• Marke anmelden: Bundesweit mit Anwalt

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Eine EU Marke anmelden

Die Marke oder „Brand“ ist das wichtigste Repräsentationsinstrument eines Unternehmens. Es vertritt Ihre Produkte oder Dienstleistungen nach Außen. Kunden und Interessenten treten als erstes mit Ihrer Marke in Kontakt. Eine europäische Marke oder Unionsmarke könnte etwa für

  • Ihr Unternehmen
  • Ihr Produkt
  • Ihre Dienstleistung
  • Ihre Praxis
  • Oder Ihre freiberufliche Tätigkeit

angemeldet werden.

Eine Unionsmarke – oder EU Marke – gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – dazu genügt es einer einzigen Anmeldung beim Europäischen Markenamt.

Jetzt wieder bis 700 Euro Förderung erhalten! Antragstellung nur noch bis Ende des Jahres*

Lassen Sie die KMU-Förderung bei jeder Markenanmeldung von uns mitbeantragen – und erhalten Sie eine Erstattung von 75 % der Amtsgebühr.

* der EU KMU Fond ist ab dem 2. Februar 2026 wieder geöffnet, er läuft aller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende des Jahres, aber aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit der KMU Förderung wird der Fördertopf wahrscheinlich wieder viel früher erschöpft sein, also lohnt es sich schnell zu sein.

Die EU-Marke

  • Die EU Marke bietet ihrem Produkt, Dienstleistung oder Unternehmen nach der Anmeldung Schutz in allen EU Staaten
  • Das EUIPO trägt jährlich etwa 170.000  EU Marken (Unionsmarken) ein– die Mehrzahl davon aus Mitgliedsstaaten der EU
  • Die Eintragung Ihrer Marke gewährt Ihnen das Recht, Wettbewerbern die Nutzung Ihres Markennamens zu untersagen

Quelle: Europäisches Markenamt

Wir melden Ihre EU Marke an– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Mehr Informationen

Online EU Marke anmelden

Sie können Ihre EU Marke zu einem Festpreis von 549,– (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) direkt online anmelden oder sich online eine kostenfreie Erstberatung reservieren.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrer EU Marke. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Markenanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung.

Anmeldung Ihrer EU Marke

Wir begleiten Ihren Gesamten Markenanmeldungsprozess: Von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, der Schutzfähigkeitsprüfung und die Erstellung eines W-D Verzeichnisses bis hin zur Anmeldung der EU Marke bei der EUIPO. Und dies zu einem Festpreis von 549,– Euro – inkl. Ähnlichkeitsrecherche.

Überblick EU Markenanmeldung

Haben Sie voreine EU Marke anzumelden um Ihr Unternehmen, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung durch Ihr individuelles Markenzeichen zu schützen und eine Corporate Identity zu schaffen? Dank jahrelanger Erfahrung können wir alle Ihre Fragen zur EU Marke umfangreich, schnell und professionell beantworten. Durch unsere ausführliche Recherche ermöglichen wir Ihnen dabei eine rechtssichere Anmeldung.

Fragen wie:

  • „Wie melde ich eine EU Marke an?“,
  • „Wie teuer ist die EU Markenanmeldung?“ oder
  • „Ist eine EU Marke geeignet für mich?“,

werden auf unserer Seite umfassend beantwortet.

Die professionelle und umfassende Vorabprüfung ihrer Wort-, Bild-, oder Wort-Bild-Marke ist der Grundbaustein für eine erfolgreiche Eintragung ins Markenregister. Mit unserer Hilfe können Sie Rechtsstreitigkeiten nach der Markenanmeldung vorbeugen und ihre Wunschmarke verwirklichen.

Wir melden Ihre EU Marke an – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

EU Markenanmeldung – Unser Paket – Inklusive aller Prüfungen und Recherchen

Unser Paket enthält alle Prüfungen und Recherchen – zu einem niedrigen Festpreis. Alle Leistungen inkl. einer Ähnlichkeitsrecherche sind enthalten.

EU AnmeldungPLUS

€549,–zzgl. € 104,31 USt.
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  • EU Markenanmeldung mit Schutzfähigkeitsprüfung, Firmennamens-, Identitäts- und umfassender Ähnlichkeitsrecherche.

  • Organisation und Durchführung
    • Begleitung Ihrer Anmeldung zur Wortmarke Wort-/Bildmarke in 3 Nizza Klassen
    • Erstellung W/D Verzeichnis nach aktueller Nizza-Klassifikation
    • Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim DPMA oder EUIPO
    • Begleitung Amazon-Brand-Registry
  • Schutzfähigkeitsprüfung
    Wir prüfen Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Dazu werden die Markenfähigkeit und die Abwesenheit absoluter Schutzfähigkeitshindernisse überprüft.
  • Identitätsrecherche
    Wir führen eine Identitätsrecherche durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach gleichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren gleichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren.
  • ÄHNLICHKEITSRECHERCHE
    Neben einer Identitätsrecherche führen wir IMMER eine umfassende ÄHNLICHKEITSRECHERCHE durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach klanglich, gedanklich oder visuell ähnlichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren ähnlichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren. Die Ähnlichkeitsrecherche wird mit einem professionellen Tool durchgeführt, welches abweichende ältere Konkurrentenmarken feststellt und Sie auf Risiken hinweist, um so die Gefahr einer Abmahnung größtmöglich zu beseitigen.
  • Firmennamenidentitätsrecherche
    Wir führen eine Firmennamen-Identitätsrecherche im deutschen Handelsregister durch.
  • Markengutachten
    Nach durchgeführten Prüfungen und Recherchen erstellen wir ein anwaltliches Schutzfähigeits- und Risikokurzgutachten. Dabei beziehen wir uns auf die etwaig durchgeführten Schutzfähigkeitsprüfung und Recherchen (Identität-, Ähnlichkeit- und Firmenname) und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Markenanmeldung
    Eine Markenanmeldung mit uns entbindet Sie von den Formalitäten des Anmeldungsprozesses. Wir reichen Ihre Markenanmeldung beim Markenamt. Dabei bestellen wir uns als Ihr Verfahrensbevollmächtigter und stehen dem Markenamt für die gesamte Dauer des Anmeldeverfahrens für Rückfragen zur Verfügung. Wird die Marke in das Markenregister eingetragen, bietet sie einen 10-jährigen Markenschutz, der danach verlängert werden kann.
  • Markenrechtliche Rechtsdokumente
    • Markenanmeldung
    • W/D Verzeichnis
    • Antrag auf (teilweisen) Verlängerung der Marke
    • Antrag auf (teilweisen) Verzicht der Marke
    • Anschreiben Verletzer - Einstellung markenrechtsverletzender Markennutzung und Drohung Anwalt
    • Lizenzierungsvertrag - Gestattung Markennutzung
  • ☑ Anmeldung für Programm

Was ist eine EU Marke?

Eine EU Marke ist ein Kennzeichen, welches schriftlich, bildlich, akustisch oder als Geruch auftreten kann. Die meisten Markeneintragungen sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.

Privatpersonen, Unternehmen oder Selbstständige und Freiberufler können Unionsmarken anmelden. Es bedarf keines wirtschaftlichen Zwecks, um Markenschutz für eine europäische Marke zu erwerben.

Die häufigsten europäischen Marken sind entweder eine:

  • Wortmarke (Buchstabenkombination)
  • Bildmarke (Grafik oder Logo)
  • Wort-/Bildmarke (Kombination beider vorheriger Typen).

Sie werden zur Unterscheidung von Dienstleistungen und Produkten durch die angesprochene Zielgruppe angemeldet.

Marken dienen der Herstellung einer Unterscheidungskraft zwischen Produkten und Dienstleistungen ähnlicher Kategorien. Unternehmen setzen sie als Marketing-Instrument ein. Der Zielgruppe wird ein bestimmter Eindruck imprägniert. Erfolgreiche Marken haben eine hohen Wiedererkennungswert und kommunizieren der Öffentlichkeit die Unternehmenswerte und Alleinstellungsmerkmale. Marken wird mit zunehmender Bekanntheit ein höherer Wert zugemessen.

Unterschiedliche Markenkategorien

Eine Marke ist erstmal nur eine Kennzeichnung. Sie kann über verschiedene Medien kommuniziert werden. Die europäische Marke muss in erster Linie die Darstellbarkeit des Art. 4b UMV und Art. 7 Abs. 1 UMV erfüllen. Die häufigsten Markenarten sind:

  • Die Wortmarke
  • Die Bildmarke
  • Die Wort-Bild-Marke
  • Die Farbmarke
  • Die akkustische Marke

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Ziele der EU Markenanmeldung

  • Webinar - Marke geschützt?

EU Marke anmelden in 8 Schritten – Ablauf der Anmeldung einer EU Marke Schritt für Schritt

Überblick Ablauf EU Marke anmelden

Eine Markenanmeldung läuft wie folgt ab:

  1. Markennamen finden
  2. Prüfung der Eintragungsfähigkeit
  3. Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  4. Bekanntheitsschutzprüfung
  5. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
  6. Europäische Marke anmelden
  7. Eintragung der Marke und Widerspruchsfrist
  8. Markenschutz erhalten

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Vorteile und Nachteile der EU Markenanmeldung

Als potenzieller Markenanmelder aus Deutschland haben Sie tendenziell drei Möglichkeiten für die Anmeldung einer Marke, wenn Ihr Unternehmen oder Projekt in Deutschland tätig ist. Die Anmeldung einer deutschen, europäischen oder internationalen Marke.

Wir möchten Ihnen die Vor- und Nachteile der Anmeldung einer EU-Marke vorlegen, um Ihnen den Entscheidungsprozess zu erleichtern.

Vorteile der EU Markenanmeldung

  • Umfangreicher Markenschutz in der gesamten EU

    Ist die Gemeinschaftsmarke erfolgreich eingetragen, so genießen Sie ab diesem Zeitpunkt einen umfassenden Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der europaweiten Expansion Ihres Unternehmens ist damit die Tür geöffnet.

  • Geringer bürokratischer Aufwand: Einmalig und fortlaufend

    Eine europäische Marke muss nur einmalig beim EUIPO angemeldet werden. Daran ändert auch die potenzielle Gebietserweiterung oder anderweitige Gesetzesänderungen nichts. Tritt der EU ein weiterer Mitgliedsstaat bei, erstreckt sich der Markenschutz sofort auch über dessen Hoheitsgebiet. Die Anmeldung erfolgt bei EUIPO, welche selbst mit den nationalen Markenämtern der Mitgliedsstaaten korrespondiert. Die Beachtung nationaler Gesetze ist somit überflüssig. Sollte eine Markenrechtsverletzung auftreten und daraus ein Rechtsstreit entstehen, so muss die Klage nicht vor dem nationalen Gerichtshof des Landes der verletzenden Partei geführt werden. Es genügt einer einmaligen Klage vor dem entsprechenden Unionsmarkengericht. Jeder Mitgliedsstaat der EU muss spezielle Markengerichte für die Verletzung von EU-Markenrecht eingerichtet haben. In der Bundesrepublik sind das die Landgerichte (erste Instanz) und die Oberlandesgerichte (zweite Instanz).

  • Rechtserhaltende Wirkung

    Wird eine Gemeinschaftsmarke nicht in ihrer angemeldeten W-/D-Klasse innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren genutzt, so verfällt der Markenschutz. Bei der EU-Marke gibt es vorteilhafterweise keine regionale Beschränkung. Wird die Marke nur innerhalb eines Mitgliedstaates genutzt, so besteht weiterhin der Markenschutz für alle anderen EU-Länder.

  • Senioritätsprinzip

    Als Senioritätsprinzip wird im Markenrecht der Umstand bezeichnet, dass bei kollidierendem Markenschutz auf unterschiedlichen Ebenen (national, europäisch oder international) das Anmeldedatum verwendet wird, um den Eintritt des Markenschutzes zu datieren. Sollte etwa eine anzumeldende europäische Marke in Konkurrenz mit einer bereits angemeldeten nationalen Marke aus einem EU-Mitgliedsstaat existieren, so ist das ältere Anmeldedatum entscheidend, um zu entscheiden, ob der Markenschutz bereits bestanden hat. Wird eine nationale Marke in eine EU-Marke umgewandelt, so kann das älteste Anmeldedatum der nationalen Marken in die Unionsmarke transferiert werden. Das Datum bleibt erhalten. Selbiges gilt, wenn die EU-Marke rückwirkend in eine nationale Marke umgewandelt werden soll.

Nachteile der EU Markenanmeldung

  • Höhere Anmeldekosten

    Da der Markenschutz der Gemeinschaftsmarke sich über den gesamten Raum der EU erstrecken soll, müssen vor der Anmeldung deutlich mehr Marken recherchiert und bewertet werden, als es etwa bei einer nationalen Marke der Fall wäre. Dadurch entsteht ein ungleich höherer Rechercheaufwand, der in höheren Kosten mündet. Zusätzlich ist die Grundgebühr für die Eintragung einer europäischen Marke etwas höher.

  • Höhere Abmahngefahr

    Gleichzeitig mit dem einhergehenden umfangreicheren Markenschutz besitzt die EU-Marke höheres Abmahnpotenzial. Potenzielle Abmahner können aus dem gesamten EU-Raum kommen. Deren Anzahl ist somit höher.

Fazit EU Markenanmeldung

Die Markenanmeldung einer Gemeinschaftsmarke kann sich bereits dann lohnen, wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nur in einem weiteren EU-Mitgliedsstaat anbieten. Auch Non-Profit-Organisationen sollten sich eine Markenanmeldung in der EU überlegen. Auch wenn kein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird, könnten „Markenpiraten“ Logos oder Schriftbilder einer Organisation als Marke anmelden und daraufhin abmahnen. Im Vergleich zur Anmeldung einer weiteren nationalen Marke bei einem nationalen Markenamt ist der Aufwand geringfügiger, da keine Sprachbarrieren vorliegen. Zusätzlich erstreckt sich der Markenschutz über alle Mitgliedsstaaten

Befindet sich Ihr Unternehmen oder Projekt noch in den Startlöchern und ist zunächst erst auf eine deutsche Zielgruppe ausgerichtet, dann ist eine nationale Marke zu bevorzugen. Bei späterer Expansion kann die nationale Marke in eine EU-Marke umgewandelt werden.

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Dauer der EU Markenanmeldung

  • Recherchen und Prüfungen - ab 1 bis 5 Werktage

    Vor der Anmeldung Ihrer europäischen Marke beim EUIPO müssen wir ausschließen, dass keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Im Anschluss führen wir eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch, damit Sie keine späteren Abmahnungen aufgrund relativer Schutzhindernisse riskieren. Durchschnittlich dauert dieser juristisch anspruchsvolle Prozess bis zu fünf Werktage. In besonders dringlichen Fällen kann diese mitunter  innerhalb von 48 Stunden vorgenommen werden.

  • Erstellung Waren und Dienstleistungsverzeichnis - durchschnittlich 2 Werktage

    Der Markenschutz kann nur Bestehen, wenn zur EU-Marke ein korrektes W-/D-Verzeichnis angemeldet wurde. Wir überprüfen Ihre Tätigkeit und erstellen durchschnittlich innerhalb von zwei Werktagen das entsprechende Verzeichnis anhand der Nizza-Klassen.

  • Anmeldung der Unionsmarke - durchschnittlich 1 Werktag

    Sind alle Unterlagen vorbereitet, die entsprechenden Recherchen durchgeführt und das W-/D-Verzeichnis erstellt, so kann die Anmeldung bei EUIPO erfolgen. Innerhalb eines Werktages ist diese durchschnittlich abgeschlossen.

  • Eintragung der Unionsmarke - Bis zu 6 Monate

    Nach Eingang der Anmeldung und der Anmeldegebühr nimmt das EUIPO innerhalb eines Monats seine Arbeit auf. Es besteht eine dreimonatige Widerspruchsfrist für die Inhaber älterer Marken. Die Anmeldung ist in den meisten Fällen nach 6 Monaten mit der Eintragung der Marke ins Register abgeschlossen.

  • Es besteht EU weiter Markenschutz - 10 Jahre

    Nach der erfolgreichen Eintragung Ihrer Unionsmarke genießen Sie einen zehnjährigen Markenschutz. Nach Ablauf dieser Frist ist eine manuelle Verlängerung erforderlich.

Die Mindest-Dauer der Anmeldung einer EU Marke beträgt vom ersten Telefonat bis zur Anmeldung beim EUIPO 4 Tage. Bis zur Eintragung der Marke vergehen jedoch oft bis zu 6 Monate. Das liegt daran, dass das EUIPO die Marke nach absoluten Schutzhindernissen überprüfen muss und eine Widerrufsfrist von 3 Monaten gewährt wird.

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EU Markenanmeldung – Kosten – Festpreis inkl. aller Prüfungen und Recherchen

Unser EU Markenpaket erhalten Sie zum Festpreis, der alle Leistungen einer Markenanmeldung enthält: Alle Prüfungen und Recherchen sind enthalten – insbesondere eine Ähnlichkeitsrecherche.

EU AnmeldungPLUS

€549,–zzgl. € 104,31 USt.
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  • EU Markenanmeldung mit Schutzfähigkeitsprüfung, Firmennamens-, Identitäts- und umfassender Ähnlichkeitsrecherche.

  • Organisation und Durchführung
    • Begleitung Ihrer Anmeldung zur Wortmarke Wort-/Bildmarke in 3 Nizza Klassen
    • Erstellung W/D Verzeichnis nach aktueller Nizza-Klassifikation
    • Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim DPMA oder EUIPO
    • Begleitung Amazon-Brand-Registry
  • Schutzfähigkeitsprüfung
    Wir prüfen Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Dazu werden die Markenfähigkeit und die Abwesenheit absoluter Schutzfähigkeitshindernisse überprüft.
  • Identitätsrecherche
    Wir führen eine Identitätsrecherche durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach gleichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren gleichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren.
  • ÄHNLICHKEITSRECHERCHE
    Neben einer Identitätsrecherche führen wir IMMER eine umfassende ÄHNLICHKEITSRECHERCHE durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach klanglich, gedanklich oder visuell ähnlichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren ähnlichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren. Die Ähnlichkeitsrecherche wird mit einem professionellen Tool durchgeführt, welches abweichende ältere Konkurrentenmarken feststellt und Sie auf Risiken hinweist, um so die Gefahr einer Abmahnung größtmöglich zu beseitigen.
  • Firmennamenidentitätsrecherche
    Wir führen eine Firmennamen-Identitätsrecherche im deutschen Handelsregister durch.
  • Markengutachten
    Nach durchgeführten Prüfungen und Recherchen erstellen wir ein anwaltliches Schutzfähigeits- und Risikokurzgutachten. Dabei beziehen wir uns auf die etwaig durchgeführten Schutzfähigkeitsprüfung und Recherchen (Identität-, Ähnlichkeit- und Firmenname) und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Markenanmeldung
    Eine Markenanmeldung mit uns entbindet Sie von den Formalitäten des Anmeldungsprozesses. Wir reichen Ihre Markenanmeldung beim Markenamt. Dabei bestellen wir uns als Ihr Verfahrensbevollmächtigter und stehen dem Markenamt für die gesamte Dauer des Anmeldeverfahrens für Rückfragen zur Verfügung. Wird die Marke in das Markenregister eingetragen, bietet sie einen 10-jährigen Markenschutz, der danach verlängert werden kann.
  • Markenrechtliche Rechtsdokumente
    • Markenanmeldung
    • W/D Verzeichnis
    • Antrag auf (teilweisen) Verlängerung der Marke
    • Antrag auf (teilweisen) Verzicht der Marke
    • Anschreiben Verletzer - Einstellung markenrechtsverletzender Markennutzung und Drohung Anwalt
    • Lizenzierungsvertrag - Gestattung Markennutzung
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Kosten der EU Markenanmeldung: Preise und Gebühren bei der Anmeldung einer Unionsmarke

Bei der Anmeldung einer EU Marke entstehen Kosten beim Amt der EU für Geistiges Eigentum (EUIPO).  Für die Anmeldung einer Unionsmarke fallen folgende Kosten und Gebühren an:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Kosten der Markenprüfung und Anmeldung Erstellung eines W-D Verzeichnisses in 3 Klassen, Schutzfähigkeitsprüfung, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Firmen-Identitätsrecherche deutsches Handelsregister, Markengutachten inkl. Risikoeinschätzung, Begleitung Amazon-Brand-Registry, Mustervertragspaket, Markenanmeldung beim EUIPOFestpreis: 549,– € (“PLUS”)
EUIPO: Markenanmeldung EUGrundgebühr des EUIPO für die Anmeldung einer EU Marke. Anmeldung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 1 Klasse enthalten850,- €
EUIPO: Anmeldung 2 KlasseFür die 2 Klasse50,- €
EUIPO: Anmeldung je weitere KlasseAb der 3 Klasse für jede zusätzliche Klasse150,- €
EUIPO: Markenverlängerung EUGrundgebühr des EUIPO. Verlängerung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 1 Klasse enthalten850,- €
EUIPO: Verlängerung 2 KlasseFür die 2 Klasse50,- €
EUIPO: Verlängerung je weitere KlasseAb der 3 Klasse für jede zusätzliche Klasse150,- €

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Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler bei der EU Markenanmeldung

Die meisten Unternehmer, Gründer und etablierte Unternehmen verwenden eine Gemeinschaftsmarke als festen Bestandteil ihrer Vermarktungsstrategie. Der Gründergeist führt oft zur „Do-it-Yourself“-Falle, wenn es um Markenanmeldungen geht. Dabei sollte diese komplexe und Fachkenntnis erfordernde Tätigkeit einem Rechtsanwalt überlassen werden. Die unter dem nachfolgenden Link aufgelisteten Tipps sollten beherzigt, die dort genannten häufigsten Fehler vermieden werden.

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Besonderheiten des EU Markenrechts

Das EU-Markenrecht wird in einer EG-Verordnung, der Unionsmarkenverordnung geregelt. Sie ist einerseits maßgebend für das nationale Markenrecht aller EU-Staaten. Gleichzeitig regelt sie das EU-Markenrecht für die Unionsmarke auf nationaler Ebene. Es tritt nicht an die Stelle eines nationalen Markenrechts. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Systeme, die koexistieren können.

Das Markenrecht der EU findet innerhalb der gesamten Union eine einheitliche Anwendung. Dennoch ist es gegenüber dem nationalen Markenrecht privilegiert.

In der UMV wird der komplette Lebenszyklus einer europäischen Marke geregelt. Die Entstehung der Marke, die Eintragungshindernisse der absoluten und relativen Schutzhindernisse, die Lizenzierung der Marke und die Löschung nach Ablauf des Markenschutz. Weiterhin regelt das EU-Markenrecht, welche Schritte zur Verteidigung Ihrer EU-Marke möglich sind.

Auf unserer Seite finden Sie Informationen zu folgenden Einzelheiten des EU-Markenrechts:

– Die Entstehung des Markenrechts einer EU-Marke
– Absolute Schutzhindernisse
– Relative Schutzhindernisse
– Verteidigung des EU-Markenrechts
– Lizenzierung des EU-Markenrechts
– Erlöschung des EU-Markenrechts
– Das EU-Markenregister
– Die Nizza-Klassifikatione

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    EU-Wortmarke: Rückfragen zum PLUS-Paket

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen gestern bereits eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de gesendet, bin mir aber nicht sicher, ob das die richtige Adresse war. Daher sende ich meine Anfrage zur Sicherheit nochmals über Ihr Kontaktformular. Wir möchten die Wortmarke „Ploondy“ als EU-Marke beim EUIPO anmelden. Ihr PLUS-Paket für 499 € netto ist für […]

    Markenanmeldung EU

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde gerne eine Marke in der EU in 2 Klassen anmelden. Wie viel beträgt Ihr Honorar für die Recherche plus Anmeldung? Mit freundlichen Grüßen Anne Jäckel

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    *Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

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