• Design anmelden: Bundesweit mit Anwalt

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Ein Design in Deutschland anmelden

Als „Design“ wird

  • die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder
  • eines Teils davon bezeichnet
    • die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder 
    • der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt, geschützt.

Die Wiedergabe Ihres Designs ist der wichtigste Teil der Anmeldung. Sie legt den Schutzumfang fest. Ein Design schützt nur die Erscheinungsform eines Erzeugnisses und nicht seine Funktion.

Das Design verankert sich dauerhaft im Bewusstsein ihrer Kunden und prägt das Image Ihres Unternehmens. Dementsprechend bedeutet das Wort „Vermarktung“ nichts anderes als Werbung für Ihren Artikel oder eine Dienstleistung.

Deutsches Design – Kernpunkte

  • Ein deutsches Design wirkt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer beträgt zunächst fünf, die maximale Laufzeit insgesamt 25 Jahre.
  • Es erfolgt eine Eintragung des Designs in das vom DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) geführte Register.
  • Im Jahr 2022 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) insgesamt 33.652 Designanmeldungen eingereicht, verteilt auf 3.833 Einzel- und Sammelanmeldungen.
  • Als Inhaber des eingetragenen Designs haben Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design zu verwenden.

Quelle: DPMA

Wir melden Ihr DE Design an – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.