FIRMA GRÜNDEN MIT AUSLANDSBEZUG
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Eine Firma mit Auslandsbezug gründen
Sie wollen eine Firma mit Auslandsbezug gründen? Sie sind sich noch nicht sicher, was es dabei alles zu beachten gibt?
Immer mehr Gründungen in Deutschland haben einen nicht rein innerstaatlichen Gründungsablauf. Grundsätzlich kann jeder EU-Bürger in Deutschland ein Unternehmen gründen. Mit umfasst sind alle EWR-Staaten (EU zzgl. Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie die Schweiz. Selbständige gewerbliche Tätigkeiten sind ebenso möglich wie eine Tätigkeit als Freiberufler.
Bei Gründungen mit Auslandsbezuge gilt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten, sowohl für Gründungen aus dem Ausland, als auch bei Gründungen durch Ausländer. Auch sollten Sie insbesondere als ausländischer Gründer etwas mehr Zeit für die Gründung einplanen.
Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Firma mit Auslandsbezug schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt. Die Varianten sind:
-
- Gründung aus dem Ausland
- Gründung durch einen Ausländer
- Gründung durch eine ausländische Gesellschaft
Wir gründen Ihre Firma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte Firmengründung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf & Infos
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online Firmengründung oder Terminvereinbarung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Firma. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Firma
Wir beginnen mit der Gründung Ihrer Firma. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Was ist eine Gründung mit Auslandsbezug?
Nicht jede Gründung einer Firma in Deutschland hat einen rein deutschen Gründungsablauf. Folgende Varianten einer Gründung mit Auslandsbezug kommen in Betracht:
Gründung aus dem Ausland
Eine Auslandsgründung hat einen anderen Ablauf als eine gewöhnliche Gründung im Inland:
- Sie werden bei einer Gründung aus dem Ausland von uns vor Ort vertreten.
- Dazu wird eine Gründungsvollmacht von uns erstellt und Ihnen zugeschickt.
- Diese Vollmacht muss in Ihrem Aufenthaltsland notariell beurkundet werden. Dazu finden Sie sich in einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat ein. (Liste deutscher Konsulate)
- Die beglaubigte Vollmacht wird uns im Original zugesandt.
- Wir nehmen den Beurkundungstermin für Sie in Deutschland wahr.
- Die Belehrung und Anmeldung beim Handelsregister werden Ihnen zugesendet. Sie müssen erneut in der Botschaft, oder dem Konsulat, beglaubigt werden, ein zweiter Notartermin wird nötig.
- Daraufhin wird die Firma im Handelsregister angemeldet.
- Wenn Sie das Gründungspaket „Rechtssicher PLUS“ wählen, übernehmen wir auch die steuerliche Erfassung und Gewerbeanmeldung.
Gründung durch EU-Ausländer
Bei der Gründung durch EU-Ausländer ist zu beachten, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer bei dem Notartermin anwesend sein müssen. Amtssprache bei den Notaren ist Deutsch, sodass ein Dolmetscher nötig ist, wenn die Gründer nicht fließend deutsch sprechen. Darüber hinaus gibt es keine Besonderheiten der Gründung, solange Sie in Deutschland sind zur Gründung und eine deutsche Firmenadresse vorliegt.
Gründung durch Nicht-EU-Ausländer
Während für EU-Bürger Niederlassungsfreiheit gilt, müssen Sie als Ausländer eines unionsfremden Staates, der eine Firma in Deutschland gründen möchte, weiterhin beachten, dass Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigen. Möchten Sie darüber hinaus auch in Deutschland mit der Firma arbeiten, brauchen Sie ein dauerhaftes Arbeitsvisum.
Gründung durch eine ausländische Gesellschaft
Bei der Gründung durch ausländische Gesellschaften gibt es drei Varianten vorzugehen:
- Variante: Kopie der Originalgründungsunterlagen und Auszug aus dem Handelsregister zur Gründung der Muttergesellschaft.
- Variante: Übersetzte und beglaubigte Gründungsunterlagen und Handelsregisterauszug mit Apostille
- Variante: Gutachten ausländischer Notare

Vorbereitung und Ablauf der Firmengründung
Zunächst muss ein Businessplan ausgefertigt werden. Der Businessplan dient der Analyse des Vorhabens und kann auch zur Vorlage bei Investoren/Stakeholdern genutzt werden.
Die Finanzierung sollte so früh wie möglich gesichert sein. Eine Firmengründung ist von der ersten Stunde an mit Kosten verbunden.
Lassen Sie die juristischen Aspekte Ihrer Unternehmung und die Besonderheiten der Gründung mit Auslandsbezug klären und finden Sie die passende Rechtsform.
Kreieren Sie einen einprägsamen und passenden Firmennamen, der rechtlich zulässig ist, um den Gründungsprozess zu beschleunigen.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Erstellen Sie zunächst einen Businessplan, um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einzuschätzen.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung und der Vertrieb stehen. Beginnen sie frühestmöglich mit der Akquise für Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Machen Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung. Hier sind insbesondere die Besonderheiten der Gründung mit Auslandsbezug zu bedenken.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Schließlich sollten Sie sich entscheiden, wie Ihre Firma heißen soll.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Firmengründung mit Auslandsbezug vom Rechtsanwalt
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Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Firma gründen in 10 Schritten – Firma mit Auslandsbezug Schritt für Schritt
Überblick Ablauf einer Firmen Gründung
Eine Gründung läuft wie folgt ab:
- 1. Kostenfreie Erstberatung – insbesondere Rechtsformwahl
- 2. Gründungsberatung vom Anwalt, Besonderheiten des Auslandsbezugs
- 3. Überprüfung des Firmennamens
- 4. Erstellung der Gründungsunterlagen, ggf. Beschaffung von Apostille oder Legalisation für übersetzte Gründungsurkunde
- 5. Notarielle Beurkundung
- 6. Eintragung in das Transparenzregister
- 7. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital durch Sie
- 8. Eintragung der Firma ins Handelsregister
- 9. Abschlussberatung vom Anwalt
- 10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung

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Ablauf der Firmengründung mit Auslandsbezug
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Im Vorfeld einer Gründung gilt es zu klären, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Wollen Sie eine möglichst kostensparende Gründung, die dennoch eine persönliche Haftung ausschließt? Dann könnte die UG das richtige für Sie sein. Kann eine höhere Einlage erbracht werden, wäre auch eine GmbH denkbar. Bei der Wahl der Rechtsform kann es neben der Haftung um die Außenwirkung, um den Verwaltungsaufwand und eine Reihe anderer Fragen gehen.
Auch was zu beachten ist, wenn Sie eine Gründung aus dem Ausland, eine Gründung als Ausländer oder eine Gründung durch eine ausländische Gesellschaft planen, wird im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung behandelt.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Im nächsten Schritt kommt es zu einer umfassenden Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt. Er begleitet danach Ihre Gründung bis zum Abschluss. Zunächst arbeitet er Ihren individuellen Gründungsplan aus. Nachträgliche Änderungen, die Sie nach der Gründung Zeit und Geld kosten würden, werden dadurch verhindert. Danach werden die Fragen des Gründers beantwortet. Auf diese Weise werden während der Gründungsberatung die individuellen Einzelheiten Ihres Falls erfasst, um auf dieser Grundlage die Gründungsunterlagen an die Bedürfnisse des Gründers anzupassen.
Bei der Gründung mit Auslandsbezug wird auch detailliert erörtert, ob Anwesenheitsplichten in Deutschland oder das Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung bestehen, wann eine Vertretung durch uns möglich ist (Stichwort Gründungsvollmacht) und welche Unterlagen benötigt werden (ggf. übersetzte und beglaubigte Gründungsunterlagen, Apostille).
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Nach der Gründungsberatung wird auf Basis des Besprochenen ggf. ein Gesellschaftsvertrag/eine Satzung für Ihre Firma erstellt. Aus Zeitgründen wird oftmals mit einem sogenannten „Musterprotokoll“ gegründet (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG). Auch dieses wird an Ihren persönlichen Fall angepasst.
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
Nach Erstellung des Gesellschaftsvertrags und aller weiterer Unterlagen vereinbaren wir einen Beurkundungstermin bei einem Notar Ihrer Wahl. Sie erhalten zur Vorbereitung eine Checkliste und müssen Ihren Personalausweis mitbringen.
Bei einer Gründung aus dem Ausland werden Sie von uns vor Ort vertreten. Dazu wird eine in Ihrem Aufenthaltsland notariell beurkundete Gründungsvollmacht benötigt. Wir nehmen dann den Beurkundungstermin für Sie in Deutschland wahr. Die Belehrung und Anmeldung beim Handelsregister werden Ihnen zugesendet. Sie müssen erneut in der Botschaft oder dem Konsulat, beglaubigt werden, ein zweiter Notartermin wird nötig.
Bei der Gründung durch Ausländer ist zu beachten, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer bei dem Notartermin anwesend sein müssen
Darüber hinaus müssen Sie ggf. eine Apostille oder Legalisation für die übersetzte Gründungsurkunde oder Satzung für den Notartermin bereithalten.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos, Einzahlung der Stammeinlage
Nach dem Notartermin eröffnen Sie für ihr Unternehmen ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl und zahlen das Stammkapital ein. Der Banktermin wird vorbereitet (Checkliste, Vollmacht). Zahlen Sie beim Termin die Stammeinlage ein. Gründer aus Nicht- EU-Staaten kommen nicht immer völlig problemlos an ein Geschäftskonto. Wir stehen Ihnen auch hierbei zur Seite.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos, Einzahlung der Stammeinlage
Schritt 7 - Eintragung ins Handelsregister
Ihre Firma wird danach ins Handelsregister eingetragen. Gründen Sie aus dem Ausland, so wird Ihnen die Belehrung und Handelsregisteranmeldung zugeschickt. Die Unterlagen werden von einem deutschen Botschafter beglaubigt. Ein zweiter Termin wird notwendig. Daraufhin wird Ihre Firma im deutschen Handelsregister von uns angemeldet.
Schritt 8 - Abschlussberatung
In den meisten Fällen kommen erst während der Gründung viele Fragen auf. Diese können beim Abschlusstermin behandelt werden. Wir überlassen unseren Mandanten außerdem die wichtigsten Musterverträge für ihre Gründung (Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.). Sie haben bei der Abschlussberatung die Möglichkeit, Fragen zu den Verträgen zu stellen. So können sie an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Schritt 8 - Abschlussberatung
Schritt 9 - Steuer- und Gewerbeanmeldung
Auf Basis der Abschlussberatung wird eine steuerliche und gewerbliche Anmeldung erstellt. Gründen Sie als Inländer aus dem Ausland und wählen das Paket „Rechtssicher PLUS“ übernehmen wir auch die Gewerbe- und Steueranmeldung. Bei einer gesonderten Beauftragung übernehmen wir zusätzlich die persönliche Vorsprache beim Gewerbeamt.
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Der absolute Regelfall der UG-Gründung muss daher nicht in das Transparenzregister eingetragen werden, da es sich nicht um Gründungen durch andere Gesellschaften handelt, oder stille Beteiligungen vorliegen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Besonderheiten für ausländische Gründer
Anders als bei einer Gründung durch einen Inländer aus dem Ausland, gelten für Gründungen durch einen Ausländer oder durch eine ausländische Gesellschaft noch einige Besonderheiten.
Von ausländischen Gründern wird – je nach Branche – mitunter zusätzlich ein Nachweis über Ihrer beruflichen Qualifikation gefordert (z.B. Meisterbrief).
Nicht-EU-Ausländer haben noch die Hürde der Aufenthalts bzw. Niederlassungserlaubnis zu überwinden.
- Eine Aufenthaltsgenehmigung kann u.a. erteilt werden, wenn für die Firma ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse besteht oder die Tätigkeit voraussichtlich positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Auch Eigenkapital oder Kreditzusagen wirken sich positiv aus.
- An eine Niederlassungserlaubnis für Bürger aus Drittstaaten, stellt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) höhere Anforderungen. Dazu gehören u.a. eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens fünf Jahre, die Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache etc. Alle Anforderungen regelt § 9 AufenthG. Ausländerbehörde und IHK stimmen sich insofern ab.
Eine Gründung mit Auslandsbezug ist mit einigem Planungs- und bürokratischen Aufwand verbunden. Wir gründen Ihr Unternehmen schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
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Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten

Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Firma. Es trifft sowohl die zur Firmengründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
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