Mit der Markenanmeldung als Online-Formular kann der Prozess beschleunigt werden. Sie können eine Wort-, Bild- oder Wort/Bild-Marke anmelden.
Arten der IR Marke
Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Marken. Grundvoraussetzung der Eintragung einer Marke im ist die grafische Darstellbarkeit. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten der Eintragung:
1. Die Wortmarke
Eine Wortmarke kann aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen bestehen. Es muss sich dabei nicht um ein zusammenhängendes oder aussprechbares Wort handeln. Es zählt alleine die grafische Darstellbarkeit mit Buchstaben, Zahlen und speziellen Schriftzeichen.
Das wichtigste Merkmal für die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke ist die Unterscheidungskraft der Zeichenkombination. Negativbeispiele für nicht unterscheidungskräftige Wortmarken beinhalten deskriptive Begriffe, die dem Freihaltebedürfnis aufgrund ihrer Geeignetheit als Gattungsbegriff unterliegen.
2. Die Bildmarke
Bildmarken können in Form eines Logos, Produktfotos, einer Etikette oder sonstiger grafischer Elemente als Marke eingetragen werden. Die Eintragung kann nur von statten gehen, wenn die Grafik bzw. das Logo nicht vergeben ist. Problematisch ist regelmäßig, dass der Markenschutz sich nur auf die jeweilige Farbkombination erstreckt. Daher empfehlen wir die Anmeldung als schwarz-weiße Bildmarke.
3. Wort-Bild-Marke
Eine Wort-Bild-Marke ist eine Kombination der beiden vorherigen Markenformate. Sie sichert Kennzeichnungen, die neben der Kombination aus Symbolen und Buchstaben auch eine bestimmte grafische Darstellungsweise beinhalten soll.
Häufig kommt Sie zum Einsatz, wenn etwa eine bestimmte Schriftart oder ein Logo, das Buchstaben und Wörter beinhaltet, geschützt werden sollen. Dabei umfasst der Markenschutz allerdings nur die identische Darstellung der Marke. Gibt es eine Wortmarke, die mit demselben Wortlaut eingetragen wurde, so kann es nicht zu einer Rechtskollision kommen.
Beispiele für prominente Wort-Bild-Marken sind Folgende:
- Das Fujitsu-Logo
- Das Goretex-Logo
- Das BMW-Emblem
Sonstige Marken
Über die klassischen Kategorien der Marken hinweg, gibt es besondere Markenformen, deren Anmeldung ebenfalls möglich ist. Dazu gehört zum Beispiel:
- die Farbmarke: Die besondere Farbkombination wird geschützt (sehr schwer anzumelden aufgrund der Unterscheidungskraft).
- die Klangmarke: Besteht aus bestimmten Tönen oder Melodien (Beispiel Telekom-Jingle).
- dreidimensionale Marken: Ein physischer Gegenstand, der so einzigartig ist, dass er geschützt werden kann.
- Die Geruchsmarke: Geschützt wird ein bestimmter Duft oder Geschmack.