Treuhandvertrag erstellen lassen: Bundesweit vom Anwalt
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Einen Treuhandvertrag erstellen
Im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit können Unternehmen auf das Kapital eines Investors angewiesen sein. Ein Investor kann sich an einem Unternehmen beteiligen, indem er als Treugeber eines Treuhandvertrags fungiert.
Kapital kann bereits zur Gründung eines Unternehmens benötigt werden. Dieses soll dann genutzt werden, um den laufenden Betrieb aufzubauen und um die Gründungskosten zu decken. Gründer legen oft bereits im Businessplan fest, Kapital in Form einer Treuhandschaft zu erhalten. Bankkredite sind weniger attraktiv – für sie bürgen Gründer meist privat.
Auch im laufenden Geschäftsbetrieb können Investitionen erforderlich werden. Zum Beispiel wenn das Unternehmen gut läuft und deshalb expandieren will. Investoren wollen ihre geschäftliche Tätigkeit oft nach außen verdecken, insbesondere als Schutz vor weiteren Investitionsanfragen. Die wirtschaftliche Beziehung zwischen Investor und Unternehmen kann dazu mit einem Treuhandvertrag verdeckt werden.
Wir erstellen Ihren Treuhandvertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Unsere Dienstleistungen
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Sie können die Erstellung Ihres Treuhandvertrags direkt online beauftragen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Treuhandvertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Treuhandvertrags
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Treuhandvertrag.
Was ist ein Treuhandvertrag?
Das Handelsregister veröffentlicht nicht nur Angaben zum Unternehmen selbst, sondern verlangt auch eine aktuell zu haltende Gesellschafterliste, die ebenfalls veröffentlicht wird. Es existieren jedoch zahlreiche Gründe, wieso sich ein Investor an einer Gesellschaft beteiligen möchte, ohne selbst auf der Gesellschafterliste zu erscheinen.
Ein Treuhandvertrag kann für solch gelagerte Fälle Abhilfe schaffen und kann Treuhandbeteiligungen an GmbH, AG oder GmbH & Co. KG regeln. Eine Treuhandschaft ist dabei ein Rechtsverhältnis, in dem der Treugeber (hier der Investor) dem Treuhänder ein Recht überträgt. Der Treuhänder ist verpflichtet, von diesem Recht nur zum Vorteil des Treugebers Gebrauch zu machen. Im Rahmen der verdeckten Gesellschaftsbeteiligung ist der Treuhänder der formelle Gesellschafter. Er leitet dem nach außen nicht sichtbaren Treugeber die im Treuhandverhältnis geregelten Positionen der Gesellschaftsbeteiligung weiter. Damit hat der Treugeber indirekte Beteiligungsrechte an der Gesellschaft, ohne selbst als Gesellschafter in Erscheinung zu treten. Konkurrenten und andere Außenstehende werden nicht über die echten Beteiligungsverhältnisse aufgeklärt.
Verdeckung von Beteiligungen des Treugebers
Treuhandgestaltungen zur Beteiligung des Treugebers an beispielsweise einer GmbH werden in der Praxis sehr häufig verwendet, um die Identität des beteiligten Hintermanns zu schützen. Nur der Treuhänder als formeller Gesellschafter muss in das Handelsregister öffentlich eingetragen werden. Ausnahmsweise kann es jedoch sein, dass Treuhandgeschäfte in das Transparenzregister aufgenommen werden müssen. Dann muss das Treuhandverhältnis jedoch eine Beteiligung von mindestens 25 % der Unternehmensanteile regeln. Das Transparenzregister ist – im Gegensatz zum Handelsregister – nicht von jedem einsehbar.

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Gestaltungsmöglichkeiten des Treuhandverhältnisses
Das Treuhandverhältnis kann vielfältig und zu vielen Zwecken gestaltet werden. Die häufigsten Konstellationen sind:
- Beteiligungspool
Die Treuhandschaft kann auch so ausgestaltet werden, dass viele einzelne Gesellschafter gemeinsam die Funktion des Treuhänders übernehmen.
- Mitarbeiterbeteiligung
Treuhandverträge können auch so ausgestaltet werden, dass dadurch die Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden.
- Unternehmensnachfolge
Treuhandverträge können außerdem so konzipiert werden, dass – im Falle eines Familienunternehmens – viele Familienmitglieder an der Gesellschaft beteiligt werden.
- Umgehung von Wettbewerbsverboten
In der Praxis versuchen einige Treugeber Wettbewerbsverbote mit der Konzeption eines Treuhandvertrags zu umgehen. Dieses Mittel ist nicht legitim und birgt das Risiko einer Vertragsstrafe, eines Schadensersatzanspruches und einer gerichtlichen Unterlassungserklärung.
Konzeption des Treuhandvertrags
Bereits zur Gründung, aber auch bei späteren Anteilsübereignungen kann ein Treuhandverhältnis konzipiert werden. Es kann offen oder auch verdeckt sein. Im Falle der offenen Treuhand werden alle Gesellschafter über die Treuhandschaft in Kenntnis gesetzt. Die Gesellschafter akzeptieren die Treuhand normalerweise. Im Falle der verdeckten Beteiligung werden die Gesellschafter nicht in Kenntnis gesetzt – das treuhänderische Verhältnis bleibt ihnen verborgen.
Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt
Das Treuhandverhältnis muss gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden. Dieses prüft, ob der Treuhandvertrag wirksam ist und auch tatsächlich ausgeübt wird. Ist dies der Fall, wird der Treugeber seitens des Finanzamts steuerlich als Gesellschafter betrachtet. Aus diesem Grund werden Gewinne aus der treuhänderischen Beteiligung beim Treugeber versteuert.
Interessenlage von Treugeber und Treuhänder
Besonders wichtig für einen Treuhandvertrag sind Regelungen bezüglich der unterschiedlichen Interessenlagen der Vertragsparteien. Hintergrund dessen ist, dass klar geregelt werden muss, welche Vermögensgegenstände der Treugeber in den Vertrag einbringt und ob diese als zivilrechtliches Eigentum oder als „Beteiligungsvermögen“ zu kategorisieren sind. Klassische Regelungsinhalte in Treuhandverträgen sind:
- Der Treuhänder ist dazu verpflichtet, die Gewinne an den Treugeber zu übergeben
- Der Treuhänder ist dazu verpflichtet, sein Stimmrecht in Gesellschaftsversammlungen nach den Weisungen des Treugebers auszuüben
- Der Treuhänder erhält eine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung für seine Bemühungen
- Kündigungsmöglichkeiten werden zugunsten des Treugebers formuliert.
Zusammenschau von Treuhandverhältnis und Vinkulierungsklauseln
Die sogenannten Vinkulierungsklauseln des Gesellschaftsvertrags regeln die Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen und schränken diese in der Regel ein. Vor der Herstellung eines treuhänderischen Verhältnisses sollte deshalb in jedem Fall geklärt werden, ob der Treuhandvertrag bzw. seine Klauseln den Vinkulierungsklauseln aus dem Gesellschaftsvertrag zuwiderlaufen. Anderenfalls könnte sich im späteren Verlauf – auch noch nach Jahren – zeigen, dass der Treuhandvertrag zivilrechtlich nicht wirksam geworden ist.
Formale Anforderungen
Bei der Erstellung eines Treuhandvertrags ist zunächst zu prüfen, ob der Vertrag notariell zu beurkunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Beteiligung an einer GmbH per Treuhandvertrag geregelt werden soll. Denn nach § 15 Abs. 3 GmbHG bedarf die Abtretung von Gesellschaftsanteilen durch Gesellschafter eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags. Diese Pflicht entfällt in den Fällen, in denen der Treuhänder bereits an der Gründung der GmbH beteiligt war. Die steuerliche Einordnung der Treuhandschaft durch das Finanzamt kann durch die notarielle Beurkundung begünstigt werden.
Die Veräußerung von Anteilen an einer KG, wie z.B. der GmbH & Co. KG per Treuhandvertrag muss grundsätzlich nicht notariell beurkundet werden. Bestimmte Kombinationen einer GmbH & Co. KG sind wiederum notariell zu beurkunden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich die notarielle Beurkundung einer GmbH und auch der meisten GmbH & Co. KG Konstellationen. Auch für die steuerliche Anerkennung ist die notarielle Beglaubigung wertvoll. Auch vorvertragliche Vereinbarungen, die das gemeinsame Ziel haben, ein treuhänderisches Verhältnis zu begründen, sind entsprechend der genannten Regeln notariell zu beurkunden.
Ziele der Erstellung eines Treuhandvertrags
1. Ziel
Treugeber erscheint nicht nach außen
In vielen Fällen möchten Investoren nicht öffentlich bekannt werden. Der Treuhandvertrag bietet die Möglichkeit, sich anonym an einer Gesellschaft zu beteiligen.
2. Ziel
Vertragsinitiative
Um Ihre Verhandlungsposition zu verbessern, empfiehlt sich die Vorlage eines Vertragsentwurfes gegenüber Ihrem Geschäftspartner. Sind Sie der Erste, der den Entwurf vorlegt, schaffen Sie damit eine Ausgangslage, die Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen entspricht.
3. Ziel
Rechtssicherheit
Die Erstellung eines Treuhandvertrags zur Beteiligung eines Investors an einer Gesellschaft kann viele Risiken bergen. Als Spezialisten für das Unternehmensrecht beraten wir Sie zu allen Einzelheiten des Treuhandverhältnisses und erstellen Ihren Vertrag in enger Abstimmung mit Ihnen. So kann die lückenlose Regelung Ihres Vertrags erreicht werden – Sie erlangen Rechtssicherheit.
4. Ziel
Keine Formalitäten
Während wir den kompletten Prozess der Erstellung des Treuhandvertrags übernehmen, können Sie sich ganz alleine auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Vorteile und Nachteile der Erstellung eines Treuhandvertrags
Vorteile des Treuhandvertrags
Treugeber bleibt bei Wunsch anonym
Für die Treuhandschaft besteht keine Publizitätspflicht. Sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Darüber hinaus erscheint der Treugeber auch nicht in der Bilanz bzw. dem Jahresabschluss. So bleibt die Beteiligung bei Wunsch des Treugebers geheim.
Bilanzierung als Eigen- oder Fremdkapital
Die Investition kann als Eigen- oder Fremdkapital bilanziert werden, je nachdem, wie es zwischen Treuhänder und Treugeber vereinbart wurde.
Instrument zur Mitarbeiter- oder Familienbeteiligung
Neben der stillen Gesellschaft können Mitarbeiter auch über eine Treuhandgestaltung am Unternehmen beteiligt werden. Die Gewinnbeteiligung stärkt die Mitarbeiterbindung und deren Motivation und Leistungsbereitschaft. Ebenso ist die Beteiligung von Verwandten über dieses Konstrukt möglich.
Vertragsinitiative
Wer den Vertragsentwurf zur Gründung eines Treuhandverhältnisses vorlegt, hat im Normalfall auch eine vorteilhaftere Verhandlungsposition. Einige der vorgelegten Vertragspunkte werden evtl. gar nicht mehr nachverhandelt und entsprechen so Ihren Vorstellungen.
Rechtssicherheit
Die anwaltliche Erstellung Ihres Treuhandvertrags bringt Ihnen Rechtssicherheit. Dazu gehen wir die relevanten Klauseln Schritt für Schritt mit Ihnen durch. So werden alle Vertragspunkte lückenlos geregelt. Gemeinsam mit Ihnen finden wir sinnvolle und individuell angepasste Regelungen Ihres Vertrags. Gegebenenfalls auftretende Unklarheiten, Steuernachteile, Nachschusspflichten oder Rechtsstreitigkeiten können so vermieden werden.
Keine Formalitäten
Wir übernehmen die komplette Gestaltung der Vertragsunterlagen für die Treuhandschaft. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Nachteile des Treuhandvertrags
Eintragungspflicht ins Transparenzregister
Soll der Treugeber mit mehr als 25 % der Anteile am Unternehmen beteiligt werden, so ist das Treuhandverhältnis in das Transparenzregister einzutragen. Auch wenn das Transparenzregister nicht für jedermann öffentlich zugänglich ist, kann die Anonymität des Treuhänders unter Umständen nicht gewahrt werden.
Kosten der Vertragserstellung
Die Erstellung eines Treuhandvertrags zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen birgt viele Risiken. Deshalb empfiehlt es sich in den meisten Fällen, den Vertrag von einem Anwalt oder einem anderen Experten erstellen zu lassen. Die Auslagerung der Vertragserstellung kann nicht zu vernachlässigende Kosten verursachen.
Vertragserstellung vom Rechtsanwalt
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6 typische Formen der Beteiligung
Nachfolgend ein Vergleich der 6 typischen Beteiligungsformen für Investoren oder Familienmitglieder:
- GmbH oder UG
- GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
- Treuhandvertrag
- Atypische stille Beteiligung
- Typische stille Beteiligung
- Partiarisches Darlehen
Beteiligungsform | Merkmale | Nutznießer |
---|---|---|
GmbH oder UG | Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter, Beteiligung ist im Handelsregister sichtbar, Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust beteiligt und haben Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr hoch, weil Körperschafts- und Kapitalertragsbesteuerung für nicht geschäftsführende Gesellschafter | Investoren mit dem Wunsch eines möglichst hohen Einflusses auf die Gesellschaft, steuerlich nachteiliger als GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG |
GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG | Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter, Beteiligung ist im Handelsregister sichtbar, Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust beteiligt und haben Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung in Ordnung, weil Einkommenssteuerbesteuerung für nicht geschäftsführende Gesellschafter | Investoren mit dem Wunsch eines möglichst hohen Einflusses auf die Gesellschaft, steuerlich besser als GmbH oder UG |
Treuhandvertrag | Fremdkapitalbeteiligung („Quasi-Eigenkapitalbeteiligung“), treuhänderische Haltung der Kapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Treuhänder hält Anteil des Treugebers, Treugeber ist am Gewinn und Verlust beteiligt und hat Einfluss auf die Entscheidungen | Investoren mit dem Wunsch eines großen Einflusses auf die Gesellschaft |
Atypische stille Beteiligung | Fremdkapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Gesellschafter sind am Gewinn und ggf. Verlust beteiligt und haben gewissen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung in Ordnung, weil Einkommenssteuerbesteuerung | Investoren mit dem Wunsch eines mittleren Einflusses auf die Gesellschaft |
Typische stille Beteiligung | Fremdkapitalbeteiligung, Beteiligung ist anonym, Gesellschafter sind am Gewinn beteiligt, haben keinen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr gut, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen | Unternehmer mit dem Wunsch eines geringeren Einflusses von Investoren auf die Gesellschaft |
Partiarisches Darlehen | Darlehensbeteiligung, Darlehen ist anonym, Darlehensgeber sind am Gewinn beteiligt, haben keinen Einfluß auf die Entscheidungen, Besteuerung sehr gut, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen | Unternehmer mit dem Wunsch eines minimalen Einflusses von Investoren auf die Gesellschaft |
Prinzipien
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Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
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Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
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