Marke anmelden: Bundesweit mit Anwalt
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Eine EU Marke anmelden
Die Marke oder „Brand“ ist das wichtigste Repräsentationsinstrument eines Unternehmens. Es vertritt Ihre Produkte oder Dienstleistungen nach Außen. Kunden und Interessenten treten als erstes mit Ihrer Marke in Kontakt. Eine europäische Marke oder Unionsmarke könnte etwa für
- Ihr Unternehmen
- Ihr Produkt
- Ihre Dienstleistung
- Ihre Praxis
- Oder Ihre freiberufliche Tätigkeit
angemeldet werden.
Eine Unionsmarke – oder EU Marke – gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – dazu genügt es einer einzigen Anmeldung beim Europäischen Markenamt.
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Lassen Sie die KMU-Förderung bei jeder Markenanmeldung von uns mitbeantragen – und erhalten Sie eine Erstattung von 75 % der Amtsgebühr.
* der EU KMU Fond ist ab dem 2. Februar 2026 wieder geöffnet, er läuft aller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende des Jahres, aber aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit der KMU Förderung wird der Fördertopf wahrscheinlich wieder viel früher erschöpft sein, also lohnt es sich schnell zu sein.
Die EU-Marke
- Die EU Marke bietet ihrem Produkt, Dienstleistung oder Unternehmen nach der Anmeldung Schutz in allen EU Staaten
- Das EUIPO trägt jährlich etwa 170.000 EU Marken (Unionsmarken) ein– die Mehrzahl davon aus Mitgliedsstaaten der EU
- Die Eintragung Ihrer Marke gewährt Ihnen das Recht, Wettbewerbern die Nutzung Ihres Markennamens zu untersagen
Quelle: Europäisches Markenamt
Wir melden Ihre EU Marke an– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte EU Markenanmeldung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Online EU Marke anmelden
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Online EU Marke anmelden
Sie können Ihre EU Marke zu einem Festpreis von 549,– (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) direkt online anmelden oder sich online eine kostenfreie Erstberatung reservieren.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrer EU Marke. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Markenanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung.

Anmeldung Ihrer EU Marke
Wir begleiten Ihren Gesamten Markenanmeldungsprozess: Von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, der Schutzfähigkeitsprüfung und die Erstellung eines W-D Verzeichnisses bis hin zur Anmeldung der EU Marke bei der EUIPO. Und dies zu einem Festpreis von 549,– Euro – inkl. Ähnlichkeitsrecherche.
Überblick EU Markenanmeldung
Haben Sie voreine EU Marke anzumelden um Ihr Unternehmen, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung durch Ihr individuelles Markenzeichen zu schützen und eine Corporate Identity zu schaffen? Dank jahrelanger Erfahrung können wir alle Ihre Fragen zur EU Marke umfangreich, schnell und professionell beantworten. Durch unsere ausführliche Recherche ermöglichen wir Ihnen dabei eine rechtssichere Anmeldung.
Fragen wie:
- „Wie melde ich eine EU Marke an?“,
- „Wie teuer ist die EU Markenanmeldung?“ oder
- „Ist eine EU Marke geeignet für mich?“,
werden auf unserer Seite umfassend beantwortet.
Die professionelle und umfassende Vorabprüfung ihrer Wort-, Bild-, oder Wort-Bild-Marke ist der Grundbaustein für eine erfolgreiche Eintragung ins Markenregister. Mit unserer Hilfe können Sie Rechtsstreitigkeiten nach der Markenanmeldung vorbeugen und ihre Wunschmarke verwirklichen.
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EU Markenanmeldung – Unser Paket – Inklusive aller Prüfungen und Recherchen
Unser Paket enthält alle Prüfungen und Recherchen – zu einem niedrigen Festpreis. Alle Leistungen inkl. einer Ähnlichkeitsrecherche sind enthalten.
Was ist eine EU Marke?
Eine EU Marke ist ein Kennzeichen, welches schriftlich, bildlich, akustisch oder als Geruch auftreten kann. Die meisten Markeneintragungen sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
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Ziele der EU Markenanmeldung
Ziel 1
Unternehmensidentität
Die Kreation einer Bild- oder Wortmarke ist regelmäßig der erste Schritt zur Schaffung einer Unternehmensidentität. Ein einprägsamer Name hinterlässt einen bleibenden Eindruck bei Kunden, Partnern oder der Öffentlichkeit. Die „Corporate Identity“, also Unternehmensidentität, ist gerade in konkurrenzbelebten Branchen von enormer Bedeutung für Ihre Marktstellung.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Planung Ihrer Corporate Identity!
Ziel 2
Alleinstellung am Markt
urch die Eintragung Ihrer Marke im Markenregister haben Sie ein monopolgleiches Recht auf die Nutzung Ihrer Marke in Europa. Sie haben die alleinige Entscheidung, wer Ihren Namen oder Ihr Logo verwenden darf und wer nicht. Sie sind in der Position, Wettbewerbern die Nutzung Ihres Namens zu untersagen. Selbst gegen die Verwendung ähnlicher Markennamen oder Logos sind Sie geschützt. Ohne eine rechtssichere EU Markenanmeldung, haben Sie kein Mittel zur Gegenwehr von feindlichen Übernahmen Ihres Marktanteils oder Plagiatsversuchen.
Ziel
Rechtssicher und bequem
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Ihre Markenanmeldung in Europa problemlos verläuft. Als erfahrene Unternehmensrechtskanzlei sorgen wir für die Rechtssicherheit der Markenanmeldung. Dadurch sind Sie vor späteren Abmahnungen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten geschützt. Gleichzeitig übernehmen wir den gesamten Prozess der Anmeldung für Sie.
Dadurch können Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren – während wir alle Formalitäten übernehmen.
EU Marke anmelden in 8 Schritten – Ablauf der Anmeldung einer EU Marke Schritt für Schritt
Überblick Ablauf EU Marke anmelden
Eine Markenanmeldung läuft wie folgt ab:
- Markennamen finden
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
- Bekanntheitsschutzprüfung
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
- Europäische Marke anmelden
- Eintragung der Marke und Widerspruchsfrist
- Markenschutz erhalten
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Vorteile und Nachteile der EU Markenanmeldung
Als potenzieller Markenanmelder aus Deutschland haben Sie tendenziell drei Möglichkeiten für die Anmeldung einer Marke, wenn Ihr Unternehmen oder Projekt in Deutschland tätig ist. Die Anmeldung einer deutschen, europäischen oder internationalen Marke.
Wir möchten Ihnen die Vor- und Nachteile der Anmeldung einer EU-Marke vorlegen, um Ihnen den Entscheidungsprozess zu erleichtern.
Vorteile der EU Markenanmeldung
Umfangreicher Markenschutz in der gesamten EU
Ist die Gemeinschaftsmarke erfolgreich eingetragen, so genießen Sie ab diesem Zeitpunkt einen umfassenden Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der europaweiten Expansion Ihres Unternehmens ist damit die Tür geöffnet.
Geringer bürokratischer Aufwand: Einmalig und fortlaufend
Eine europäische Marke muss nur einmalig beim EUIPO angemeldet werden. Daran ändert auch die potenzielle Gebietserweiterung oder anderweitige Gesetzesänderungen nichts. Tritt der EU ein weiterer Mitgliedsstaat bei, erstreckt sich der Markenschutz sofort auch über dessen Hoheitsgebiet. Die Anmeldung erfolgt bei EUIPO, welche selbst mit den nationalen Markenämtern der Mitgliedsstaaten korrespondiert. Die Beachtung nationaler Gesetze ist somit überflüssig. Sollte eine Markenrechtsverletzung auftreten und daraus ein Rechtsstreit entstehen, so muss die Klage nicht vor dem nationalen Gerichtshof des Landes der verletzenden Partei geführt werden. Es genügt einer einmaligen Klage vor dem entsprechenden Unionsmarkengericht. Jeder Mitgliedsstaat der EU muss spezielle Markengerichte für die Verletzung von EU-Markenrecht eingerichtet haben. In der Bundesrepublik sind das die Landgerichte (erste Instanz) und die Oberlandesgerichte (zweite Instanz).
Rechtserhaltende Wirkung
Wird eine Gemeinschaftsmarke nicht in ihrer angemeldeten W-/D-Klasse innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren genutzt, so verfällt der Markenschutz. Bei der EU-Marke gibt es vorteilhafterweise keine regionale Beschränkung. Wird die Marke nur innerhalb eines Mitgliedstaates genutzt, so besteht weiterhin der Markenschutz für alle anderen EU-Länder.
Senioritätsprinzip
Als Senioritätsprinzip wird im Markenrecht der Umstand bezeichnet, dass bei kollidierendem Markenschutz auf unterschiedlichen Ebenen (national, europäisch oder international) das Anmeldedatum verwendet wird, um den Eintritt des Markenschutzes zu datieren. Sollte etwa eine anzumeldende europäische Marke in Konkurrenz mit einer bereits angemeldeten nationalen Marke aus einem EU-Mitgliedsstaat existieren, so ist das ältere Anmeldedatum entscheidend, um zu entscheiden, ob der Markenschutz bereits bestanden hat. Wird eine nationale Marke in eine EU-Marke umgewandelt, so kann das älteste Anmeldedatum der nationalen Marken in die Unionsmarke transferiert werden. Das Datum bleibt erhalten. Selbiges gilt, wenn die EU-Marke rückwirkend in eine nationale Marke umgewandelt werden soll.
Nachteile der EU Markenanmeldung
Höhere Anmeldekosten
Da der Markenschutz der Gemeinschaftsmarke sich über den gesamten Raum der EU erstrecken soll, müssen vor der Anmeldung deutlich mehr Marken recherchiert und bewertet werden, als es etwa bei einer nationalen Marke der Fall wäre. Dadurch entsteht ein ungleich höherer Rechercheaufwand, der in höheren Kosten mündet. Zusätzlich ist die Grundgebühr für die Eintragung einer europäischen Marke etwas höher.
Höhere Abmahngefahr
Gleichzeitig mit dem einhergehenden umfangreicheren Markenschutz besitzt die EU-Marke höheres Abmahnpotenzial. Potenzielle Abmahner können aus dem gesamten EU-Raum kommen. Deren Anzahl ist somit höher.
Fazit EU Markenanmeldung
Die Markenanmeldung einer Gemeinschaftsmarke kann sich bereits dann lohnen, wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nur in einem weiteren EU-Mitgliedsstaat anbieten. Auch Non-Profit-Organisationen sollten sich eine Markenanmeldung in der EU überlegen. Auch wenn kein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird, könnten „Markenpiraten“ Logos oder Schriftbilder einer Organisation als Marke anmelden und daraufhin abmahnen. Im Vergleich zur Anmeldung einer weiteren nationalen Marke bei einem nationalen Markenamt ist der Aufwand geringfügiger, da keine Sprachbarrieren vorliegen. Zusätzlich erstreckt sich der Markenschutz über alle Mitgliedsstaaten
Befindet sich Ihr Unternehmen oder Projekt noch in den Startlöchern und ist zunächst erst auf eine deutsche Zielgruppe ausgerichtet, dann ist eine nationale Marke zu bevorzugen. Bei späterer Expansion kann die nationale Marke in eine EU-Marke umgewandelt werden.
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Dauer der EU Markenanmeldung
Recherchen und Prüfungen - ab 1 bis 5 Werktage
Vor der Anmeldung Ihrer europäischen Marke beim EUIPO müssen wir ausschließen, dass keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Im Anschluss führen wir eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch, damit Sie keine späteren Abmahnungen aufgrund relativer Schutzhindernisse riskieren. Durchschnittlich dauert dieser juristisch anspruchsvolle Prozess bis zu fünf Werktage. In besonders dringlichen Fällen kann diese mitunter innerhalb von 48 Stunden vorgenommen werden.
Erstellung Waren und Dienstleistungsverzeichnis - durchschnittlich 2 Werktage
Der Markenschutz kann nur Bestehen, wenn zur EU-Marke ein korrektes W-/D-Verzeichnis angemeldet wurde. Wir überprüfen Ihre Tätigkeit und erstellen durchschnittlich innerhalb von zwei Werktagen das entsprechende Verzeichnis anhand der Nizza-Klassen.
Anmeldung der Unionsmarke - durchschnittlich 1 Werktag
Sind alle Unterlagen vorbereitet, die entsprechenden Recherchen durchgeführt und das W-/D-Verzeichnis erstellt, so kann die Anmeldung bei EUIPO erfolgen. Innerhalb eines Werktages ist diese durchschnittlich abgeschlossen.
Eintragung der Unionsmarke - Bis zu 6 Monate
Nach Eingang der Anmeldung und der Anmeldegebühr nimmt das EUIPO innerhalb eines Monats seine Arbeit auf. Es besteht eine dreimonatige Widerspruchsfrist für die Inhaber älterer Marken. Die Anmeldung ist in den meisten Fällen nach 6 Monaten mit der Eintragung der Marke ins Register abgeschlossen.
Es besteht EU weiter Markenschutz - 10 Jahre
Nach der erfolgreichen Eintragung Ihrer Unionsmarke genießen Sie einen zehnjährigen Markenschutz. Nach Ablauf dieser Frist ist eine manuelle Verlängerung erforderlich.
Die Mindest-Dauer der Anmeldung einer EU Marke beträgt vom ersten Telefonat bis zur Anmeldung beim EUIPO 4 Tage. Bis zur Eintragung der Marke vergehen jedoch oft bis zu 6 Monate. Das liegt daran, dass das EUIPO die Marke nach absoluten Schutzhindernissen überprüfen muss und eine Widerrufsfrist von 3 Monaten gewährt wird.
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EU Markenanmeldung – Kosten – Festpreis inkl. aller Prüfungen und Recherchen
Unser EU Markenpaket erhalten Sie zum Festpreis, der alle Leistungen einer Markenanmeldung enthält: Alle Prüfungen und Recherchen sind enthalten – insbesondere eine Ähnlichkeitsrecherche.
Kosten der EU Markenanmeldung: Preise und Gebühren bei der Anmeldung einer Unionsmarke
Bei der Anmeldung einer EU Marke entstehen Kosten beim Amt der EU für Geistiges Eigentum (EUIPO). Für die Anmeldung einer Unionsmarke fallen folgende Kosten und Gebühren an:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Kosten der Markenprüfung und Anmeldung | Erstellung eines W-D Verzeichnisses in 3 Klassen, Schutzfähigkeitsprüfung, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Firmen-Identitätsrecherche deutsches Handelsregister, Markengutachten inkl. Risikoeinschätzung, Begleitung Amazon-Brand-Registry, Mustervertragspaket, Markenanmeldung beim EUIPO | Festpreis: 549,– € (“PLUS”) |
| EUIPO: Markenanmeldung EU | Grundgebühr des EUIPO für die Anmeldung einer EU Marke. Anmeldung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 1 Klasse enthalten | 850,- € |
| EUIPO: Anmeldung 2 Klasse | Für die 2 Klasse | 50,- € |
| EUIPO: Anmeldung je weitere Klasse | Ab der 3 Klasse für jede zusätzliche Klasse | 150,- € |
| EUIPO: Markenverlängerung EU | Grundgebühr des EUIPO. Verlängerung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 1 Klasse enthalten | 850,- € |
| EUIPO: Verlängerung 2 Klasse | Für die 2 Klasse | 50,- € |
| EUIPO: Verlängerung je weitere Klasse | Ab der 3 Klasse für jede zusätzliche Klasse | 150,- € |
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Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler bei der EU Markenanmeldung
Die meisten Unternehmer, Gründer und etablierte Unternehmen verwenden eine Gemeinschaftsmarke als festen Bestandteil ihrer Vermarktungsstrategie. Der Gründergeist führt oft zur „Do-it-Yourself“-Falle, wenn es um Markenanmeldungen geht. Dabei sollte diese komplexe und Fachkenntnis erfordernde Tätigkeit einem Rechtsanwalt überlassen werden. Die unter dem nachfolgenden Link aufgelisteten Tipps sollten beherzigt, die dort genannten häufigsten Fehler vermieden werden.
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Besonderheiten des EU Markenrechts
Das EU-Markenrecht wird in einer EG-Verordnung, der Unionsmarkenverordnung geregelt. Sie ist einerseits maßgebend für das nationale Markenrecht aller EU-Staaten. Gleichzeitig regelt sie das EU-Markenrecht für die Unionsmarke auf nationaler Ebene. Es tritt nicht an die Stelle eines nationalen Markenrechts. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Systeme, die koexistieren können.
Das Markenrecht der EU findet innerhalb der gesamten Union eine einheitliche Anwendung. Dennoch ist es gegenüber dem nationalen Markenrecht privilegiert.
In der UMV wird der komplette Lebenszyklus einer europäischen Marke geregelt. Die Entstehung der Marke, die Eintragungshindernisse der absoluten und relativen Schutzhindernisse, die Lizenzierung der Marke und die Löschung nach Ablauf des Markenschutz. Weiterhin regelt das EU-Markenrecht, welche Schritte zur Verteidigung Ihrer EU-Marke möglich sind.
– Die Entstehung des Markenrechts einer EU-Marke
– Absolute Schutzhindernisse
– Relative Schutzhindernisse
– Verteidigung des EU-Markenrechts
– Lizenzierung des EU-Markenrechts
– Erlöschung des EU-Markenrechts
– Das EU-Markenregister
– Die Nizza-Klassifikatione
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EU-Wortmarke: Rückfragen zum PLUS-Paket
24 März 2026/1 Kommentar/in EU Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen gestern bereits eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de gesendet, bin mir aber nicht sicher, ob das die richtige Adresse war. Daher sende ich meine Anfrage zur Sicherheit nochmals über Ihr Kontaktformular. Wir möchten die Wortmarke „Ploondy“ als EU-Marke beim EUIPO anmelden. Ihr PLUS-Paket für 499 € netto ist für […]
Markenanmeldung EU
30 Jan. 2026/1 Kommentar/in EU Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, Ich würde gerne eine Marke in der EU in 2 Klassen anmelden. Wie viel beträgt Ihr Honorar für die Recherche plus Anmeldung? Mit freundlichen Grüßen Anne Jäckel
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