Kosten der Löschung einer negativen Google Bewertung

Unsere Löschungspakete für Google - kostenlose Prüfung der Erfolgsaussicht

1 Google
Bewertung

149,–zzgl. € 28,31 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-20 €

2-9 Google
Bewertungen

129,–zzgl. € 24,51 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-50 €

ab 10 Google
Bewertungen

99,–zzgl. € 18,81 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.

Rabatt für Dauermandanten

Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:

  • Ab der 2. Löschung einer Bewertung kostet die Begleitung jedes Löschungsverfahrens 129,– € netto.
  • Ab der 10. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– € pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
  • Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 79,– € pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
  • Ab der 10. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 49,– € pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.

Kein Kostenrisiko durch kostenfreie Prüfung der Erfolgsaussicht

Wir prüfen vorab und kostenlos die Erfolgsaussicht Ihrer Bewertung. Sollte die Erfolgsaussicht bestehen, können Sie uns gesondert beauftragen die Bewertung zu entfernen. Wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, die negative Bewertung zu entfernen entstehen Ihnen keine Kosten – es sei denn Sie beauftragen uns dennoch, gesondert dagegen vorzugehen!

Hohe Kostenersparnis durch Festpreis

Ein außergerichtliches Vorgehen gegen das Portal durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde

  • bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
  • bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte Google-Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten  von 887,03 € verursachen

Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.

Kosten der Löschung einer negativen Bewertung

z.B. auf Jameda, Kununu, eBay usw.

Unsere Löschungspakete für andere Portale (nicht Google) - kostenlose Prüfung der Erfolgsaussicht

1
Bewertung

229,–zzgl. € 43,51 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-30 €

2-9
Bewertungen

199,–zzgl. € 37,81 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-80 €

ab 10
Bewertungen

149,–zzgl. € 28,31 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.

Rabatt für Dauermandanten

Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:

  • Ab der 2. Löschung einer Bewertung kostet die Begleitung jedes Löschungsverfahrens 199,– € netto.
  • Ab der 10. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 149,– € pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
  • Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– € pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
  • Ab der 10. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– € pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.

Kein Kostenrisiko durch kostenfreie Prüfung der Erfolgsaussicht

Wir prüfen vorab und kostenlos die Erfolgsaussicht Ihrer Bewertung. Sollte die Erfolgsaussicht bestehen, können Sie uns gesondert beauftragen die Bewertung zu entfernen. Wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, die negative Bewertung zu entfernen entstehen Ihnen keine Kosten – es sei denn Sie beauftragen uns dennoch, gesondert dagegen vorzugehen!

Hohe Kostenersparnis durch Festpreis

Ein außergerichtliches Vorgehen gegen das Portal durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde

  • bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
  • bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte Google-Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten  von 887,03 € verursachen

Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.

Kostenfreie Prüfung der Erfolgsaussicht zur Löschung ihrer negativen Bewertung!

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