Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie sich für die Gründung einer UG-Holding und der daraus erwachsenden Möglichkeiten interessieren, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Wir sprechen über Ihr Geschäft. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten. Ziel der Beratung ist herauszufinden, ob und welche Art der Holding für Ihr Geschäft vorteilhaft ist.
Anwaltliche Intensivberatung
Überzeugen Sie die rechtlichen Vorteile der UG-Holding, so können Sie unser Mandant werden. Ihnen wird Ihr persönlicher Gründungsrechtsanwalt zugeteilt. Gemeinsam mit Ihnen wird er das unternehmerische Vorhaben aus rechtlicher Perspektive analysieren. Um alle Vorteile der UG nachhaltig nutzen zu können, bedarf es einer detaillierten und umfangreichen Planung. Ihr Anwalt konzipiert die rechtliche Lösung und damit das Holding-Modell, dass optimal zu Ihrem Unternehmen passt.
Zudem werden die wichtigsten Punkte der Gesellschaftsverträge der einzelnen Unternehmen der UG Holding besprochen. Wichtige Felder sind:
- Die passenden Rechtsformen
- Das richtige Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
- Geschäftsführung
Konzeption der Holding-Struktur
Basierend auf den gesammelten Informationen und unseren Gesprächen erstellen wir das optimale Holding-Konstrukt für Ihr Vorhaben. Wir zeigen Ihnen, welche Unternehmen zu gründen sind, wie sie im Verhältnis zueinanderstehen und welche Pflichten laufend zu erfüllen sind, um die unternehmerischen Vorteile dauerhaft zu sichern.
Prüfung der Firmennamen
Für die Gründung einer UG-Holding werden mindestens zwei Unternehmen gegründet. Oft sogar mehrere Tochterunternehmen. Wir prüfen die Firmennamen auf Einhaltung der rechtlichen Vorschriften der IHK oder der HWK.
Erstellung der Gründungsunterlagen
Im nächsten Schritt werden alle Gründungsunterlagen der Mutter und der Töchter erstellt. Um das Holding-Konstrukt zu realisieren, ist eine Abstimmung aller Gesellschaftsverträge notwendig. Die Erstellung übernimmt Ihr persönlicher Gründungsrechtsanwalt, der alle Details Ihres Vorhabens kennt. Wir passen alle Gründungsunterlagen an Ihre persönlichen Präferenzen an, um die innere Ausgestaltung der anhängigen Unternehmen nach Ihren Wünschen zu realisieren.
So könnten beispielsweise andere Gründer an manchen der Tochterunternehmen beteiligt werden. Hier gilt der generelle Gestaltungsraum eines einzelnen Unternehmens.
Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Alle Unterlagen der Muttergesellschaft werden notariell beurkundet. Wir organisieren einen Notartermin für Sie in örtlicher Nähe.
Eröffnung des Geschäftskontos der Mutter
Im Anschluss an die notarielle Beurkundung wird ein Geschäftskonto eröffnet. Erst danach ist die Einzahlung der Stammeinlage zu leisten. Wir bereiten alle notwendigen Formalitäten für Sie vor, inklusive Vollmacht. Im Anschluss informieren wir Sie über den Banktermin.
Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
Ist die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto erfolgt, kann die Eintragung der Muttergesellschaft im Handelsregister erfolgen.
Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Mutter
Nach der Eintragung ins Handelsregister bereiten wir die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter für Sie vor.
Notarielle Beurkundung der Tochter oder Töchter
Ist die Gründung der Mutter abgeschlossen, bereiten wir die notarielle Beurkundung der Tochterunternehmen vor.
Eröffnung des Geschäftskontos der Tochter oder Töchter
Wurden die Gründungsunterlagen der Tochter oder Töchter notariell beurkundet, wird für die jeweiligen Gesellschaften ein Geschäftskonto eröffnet. Nach der Eröffnung ist die Zahlung der entsprechenden Stammeinlage, in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform, zu leisten. Wir bereiten alle Formalitäten für die Banktermine vor und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Termine.
Eintragung der Holding-Töchter oder Tochter im Handelsregister
Ist das notwendige Stammkapital eingezahlt, können die Töchter oder die Tochter im Handelsregister eingetragen werden.
Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Tochter oder Töchter
Nach der Eintragung der Gesellschaften im Handelsregister bereiten wir die gewerbliche und steuerliche Anmeldung vor.
Anwaltliche Abschlussberatung
Damit die unternehmerischen Vorteile Ihrer Holding langfristig nutzbar sind, bedarf es einer Berücksichtigung des rechtlichen Handlungsrahmens. Oftmals entstehen während der Gründung viele weitere rechtliche Fragen, die einer abschließenden Klärung bedürfen. Daher wird im persönlicher Gründungsrechtsanwalt im Rahmen einer Abschlussberatung alle Fragen erörtern. Das schließt Fragen ein zur:
- Erzielung und Sicherung der Steuervorteile
- Gewinnabführung
- Jahresabschluss und Buchführung
- Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Urheberrecht
- Markenanmeldung
- Reputationsrecht