• Jahresabschluss: Bundesweit mit Anwalt

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Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses gehört zu den wichtigsten Verwaltungsaufgaben eines Unternehmers zum Jahresende. Er ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht relevant, sondern muss auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die grundlegenden Elemente eines Jahresabschlusses sind:

  • Die Schlussbilanz
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung
  • Der Anhang.

Da die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Korrektheit der Daten in den Verantwortungsbereich des Geschäftsführers fällt, entscheiden sich viele Unternehmer für die Auslagerung an einen professionellen Dienstleister.

Wenn Sie sich Fragen stellen, wie „Wer darf einen Jahresabschluss erstellen?“ oder „Was kostet ein Jahresabschluss?„, dann sind Sie hier richtig.

Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht  bieten wir die Erstellung des Jahresabschlusses für Unternehmer mit anwaltlicher Gewähr an.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.