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Buchhaltung

Die laufende Buchhaltung gehört zu den alltäglichen Verwaltungsaufgaben eines jeden Unternehmens, Gründers oder Freiberuflers. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsform und auch nach Größe des Unternehmens. Sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet, können sie recht komplex sein.

Als Inhaber oder Geschäftsführer sind Sie für die ordentliche Buchführung verantwortlich, für Fehler sogar privat haftbar. Die Buchhaltung outzusourcen kann für viele Unternehmer sinnvoll sein.

Sollten Sie sich Fragen stellen, wie „Wer macht meine Buchhaltung?“ oder „Wer muss eine doppelte Buchhaltung führen?“ dann sind Sie bei uns richtig.

Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht bieten wir unseren Mandanten einen Buchhaltungsservice an und führen Ihre Bücher unter anwaltlicher Gewähr. Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen alles Praxisnahe und Relevante zur Finanzbuchhaltung.

Bild von einem Laptop Kaffee und Handy sowie Block