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Stille Beteiligung und stille Gesellschaft Vertrag erstellen
Bei Gründern und Unternehmern kommt es immer wieder vor, dass sie für Ihr Unternehmen Kapital beschaffen müssen. Ein Weg dazu ist die Beteiligung eines Investors durch eine stille Gesellschaft – auch stille Beteiligung genannt:
- Bei der Gründung: In der Startphase des Unternehmens wird sehr oft Kapital zum Aufbau des Betriebs benötigt. Meistens sieht der Businessplan der Gründer vor, einen Teil oder das gesamte Startkapital im Wege einer stillen Beteiligung zu erhalten – von einem “Angel Investor”. Ein Bankkredit wird zur Vermeidung der persönlichen Bürgschaft der Gründer nicht angestrebt. Das Kapital erhalten die Gründer vor der Errichtung ihrer Gesellschaft und verwenden es sowohl zur Gründung als auch für den Betrieb (beispielsweise zum Kauf von Maschinen oder der Ausstattung, der Entwicklung einer Software oder dem Einstellen neuer Mitarbeiter ).
- Doch auch im laufenden Geschäftsbetrieb sind oftmals Investitionen erforderlich. Manchmal will ein Unternehmen “einen Sprung nach vorne” machen. Dabei fehlt Kapital, um beispielsweise eine komplexe und aufwändige Software zu finanzieren. Weil die Gesellschafter eine umfassende Einflußnahme vermeiden wollen, entscheiden sie sich für eine stille Gesellschaft. Der Investor hat oftmals selbst Erfahrung in dem investitionsbetroffenen Bereich und stellt gleichzeitig das Kapital für dessen Realisierung zur Verfügung.
Häufig kommt auch das Szenario vor, dass bestimmte Personen (z.B. Angestellte, Verwandte) eine Gewinnbeteiligung erhalten sollen.
Wir erstellen Ihren stille Beteiligung Vertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
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Erstellung oder Prüfung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.