GmbH & Co. KG gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Eine GmbH & Co. KG gründen
Sie wollen eine GmbH & Co. KG gründen, um von einer besonders angesehenen Gesellschaftsform zu profitieren, steuerliche Vorteile zu genießen und Ihre private Haftung auszuschließen? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre GmbH & Co. KG schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.
- Die GmbH & Co. KG ist eine abgewandelte Form der KG und damit eine Personengesellschaft
- Die GmbH & Co. KG bietet Gründern die Möglichkeit der privaten Enthaftung
- Komplementär der GmbH & Co. KG ist die GmbH als juristische Person
- Ein Gesellschafterwechsel ist formlos möglich und vereinfacht im Gegensatz zur GmbH
Wir gründen Ihre GmbH & Co. KG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte GmbH & Co. KG Gründung
Inhaltsverzeichnis
Online GmbH & Co. KG Gründung
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Online GmbH & Co. KG Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre GmbH & Co. KG direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer GmbH & Co. KG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer GmbH & Co. KG
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick GmbH & Co. KG Gründung
Die Besonderheiten der GmbH & Co KG
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus einer Kapitalgesellschaft, der GmbH, und einer Personengesellschaft, der KG. Die KG ist dabei die im Geschäftsverkehr auftretende Rechtspersönlichkeit, welche die Geschäfte mit Ihren Vertragspartnern schließt. Dabei können Sie die Möglichkeit der Kommanditisten-Einlage nutzen, um Ihre Unternehmung mit Hilfe von Freunden oder Bekannten zu finanzieren.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, so dass der Komplementär grundsätzlich privat für Verbindlichkeiten haftet. Bei einer GmbH & Co. KG ist einzige Komplementärin die GmbH, weswegen eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter dennoch greift. Es werden die besten Aspekte von GmbH und KG kombiniert.
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Gesellschaftsform. Sie hat keine eigene Rechtsgrundlage, sondern fußt auf zahlreichen gerichtlichen Urteilen. Im Grunde ist sie eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär durch die GmbH ausgetauscht wurde. Sie bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der GmbH, wenn es um die Beteiligung von nicht-geschäftsführenden Gesellschaftern oder stillen Investoren geht. Sie können als Kommanditist beteiligt werden. Kommanditisten zahlen bei Gewinnentnahme lediglich ihren persönlichen Einkommenssteuersatz.
Die Gründung ist theoretisch auch als Einzelperson möglich. Die Vorteile machen sich allerdings erst bezahlt, wenn mehrere Gesellschafter involviert sind. Dank der Anforderungen an das Stammkapital und der fortgeschrittenen Unternehmensstruktur genießt die GmbH & Co. KG ein hohes Ansehen.
Umwandlung bestehenden Unternehmens in eine GmbH & Co KG
Oftmals gibt es bei der GmbH & Co KG Gründung schon ein anderes Unternehmen. So kann im Zuge der GmbH & Co KG Gründung insbesondere
in eine GmbH & Co KG umgewandelt werden. Dies erfolgt oft im Gründungsprozess, wobei Eingänge- und Ausgänge des Ursprungsunternehmens bis zu 8 Monaten steuerlich vorteilhaft rückwirkend einbezogen werden können.

GmbH & Co. KG gründen: Unsere Pakete
Was ist eine GmbH & Co. KG?
Vor wenigen Jahren noch recht exotisch, hat sich die GmbH & Co. KG mittlerweile fest in der deutschen Unternehmenslandschaft etabliert. Wir bringen Ihnen diese steuerlich-vorteilhafte Gesellschaftsform näher.
Definition der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist genau genommen keine eigene Rechtsform. Es handelt sich vielmehr um eine Gesellschaftsform, die auf einem juristischen Konstrukt basiert. Das Grundgerüst der Kommanditgesellschaft bleibt bestehen. Sie ist also eine Personengesellschaft, anstatt einer Kapitalgesellschaft. Anstelle des vollhaftenden Komplementärs tritt die GmbH.
Haftung der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG bietet gegenüber der klassischen Kommanditgesellschaft wirkungsvolle Vorteile bezüglich der Haftung. Auch wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt, ist keine vollhaftende Privatperson involviert. Die Komplementäre-GmbH übernimmt die Haftung, die wiederum nur mit ihrem Betriebsvermögen haftet. Die Kommanditisten haften hingegen nur mit ihrer persönlichen Einlagesumme. Es existieren allerdings auch bei der GmbH & Co. KG Ausnahmen der Haftung.
Besonderheit: Mischform aus einer GmbH und einer KG
Entgegen der GmbH ist die GmbH & Co. KG ein juristisches Konstrukt. Es handelt sich um eine Mischform bestehend aus
- einer Personengesellschaft (KG) und
- einer Kapitalgesellschaft (GmbH).
Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich somit um eine besondere Rechtsform, die über Jahre geformt wurde. Die Besonderheit besteht darin, dass die GmbH bei der Gründung einer GmbH & Co. KG in die Stellung des Komplementärs der KG eingesetzt wird.
Dadurch entsteht einer der großen Hauptvorteile der GmbH & Co. KG, der diese Gesellschaftsform für viele Gründer interessant macht: Die Gesellschafter werden dadurch von ihrer persönlichen Haftung befreit.
Wie wird das bestehende Unternehmen zur GmbH & Co KG umgewandelt?
Vielfach gibt es bereits ein Unternehmen. Im Gründungsprozess kann dieses in eine GmbH & Co KG umgewandelt werden. Die Umwandlung kann aber auch rückwirkend nach bereits erfolgter Gründung der GmbH & Co. KG erfolgen.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
0,– €
Ziele der GmbH & Co. KG Gründung
1. Ziel
Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung und besonders angesehene Gesellschaftsform
Als Gründer einer GmbH & Co. KG profitieren Sie vom Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung mit Ihrem Vermögen. Sie erhalten eine haftungsbeschränkte Gesellschaft, die grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten haftet. Gleichzeitig hat sich die GmbH & Co. KG aufgrund immer häufiger werdender Empfehlungen aus Steuerberaterkreisen in den letzten Jahren einen hervorragenden Ruf verschafft.
2. Ziel
Die steuerlich vorteilhafte Beteiligung nicht geschäftsführender Gesellschafter oder Investoren
Eine GmbH & Co. KG bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter oder Investoren steuerlich vorteilhaft zu beteiligen. So profitieren Sie bei Entnahmen grundsätzlich von Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz. Nicht geschäftsführende GmbH-Gesellschafter müssen bei Entnahmen zusätzlich die in der Summe höhere Körperschaftssteuer nebst Kapitalertragssteuer tragen.
3. Ziel
Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Um den vollständigen Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung zu erreichen, bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Dazu wird der gesamte Gründungsprozess vom Anwalt übernommen – von der Gründungsberatung, über die Erstellung des Gesellschaftsvertrages bis hin zur Handelsregistereintragung. So wird sichergestellt, dass rechtliche Fehler vermieden werden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten würden.
4. Ziel
Kaum Formalitäten
Eine Gründung mit uns entbindet Sie von den meisten Formalitäten des Gründungsprozesses. Dabei steht Ihnen unser in Gründungsfragen erfahrenes Kanzleiteam während des gesamten Gründungsvorgangs zur Verfügung.
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Vorbereitung der GmbH & Co. KG Gründung
Die Gründung eines Unternehmens ist ein umfangreicher Prozess mit nachreichenden Folgen. Um zunächst die richtige Rechtsform zu finden und keine Fehler in der Gründung zu machen, die später kostspielig korrigiert werden müssen, sollte das Vorhaben ausreichend analysiert und entsprechend geplant werden.
Wir haben bereits zahlreiche Unternehmensgründungen begleitet. Dabei haben wir festgestellt, dass Gründungen zwar nicht schematisch sind, allerdings sich in vier Grundzügen ähneln. Dazu gehören unter anderem:
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Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Vor jeder Unternehmensgründung sollten Sie einen Businessplan erstellen. Er dient nicht der internen Strukturierung des Vorhabens, sondern kann außenstehenden Interessenten präsentiert werden. Inhaltlich sollten also sowohl Stärken als auch Schwächen des Vorhabens beleuchtet werden, insbesondere folgende Aspekte:
- Beteiligte Gründerpersonen
- Geschäftsmodell / Idee
- Marktsegment
- Konkurrenzanalyse
- Marketingstrategie
- Betriebliche Organisation
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzierungsplan
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Die wichtigsten Aspekte einer erfolgreichen Unternehmensgründung sind die Finanzierung und das Marketing. Durch einen angemessenen Finanzierungsplan sind die ersten Ausgaben bis zur Generierung der ersten Einnahmen gedeckt. Die Marketingstrategie ist für den erfolgreichen Markteintritt und die Kontaktaufnahme zu den ersten Kunden relevant.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Um spätere Korrekturen zu umgehen, ist eine Abklärung aller juristischer Aspekte des angestrebten Geschäftsmodells notwendig. Generell müssen Aspekte wie die Haftung, die Erbfolgschaft, die steuerlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen abgeklärt werden. Zudem müssen spezifische Anforderungen des Bereichs erörtert werden. Manche Gewerbe benötigen etwa eine gesonderte Genehmigung. Wir übernehmen diese wichtige Aufgabe für Sie während der Gründungsberatung, um etwaigen Konflikten vorzubeugen.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Der Wahl eines Firmennamens ist ebenfalls ein juristisch wichtiges Feld der Firmengründung. Als Inhaber einer GmbH & Co. KG dürfen Sie relativ frei einen Firmennamen wählen. Sie können sich daher für einen Namen entscheiden, der im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie steht.
Er unterliegt jedoch juristischen Anforderungen. So darf er
- nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB)
- muss aber einzigartig (§ 18 Abs. 1 HGB).
- und unterscheidungskräftig (§ 30 Abs. 1 HGB) sein.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
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GmbH & Co. KG gründen in 11 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf GmbH & Co. KG Gründung
Die Gründung einer GmbH & Co. KG läuft wie folgt ab:
- 1. Kostenfreie Erstberatung – insbesondere Rechtsformwahl
- 2. Gründungsberatung vom Anwalt
- 3. Überprüfung des Firmennamens
- 4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
- 5. Notarielle Beurkundung
- 6. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital durch Sie
- 7. Eintragung der GmbH ins Handelsregister
- 8. Abschlussgespräch
- 9. Eröffnungsbilanz
- 10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
- 11. Transparenzregistereintrag
Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgt durch die parallele Gründung zweier Gesellschaften:
- eine GmbH als Komplementärin zur Enthaftung und
- eine KG als nach außen hin auftretende Gesellschaft.
Grundsätzlich gilt jeweils die folgende Reihenfolge der Gründung, wobei die wir die jeweiligen Gründungsschritte in einzelne Termine zusammenfassen:
- Gründung der GmbH als Komplementärin
- Gründung der KG
- ggf. Einbringung der GmbH-Anteile in die KG
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Vorteile und Nachteile der GmbH & Co. KG Gründung
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens und ein sehr gutes Image. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der doppelte Verwaltungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer GmbH & Co. KG.
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Vorteile der GmbH & Co. KG Gründung
Beschränkung der persönlichen Haftung
Ein besonderer Vorteil der GmbH & Co. KG besteht in der Haftungsbeschränkung: Sie haften als Gesellschafter nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten der Firma.
Ein großer Nachteil der klassischen KG ist die persönliche „Vollhaftung“ des Komplementärs. Bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Stellung des Komplementärs. Dadurch haften die übrigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG nach Einbringung ihrer Einlagen nicht mehr mit ihrem privaten Vermögen.
Die Gesellschafter der Komplementärs-GmbH wiederum haften nicht mehr, sobald die Einlage der GmbH erbracht worden ist. Beide Einlagen werden bei der Gründung zeitgleich erbracht und somit die private Haftung beschränkt.
Hervorragende Reputation
Ein weiterer Vorteil der GmbH & Co. KG besteht in ihrer hervorragenden Reputation. Durch die Kombination der KG und der GmbH verbindet die Rechtsform der GmbH & Co. KG zwei Gesellschaftsformen, die sich in Deutschland über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt haben.
Steuerlich vorteilhafte Entnahme
Die Gesellschafter oder Investoren können sich steuerlich vorteilhaft an einer GmbH & Co. KG beteiligen – ohne sich dabei an der Geschäftsführung beteiligen zu müssen. Im Falle einer Entnahme werden die GmbH & Co. KG-Gesellschafter (Kommanditisten) mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. GmbH-Gesellschafter müssten hingegen die Körperschaftssteuer nebst Kapitalertragssteuer entrichten. Dies wird in der Regel dadurch vermieden, dass die Gesellschafter als Geschäftsführer der GmbH tätig sind und eine angemessene Geschäftsführervergütung beziehen. Diese wird sodann als individuelles Einkommen besteuert und mindert den Gewinn der GmbH. Im Falle einer GmbH & Co. KG ist dieses Vorgehen nicht notwendig.
Verlustverrechnung mit anderen Einkünften
Bei der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften bietet die Rechtsform der GmbH & Co. KG einen klaren Vorteil. Da die Gesellschaft eine Personengesellschaft ist und ihre Gesellschafter individuell besteuert werden, können Verluste der KG-Gesellschafter von den positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsquellen abgezogen werden.
Erleichterte Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. Investoren
Die Aufnahme nicht an der Geschäftsführung zu beteiligende neue Gesellschafter bzw. Investoren ist stark vereinfacht. Hierzu bedarf es lediglich der Abänderung des KG-Gesellschaftsvertrags, sodass keine erneute notarielle Beurkundung erforderlich ist. Vorgenommene Änderungen müssen lediglich notariell zum Handelsregister angemeldet werden (§ 162 HGB).
Zentrierung der Geschäftsführung bei Familiengesellschaften bzw. Investoren
Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG übernimmt die Komplementärs-GmbH bzw. die an ihr beteiligten Gesellschafter. Diese sind grundsätzlich die Gründer und bestimmen zumeist als Geschäftsführer oder Mitglieder der Gesellschafterversammlung die Geschicke der Komplementär-GmbH.
Dies birgt den großen Vorteil, dass die alltägliche Leitung des Gesamtunternehmens auch bei der Beteiligung vieler Kommanditisten bei den ursprünglichen Gründern zentriert werden kann.
Als Kommanditisten können deshalb Personen ohne Sachkunde bzw. rein zur Finanzierung von außen beteiligt werden, ohne dabei Ihre unternehmerische Freiheit einbüßen zu müssen. Typische Fälle solcher Beteiligungen sind Familienmitglieder (Ehegatten, Kinder) oder Investoren. Sie werden allein Kommanditisten der KG.
Gewerbesteuer
Einer der großen Vorteile der GmbH & Co. KG liegt im Bereich der Gewerbesteuer. Die GmbH & Co. KG hat als Personengesellschaft einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. Anschließend unterliegt sie in den darauf folgenden Jahren einer günstigen Staffelungsregelung.
Zudem kann es zu einer deutlichen Gewerbesteuerentlastung kommen, da die anfallende Gewerbesteuer bei den Kommanditisten in Höhe des vom Hebesatz unabhängigen Pauschalbetrags auf ihre Einkommensteuer angerechnet wird. Dies kommt zum Tragen, wenn die Kommanditisten tatsächlich die Einkommensteuer entrichten müssen – andernfalls besteht keine Anrechnungsmöglichkeit und die GmbH & Co. KG muss die Gewerbesteuer abführen.
Unkomplizierte Veräußerung
Zur Übertragung des Unternehmens genügt es, dass die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.
Vorteile im Unternehmenskauf und -verkauf
Ein weiterer Vorteil der Rechtsform der GmbH & Co. KG besteht in der Schaffung von Abschreibungspotenzial. Der Kauf einer GmbH & Co. KG ermöglicht es dem Käufer, den Kaufpreis abzuschreiben. Hierdurch sind die Kaufpreise für eine GmbH & Co. KG in der Praxis oftmals höher. Dieser Umstand wird von potenziellen Käufern regelmäßig berücksichtigt.
Hohe Fungibilität
Aus steuerlicher Sicht können bei der GmbH & Co. KG Wirtschaftsgüter buchwertneutral übertragen werden. Dies sorgt bei der Anteilsübereignung für eine höhere Fungibilität, da statt der Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragen werden können.
Nachteile der GmbH & Co. KG Gründung
Doppelter Verwaltungsaufwand ➤ GmbH-Gründung
Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei Gesellschaften, die beide einzeln geführt und verwaltet werden müssen. Alle formalen Anmeldungen sowie die laufende doppelte Buchführung in Form von Bilanzerstellung und Jahresabschlüssen fallen als laufende Kosten in doppelter Höhe an. Der Mehrwert der GmbH & Co. KG sollte die höheren Kosten also auch in Ihrem Fall rechtfertigen.
Alternative: Gründen Sie eine GmbH. Wenn der Bedarf besteht, kann später noch in eine GmbH & Co. KG durch die Neugründung der KG vorgenommen werden.
Doppelte Gründungskosten ➤ GmbH-Gründung
Da die GmbH & Co. KG faktisch aus zwei Gesellschaften besteht, müssen auch zwei Unternehmen unabhängig voneinander gegründet werden. Erst durch den Gesellschaftsvertrag werden sie miteinander verschmolzen. Da der Gründungsaufwand mit zwei Gesellschaften doppelt so hoch ausfällt, ist die Gründung für Sie teuer.
Alternative: Seien Sie sich sicher, dass Sie die Vorzüge der GmbH & Co. KG durch die Beteiligung außenstehender Investoren nutzen. Andernfalls sind die doppelten Gründungskosten ungerechtfertigt und sie sollten eine reine GmbH gründen.
Keine Absetzbarkeit des Geschäftsführergehalts bei der KG ➤ GmbH-Gründung
Der Geschäftsführer der GmbH ist in der Regel für die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft verantwortlich. Dennoch kann sein Gehalt nicht als anteilige Kosten in der Kommanditgesellschaft angesetzt werden, sondern muss alleine von der GmbH getragen werden. Dadurch wird lediglich der Betriebsgewinn der GmbH durch das Geschäftsführergehalt vermindert.
Alternative: Alternativ kann eine GmbH gegründet werden. Allerdings muss beachtet werden, dass das Geschäftsführergehalt der GmbH eine Obergrenze hat. Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG dürfen generell mehr verdienen.
Höherer steuerlicher Aufwand ➤ GmbH-Gründung
Die GmbH & Co. KG bietet mehrere steuerliche Vorteile im Vergleich zur klassischen GmbH. Damit diese Vorteile genutzt werden können, bedarf es allerdings auch einer höheren steuerlichen Expertise. Da diese in der Regel durch einen Steuerberater zustande kommt, müssen Sie mit etwas höheren Beratungskosten rechnen. Ihre Unternehmenskonstellation sollte jedoch so gestaltet sein, dass der Mehraufwand die Steuerersparnisse, die durch die GmbH & Co. KG geschaffen werden, sich lohnen.
Alternative: Eine GmbH, ein Einzelunternehmen oder sogar eine KG würden geringere steuerliche Beratung verlangen. Beachten Sie jedoch, dass dabei die Steuervorteile und auch die Enthaftung aufgehoben werden.
Hohe Anforderungen an das Stammkapital ➤ UG & Co. KG
Eine GmbH bedarf eines Startkapitals von 12.500 € / 25.000 €. Das gilt auch für die GmbH & Co. KG. Die Vorteile des hohen Startkapitals liegen in dem höheren Ansehen der Gesellschaft unter Geschäftsleuten, sowie einer besseren Bonität für Unternehmenskrediten.
Alternative: Möchten Sie zwar von der Mischform und ihrem steuerlichen Vorteilen profitieren, aber keine 25.000 € Stammkapital investieren, dann könnten Sie eine UG & Co. KG gründen.
Vergleich GmbH & Co. KG mit GmbH
Viele Gründer, die eine Rechtsform mit einem höheren Renommee und einer Stammeinlage über 12.500 € wählen, müssen sich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG entscheiden. Beide Gesellschaftsformen haben einen gemeinsamen Hauptvorteil: Sie als Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit Ihrem privaten Vermögen.
Die GmbH genießt in Deutschland seit den 80er Jahren einen guten Ruf und hat sich über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Sie ist der absolute „Klassiker“ unter den Gesellschaftsformen und gibt Ihnen als Gründer seit Langem die Möglichkeit, eine die persönliche Haftung ausschließende Gesellschaftsform zu wählen.
Innerhalb der letzten Jahre folgte die Wahl der Rechtsform allerdings dem neuen Trend der GmbH & Co. KG. Sie ist entgegen der GmbH ein juristisches Konstrukt und hat sich vom einstigen Exoten zu einer durch Leistung bewährten Gesellschaftsform gewandelt. Da die Rechtsprechung ihre Vorteile konsequent bestätigt, entschieden sich immer mehr Unternehmer für eine GmbH & Co. KG und gaben ihr sogar im Sektor des Großunternehmertums oftmals den Vorzug gegenüber einer AG – so beispielsweise im Fall von Lidl, Henkel, Haribo oder Otto.
Die GmbH & Co. KG ist eine Art Mischform bestehend aus einer Personengesellschaft in Form der KG und einer Kapitalgesellschaft in Form der GmbH. Die Besonderheit der GmbH & Co. KG besteht darin, dass die GmbH bei der Gründung der GmbH & Co. KG in die Stellung des Komplementärs der KG eingesetzt wird. Dadurch werden wie bei einer GmbH die Gesellschafter von Ihrer persönlichen Haftung befreit.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hauptvorteile der GmbH und der GmbH & Co. KG gegenüber:
Welche Rechtsform ist die Richtige für Ihr Unternehmen?
Im Ergebnis kommt es, wie so oft, auf eine Einzelfallbetrachtung an. Grundlegend lässt sich zusammenfassen, dass für ein kleines inhabergeführtes Unternehmen, das am Anfang seiner Existenz steht, eine GmbH ausreichend ist. Sollten jedoch schon zu Beginn höhere Umsätze wahrscheinlich sein, eine die Beteiligung von Investoren oder Familienmitgliedern beim Gründungsprozess oder in vorhersehbarer Zukunft geplant sein, ist die GmbH & Co. KG die empfehlenswertere Rechtsform.
Dauer der GmbH & Co. KG Gründung

Die minimale Gründungsdauer einer GmbH & Co. KG beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung einer GmbH & Co. KG 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der GmbH & Co. KG in das Handelsregister.
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Steuern, Buchhaltung und Stammkapital einer GmbH & Co. KG
Der Aspekt der steuerlichen Regelungen ist in den meisten Fällen entscheidend für die Wahl der Rechtsform der GmbH & Co KG.
Bei der GmbH & Co. KG besteht die Besonderheit der Rechtsform darin, dass die GmbH bei der Gründung der GmbH & Co. KG in die Komplementärstellung der KG eingesetzt wird. Sie ist also als eine Art Mischform, bestehend aus der Personengesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft (abgekürzt: KG) und der Kapitalgesellschaft in Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt: GmbH) anzusehen. Steuerlich hat dies folgende Auswirkungen:
Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG als Ganzes
Für die Frage nach der steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG ist zwischen
- der KG,
- der GmbH und
- den jeweiligen Gesellschaftern
zu differenzieren. Weiterhin sind für alle Beteiligten
- die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
- die Gewerbesteuer und
- die Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung ist zudem die Grunderwerbsteuer zu beachten, sofern Ihr Geschäftsgegenstand unter anderem auch Grundstücke und Immobilien umfasst.
Grundsätzlich werden die GmbH & Co. KG wie eine einfache KG und die Komplementär-GmbH wie eine GmbH besteuert. Soweit die Kommanditisten Ihrer GmbH & Co. KG natürliche Personen sind, unterliegen diese ihrer individuellen Einkommensteuer. Bei der GmbH, die in die Komplementärstellung gerückt ist, fällt die Körperschaftsteuer an. von der GmbH & Co. KG sind die Gewerbe- und Umsatzsteuer selbst zu entrichten.
Steuerfragebogen – Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Sobald die Eintragung der GmbH & Co. KG ins Handelsregister erfolgt ist, wird auch das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung muss das Unternehmen die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vornehme (§ 137 AO).
Wir übernehmen die steuerliche Anmeldung, damit Sie schnellstmöglich die Geschäfte aufnehmen können. Für die Anmeldung muss ein steuerlicher Fragebogen ausgefüllt werden. Erst nachdem dieser Fragebogen ausgefüllt wurde, können Sie die ersten Rechnungen im Namen des Unternehmens stellen.
Steuertipp: Kosten der Gründung nur bedingt absetzbar
Die Kosten der Gründung einer GmbH & Co. KG können steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Absetzung im Gesellschaftsvertrag steuerlich erwähnt und so geregelt wurde. Andernfalls werden die Kosten als verdeckte Gewinnentnahme gewertet, weshalb die Absetzung nicht möglich ist.
Gewerbliche Anmeldung der UG & Co. KG
In der Regel sind die Tätigkeiten einer UG & Co. KG gewerblicher Natur. Daher bedarf es einer Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt, bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden kann. Der Prozess ist nicht kompliziert. Damit Sie sich auf Ihren Geschäftsstart konzentrieren können, nehmen wir für Sie die Anmeldung im Anschluss an die Abschlussberatung vor.
Zusätzliche Genehmigung kann notwendig sein
In der Regel ist für die meisten Gewerbetätigkeiten keine besondere Genehmigung notwendig. Existiert jedoch eine besondere gesetzliche Regelung zum Schutz des öffentlichen Interesses, bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung. Das ist etwa der Fall bei bestimmten Berufen im Finanzbereich, dem Maklergewerbe oder der Gastronomie. Wir kümmern uns um die Genehmigung für Ihre Gewerbe, auch bei komplexeren Anforderungen.
Der Verwaltungsaufwand einer GmbH & Co. KG fällt doppelt so hoch aus, wie bei einer GmbH. Es handelt sich faktisch um zwei Gesellschaften, die GmbH und die Kommanditgesellschaft. Letztendlich ist sie eine Personengesellschaft, eine bestimmte Form der KG, die den Komplementär durch die Kapitalgesellschaft ersetzt hat. Die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten obliegt dem Geschäftsführer, der persönlich haftbar gemacht werden kann (§41 GmbHG).
Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen und um sich selber zeitlich zu befreien, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachmann um Unterstützung bitten.
Pflicht zur doppelten Buchführung
Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, die auf dem Rahmen der Kommanditgesellschaft beruht. Sie hat daher die Pflicht zur doppelten Buchführung. Das beinhaltet insbesondere:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Kontierung und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung mit Debitoren-Konten
- Abstimmung mit Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontieren und Buchen der Kasse
- Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
Aufwand erhöht sich durch Doppelartigkeit der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei Gesellschaften: Der GmbH und der Kommanditgesellschaft. Beide werden einzeln gegründet und geführt. Erst durch die Anpassung der Gesellschaftsverträge aufeinander werden sie verschmolzen. Der Verwaltungsaufwand fällt zunächst höher aus, kann je nach Art der inneren Ausgestaltung jedoch optimiert werden.
Wird zum Beispiel die GmbH als reine Komplementär-Gesellschaft genutzt, während der Geschäftsbetrieb hauptsächlich über die Kommanditgesellschaft abgewickelt wird, bleibt der Buchungsaufwand der GmbH überschaubar. Er minimiert sich auf die Verbuchung der Gewinne, dem Geschäftsführergehalt und der Abführung der IHK-Beiträge. Mit geeigneter Steuersoftware kann der Aufwand darüber hinaus minimiert werden.
Wir empfehlen: Gliedern Sie die Buchführung aus
Nach der Gründung Ihrer GmbH & Co. KG sollten Sie sich auf den erfolgreichen Geschäftsstart konzentrieren. Der Fokus sollte auf der Geschäftsführung liegen und nicht der laufenden Verwaltung. Erfolgreiche Geschäftsführer gliedern die Buchführung daher an einen externen Dienstleister aus, um den persönlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Suchen Sie sich einen fachlich-kompetenten Steuerberater oder ein Buchführungsbüro, der Ihre Branche kennt und Ihnen einen Großteil der Arbeit abnimmt. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Minimierung des Zeitaufwands für Buchhaltung
- Überblick über monatliche Kennzahlen
- Haftungsübernahme des Dienstleisters für die ordnungsgemäße Buchführung und Steuererklärung bei Fehlern
- Aufwandsbeschränkung auf Ordnung und Weiterleitung geschäftlicher Quittungen.
Nach §§ 242 ff. HGB ist für die GmbH und die Kommanditgesellschaft ein Jahresabschluss aufzustellen. Bei der Mischform der GmbH & Co. KG handelt es sich um zwei Gesellschaften, die jeweils einen Jahresabschluss aufstellen müssen. In der Regel besteht der Jahresabschluss aus:
- Bilanz
- GuV-Rechnung
- Anhang
Jahresabschlüsse der GmbH & Co. KG – Die Grundsätze
Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt auf der Grundlage der laufenden Buchführung beider Gesellschaften. Es bestehen jedoch kleine Unterschiede in den Anforderungen an die Jahresabschlüsse der Kommanditgesellschaft und der GmbH.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse müssen von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden.
Obwohl es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Personenhandelsgesellschaft handelt, kann sie nach § 264a HGB als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert werden. Ist dies nicht der Fall, weil die Bilanzsumme über 350.000 €, der Umsatz höher als 700.000 € und die Mitarbeiterzahl durchschnittlich höher als 11 ist, muss sie einen Lagebericht hinzufügen.
Wird sie jedoch so kategorisiert, kann sie mit weiteren Erleichterungen rechnen.
Vereinfachung des Jahresabschlusses nach §264a HGB
Die GmbH & Co. KG kann nach §267a HGB als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert werden, obwohl sie eine Personenhandelsgesellschaft ist. Dafür müssen zwei der drei folgenden Merkmale zutreffen:
- Nach §268 Abs. 3 HGB darf die Bilanzsumme nicht mehr als 350.000 € betragen.
- In den letzten zwölf Monaten darf der Umsatz nicht mehr als 700.000 € betragen haben.
- In den letzten zwölf Monaten darf der Durchschnitt der Mitarbeiteranzahl nicht mehr als 11 betragen haben.
Ist Ihre GmbH & Co. KG als Kleinstkapitalgesellschaft zu kategorisieren, darf sie folgende Erleichterungen beim Jahresabschluss anwenden:
- Es darf nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB ein verkürztes Gliederungsschema angewandt werden.
- Auch die Gewinn- und Verlustrechnung darf nach § 275 Abs. 5 HGB verkürzt werden.
- Auf den Anhang des Jahresabschlusses darf nach §265 Abs. 1 Satz 5 HGB verzichtet werden.
- Eine Offenlegung der Bilanzen ist nicht notwendig. Die Publizitätspflicht besteht lediglich aus einer Hinterlegung beim Bundesanzeiger, die gegen Gebühr einsehbar ist.
Enormer Aufwandserleichterung für Kleinstkapitalgesellschaft
Die Erleichterung des Aufwands für Kleinstkapitalgesellschaften ist enorm. Wer zuvor von dem hohen Verwaltungsaufwand der durchaus vorteilhaften GmbH & Co. KG abgeschreckt war, dem sind die Erleichterungen mit der Einführung des Mikrobilanzierungsgesetzes in 2012 zu Gute gekommen. So wurden beispielsweise die notwendigen GuV-Rechnungen von 20 angabepflichtigen Posten auf 8 reduziert. Die Attraktivität dieser Rechtsform ist durchaus gestiegen.
Expertenrat: Jahresabschlüsse an Dienstleister abgeben
Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen durch die Gründung begleitet. Daher können wir aus Erfahrung behaupten, dass die Buchführung und auch die Erstellung des Jahresabschlusses im Optimalfall an einen Dienstleister abgegeben wird, damit Sie sich auf die operative Geschäftsführung konzentrieren können.
Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH & Co. KG liegt bei 12.500 € / 25.000 € im Sinne des § 5 GmbHG für die GmbH.
Kommanditisten der KG hingegen unterliegen keinen Anforderungen, weshalb die Höhe ihrer Einlage frei bestimmt werden kann.
Die Einlage kann auch in Form einer Sacheinlage erbracht werden, die objektiv und nach Zeitwert zu bewerten ist (§9 GmbHG).
Persönliche Haftung bei Einzahlung von 12.500 €
Die Einzahlung kann auch 12.500 € betragen (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Dabei besteht allerdings eine persönliche Haftung bis das Betriebsvermögen 25.000 € beträgt. Der Gesellschafter haftet immer in der Höhe der offenen Restsumme. Bei Einzahlung von 12.500 € kann er also in Höhe von 12.500€ privat haftbar gemacht werden.
Wann muss die Stammeinlage erbracht werden?
Im Sinne einer schnellstmöglichen Gründung sollte die Einzahlung des Stammkapitals spätestens zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister auf das Geschäftskonto eingezahlt werde. (§5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG).
Welches Stammkapital ist für eine erfolgreiche Gründung empfehlenswert?
Die Mindesthöhe des Stammkapitals einer GmbH & Co. KG liegt bei 12.500 €. Doch wie viel Kapital ist aus unternehmerischer Perspektive hilfreich und notwendig?
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Die Anforderungen an das Stammkapital hängen stark von der Art des angestrebten Geschäftsmodells ab. Meistens ist die Gründung einer GmbH & Co. KG erst bei höheren Umsätzen lohnenswert. Deswegen liegt das tatsächliche Stammkapital häufig deutlich über den geforderten 12.500 €. Zusätzliche Einzahlungen der Kommanditisten erhöhen das Betriebsvermögen des Unternehmens.
Gründer einer GmbH & Co KG haben die Pflicht, zur Gründung eine Gründungsbilanz/ Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Produkte, Dienstleistung oder Name der GmbH & Co KG lassen sich durch eine Markeneintragung schützen. Auf Wunsch prüfen wir, ob Ihre Marke angemeldet werden kann und veranlassen dann die Eintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder EUIPO ( europäischen Markenamt).
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Exkurs: Umwandlung Ihres Unternehmens in eine GmbH & Co KG während der Gründung
Falls Sie bereits ein Unternehmen haben, können Sie es von uns während Ihres Gründungsprozesses in eine GmbH & Co KG umwandeln lassen – vor allem:
- Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH & Co KG
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG erfolgt meistens während bei Gründung der Zielgesellschaft, kann aber auch rückwirkend nach bereits erfolgter Gründung der GmbH & Co. KG geschehen.
Die Vorteile einer Umwandlung während Ihrer Gründung:
- Steuergünstige Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
- Steuergünstige Zurechnung Ihrer Einnahmen zur GmbH & Co. KG mit bis zu 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer GmbH & Co KG.
Pflichten, Möglichkeiten & Unterstützungen nach der Gründung

Nach der Gründung eines Unternehmens gibt es wesentliche Verpflichtungen, Chancen und Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie im Auge behalten sollten:
Verpflichtungen:
- Eintragung ins Transparenzregister: Erforderlich zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens.
- Steuerliche Anmeldungen
- Gewerbeanmeldung: Notwendig für den offiziellen Start Ihres Geschäftsbetriebs.
- Korrekte Buchführung
- Datenschutzbeauftragter: Erforderlich, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten und bestimmte Kriterien erfüllen.
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung:
- AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) erstellen: Um rechtliche Klarheit in Geschäftsbeziehungen zu schaffen.
- Schutz von Marke und Design: Zur Sicherung Ihrer geistigen Eigentumsrechte.
- Umwandlung kann aus steuerlichen oder organisatorischen Gründen vorteilhaft sein.
- Einstellung von Mitarbeitern
- Finanzierung und Fördermittel: Zur Unterstützung des Wachstums und zur Stärkung der finanziellen Basis.
- Abschluss eines Ehevertrages zur Absicherung des Unternehmens
- Gründen einer Stiftung: Kann für bestimmte Geschäftsziele sinnvoll sein.
- Aktualisierung der Gründungsunterlagen: Um diese an wachsende Geschäftsanforderungen anzupassen.
Unterstützungsmöglichkeiten:
- Steuerberatung: Für effiziente und korrekte Steuerplanung.
- Schutz vor Betrugsrechnungen: Wachsamkeit und Prävention sind wichtig.
- Gestaltung von Werbung und Verpackungen: Um Abmahnungen zu vermeiden.
- Umgang mit schlechten Bewertungen oder Abmahnungen
- Rechtsschutz gegen Verletzungen Ihrer Rechte oder säumige Zahler: Juristische Maßnahmen zum Schutz Ihres Unternehmens.
- Bewältigung von Konflikten mit Mitarbeitern oder Gesellschaftern
- Unterstützung beim Unternehmensverkauf: Um einen reibungslosen Übergang und fairen Wert zu gewährleisten.
Möglichkeiten nach der Gründung
AGB erstellen
Individuell angefertigte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine effektive Methode, um in Ihren Geschäftsaktivitäten einen rechtlichen Rahmen zu etablieren, der Ihren Anforderungen und Interessen entspricht. Durch maßgeschneiderte AGB können Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelungen in Bezug auf Haftung, Zahlungsmodalitäten und rechtlichen Schutz festlegen, um Ihre Unternehmensinteressen optimal abzusichern.
Mitarbeiter & Subunternehmer beschäftigen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von arbeitgeberorientierten Arbeitsverträgen für die Anstellung neuer Mitarbeiter, einschließlich Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen. Zusätzlich bieten wir Beratung zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung von freien Mitarbeitern, Freelancern und Subunternehmern.
Finanzierung & Förderung erhalten und Investoren beteiligen
Um Kapital für Ihr Unternehmen zu generieren, bieten wir Beratung zu verschiedenen Finanzierungsoptionen an, wie beispielsweise Fördermittel, Investorenbeteiligungen oder Bankkredite. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans für Gespräche mit Banken.
Falls Sie eine Investorenbeteiligung planen oder selbst als Investor agieren möchten, können wir speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Finanzierungsvereinbarungen, wie stille Beteiligungen, partiarische Darlehen oder Wandeldarlehen für Sie ausarbeiten. Zusätzlich bieten wir Unterstützung bei der Vorbereitung einer Finanzierungsrunde, einschließlich der Erstellung von Term Sheets, Gesellschaftervereinbarungen oder Vertraulichkeitserklärungen (NDA). Eine weitere Möglichkeit sind Wachstumsmodellverträge, wie Franchisevereinbarungen, die mit einer Finanzierung kombiniert werden können.
Vertrag für Ihr Geschäftsmodell erstellen
In Fällen, in denen Ihr Geschäftsmodell komplexere Leistungen umfasst, die nicht allein durch Standardverträge und AGB abgedeckt werden können, bieten wir Ihnen die Erstellung maßgeschneiderter, unternehmensfreundlicher Verträge und spezifischer Auftragsdokumente an, die genau auf Ihre individuellen Geschäftsanforderungen zugeschnitten sind.
Ehevertrag abschließen
Für Unternehmer und Gesellschafter kann es sinnvoll sein, im Falle einer Scheidung finanzielle Risiken zu minimieren, indem ein Ehevertrag abgeschlossen wird. Dieser kann das Unternehmensvermögen vollständig oder teilweise aus der Zugewinngemeinschaft ausschließen. Zusätzlich lässt sich eine ausgleichende Vereinbarung treffen, beispielsweise durch Beiträge zu einer Rentenversicherung des Ehepartners, um einen fairen finanziellen Ausgleich sicherzustellen.
Satzung upgraden
Es kann erforderlich sein, den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens zu ändern, insbesondere bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder bei einer Änderung des Geschäftsfeldes. Solche Änderungen können verschiedene Aspekte betreffen, wie beispielsweise Regelungen zu Abfindungen, Stimmrechten, Kompetenzverteilungen usw. Diese Anpassungen lassen sich nachträglich in den Gesellschaftsvertrag integrieren.
Für Regelungen, die die Geschäftsführung betreffen und ohne die Notwendigkeit eines Notartermins geändert werden sollen – wie etwa die Kompetenzen von Geschäftsführern – ist es ratsam, diese in einer separaten Geschäftsordnung festzuhalten. Ein Muster ist bei der Gründung im Mustervertragspaket “Rechtssicher” und “PLUS” enthalten
Weitere Möglichkeiten
Andere wichtige Optionen, die Sie in Betracht ziehen können, umfassen die stille Beteiligung Ihrer Erben, um deren direktes Eintrittsrecht zu umgehen, während sie dennoch an den Gewinnen beteiligt werden. Des Weiteren bietet sich steuerliche Gestaltungsberatung an, um den idealen Steuerrahmen für Ihr Unternehmen zu finden. Ebenso kann die Verlegung des Unternehmenssitzes in eine Region mit niedrigerer Gewerbesteuer vorteilhaft sein. Zudem sollten Sie die Anmeldung von Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern in Erwägung ziehen, sowie die Möglichkeit, Einnahmen durch die Vergabe von Lizenzrechten zu generieren.
Pflichten nach der Gründung
Transparenzregister anmelden
Sobald Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, sollten Sie unverzüglich die Anmeldung beim Transparenzregister vornehmen.
Steuer & Gewerbe anmelden
Es ist wichtig, dass Sie sowohl die Anmeldung bei den Steueerbehörden als auch die Gewerbeanmeldung vornehmen. In unserem PLUS Paket übernehmen wir die Steueranmeldung für Sie und helfen bei der Vorbereitung der Gewerbeanmeldung. Zusätzlich ist zu beachten, dass für viele Geschäftstätigkeiten spezielle Genehmigungen erforderlich sind oder bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden müssen.
USt.- Vor- Anmeldung, FIBU
Es ist ratsam, unmittelbar nach der Gründung Ihres Unternehmens mit der vorbereitenden Finanzbuchführung zu beginnen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelegt werden sollte. Diese Aufgaben können entweder von Ihnen selbst übernommen werden, wobei professionelle Buchhaltungssoftware helfen kann, die Buchungen zu automatisieren, oder Sie können diese Aufgaben an externe Dienstleister wie Buchhaltungsservices oder Steuerberater delegieren.
Weitere Pflichten
Direkt nach der Unternehmensgründung sollten Sie weitere wichtige Pflichten beachten: Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung und bestellen Sie gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten. Führen Sie außerdem bei Bedarf die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern durch. Es ist ebenfalls erforderlich, ein Impressum zu erstellen. Zudem sollten Sie, falls Ihre Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, auf die automatische Aufforderung hin den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer (IHK) entrichten.
Unterstützungen nach der Gründung
Steuerberater beauftragen
Es ist empfehlenswert, zur Regelung Ihrer Steuerangelegenheiten einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann Sie bei der laufenden Finanzbuchhaltung (FIBU), den Umsatzsteuervoranmeldungen usw. entlasten. Besonders für die Optimierung Ihrer Steuerlast ist die Expertise eines Steuerberaters fast unerlässlich.
Betrugsrechnungen nicht bezahlen
Unmittelbar nach der Gründung eines Unternehmens ist es nicht ungewöhnlich, dass Betrüger Rechnungen verschicken. Dies kann nach der Eintragung ins Handelsregister oder nach Markenregistrierungen geschehen. Ihr Vorgehen ist typischerweise ähnlich: Sie erwecken den Anschein, als ob für eine notwendige behördliche Dienstleistung eine Zahlung erforderlich wäre, obwohl tatsächlich keine solche Leistung geschuldet ist. Es ist wichtig zu beachten, dass es nur spezifische, legitime Gründungskosten gibt und alle anderen geforderten Zahlungen nicht verpflichtend sind.
Abmahnungen für Ihre Werbung vermeiden
Bei der Gestaltung Ihres öffentlichen Auftritts ist es wichtig, darauf zu achten, keine Rechte Dritter zu verletzen. Ihre Werbekampagnen können durchaus selbstbewusst und markant sein, sollten jedoch stets im Rahmen des geltenden Rechts bleiben, um insbesondere bei großer Reichweite rechtliche Beanstandungen und Abmahnungen zu vermeiden.
Vorgehen gegen Verletzer Ihrer unternehmerischen Rechte
In der Geschäftswelt können Sie auf verschiedene Arten mit Rechtsverletzungen durch Wettbewerber konfrontiert werden: Jemand könnte beispielsweise Ihre Marke durch einen ähnlichen Namen verletzen. Ein Konkurrent könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem er falsche Behauptungen aufstellt oder unzulässige Werbemethoden verwendet, die Sie nachweisen können. Auch ist es möglich, dass ein Wettbewerber Ihre Texte oder Bilder in leicht abgeänderter Form verwendet. In solchen Fällen können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie rechtliche Schritte einleiten, wie das Versenden anwaltlicher Schreiben, das Aussprechen von Abmahnungen, das Erwirken einstweiliger Verfügungen oder das Einreichen von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.
Zudem ist es nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen negative Bewertungen von Kunden oder manchmal auch von Konkurrenten erhalten. Diese Bewertungen können durch anwaltliches Schreiben an das jeweilige Portal, beispielsweise Google, zur Löschung gebracht werden.
Wenn Kunden Ihre Leistungen nicht bezahlen, obwohl Sie diese korrekt erbracht haben und der Kunde zahlungsfähig ist, können Sie über Inkassoverfahren gegen säumige Kunden vorgehen.
Abwehr gegen Abmahnungen & Klagen
Unternehmer sind manchmal mit Abmahnungen konfrontiert, die meistens von Konkurrenten kommen und eine Verletzung von Urheber-, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechten behaupten. Um sich dagegen zu verteidigen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nicht vorschnell handeln. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärungen, ohne diese zu prüfen, und leisten Sie keine Zahlungen, ohne diese zu hinterfragen. Oft sind die Forderungen in Abmahnungen überzogen, was Ihnen die Möglichkeit gibt, die geforderten Beträge zu reduzieren und gegebenenfalls eigene Kosten gegen den Ankläger geltend zu machen. Mit professioneller Unterstützung bei der Abwehr solcher Abmahnungen lässt sich häufig ein vorteilhafter Vergleich erreichen, der ein Gerichtsverfahren und weitere Auseinandersetzungen vermeidet. Falls es dennoch zu einer Klage kommt, ist es ratsam, sich auch hierfür anwaltlich vertreten zu lassen.
Mitarbeiter- & Gesellschafterstreit
Als Unternehmensgründer, der Arbeitnehmer beschäftigt, können Sie in Situationen geraten, in denen arbeitsrechtliche Konflikte auftreten. In solchen Fällen sollten Sie über Maßnahmen wie Abmahnungen, Mediation, Kündigungen oder Schadensersatzforderungen nachdenken. Für die effektive Handhabung dieser Situationen ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie ein Unternehmen mit anderen Gesellschaftern führen, können leider ernsthafte Auseinandersetzungen entstehen. Oft lassen sich diese Konflikte durch Mediation und eine einvernehmliche Lösung beilegen, manchmal ist jedoch nur eine Trennung durch Kündigung, gerichtliche Schritte oder einstweiligen Rechtsschutz möglich. In solchen Fällen eines Gesellschafterstreits ist es empfehlenswert, sich juristisch beraten und vertreten zu lassen.
Unternehmensverkauf & Nachfolge
Ein Exit kann auf viele Weisen erfolgen. Eine rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge gibt Ihnen die Möglichkeit, die Übernahme Ihres Unternehmens sorgfältig vorzubereiten und so für eine optimale Weiterführung und Entlohnung zu sorgen. Eine Nachfolge kann dabei intern (Familienmitglieder, Management) oder Extern (Kauf, Pacht, Kombinierte Modelle) erfolgen. Insbesondere bei einem Unternehmensverkauf ist neben einer immer sinnvollen Bewertung Ihres Unternehmens eine genaue Planung, vorgelagerte Steigerung des Firmenmarktwerts und später eine versierte Führung der Verkaufsverhandlungen sinnvoll.
Weitere Unterstützungen
Weitere beachtenswerte Unterstützungen sind: Prüfung Ihres Gewerbemietvertrags oder einer Mieterhöhung, Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrags, Prüfung Ihres Bauträgervertrages, Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung, Ihre Webseite auf Abmahngefahr prüfen.
Unternehmerische Möglichkeiten nach der Gründung
Neben den zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Optionen gibt es viele unternehmerische Möglichkeiten, die Sie als Unternehmer kennen sollten:
- IT optimieren
- Betrachten Sie die Möglichkeit, Schlüsselbereiche Ihres Unternehmens durch den Einsatz von Technologien wie KI-gestützter Automatisierungs- und Betriebssoftware, Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM), VOIP-Telefonie, Projektmanagement- und Messaging-Tools zu optimieren oder zu automatisieren. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um über die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse nachzudenken.
- Marketing optimieren
- Angesichts der schnellen Entwicklung im Marketingbereich, besonders durch die Einführung künstlicher Intelligenz und die ständige Entstehung neuer Kanäle, sollten Sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Dies kann Fragen rund um Webdesign, Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenoptimierung (SEO), die Gestaltung von Verkaufstrichtern, den Einsatz von KI-Werkzeugen wie Chatbots sowie das Outsourcing Ihres Callcenters oder Ihrer Social-Media-Aktivitäten betreffen.
- Finanzierung finden
- Es ist wichtig, frühzeitig über Finanzierungsmöglichkeiten nachzudenken. Dies kann von einem Dispositionskredit bei Ihrer Geschäftsbank über verschiedene Finanzierungsoptionen wie Crowdfunding, Investorenbeteiligungen oder traditionelle Bankkredite reichen, bis hin zu speziellen Finanzierungsangeboten von Institutionen wie der KfW-Bankengruppe oder der APO Bank.
- Versicherung finden
- Es besteht die Möglichkeit, umfassende Versicherungen für Ihr Unternehmen abzuschließen. Dazu zählen beispielsweise die Directors & Officers Versicherung für Geschäftsführer, eine Inhaltsversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Rentenversicherungen oder Renteninstrumente in Betracht zu ziehen.
- Operation optimieren
- Zu den wichtigen Aspekten des operativen Geschäfts gehören Entscheidungen über ein Geschäftskonto, die Auswahl einer Finanzbuchhaltungssoftware (FIBU), das Outsourcing bestimmter Abteilungen, die Wahl einer repräsentativen Geschäftsadresse, die Festlegung des Firmensitzes usw.
Die Organe der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG hat als Personengesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie tritt daher bei Verträgen selber als Vertragspartner auf (§ 13 GmbHG). Da sie eine juristische Person ist, braucht sie Organe, die ihre Handlungen übernehmen.
Die Geschäftsführung
In der Praxis wird eine GmbH & Co. KG oft so organisiert, dass die Geschäftsführung der GmbH auch die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft übernimmt. Sie wird von der Gesellschaftsversammlung bestimmt.
Rechtliche Anforderungen an den Geschäftsführer
Als Geschäftsführer kommt nach § 6 GmbHG nur eine natürliche Person in Frage. Sie muss volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Zudem darf sie nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG).
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Kosten der GmbH & Co. KG Gründung
GmbH & Co. KG Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) für die GmbH und zwischen 120,- und 236,- € für die KG |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € für die GmbH und 120,- € für die KG | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
Gründung einer GmbH & Co. KG zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Fragen und Antworten zur Gründung einer GmbH & Co. KG
Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Worauf muss bei der Namensfindung für die GmbH & Co. KG geachtet werden?”
- “Wie haftet der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG?” oder
- “Was ist der Unterschied zu einer UG & Co. KG?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur GmbH & Co. KG Gründung.
Kann ich schon vor der Eintragung ins Handelsregister mit der GmbH & Co. KG tätig werden?
Ist die Firmengründung Ihrer GmbH & Co. KG bereits eingeleitet worden und Sie möchten schnellstmöglich Ihre Geschäfte aufnehmen? Das ist unter Umständen möglich, auch wenn die Eintragung ins Handelsregister noch nicht erfolgt ist. Sie müssen dabei folgende Umstände beachten:
- Auf dem Briefkopf und auch im sonstigen Geschäftsverkehr muss an Ihren Firmennamen das Kürzel „i.G.“ angehängt werden.
- Während der Zeit bis zur Eintragung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für geschäftliche Schulden des Unternehmens.
- Rechnungen können nur mit einer vorläufigen Steuernummer gestellt werden.
Worauf muss bei der Namensfindung für die GmbH & Co. KG geachtet werden?
Der Name einer GmbH & Co. KG unterliegt gesetzlichen Anforderungen. Er kann frei gewählt werden, doch muss folgende Kriterien erfüllen. Er darf:
- Nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB),
- muss unterscheidungskräftig (§ 18 Abs. 1 HGB) und
- einzigartig (§ 30 Abs. 1 HGB) sein.
Zudem muss das offizielle Kürzel der „GmbH & Co. KG“ an den Firmennamen im Geschäftsverkehr angehängt werden.
Worin genau liegt der Unterschied zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG?
Der Unterschied besteht im Groben darin, dass es sich bei der GmbH um eine reine Kapitalgesellschaft handelt, während die GmbH & Co. KG eine Personenhandelsgesellschaft ist. Hier wird lediglich der vollhaftende Komplementär durch die Komplementär-GmbH ersetzt. Dadurch wird die Vollhaftung des Komplementär auf das Betriebsvermögen der GmbH abgewälzt. Somit haftet keine Privatperson mit ihrem Vermögen.
Die GmbH & Co. KG ist auch per se keine Rechtsform. Sie ist vielmehr ein juristisches Konstrukt aus zwei verschmolzenen Gesellschaften. Erst durch die Abstimmung der beiden Gesellschaftsverträge aufeinander wird sie zu einer wirtschaftlichen Einheit.
Sie bietet ihren Inhabern zahlreiche steuerliche Vorteile. Besonders für stille Investoren. Diese können vorteilhaft als Kommanditisten angegliedert werden. Auf entnommene Gewinne müssen sie lediglich Steuern in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes zahlen. Als Gesellschafter einer reinen GmbH würden ihre Steuern bei über 50% liegen.
Worin liegt der Unterschied zwischen UG & Co. KG und der GmbH & Co. KG?
Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Anforderung an das Stammkapital für die Komplementär-Gesellschaft. Für die Gründung einer GmbH & Co. KG muss ein Stammkapital von mindestens 12.500€ eingezahlt werden. Die UG & Co. KG kann theoretisch mit einem Stammkapital von 1€ gegründet werden.
In Unternehmerkreisen genießt die GmbH & Co. KG deshalb ein höheres Ansehen. Sie hat zudem eine bessere Kreditwürdigkeit.
Anders als bei der UG & Co. KG können hier auch Sacheinlagen als Stammkapital erbracht werden. Die Bewertung ist dabei vom Zeitwert abhängig und objektiv.
Wie haftet der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG?
Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG obliegt meist den Geschäftsführern der GmbH. Somit ist die rechtliche Organisation der Geschäftsführerhaftung hier simultan zu der der GmbH. Geschäftsführer können im Rahmen einer groben Pflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind denkbar.
Häufiges Fehlverhalten statt im Rahmen von:
- Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht
- Insolvenzrecht
- Schadensverursachung durch Verletzung der Sorgfaltspflicht
- Kriminelles Verhalten als Geschäftsführer
Existiert für die GmbH & Co. KG eine Sozialversicherungspflicht?
Gründer, Gesellschafter und Kommanditisten können einer Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Tätigkeit im Unternehmen nicht als Selbstständigkeit anerkannt wird. So müssen mehr als 49% des Einkommens aus dem Unternehmen stammen, damit dieses Kriterium erfüllt ist. Stille Teilhaber sind generell sozialversicherungspflichtig.
Welche Besonderheiten bestehen für die Krankenversicherung der Gründer einer GmbH & Co. KG?
Es bestehen für die Gründer keine besonderen Ausnahmen. Sie sind, wie jeder andere Bundesbürger, verpflichtet sich gesetzlich oder privat kranken zu versichern.
Welches Geschäftskonto eignet sich für die GmbH & Co. KG?
Das Geschäftskonto für Ihre GmbH & Co. KG sollte mit Bedacht gewählt werden. Hier muss das erforderliche Stammkapital sowie die Haftsummen der Kommanditisten eingezahlt werden. Erst danach ist die Eintragung ins Handelsregister möglich. Nachdem wir mehr als 1.000 Unternehmensgründungen begleitet haben, können wir Ihnen hilfreiche Praxistipps für die Wahl eines Geschäftskontos mitgeben.
Achten Sie bei der Kontowahl auf Folgendes:
- Überprüfen Sie alle Einzelkosten für die unterschiedlichen Buchungssätze. Teilweise können hier hohe Kosten entstehen.
- Online-Belege sind für Sie ausreichend. Eine Verschriftlichung ist nicht zwingend erforderlich.
- Dennoch raten wir von reinen Online-Banken für Geschäftskonten ab. Konservative Banken mit Filialgeschäft sind kooperativer, wenn es um die Eröffnung des Geschäftskontos im Rahmen eines verpflichtenden persönlichen Termins geht.
- Prüfen Sie, ob Mitarbeiter Zugriff auf die Konten haben und für sie einzelne EC- und Kreditkarten ausgestellt werden können.
Kann der Eintrag der GmbH & Co. KG ins Handelsregister beschleunigt werden?
Der Eintrag ins Handelsregister kann durchaus beschleunigt werden, sodass Sie Ihre Geschäfte schnellstmöglich aufnehmen können. Wir helfen Ihnen. Sie müssen im folgenden Rahmen mitwirken:
- Wahl eines eintragungsfähigen Firmennamens: Achten Sie bei der Wahl eines Firmennamens darauf, dass dieser eintragungsfähig ist. Er darf weder irreführend, noch bereits verwendet worden sein. Es muss eine Unterscheidungskraft vorliegen. Wird Ihr Firmenname von der IHK abgelehnt, verzögert sich die Eintragung um ca. einen Monat.
- Korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens: Die korrekte Beschriftung des Firmenbriefkasten ist für die beschleunigte Eintragung elementar. Ihre Unterlagen können ansonsten nicht zugestellt werden, was wiederum eine Verzögerung verursacht.
- Korrekte Angabe des Unternehmenszwecks: Der korrekte Unternehmenszweck ist für die Firmeneintragung bei der IHK vorausgesetzt. Eine pauschale Beschreibung ist nicht ausreichend. Im Rahmen der Gründungsberatung finden wir mit Ihnen die rechtsgültige Beschreibung.
- Einzahlung des Kostenvorschusses: Damit die Eintragung erfolgen kann, muss der Kostenvorschuss eingezahlt worden sein. Sorgen Sie dafür, dass dieser beim Registergericht eingezahlt ist. Dies kann per Hinterlegung beim Notar, auf Anforderung oder per Einzahlung in die Kasse erfolgen.
Wie kann die Gewinnverteilung der GmbH & Co. KG geregelt werden?
Wie genau die Gewinnverteilung erfolgt ist Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Meistens findet die Verteilung der Gewinne einmal jährlich statt.
Oft wird das Verhältnis der Gewinnverteilung so geregelt, dass es von der Höhe des eingezahlten Stammkapitals oder der Haftsumme der Kommanditisten abhängt. Umso höher die Einzahlung umso höher auch die Gewinnbeteiligung.
Rechtlich kann die Ausschüttung jedoch auch unregelmäßig erfolgen.
Wie hoch fallen die Buchführungskosten der GmbH & Co. KG aus?
Eine pauschale Bezifferung der Buchführungskosten der GmbH & Co. KG kann nicht genannt werden. Sie hängen maßgeblich von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Struktur ab. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:
- Komplexität des Geschäftsmodells
- Anzahl der Buchungsvorgänge
- Anzahl der Mitarbeiter
- Ausrichtung des Betriebs
- Umfang der Unternehmensstruktur
- Anzahl der Gesellschafter
- Steuerrechtliche Anforderungen
Die GmbH & Co. KG obliegt generell der Pflicht zur doppelten Buchführung. Da faktisch zwei Gesellschaften gegründet und auch geführt werden, fällt der Buchführungsaufwand im Vergleich zur GmbH doppelt so hoch aus. Er kann allerdings durch eine geschickte Struktur verringert werden. Soll ein grober Wert genannt werden, so liegen die durchschnittlichen Kosten für die Buchführung bei ca. 1.500 € bis 3.000 €.
Was ist unter der Nachschusspflicht der GmbH & Co. KG zu verstehen?
Es kann eine Nachschusspflicht für Gesellschafter bestehen. Sie wird für wirtschaftlich kritische Zeiten im Gesellschaftsvertrag implementiert. Dadurch entstammt sie einer vertraglichen Vereinbarung.
Für die GmbH hingegen kann auch eine gesetzliche Nachschusspflicht vorliegen. Das ist vor allem der Fall, wenn bei der Gründung lediglich die 12.500 € anstatt der ganzen 25.000 € eingezahlt wurden. Hierbei müssen Betriebsgewinne von 25% jährlich einbehalten werden, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht hat.
Nachgeschossen muss das Kapital ebenfalls, wenn bei der Gründung nur 12.500 € eingezahlt und im Rahmen der Geschäftstätigkeit Schulden über diesen Betrag angehäuft oder sogar der Insolvenzfall eingetreten ist.
Weitere Nachschusspflichten können individuell vereinbart werden.
Wie können Gesellschafter und Kommanditisten Anteile der GmbH & Co. KG verkaufen?
Der Verkauf von Anteilen ist bei der GmbH & Co. KG deutlich einfacher als bei einer Kapitalgesellschaft, wie der UG und GmbH. Es muss keine Anmeldung im Handelsregister und keine Gesellschaftsvertragsänderung vorgenommen werden.
Beim Wechsel von Kommanditisten müssen lediglich die neuen Gesellschafter ins Handelsregister eingetragen werden. Es bedarf nur einer notariellen Beurkundung. Der verbindliche Gesellschafterwechsel ist möglich, da auch später keine erneute Anmeldung ins Handelsregister vorgenommen werden muss, da der Wechsel konstitutiv und nicht deklaratorisch ist.
Wie kann ich rechtssicher werben?
Das Werben ist für den Geschäftserfolg elementar wichtig. Unternehmen müssen gute Marketing-Kenntnisse besitzen, um langfristig neue Kunden werben und ihre Profite maximieren zu können. In Deutschland unterliegt das Werben einer Regulierung. Um teure Abmahnung von der Konkurrenz oder von Vereinen zu vermeiden, sollten Sie den rechtlich-zulässigen Rahmen kennen.
Häufige Formen des Werbens sind:
- Die Telefonakquise
- Werbung per Fax
- SMS-Werbung
- E-Mail-Marketing
- Content Marketing
- Werbebriefe
- Social Media Marketing
- Suchmaschinenmarketing
Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit der einzelnen Werbeformate, gibt es generelle Regeln, die auf alle Formate anwendbar sind. Häufige Abmahnungen erfolgen durch rechtswidrige vergleichende oder irreführende Werbung.
Sollten Sie eine vergleichende Werbekampagne durchführen möchten, so darf diese nicht sittenwidrig sein (§ 6 Abs. 2 UWG).
Irreführende Werbung ist ebenso rechtswidrig. Achten Sie darauf, dass jegliche Werbung eindeutig und wahrheitsgemäß ist. Jegliche Aussagen müssen mit Fakten bewiesen werden können. Andernfalls bekommt das angesprochene Klientel einen falschen Eindruck vermittelt.
Bei rechtswidriger Werbung kommt es häufig zu juristischer Gegenwehr durch Konkurrenten. Sie können in Form von Abmahnungen oder sogar gerichtlichen Klagen ihre Rechtsansprüche durchsetzen wollen. Hohe anwaltliche oder gerichtliche Kosten sind dabei zu erwarten.
Unsere Gründungsberatung gibt Ihnen verwendbare Praxisbeispiele mit an die Hand, die rechtlich-zulässige Beispiele für Ihr Geschäftsmodell verkörpern.
Worauf muss ich bei der Verwendung von Medien aus dem Internet achten?
Gerade im Zeitalter digitaler Medien und des Internets werden Urheberrechtsverletzungen recht häufig begangen. Befeuert wird dieser Umstand durch falsche herrschende Meinungen, gegenüber der rechtlich-zulässigen Verwendung von Werken, die im Internet zu finden sind. So sind etwa viele der Meinung, sie könnten die Werke anderer Urheber verwenden, sofern sie diesen namentlich erwähnen. Das ist leider nicht der Fall.
Werden urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig verwendet, kann dies eine Abmahnung oder eine Klage zur Folge haben. Ein Screenshot genügt als Beweis.
Urheberrechtlich-geschützte Werke sind:
- Bilder
- Fotos
- Grafiken
- Logos
- Texte und Artikel
- Software
- Filme
- Musikstücke
- Tabellen
- etc (§ 2 UrhG).
Für jegliche öffentliche und kommerzielle Verwendung derartiger Stücke benötigen Sie die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers. Häufig wird eine Nutzungslizenz erteilt.
Urheberrechtliche Konflikte entstehen häufig, wenn Bilder ungenehmigt auf der eigenen Webseite verwendet werden. Über die Rückwärtssuche von Google können derartige Verstöße leicht festgestellt werden. Es ist irrelevant, ob die Bilder hobbymäßig oder von Profis hergestellt werden.
Ebenso häufig werden Produktbeschreibungen von Lieferanten oder Produzenten übernommen, ohne dass hier eine Absprache stattgefunden hat. Auch dabei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Als Unternehmer sollten Sie zumindest einen groben Überblick über die wichtigsten Aspekte des Urheberrechts haben. Lesen Sie daher unseren umfangreichen Artikel!
Mir werden durch eine Marketing-Agentur explodierende Umsätze versprochen. Ist das seriös?
Auch hier sollten Sie Vorsicht walten lassen. Es gibt dubiose Agenturen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben Neu-Unternehmer mit unrealistischen Erwartungen zu täuschen. So werden beispielsweise Werbeplätze auf Webseiten verkauft, deren Besucherzahlen durch Bots manipuliert wurden. Anstatt der versprochenen Impressionen bekommt tatsächlich niemand die Anzeige zu Gesicht.
Eine weitere Maßnahme stammt aus dem Suchmaschinenmarketing. Sie nennt sich „Black Hat SEO“ und kann zwar kurzfristig Erfolge erzielen und Ihre Webseite besser platzieren. Entdeckt der Google Crawl Bot allerdings diese Maßnahmen, kann Ihre URL dauerhaft auf der Blacklist landen und Ihr Unternehmen nachhaltig geschadet werden. Im besten Fall erhalten Sie eine Abstrafung, die Ihre Bemühungen im Suchmaschinenmarketing um Monate zurückwirft.
Wenn Sie sich weiter über das Thema informieren wollen, lesen Sie unseren umfangreichen Artikel zum Thema „Start-Up-Betrug“.
Welchen Zweck haben ABG?
In der Regel verfolgen Unternehmen ähnliche oder sich wiederholende Geschäfte. Damit die Bedingungen im Rahmen von Verhandlungen nicht andauernd aufs Neue ausgehandelt werden müssen, eignen sich AGB zur Festlegung der Rahmenbedingungen. Sie können als eine Art interne Geschäftsregelung verstanden werden. Dank individueller Vertragsfreiheit können die Inhalte sogar von den geltenden rechtlichen Regelungen abweichen. Kunden können sich daraufhin mit Ihrer AGB vertraut machen und entscheiden, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht.
Häufige Vertragsinhalte der ABG sind:
- Lieferfristen
- Zahlungsarten
- Haftung
- Porto- und Versandkosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrecht
- etc.
Die AGBs dienen somit der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer geschäftlichen Prozesse und sind für jedes Unternehmen zu empfehlen.
Wir helfen unseren Mandanten regelmäßig bei der Erstellung rechtsgültiger AGB.
Wieso sollte ich eine Marke anmelden?
Gerade im digitalen Zeitalter ist das intellektuelle Eigentum ein hohes Gut. Viele Unternehmen kopieren erfolgreiche Produkte oder Marketing-Ansätze und beschneiden somit die Marktanteile der intellektuellen Urheber. Sie sollten daher erfolgsversprechende Vermarktungen, Produkte oder Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen, wenn es möglich ist.
Ist eine Markeneintragung rechtlich zulässig, stehen Ihnen zahlreiche juristische Mittel zur Abwehr derartiger Versuche zur Verfügung. Sie könnten Unternehmen abmahnen, verklagen oder eine Berechtigungsanfrage stellen.
Das deutsche Markenrecht ist effizient und genießt einen international guten Ruf. So hat es auch als Vorlage für das europäische Markenrecht gedient. Wir empfehlen unseren Mandanten eine Marke anzumelden, wenn es schützenswerte und einzigartige Elemente in Ihrem Unternehmen gibt.
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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch das Beispiel einer GmbH & Co. KG Satzung ansehen oder eine Checkliste herunterladen um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

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25 Apr. 2021/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG GründungHabe eigentlich 2 persönliche Unternehmen. 1. Physiotherapie 2. Vermietung Ferienwohnungen Könnte ich beide Unternehmen mit einer GmbH & CoKG führen und meinen dazugehörigen Imobilienbesitz einbinden? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Holger P.
KG Gründung
13 Apr. 2021/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG GründungIch möchte eine GmbH & Co. KG zum Betrieb eines Testzentrums gründen. Die GmbH als möglicher Komplementär besteht bereits. Sollten Sie mir dabei behilflich sein können, kontaktieren Sie mich bitte. MfG Ralf S.
01 Okt. 2020/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG Gründung
Es muss nur noch eine KG gegründet werden die GmbH besteht schon
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