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Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen,  sind nach § 108 Abs. 1 GewO  dazu verpflichtet, für jeden von ihnen eine Lohnabrechnung zu erstellen. Sie dient nicht nur der Nachvollziehbarkeit des Gehalts. Als offizielles Dokument benötigen Arbeitnehmer  die Lohnabrechnung z.B. auch für die Wohnungssuche, Bonitätsprüfung oder als Nachweis bei der Steuererklärung.

Für Selbstständige/ Unternehmer bedeutet die Lohnabrechnung einen zusätzlichen Aufwand. Daher entscheiden sich viele für die Auslagerung der Lohnbuchhaltung.

Sie haben Fragen wie „Was muss ich zur Lohnbuchhaltung wissen?“ oder „wer darf die Lohnbuchhaltung erstellen?“  Als erfahrene Unternehmenskanzlei bieten wir unseren Mandanten einen Lohnbuchhaltungsservice zum monatlichen Fixpreis an. Im diesem Artikel klären wir über alle praxisrelevanten Details auf.

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