Unternehmen umwandeln: Bundesweit mit Anwalt
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Umwandlung Unternehmen: Ihre Firma in eine andere Rechtsform umwandeln
Oft wollen Inhaber eines Unternehmens ihre Firma in eine vorteilhaftere Rechtsform umwandeln.
Die Gründe können vielschichtig sein:
- Einzelunternehmen in GmbH – Haftungsbeschränkung und angesehene Rechtsform, (risikobehaftete) Steuerersparnis
- Einzelunternehmen in Holding GmbH – Haftungsbeschränkung, angesehene Rechtsform, Risikoaufteilung, risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”
- GmbH oder UG in Holding GmbH – Risikoaufteilung, risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”
- UG in GmbH – angesehene Rechtsform
Umwandlung mit Haftungs-, Steuer- und organisatorischen Vorteilen
Eine Umwandlung kann Ihnen gegenüber der bloßen Neugründung einer neuen Rechtsform (und Beendung des ursprünglichen Unternehmens) deutliche Haftungs-, Steuer und organisatorische Vorteile bieten. Besonders häufige Umwandlungsmethoden sind:
- Aufgeld-Sachagio: Schnellster und unkompliziertester Rechtsformwechsel mit allen Steuervorteilen und ohne die Erfordernis, das Unternehmen zu bewerten
- Sachgründung: Ersetzung der Bareinlage der Zielgesellschaft durch eingebrachtes Unternehmen nach teilweiser Unternehmensbewertung
- Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge nach Unternehmensbewertung bei erforderlich werdender Inventur aller bestehender Dauerschuldverhältnisse
Daneben gibt es auch andere Wege der Umwandlung wie Aufspaltung, Abspaltung, Verschmelzung oder auch die steuernachteilige Beendigung des Ursprungsunternehmens und Neugründung.
Steuerlich besteht eine Rückwirkung von 8 Monaten (§ 20 UmwStG): Gewinne können ab einem zurückliegenden Stichtag (max. 8 Monate) steuervorteilhaft der neuen Rechtsform – meistens einer GmbH oder Holding-GmbH – zugeordnet werden.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Abwicklung de Ursprungsunternehmens
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.