GmbH-Holding gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine GmbH Holding gründen
Sie wollen eine GmbH Holding gründen, um von einer angesehenen Gesellschaftsform zu profitieren, steuerliche Vorteile zu erhalten, das Unternehmensrisiko zu verteilen und Ihre private Haftung auszuschließen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre GmbH Holding schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller GmbH Holding Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Die GmbH Holding kann mit einem Startkapital von 25.000 € gegründet werden
- Die GmbH Holding erleichtert den Verkauf von Tochtergesellschaften
- Die Haftung einer GmbH Holding bezieht sich lediglich auf das Betriebsvermögen
- Mit der Konzeption einer GmbH Holding Struktur gehen enorme steuerliche Vorteile einher
Wir gründen Ihre GmbH Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte GmbH Holding Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online GmbH Holding Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online GmbH Holding Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre GmbH Holding direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer GmbH Holding. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer GmbH Holding
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen GmbH Holding Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick GmbH Holding Gründung
Die Unternehmensstruktur GmbH Holding
Die Holding (teilweise Holding-Gesellschaft oder Holding-Struktur genannt) ist keine Rechtsform eine Gesellschaft sondern eine Organisationsform. Es gibt eine Mutter-Gesellschaft, die alle Anteile an einer oder mehreren Tochter-Gesellschaften besitzt. Diese Form des Unternehmensaufbaus bringt folgende Vorteile:
- Das laufende Geschäft wird auf operative Gesellschaften ausgegliedert, dadurch entfällt das Risiko von der Mutter
- Der Verkauf einer Tochter Gesellschaft wird nur zu 5 % besteuert. Der Rest des Gewinns geht steuerfrei an die Mutter.
- Durch die Verteilung von Ressourcen und Bereichen des Unternehmens kann die Effektivität enorm erhöht werden.
- Die GmbH bietet den Gesellschaftern den Vorteil der Enthaftung. Schulden der Holding fallen nur auf das Betriebsvermögen zurück.
Besonders für größere Unternehmen und Unternehmensvorhaben lohnt sich der Aufbau einer Holding-Struktur. Wir beraten Sie kostenlos über die Vor-und Nachteile der Holding und planen Ihre Unternehmensstruktur mit Ihnen im Erstberatungsgespräch.
GmbH-Holding-Strukturen im Handelsverkehr
Die GmbH genießt in Deutschland als renommierteste Gesellschaftsform ein besonders hohes Ansehen. Auch die Holding zeugt im Rechtsverkehr von einem professionellen Unternehmertum und ist daher sehr beliebt im Handel. Die Kombination dieser beiden Organisationsformen bringt Ihnen daher den idealen Image-Vorteil gegenüber anderen Gesellschaften. Darüberhinaus können Sie mit der Holding die Möglichkeit immer neuer Tochterunternehmen nutzen, um in neue Länder oder Sparten zu expandieren. Einziger Nachteil sind die hohen Gründungskosten einer Holding aus mehreren GmbHs.

Unsere Pakete
Was ist eine GmbH Holding?
Eine Holding ist keine Rechtsform, sondern eine Konstruktion aus mehreren Gesellschaften. Bei der GmbH-Holding dient eine GmbH als Muttergesellschaft, welche Inhaberin einer oder mehrerer Tochtergesellschaften ist. Dabei verläuft die Gründung in zwei Schritten:
- Ein oder mehr Gesellschafter gründen die GmbH-Holding-Mutter
- Die GmbH-Holding-Mutter gründet ihrerseits nun mehrere GmbH-Holding-Töchter, aus ihrem Vermögen heraus
Möglich ist auch die Gründung der Töchter in anderen Rechtsformen wie UG oder AG. Die GmbH ist der absolute Klassiker unter den Gesellschaftsformen und eignet sich besonders als Rechtsform einer Holding.
Definition: Was ist eine GmbH-Holding?
Der Begriff Holding ist ein Anglizismus und bedeutet wörtlich übersetzt „innehabend“. Das beschreibt die Holding-Struktur, Holding-Organisation oder Holding-Gesellschaft. Die Holding ist eine besondere Organisationsform einer unternehmerischen Operation, die aus
- den Gesellschaftern als Inhaber der Muttergesellschaft,
- einer Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft genannt) als Verwaltende Gesellschaft und Inhaberin aller Töchtern und
- einer oder mehreren Tochtergesellschaften als operative „Speerspitze“ besteht.
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der GmbH Holding Gründung
1. Ziel
Steuervorteile
Die GmbH-Holding ermöglicht hohe Steuerersparnisse. Von der Holding-Tochter an die Muttergesellschaft ausgezahlte Gewinne werden nur zu 5 % von der Streuer berücksichtigt. Im Falle der Veräußerung der Holding-Tochter-Anteile, des sogenannten „Exits“, gilt dasselbe – 95 % des Gewinns der Veräußerung bleiben unberücksichtigt.
2. Ziel
Risikoverlagerung
Durch die Gründung einer GmbH-Holding-Mutter und anschließender Etablierung einer oder mehrerer Holding-Töchter wird das unternehmerische Risiko auf die GmbH-Holding-Töchter verlagert. Jede Holding-Tochter haftet nur für ihren Unternehmenszweig – wirtschaftlich starke Töchter müssen Risiken schwacher Zweige nicht übernehmen.
2. Ziel
3. Ziel
Renommierte Gesellschaftsform
Eine GmbH-Holding-Struktur stellt eine renommierte Unternehmensform dar und genießt ein besonders hohes Ansehen im Rechtsverkehr – die GmbH ist die ideale Basis einer Holding. Dies gilt sowohl für Geschäftspartner und Kunden in Deutschland, als auch Geschäftsverbindungen in der EU. Durch das hohe Stammkapital der GmbH mit 12.500 €/ 25.000 € wird von einer guten Bonität des Gründers ausgegangen, erst recht in einer Holding-Struktur mit mehreren GmbH-Töchtern.
4. Ziel
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Als Gründer einer GmbH-Holding profitieren Sie von der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Sie erhalten eine Unternehmensstruktur mit stark beschränkte Haftung. Das Risiko für unternehmerische Fehler oder Marktschwankungen übernehmen die Töchter. Die Verbindlichkeiten der Mutter betreffen nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.
4. Ziel
5. Ziel
Rechtssichere Gründung
Die Gründung einer Holding erfordert tiefgründige Kenntnisse des Rechts. Die Vorteile der Holding sind nur realisierbar, wenn die Genauigkeiten des Handels- und Steuerrechts beachtet werden und in die Gesellschaftsverträge einfließen. Wir Gründen für Sie rechtssicher und mit anwaltlicher Gewähr.
6. Ziel
Minimierung der Formalitäten
Eine GmbH Holding Gründung mit uns entbindet Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. Dabei steht Ihnen unser auf Gründungsfragen spezialisiertes Kanzleiteam während des gesamten Gründungsvorgangs zur Verfügung – alles zum vorbestimmten Festpreis.
6. Ziel

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GmbH Holding gründen in 15 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf GmbH-Holding Gründung
Die Gründung einer GmbH-Holding durchläuft folgende Schritte:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Erstellung der Holding-Struktur
- 4. Prüfung der Firmennamen
- 5. Erstellung der Gründungsunterlagen
- 6. Notarielle Beurkundung Mutter
- 7. Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
- 8. Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- 9. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Mutter
- 10. Notarielle Beurkundung Tochter oder Töchter
- 11. Eintragung in das Transparenzregister
- 12. Eröffnung des Geschäftskontos Tochter oder Töchter
- 13. Eintragung der Tochter oder Töchter ins Handelsregister
- 14. Anwaltliche Abschlussberatung
- 15. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Tochter oder Töchter

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GmbH Holding Gründung vom Rechtsanwalt
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geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Ablauf der GmbH Holding Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Wenn die Gründung einer GmbH-Holding und Ihre unternehmerischen Möglichkeiten Sie interessieren, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen. Zudem können wir Sie beraten, ob die GmbH-Holding die richtige Konstruktion für Sie ist und welche Form der Holdingstruktur für Sie in Frage kommt.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten einen persönlichen Gründungsrechtsanwalt der mit Ihnen gemeinsam Ihr Vorhaben intensiv aus rechtlicher Perspektive durchleuchtet. Die Gründung einer GmbH-Holding muss umfassend geplant werden. Gerne erarbeiten wir Ihr GmbH-Holding-Modell, dass die von Ihnen gewünschten Vorteile ermöglicht und zu Ihrem Unternehmen passt. Wir besprechen mit Ihnen alle wichtigen Punkte der Gesellschaftsverträge der GmbH-Holding-Mutter und aller Holding-Töchter.
Übliche Beratungsfelder sind:
- Wahl der richtigen Rechtsform
- Das passende Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
- Geschäftsführung
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Entwurf der Holding-Struktur
Basierend auf der Intensivberatung entwerfen wir die optimale Holding-Struktur Ihres Vorhabens. Anhand Ihres individuellen Beispiels erläutern wir Ihnen den rechtlichen Handlungsrahmen, welcher zum Erhalt der unternehmerischen Vorteile auf Dauer zu beachten ist.
Schritt 4 - Prüfung der Firmennamen
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Schritt 4 - Prüfung der Firmennamen
Schritt 5 - Erstellung der Gründungsunterlagen
Die Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft sowie aller Tochtergesellschaften der GmbH-Holding werden von uns erstellt. Um die Holding nach Ihren Vorstellungen aufzubauen, werden die Gesellschaftsverträge der GmbH-Holding-Gesellschaften aufeinander abgestimmt – dies geschieht durch Ihren persönlichen Gründungsrechtsanwalt der die Gründungsberatung mit Ihnen durchführt und mit Ihrem Fall vertraut ist.
Wir bearbeiten die Gründungsunterlagen so, dass Ihre persönlichen Präferenzen in die innere Ausgestaltung der Holding eingebracht werden. Gründen Sie beispielsweise mit mehreren Gesellschaftern, die mit ihrem eigenen Tochterunternehmen beteiligt sein werden, können die Anteile entsprechend der erbrachten Stammeinlage verteilt werden.
Schritt 6 - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Wir organisieren den Notartermin für die Beurkundung der GmbH-Holding-Muttergesellschaft.
Schritt 6 - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH-Holding-Mutter
Nach der notariellen Beurkundung der Holding-Mutter-Gründungsunterlagen , wird ein Geschäftskonto eröffnet. Danach ist die entsprechende Stammeinlage der GmbH-Holding-Mutter zu leisten. Wir bereiten die Formalitäten für die Banktermine der Unternehmen vor (Bancheckliste, Vollmacht) und geben Ihnen rechtzeitig Bescheid, damit Sie einen Termin erstellen können.
Schritt 8 - Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
Nach Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto wird die GmbH-Holding-Mutter im Handelsregister eingetragen.
Schritt 8 - Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
Schritt 9 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding Mutter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding-Mutter vor.
Schritt 10 - Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Nach Eintragung der Holding-Mutter in das Handelsregister werden die Notartermin/e für die Beurkundung der Holding-Tochtergesellschaft(en) vereinbart.
Schritt 10 - Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Schritt 11 - Eintragung ins das Transparenzregister
Durch das 2017 neugeschaffene Geldwäschegesetz müssen die wirtschaftlich beteiligten einer Gesellschaft seit 2019 in das Transparenzregister eingetragen werden. In diesem Register werden die Vor- und Nachname, Geburtsdaten, Wohnort und die Art und der Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung festgehalten. Diese Eintragung ist für alle Gesellschaften der Holding-Struktur notwendig und wird nach den Notarterminen durchgeführt.
Eine Ausnahme von der Eintragungspflicht besteht für Gesellschaften, bei denen die notwendigen Informationen bereits aus dem Handelsregister, oder einem anderen öffentlich einsehbaren Register, entnommen werden können.
Schritt 12 - Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH-Holding-Tochter/Töchter
Nach der notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen Ihrer GmbH-Holding-Töchter, wird auch für diese Gesellschaften jeweils ein Geschäftskonto eröffnet. Danach sind jeweils die Stammeinlagen der Holding-Töchter zu leisten. Wir bereiten auch hier die Banktermine formell vor (Bancheckliste, Vollmacht) und geben Ihnen rechtzeitig zur Erstellung des Termins bescheid.
Schritt 12 - Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH-Holding-Tochter/Töchter
Schritt 13 - Eintragung der GmbH-Holding-Tochter/Töchter im Handelsregister
Nach Einzahlung des Stammkapitals werden ihre Eintragungen im Handelsregister vorgenommen.
Schritt 14 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding Tochter/Töchter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter/Töchter vor.
Schritt 14 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding Tochter/Töchter
Schritt 15 - Anwaltliche Abschlussberatung
Um die Vorteile einer GmbH-Holding langfristig bewahren zu können, darf der juristisch zulässige Handlungsrahmen der Holding nicht überschritten werden. Viele Fragen kommen erst im Rahmen der Gründung auf, deshalb bespricht ihr Gründungsrechtsanwalt mit Ihnen im Rahmen einer Abschlussberatung die wichtigsten Fragen zur Zukunft Ihrer GmbH-Holding. Solche Fragen betreffen häufig:
- Die Erzielung der Steuervorteile
- Die Abführung der Gewinne
- Den Jahresabschluss und die Buchführung
- Die Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Das Urheberrecht
- Die Markenanmeldung
- Das Reputationsrecht
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Dauer der GmbH Holding Gründung
Die Gründung der GmbH-Holding-Mutter nimmt durchschnittlich 21 Tage in Anspruch.
Die Gründung der Holding-Tochter oder der Töchter nimmt im Durchschnitt denselben Zeitraum ein.
Wir können im Bedarfsfall unseren Teil des Gründungsprozesses (Anwaltliche Gründungseratung, Erstellung der Gründungsunterlagen inkl. Gesellschaftsverträge) innerhalb von 24 Stunden erfüllen.

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Vorteile und Nachteile der GmbH Holding Gründung
Die Rechtsform der GmbH-Holding bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens. Dadurch können Sie unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der erhöhte Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer GmbH-Holding.

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Vorteile der GmbH Holding Gründung
Steuerersparnisse
Der Aufbau einer GmbH-Holding-Struktur ermöglicht enorme Steuerersparnisse. Dazu müssen die bei Betrieb der Holding-Töchter erwirtschafteten Gewinne an die Mutter überführt werden – Es fallen nur für 5 % der Gewinne Kapitalsteuer an. Im Falle eines Exits verhält es sich genauso. Der Gewinn der Anteilsveräußerung einer Tochter wird zu 95 % steuerlich unberücksichtigt gelassen.
Risikoverlagerung
Durch die Gründung von jeweiligen GmbH-Holding-Töchtern für jeden Bereich des Unternehmens wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Scheitert in etwa ein einzelner Geschäftszweig – obwohl der Rest der Geschäfte erfolg hat – kann das jeweilige Tochterunternehmen durch einen GmbH Insolvenzantrag abgewickelt werden. Die „gesunden“ Teile Ihrer GmbH-Holding bleiben hiervon unberührt.
Private Enthaftung
Die GmbH-Holding bringt den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Als Gründer einer GmbH-Holding haften Sie für die in den Holding-Töchtern begründeten Verbindlichkeiten weder mit Ihrem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der GmbH-Holding-Muttergesellschaft. Für Verbindlichkeiten der Mutter haften die Gesellschafter eben sowenig privat.
Image
Die GmbH-Holding ist aufgrund ihres guten Rufs für viele Unternehmer besonders interessant. Sie ist eine renommierte Gesellschaftsform, die sich durch den Haftungsausschluss der Gesellschafter und das Stammkapital von 12.500 €/25.000 € auszeichnet. Ihr durch das Stammkapital gewährte Bonität gibt der GmbH-Holding ein positives Image bei ihren Geschäftspartnern.
Einfacher Verkauf
Einzelne bereiche Unternehmens lassen sich leicht Übertragen, weil Sie eine komplette Tochter-Gesellschaft verkaufen können. Es bedarf keines Asset-Deals und der Abspaltung einzelner Unternehmenszweige.
Effektivere Verwaltung
Durch die Aufteilung in Mutter- und Tochtergesellschaften können einzelne Elemente der Verwaltung auf die Gesellschaften verteilt werden. Jeder Unternehmensbereich kann sich so auf seine eigenen Verwaltungsaufgaben konzentrieren, und die Effektivität der unternehmensinternen Bürokratie erhöhen. Die Muttergesellschaft kann die Gesamtverwaltung des Unternehmens selbstverständlich auch in ihrer Hand behalten.
Schutz des Unternehmensvermögens
Eine weitere Minimierung des Risikos lässt sich durch die Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter erreichen. Diese dient nur der Verwaltung und Vermietung des Betriebsvermögens an operative Holding-Töchter. Durch die Trennung werden die Risiken des operativen Geschäfts vom Holding-Vermögen ferngehalten.
Erleichterte Expansion
Die Expansion in andere Länder, Regionen oder Marktbereiche wird durch die Errichtung einer Holdingstruktur vereinfacht. Filialen oder ausländische Standorte werden als Tochtergesellschaften der jeweiligen GmbH-Holding-Töchter organisiert. Das bisherige Geschäft bleibt von der Ausweitung und Gründung unberührt.
Nachteile der GmbH Holding Gründung
Höherer Verwaltungs- und Gründungsaufwand ➤ Kapitalgesellschaft
Die Gründung einer GmbH-Holding geht mit einem erhöhten Gründungs- und Verwaltungsaufwand einher. Es muss zwingend eine GmbH-Mutter gegründet werden welche laufend verwaltet werden muss. Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der GmbH-Holding Gesellschaften an. Die höheren Kosten sind daher erst ab gewissen (voraussehbaren) Umsätzen gerechtfertigt. Die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat Holding-Strukturen jedoch auch für kleinere Unternehmen interessanter gemacht.
Unserer Meinung nach gilt der Grundsatz: Sobald sie die Gründung mehrerer Kapitalgesellschaften (GmbH oder UG) beabsichtigen, sollten Sie eine Holding-Struktur nutzen. In diesen Fällen ist der Mindestumsatz des Unternehmens hoch genug oder zumindest mögliche Grundlage der Kalkulation. Die Vorteile der Holding überwiegen in solchen Fällen den Nachteil der Gründungskosten von knapp 1.000,- und Betriebskosten aus unserer Sicht vielfach.
Alternative: Um den höheren Verwaltungs- und Gründungsaufwand zu umgehen, muss gleichzeitig auf die steuerlichen und sonstigen unternehmerischen Vorteile einer Holding verzichtet werden. Es gibt keine Alternative außer der Gründung einer einfachen Kapitalgesellschaft wie einer AG, GmbH oder UG.
Höhere Gründungskosten ➤ UG-Holding
Bei der Gründung einer GmbH-Holding fallen für alle Mutter- und Tochtergesellschaften hohe Gründungskosten an. Im Gegensatz zur UG kann die GmbH nur mit einem Stammkapital von 12.500 €/25.000 € gegründet werden. Dieses Stammkapital kann von der Mutter genutzt werden um die Tochter GmbHs zu gründen. Das Stammkapital muss, entgegen weitläufiger Meinung, nicht in der GmbH verbleiben. Die Kosten der Gründung der GmbH Holding sind dennoch bedeutend höher als bei einer UG Holding.
Alternative: Um die hohen Kosten zu umgehen können Sie eine UG-Holding gründen. Sie erhalten die steuerlichen und unternehmerischen Vorteile der Holding, ohne das hohe Stammkapital einer GmbH einzahlen zu müssen – Jedoch fällt das renommierte Ansehen der GmbH als Rechtsform weg.
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Steuern, Buchhaltung und steuerliche sowie gewerbliche Anmeldung einer GmbH Holding
Bei der Besteuerung einer GmbH-Holding gibt es drei „Akteure“, deren Besteuerung jeweils einzeln beleuchtet werden soll:
- GmbH-Holding-Tochter – Die operative Gesellschaft, die einen Geschäftszweig der Mutter betreibt
- GmbH-Holding-Mutter – Die vermögensverwaltende Gesellschaft, die eine oder mehrere Töchter hält. Die Gewinne der Töchter werden an die Mutter ausgeschüttet und können für weitere Vorhaben der GmbH-Holding-Mutter genutzt werden. Dafür kann die Muttergesellschaft auch immer eine neue Tochter gründen
- Holding-Gesellschafter – Die Gesellschafter der Holding-Mutter, i. d. R. die Gründer bzw. Unternehmer, also „natürliche Personen“. Sie steuern über die Mutter die Töchter und können private Entnahmen der in die Mutter ausgeschütteten Gewinne tätigen, die aus dem operativen Geschäft der Töchter oder deren Veräußerung kommen. Denkbar sind Gesellschafter als juristische Personen – auch aus dem Ausland
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der GmbH-Holding
Nach der Eintragung der Unternehmen Ihrer Holding ins Handelsregister ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen. Diese besteht aus dem Ausfüllen eines Steuerfragebogens für jede einzelne Gesellschaft Ihrer GmbH-Holding.
Steuertipp: Gründungskosten absetzbar machen
Die Kosten der Gründung einer GmbH (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) können nur dann über die GmbH abgesetzt werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Bei Gründung mit einem Musterprotokoll ist dies nicht möglich. Meistens werden für eine Holding mehrere Kapitalgesellschaften gegründet, für jede der Gesellschaften ist eine solche Vorschrift sinnvoll.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Das Tätigkeitsfeld der GmbH ist in der Regel auf die dauerhafte Erzielung von Einnahmen ausgelegt und meistens handelt es sich um ein Gewerbe. Jede der Holding-Gesellschaften muss daher beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Prozess ist unkompliziert. Lediglich die Bezeichnung der Geschäftstätigkeit ist zu treffen, damit das richtige Gewerbe und die Geschäftstätigkeit vollständig erfasst wird. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Verfolgt Ihre Holding ein Geschäftsmodell, dessen Regulierung im Schutz der Öffentlichkeit sinnvoll ist, könnte eine Sondergenehmigung für Ihr Gewerbe anfallen. Wir beraten Sie über diese Genehmigung im Vorfeld und bereiten sie gegebenenfalls für Sie vor!
Der GmbH Geschäftsführer ist zur sogenannten „doppelten Buchführung“ verpflichtet – er muss die laufende Buchhaltung erledigen und am Ende des Jahres für den Jahresabschluss Sorge tragen.
Alle Mutter- und Tochtergesellschaften einer Holding-Struktur sind einzelne Unternehmen, die jeweils eigenständig für sich Bücher führen müssen. Dadurch ist die Buchführungspflicht bei Holding Strukturen besonders intensiv.
Für die Buchhaltung und Abschlussaufstellung der GmbH ist der Geschäftsführer zuständig (§ 41 GmbHG). Das trifft auf jede Gesellschaft der Holding zu.
Die laufenden Aufgaben des Geschäftsführers bestehen aus:
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, sowie Erfassung auf allen Konten im Sinne der doppelten Buchführung
- Erstellung des Jahresabschlusses basierend auf den Anforderungen der GmbH-Holding
Bei der GmbH-Holding besteht die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Der GmbH-Jahresabschluss ist im Handelsgesetzbuch geregelt (§§ 242 ff. HGB). Der Geschäftsführer ist zu seiner Erstellung verpflichtet – Er besteht mindestens aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Zum Teil ist ein Lagebericht anzuhängen, wenn die Unternehmen wegen ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße dazu verpflichtet sind.
Die Organe der GmbH Holding
Der Geschäftsführer
Jede GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer. Die Anzahl ist nicht beschränkt. Der Geschäftsführer handelt für die GmbH und vertritt sie nach außen. Er übernimmt zudem die Geschäftsleitung innerhalb der GmbH. Die Tätigkeit des Geschäftsführers wird v.a. bei kleineren Gesellschaften oft durch einen Gesellschafter ausgeübt. Alternativ kann ein Dritter zum Geschäftsführer bestellt werden, sog. Fremdgeschäftsführer (§ 6 Abs. 3 GmbHG).
Die Gesellschafter
Verwaltungs- und Vermögensrechte
Die wichtigsten Verwaltungs- und Vermögensrechte sind u.a.:
- das Recht auf Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen
- das Stimmrecht (§ 47 GmbHG)
- das Auskunfts- und Einsichtsrecht in die Geschäftsbücher (§ 51a GmbHG)
- Anspruch auf den erzielten Reingewinn entsprechend dem Gesellschaftsanteil (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
Ihre wichtigste Pflicht als GmbH-Gesellschafter: Einlagepflicht
Die Gesellschaftsanteile werden gewissermaßen durch die Einbringung der Stammeinlage „erkauft“. Die Stammeinlage darf auch nicht mehr an die Gesellschafter zurückgezahlt werden (sog. Kapitalerhaltungsprinzip). Sie sollte bei Eintragung in das Handelsregister zur freien Verfügung der Gesellschaft stehen, d.h. sie sollte zu diesem Zeitpunkt im Vermögen der GmbH vorhanden sein.
Der Aufsichtsrat
Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist für die GmbH die Bildung des Aufsichtsrates nicht zwingend vorgeschrieben. Empfehlenswert ist die Bildung des Aufsichtsrates allerdings dann, wenn aus bestimmten Gründen ein erhöhtes Bedürfnis besteht, Kontrolle über die Geschäftsführung auszuüben. Bei einer GmbH mit geringem Gesellschafterbestand ist dies regelmäßig nicht notwendig.
Lesen Sie hier mehr zu den Organen der GmbH: dem Geschäftsführer, den Gesellschaftern, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat.
Die Organe einer Kapitalgesellschaft

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Kosten der GmbH Holding Gründung
GmbH Holding Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer GmbH Holding entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 589,– € (“Rechtssicher”) oder 849,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) je Gesellschaft |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € je Gesellschaft | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer GmbH Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für GmbH Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere GmbH gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer GmbH Holding
Bei der Gründung einer GmbH-Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Was ist der Unterschied zwischen GmbH-Holding und Konzern?”
- “Warum ist die GmbH-Holding Gründung sinnvoll?” oder
- “Ist die GmbH Holding passend für mein Vorhaben?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur GmbH Holding Gründung.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH-Holding und Konzern?
Ein Konzern ist eine Einheit und damit für alle Bereiche haftend. So haftet bei einem Konzern die Mutter für die Schulden und Verbindlichkeiten einer Tochter. Dies ist für die meisten Gründer unvorteilhaft und daher unerwünscht.
Ein Konzern entsteht beispielsweise bei Beherrschung durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag, weswegen wir von dessen Abschluss regelmäßig abraten.
Warum ist die GmbH-Holding Gründung sinnvoll?
Unternehmer im fortgeschrittenen Stadium gründen aus einer GmbH-Holding-Struktur heraus, um ihr Geschäft aus Ihrem GmbH-Holding-Vermögen heraus beliebig auszuweiten oder Teile abzustoßen und Vermögen steuerbegünstigt aufzubauen.
Neugründer bzw. Start-Upper nutzen GmbH-Holding-Strukturen, wenn Sie eine klare Expansion mit der wahrscheinlichen Option eines (ganzen oder teilweisen) Exits verfolgen.
Die Gründungsmotive können verschiedener Natur sein. Die meisten GmbH-Holding-Gründungen werden aus folgenden Motiven gegründet:
- Steuerliche Motive: Durch die Gründung einer GmbH-Holding-Struktur können enorme Steuervorteile erzielt werden. So kann eine Tochter ihre Betriebsgewinne mit deutlichen Steuererleichterungen (95 % Ersparnis) an die Muttergesellschaft weiterleiten.
- Risikoverlagernde Motive: Durch die Betriebsaufspaltung in mehrere Tochterunternehmen wird das unternehmerische Gesamtrisiko verlagert. Kommt ein Geschäftsmodell oder -bereich in finanzielle Schwierigkeiten, kann die jeweilige Tochter durch Insolvenz aufgelöst werden, ohne dass der Rest der GmbH-Holding davon berührt wird.
- Imagevorteile: Eine GmbH-Holding-Struktur signalisiert Ihren Geschäftspartnern eine durchdachte und auf langfristiges Unternehmertum ausgelegte Unternehmerkultur. Die GmbH-Holding ist eine besonders renommierte Gesellschaftsform.
Grundsätzlich ist eine GmbH-Holding-Gründung immer sinnvoll, sollten Sie die Gründung mehrerer Gesellschaften planen.
Ist die GmbH-Holding passend für mein Vorhaben?
Eine GmbH-Holding ist eine der klassischen Formen der Holding-Struktur. Die GmbH enthaftet die Gesellschafter der Mutter , so dass ihr Privatvermögen nicht für Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann.
Außerdem genießt die GmbH als eine lange etablierte Gesellschaftsform ein hohes Ansehen im Geschäftsverkehr. Das Image eine GmbH-Holding ist besonders vorteilhaft.
Wer kann eine Holding gründen?
Eine Holding kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
Eine Einzelperson kann eine Ein-Mann-GmbH als Mutter und gleichzeitig zwei GmbHs als Tochtergesellschaften gründen. Er tritt als Gesellschafter und Geschäftsführer der Mutter auf, während die Muttergesellschaft 100% der Anteile der Tochtergesellschaft hält.
Jeder kann eine Holding gründen, der mindestens die Voraussetzungen für eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt:
- Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig
- Keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG)
- Kein Berufs- oder Gewerbeverbot (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG)
Sollte man einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen?
Ein Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag wird meist als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag tituliert.
Sein Abschluss führt zur automatisierten Gewinnabführung von einer Tochter an die Mutter. Gleichzeitig tritt die sogenannte „Konzernfiktion“ ein: Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen.
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden, sondern steuerfrei an die Mutter wandert.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt, die Risikoumverteilung als Vorteil der GmbH-Holding entfällt.
Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Ist die Umwandlung bestehender Unternehmen in eine GmbH-Holding möglich?
Bereits bestehende Unternehmen können in eine GmbH-Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete GmbH ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.
Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine GmbH-Holding angegliedert werden soll:
Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert mit dem Ziel des späteren Verkaufs, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises.
Ab wann lohnt sich eine GmbH-Holding?
Die Gründung einer GmbH-Holding lohnt sich dann, wenn die durch die Holding Gründung entstehenden Vorteile den Mehraufwand rechtfertigen.
Eine GmbH-Holding lohnt sich somit, wenn:
- Wenn ein Betrieb „Vermögensintensiv“ ist – also viele Geräte usw. hat und nicht dem Insolvenzrisiko einer operativen Gesellschaft ausgesetzt werden soll
- Die voraussichtlichen Steuerersparnisse größer sind als der zusätzliche Mehraufwand der Gründung und Führung der GmbH-Holding
- Wenn die Gründung von mehr als einer GmbH geplant ist
Im Wege der kostenlosen Erstberatung widmen wir uns Ihren fragen und klären, ob eine Holding für Ihre unternehmerische Situation sinnvoll ist.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
Mandate
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Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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nebenberuflich eine Holding gründen
24 Mrz 2021/0 Kommentare/in HoldingSchönen guten Morgen, ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Ist es möglich neben dem Hauptberuf eine Holding zu gründen? (GmbH oder UG). Ich frag aus bestimmten Grund. Ich Zukunft wollen drei Partner und ich eine Crossfitbox gründen ebenfalls (UG oder GmbH). Ich persönlich will nur Gesellschafter dieser Crossfitbox sein mit den meisten Anteilen ungf […]
Gründung GmbH Holding als EU Bürger
01 Mrz 2021/0 Kommentare/in HoldingGuten Tag. Ich möchte gerne als EU Bürger aus Österreich eine GmbH Holding in Deutschland gründen. Die GmbH Holding soll im ersten Schritt 10% an einer bereits bestehenden GmbH X in Österreich halten (die wiederum 100% Eigentümer einer weiteren bereits bestehenden GmbH Y ist). An der Tochter X in Österreich halte ich 90% als Privatperson. […]
Expansion
12 Feb 2021/1 Kommentar/in HoldingIm Zuge von Expansionsgedanken möchte ich die vorhandene GmbH sichern. Ferner soll mit der Expansion eine Neuausrichtung der Strukturen erfolgen. Gerne würde einen Gesprächstermin zu weiteren Fragen mit Ihnen besprochen. Mit freundlichen Grüßen Sven M.
Holding gründen in Holland
25 Jan 2021/0 Kommentare/in HoldingHallo ich habe hier in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. Ich vermittele osteuropäisches Personal in private deutsche Haushalte. Der Umsatz beträgt hier ca 55000 Euro, zahle also nicht gerade wenig Steuern. Meine Frage könnte ich in den Niederlanden eine Muttergesellschaft und hier in Deutschland die Tochtergesellschaft gründen? Wäre eine UG für mich sinnvoll?? Danke für Ihre […]
UG zur Gmbh+Holding Ontop
17 Jan 2021/0 Kommentare/in HoldingHallo, meine UG (Red Android) existiert jetzt seit 2 jahren und ich würde gerne für 2021 eine GmbH daraus firmieren und eine Holding darüber setzen. Für dieses Vorhaben bräuchte ich ein Angebot zur den versch. Optionen und letztlich natürlich auch Ihre Hilfe beim umsetzen. Beste Grüße Thomas Krüger
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