstellt
- MITARBEITER EINSTELLEN
- Es wird ein Arbeitsvertrag erstellt
- Es wird ein Freelancervertrag erstellt
Das erwartet Sie typischerweise als Unternehmer – im Detail:
Beschreibung | Lösung | |
---|---|---|
Fima gründen | Zur privaten Enthaftung oder zum Zusammenschluss mit anderen Unternehmern wird eine UG oder beispielsweise eine GmbH, UG & Co. KG oder GmbH Co. KG gegründet | Wir gründen für Sie eine Gesellschaft |
Produktnamen schützen | Eine DE, EU oder IR Marke schützt Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vor Nachahmern. Nachdem ein Markenschutz angemeldet worden ist, dürfen Konkurrenten ihren Namen nicht mehr nutzen | Wir führen für Sie eine DE, EU oder IR Markenanmeldung durch |
AGB erstellen | Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen sicher, dass die Abwicklung Ihrer Dienstleistung gleichmäßig und nach Ihren Regeln erfolgt. Sie kommen mit jedem Ihrer Kunden oder Auftraggeber zur Anwendung und verhindern, dass wichtige und für Sie vorteilhafte rechtliche Bestimmungen immer wieder neu verhandelt werden müssen | Wir erstellen individuelle AGB sowie Impressum und Datenschutzerklärung |
Unternehmen finanzieren | Sie benötigen zusätzliches Kapital und wollen Investoren an Ihrem Unternehmen beteiligen. Je nach Wunsch und Ihrer Verhandlungsposition können Sie den Investor mit vielen Mitbestimmungsrechten ausstatten oder lediglich am Unternehmenserfolg beteiligen | Wir erstellen eine stille Beteiligung oder ein partiarisches Darlehen |
Mitarbeiter einstellen | Sie wollen einen Mitarbeiter (beispielsweise Fest-, Teilzeit-, 450, €, Werkstudent, AZUBI, Praktikanten) einstellen oder einen Freelancer beauftragen | Wir erstellen einen Mitarbeiter- oder Freier-Mitarbeiter-Vertrag |
Bewertung entfernen | Sie sind bei Google, Facebook, Jameda & Co. unberechtigt schlecht bewertet worden | Wir gehen gegen die Bewertung vor |
Vertragserstellung vom Rechtsanwalt
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Checkliste stille Gesellschaft Vertrag
Checkliste stille Gesellschaft Vertrag
Abfindungsansprüche
Als Gesellschafter können Sie sich einen Abfindungsanspruch sichern, falls der Unternehmer eine vorzeitige Beendigung der stillen Gesellschaft oder seines Unternehmens vornimmt und damit Ihre Gewinnbeteiligung entfällt.
Bilanzierung
Der mezzanine Charakter der stillen Beteiligung macht es erforderlich, gesondert zu vereinbaren, ob die Beteiligung als Fremdkapital oder Eigenkapital bilanziert werden soll.
Dauer und Beendigung der stillen Beteiligung
Stellen Sie sicher, dass im Voraus beide Parteien über die Dauer und die Modalitäten der Beendigung der stillen Gesellschaft einig sind.
Einfluss auf Geschäftsführung
Von größter Wichtigkeit ist es, dass Sie vorher besprechen, welche Rolle der stille Gesellschafter im Unternehmen einnehmen soll. Dies hat außerdem entscheidenden Einfluss auf die Bilanzierung als Eigen- oder Fremdkapital.
Höhe der Beteiligung
Kernpunkt der stillen Gesellschaft ist die Höhe der Beteiligung. Zusammen mit der Verzinsung ergibt sich daraus auch die Bewertung des Unternehmens.
Kontroll- und Informationsrechte und -pflichten
Vielfach lässt sich der stille Gesellschafter zumindest Auskunftsrechte einräumen, so dass das Unternehmen ihm beispielsweise Einsicht in die Bilanz oder Auftragsbücher gewähren muss.
Übertragung der stillen Beteiligung
Einigen Sie sich darüber, ob der Stille Gesellschafter seine Beteiligung übertragen darf. So können Sie vereinbaren, dass Sie vorher zustimmen müssen. Dann haben Sie weiterhin in der Hand, wer an Ihrem unternehmen beteiligt ist.
Verlustbeteiligung
Wichtig für die Beurteilung, ob eine typische oder atypische stille Beteiligung vorliegt, ist die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung oder das Weglassen dieser.
Verzinsung bzw. Gewinnbeteiligung
Ein eintscheidender Punkt im Gesellschaftsvertrag ist die Verzinsung der Beteiligung. In der Regel ist dies eine prozentuale Gewinnbeteiligung. Dabei kann auch vereinbart werden, dass der stille Gesellschafter am Gewinn oberhalb einer bestimmten Grenze mit einem geringeren Prozentsatz beteiligt ist.
Zustimmungspflichtige Geschäfte
Es ist wichtig, im Voraus zu regeln, welche Rechte der stille Gesellschafter hat. Beispielsweise kann dieser sich ein Mitbestimmungsrecht bei bestimmten, für das Unternehmen grundlegenden Geschäften einräumen lassen wie etwa dem Verkauf von Grundstücken oder der Auflösung der Gesellschaft.
Prinzipien
Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihre stille Gesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
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Stille Beteiligung
15 Okt 2019/0 Kommentare/in Stille GesellschaftGuten Abend, kann eine stille Beteiligung auch so konstruiert werden, dass ein fester Zinssatz, z. Bsp. 4%, zahlbar jeweils zum Quartalsende, und dann ein begrenzter Bonus bzw. Gewinnbeteiligung am Ende des Jahres, vereinbart wird. Und die schon gezahlten Zinsen dann angerechnet werden auf die Gewinnbeteiligung? Vielen Dank.
Beteiligungsvertäge
20 Sep 2019/1 Kommentar/in Stille GesellschaftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich mich Interessieren, was wird es kosten, wenn Sie für mich einen Vertrag für typische stille Beteiligung und einen Vertrag für atypische stille Beteiligung vorbereiten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Marian Chorney
Stille Beteiligung
16 Aug 2019/1 Kommentar/in Stille GesellschaftWas muß ich tun bzw. die Gesellschaft , wenn kein Betrag eingezahlt werden soll, sondern durch Leistungserbringung die Beteiligung dargestellt werden soll ?
GBR und stiller Gesellschafter
05 Apr 2019/1 Kommentar/in Stille GesellschaftGuten Abend, ich und mein Freund möchten ein GbR zusammen gründen. Ein Bekannter von uns möchte gern am Gewinn beteiligen , nur reine Geldgeber. Muss er in diesem Fall auch ein Gewerbe anmelden ? Welche Verträge müssen wir mit ihm schließen ? ist hier eher ein stiller Gesellschafter oder patr.Darlehen ? Wie würde für ein […]
Meister
08 Jan 2019/1 Kommentar/in Stille Gesellschaftbin Handwerksmeister im Angestelltenverhältnis, ein bekannter von mir will sich selbständig machen ohne Meisterbrief, daher soll ich mich mit meinem Meistertitel bei ihm einbringen. Geht das über eine stille Beteiligung oder gibt es eine andere möglichkeit?
Gewerbesteuer Freibetrag
19 Okt 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftIst es richtig, dass durch die Beteiligung eines atypischen Gesellschafters eine UG oder GmbH einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24500,- EUR in Anspruch nehmen kann?
Typisch stille Beteiligung
24 Sep 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftGuten Tag, besteht die Möglichkeit neben der Gewinn-/Verlustbeteiligung das Recht auf eine Beteiligung an der Steigerung des Geschäftswertes einzuräumen? Neben dem nach § 233 HGB bestehenden Informationsrecht sollen allerdings keine weiteren Recht für den stillen Gesellschafter bestehen. Handelt es sich dann weiterhin um eine typische Beteiligung oder spricht man dann bereits von einer atypischen Beteiligung […]
atypische stille Gesellscahft und Impressum
06 Sep 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftWie wird die (atypische) stille Gesellschaft im Impressum einer Website angegeben? Wird das wie eine Einpersonengesellschaft gehandhabt? Sprich: Firmenname und Inhaber oder Firmenname und Gesellschafter? Hat die Firma ein Kürzel zu tragen (wie bei der GmbH)?
Stille Teilhaberschaft
21 Jun 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftGuten Tag, ich stehe ganz am Anfang meiner Gründung meines ersten (einzel)-Unternehmens und habe einen Investor gefunden, der mir ca. 14.000€ zur Verfügung stellen will. Ich weiß, dass ich als Einzelunternehmen keine Anteile veräußern kann, aber könnte man eine Klausel einführen, die besagt, dass, wenn ich in eine UG oder GmbH umwandle, dass der prozentuale […]
Vertrag Stille Gesellschaft
19 Jun 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftSehr geehrte Damen und Herren, ich bin an einem Vertragsentwurf für mich als Einzelperson als stillen Gesellschafter in einem neu gegründeten Unternehmen, bestehend auch aus einer Person, interessiert. Was kostet so ein Entwurf ?? Mit freundlichen Grüßen, A. B. REIM
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